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gingerale711

Postbank Depot geerbt, auflösen oder behalten?

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gingerale711

Hallo,

da ich nicht weiß ob ich hier überhaupt richtig bin, mache ich erstmal nicht so viele Angaben....

 

Mein Vater ist verstorben und dadurch wurden meine Mutter, mein Bruder und Ich zu einer Erbengemeinschaft. Mutter ist bereits 80, wir Geschwister kurz vor dem 60´en....

Mein Vater hat bei der Postbank folgendes angelegt:

 

 

DT Postbank Global Player Inhaber Anteile und

 

DWS ESG Top Asien Inhaber Anteile LC

 

Ich war zu einem Termin bei der Postbank aber ich bin nun nicht schlauer als vorher. Die sind natürlich daran interessiert, dass wir diesen Fond/Depot/Aktien oder was auch immer das ist, dort weiterführen. Allerdings müssten wir das vom Vater auflösen und neu anlegen .

 

Die Asien-Anteile denke ich sind sowieso etwas zu riskant und die würden wir dann auflösen. Aber die Global Player hat er anscheinend schon länger gehabt und der Postbankmitarbeiter hat gemeint die würde er wieder so anlegen.

Aber mich würde halt mal interessieren was ein Aussenstehender dazu meint

 

Wir haben eigentlich Null Ahnung von der Materie. Würde das einfach so stehen bleiben oder muss man immer mit einem wachsamen Auge täglich darauf schauen wie die Entwicklung am Markt ist?

 

Die andere Idee wäre, das alles zu kündigen und irgendwo als Tagesgeld anzulegen Insgeamt handelt es sich um eine Summe von ca. 39.000 €.

 

Sorry, falls ich hier total falsch bin!

 

Wenn Sie Fragen haben um das besser einzuschätzen, gerne!

 

Vielen Dank im Voraus!

 

gingerale711

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Existiert ein Testament? Wie sieht es mit Beerdigungskosten, Schulden usw aus?

 

Grundsätzlich würde ich in Anbetracht der Umstände die Fonds so schnell wie möglich verkaufen und das Depot komplett auflösen. Danach kann das Geld direkt an die Erben verteilt werden.

 

vor 4 Stunden von gingerale711:

Die andere Idee wäre, das alles zu kündigen und irgendwo als Tagesgeld anzulegen

Was später mit dem Geld passieren soll, kann jede*r für sich selbst entscheiden.

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Sapine

Erst mal mein Beileid. 

 

Ist das Depot das einzig nennenswerte was vererbt wurde mal abgesehen von einer eventuell selbst genutzten Immobilie? Falls ja würde ich auch zu Komplettverkauf tendieren. 

 

Was die Fonds angeht sehe ich das ähnlich. den DWS ESG Top Asien würde ich auf jeden Fall auflösen (teuer, hoher China Anteil). Der DT Postbank Global Player DE0009797753 sieht etwas solider aus. Aber ganz ehrlich, wenn keiner von den drei Erben Ahnung hat von Aktieninvestments oder Interesse, würde ich es jetzt auch nicht mit der Brechstange machen und auch diese Anteile verkaufen. Ob man dann statt dessen, jeder für sich alleine eine kleine Schippe in Aktien investieren will, kann dann jeder unabhängig von den anderen überlegen und entscheiden. 

 

Beerdigungskosten zahlen, Geld aufteilen und in Tagesgeld und/oder Festgeld investieren, damit Muttern für die nächsten Jahre einen Notgroschen hat. Natürlich nur meine Meinung. 

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McScrooge
vor 3 Stunden von gingerale711:

Die andere Idee wäre, das alles zu kündigen und irgendwo als Tagesgeld anzulegen Insgeamt handelt es sich um eine Summe von ca. 39.000 €.

Herzliches beileid.

Auch ich würde zum Auflösen tendieren bei insgesamt 3 Erben.

Es lohnt sich nicht, dem wirklich schlecht laufenden Top Asien weiterlaufen zu lassen.

Verkauft alles und legt dann so an, wie ihr es für richtig haltet.

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sedativ

Auch mein Beileid. 

 

Ich schließe mich den Vorrednern an, möchte aber noch ergänzen, dass beim Verkauf bei  längerer Haltedauer bis zu 5000€ Steuern fällig werden könnten. In der vorliegenden Konstellation sollte das aber in Kauf genommen werden. 

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gingerale711

Erstmal "Danke" an alle!

 

Es existiert eben kein Testament und dadurch die Erbengemeinschaft, aber ist schon okay so, wir sind innerhalb der Familie gut miteinander, wissen halt nur nicht wie wir das

ganze nun handhaben sollen. Beerdigung usw. ist bezahlt, hat nur lange gedauert bis wir den Erbschein bekommen haben. Es gibt noch ein Haus mit Grundstück, ist aber

eine ältere Immobilie und wir sind alle 3 im Grundbuchamt eingetragen von daher denk ich das passt so!

 

Wie ist das mit der längeren Haltedauer gemeint? Wenn der Fond schon viele Jahre besteht? oder ?

 

Beim auflösen eines Depots fallen da noch sonstige Kosten an?

 

Danke schon mal!

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sedativ
· bearbeitet von sedativ
vor 3 Stunden von gingerale711:

Wie ist das mit der längeren Haltedauer gemeint? Wenn der Fond schon viele Jahre besteht? oder ?

 

Beim auflösen eines Depots fallen da noch sonstige Kosten an?

 

Die "längere Haltedauer" lässt nur auf einen höheren Gewinn schließen.

 

Beim Verkauf des Depots werden i.d.R. 26,375% Steuern auf die erzielten Gewinne fällig. Die Depotauflösung selbst kostet nichts.

 

Bsp: Es wurden Aktien für 10.000€ gekauft und der Depotwert beträgt beim Verkauf 20.000€. Der Gewinn von 10.000€ wird nun mit 2.637,50€ besteuert. Nettoauszahlung: 17.362,50€

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SlowHand7
vor 48 Minuten von sedativ:

Auch mein Beileid. 

 

Ich schließe mich den Vorrednern an, möchte aber noch ergänzen, dass beim Verkauf bei  längerer Haltedauer bis zu 5000€ Steuern fällig werden könnten. In der vorliegenden Konstellation sollte das aber in Kauf genommen werden. 

Natürlich sollte man schlechte Investments möglichst los werden.

Ich denke aber das sollte jeder Erbe für sich entscheiden können was gut oder schlecht für ihn ist.

Der eine mag Verluste haben wollen, der andere Gewinne da er gerade selbst Verluste hat, den Dritten interessiert es nicht, ...

Einfach das Depot aufteilen und dann soll jeder sehen.  :)

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Bassinus
vor 47 Minuten von SlowHand7:

Einfach das Depot aufteilen und dann soll jeder sehen. 

Hier noch der obligatorische Hinweis auf Fifo bei Übertragungen aus dem "Gesamthanddepot der Erben" auf die einzelnen Erben laut Auseinandersetzung, wenn die Anteile nicht im Wege des Einmalkaufs erworben worden sind. 

Lösen kann das ein Unterdepot und mehrere Übertragungsanweisungen an den Broker. Einfach ist aber anders. 

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SlowHand7

Das kann nun sicher extrem viel Arbeit machen wenn man 200 Positionen jeweils dritteln muß.

Ich habe nun zum Glück keine Erfahrung mit so etwas.  :)

 

Es könnte durchaus einfacher sein wenn ein Erbe alles verkauft und dann das Ergebnis und seine steuerlichen Effekte mit den anderen teilt.

 

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gingerale711

Weiß vielleicht jemand wie es sich verhält wenn man das ganze auflöst (und das muss man ja weil die Person verstorben ist und man es auf deren Namen nicht weiterlaufen lassen kann)

und z.B. alles auf den Namen der Mutter genauso wieder übernimmt.....bekommt man dann alles wieder zu den gleichen Konditionen oder ist das wie eine totale Neu-Anlage als sei vorher nie

etwas gewesen? Ich tendiere zwar auch zum auflösen und mal sehen was wir mit dem Geld machen....aber würde mich für weitere Überlegungen interessieren.

 

Es gibt auch noch ein Problem:

Unser Vater hat auch noch ein Festgeld bei der Renault-Bank was bis nächstes Jahr im Herbst festgeschrieben ist. Telefonisch kommt man da kaum unter einer Stunde durch und auf dem Postweg wirft es ständig neue Fragen auf. Die schreiben dass wenn wir kündigen die Zinsen wegfallen würden und wir müssten noch 50 € zahlen (weiß gerade nicht warum, Brief liegt bei Mutter). Dann müssten wir noch ein Konto anlegen um das ganze zur Mutter zu überweisen.

Eigentlich dachte ich immer man hat sowieso schon ein Referenzkonto hinterlegt und das wäre das Gemeinschaftskonto meiner Eltern gewesen. Diese Online-Banken machen es einem echt schwer Informationen zu bekommen und zu verhandeln. Per Mail bekomme ich keine Infos weil ich keine Vollmacht habe und das will ich auch gar nicht, wir handeln als Gemeinschaft und wir sind bei denen bereits legitimiert. Geld wollen sie schnell und einfach aber zurück bekommt man es wohl nur mit Steinen im Weg.

Zitat

 

 

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
9 hours ago, SlowHand7 said:

Es könnte durchaus einfacher sein wenn ein Erbe alles verkauft und dann das Ergebnis und seine steuerlichen Effekte mit den anderen teilt.

Das geht nun gerade nicht, weil das nur die Erbengemeinschaft gemeinsam kann  (einstimmig).  Da habe ich nun Erfahrung damit, weil ich ein Erbe verteilen musste, fuer das aus dem Nichts ploetzlich noch 6 ueberseeische Erben dazukamen die von ihrem Glueck nichts geahnt hatten und deren Zustimmungsbeibringung inhaltlich und technisch alles andere als trivial war.

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
15 minutes ago, gingerale711 said:

Weiß vielleicht jemand wie es sich verhält wenn man das ganze auflöst (und das muss man ja weil die Person verstorben ist und man es auf deren Namen nicht weiterlaufen lassen kann)

Muesst ihr nicht. Ihr tretet als Erbengemeinschaft in bestehende Vertraege als Rechtsnachfolger ein, das betrifft erstmal auch ein Depot. Nachteil ist halt, dass ihr in der Konstellation alles du Dritt zeichnen muesst. Aufloesung durch Verkauf wirft die schon o.g. Frage der Gewinnbesteuerung auf, erbschaftssteuermaessig waere das Depot allein wohl irrelevant bei euren Freibetraegen, aber das Erbe ist eine Einheit, insofern kann man da nichts sagen (ein Festgeld tauchte ja jetzt auch schon eher en passant erst nach einigen postings auf).

 

Was das Depot betrifft, kann ich noch mein o.g. Beispiel ausfuehren. Die auslaendischen Erben waren an den Wertpapieren nicht interessiert. Ich habe mir durch Unterschriften mit Passkopien bestaetigen lassen, dass ihre Anteile verkauft werden und sie ausgezahlt werden und wie die Kostenuebernahme zu erfolgen hat (6 Auslandsbanken im Nicht-Euro-Bereich). Der Rest blieb beim uebriggebliebenen Erben - meiner Mutter - die die Papiere dann in ihr eigenes Depot uebertragen hat. Danach wurde das geerbte Depot bei Nullbestand aufgeloest.

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Sapine
vor 23 Minuten von gingerale711:

Weiß vielleicht jemand wie es sich verhält wenn man das ganze auflöst (und das muss man ja weil die Person verstorben ist und man es auf deren Namen nicht weiterlaufen lassen kann)

und z.B. alles auf den Namen der Mutter genauso wieder übernimmt.....bekommt man dann alles wieder zu den gleichen Konditionen oder ist das wie eine totale Neu-Anlage als sei vorher nie

etwas gewesen? Ich tendiere zwar auch zum auflösen und mal sehen was wir mit dem Geld machen....aber würde mich für weitere Überlegungen interessieren.

Bei Verkauf fallen Steuern an und zwar ohne Sparerpauschbetrag. Wenn die Mutter die Positionen gerne ganz oder teilweise behalten möchte, dann ist ein Depotübertrag sinnvoller. Es ist auch ein teilweiser Depotübertrag denkbar. Dann kann die Mutter bei späteren Verkäufen auch den eigenen Sparerpauschbetrag nutzen. Möglicherweise macht es auch Sinn, die Verkäufe über einen Zeitraum zu strecken. Das hängt davon ab, was sie sonst noch für Einkünfte hat. Ein Depotübertrag setzt voraus, dass ihr das Erbe entsprechend unter Euch aufteilt (Mutter das Depot, Kinder das Festgeld als Beispiel).

 

Bei einem Verkauf mit folgendem Neukauf, fehlt die Steuer für die Wiederanlage, das ist ungünstig. 

Zitat

Es gibt auch noch ein Problem:

Unser Vater hat auch noch ein Festgeld bei der Renault-Bank was bis nächstes Jahr im Herbst festgeschrieben ist. Telefonisch kommt man da kaum unter einer Stunde durch und auf dem Postweg wirft es ständig neue Fragen auf. Die schreiben dass wenn wir kündigen die Zinsen wegfallen würden und wir müssten noch 50 € zahlen (weiß gerade nicht warum, Brief liegt bei Mutter). Dann müssten wir noch ein Konto anlegen um das ganze zur Mutter zu überweisen.

Ja das wird etwas Arbeit. Das Festgeldkonto läuft grundsätzlich erst mal so weiter wie der Vater es angelegt hat. Ihr müsst das Konto auch nicht umschreiben lassen und könnt es einfach so laufen lassen bis zur Fälligkeit. Die Frage ist, ob ihr das Geld vorzeitig benötigt. In dem Fall kostet es Zinsen und eine Strafgebühr für die vorzeitige Auflösung. Das ist sicher nicht ungewöhnlich. 

 

Ob das Gemeinschaftskonto der Eltern von deiner Mutter alleine fortgeführt werden kann, liegt auch an der betroffenen Bank. Der Renault Bank muss man in jedem Fall Weisung erteilen, wo das Geld hin überwiesen werden muss, denn woher sollen die wissen, ob das Konto noch besteht. Ich würde tatsächlich alles schriftlich machen mit der Bank auch wenn es lästig ist. 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 27 Minuten von gingerale711:

Es gibt auch noch ein Problem:

Unser Vater hat auch noch ein Festgeld bei der Renault-Bank was bis nächstes Jahr im Herbst festgeschrieben ist.

Warum ist das ein Problem? Ihr könnt das Festgeld als Erbengemeinschaft bis zur Rückzahlung bestehen lassen. Teilt der Bank schriftlich (per Brief) mit, auf welches Konto das Geld bei Fälligkeit überwiesen werden soll.

Hat die Renault-Bank bereits eine Kopie des Erbscheins erhalten?

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gingerale711

Wir wollten es auch so stehen lassen bis zur Fälligkeit aber man hat uns geschrieben dass dies nicht gehen würde weil die Person gestorben ist . Aktuell warte ich wieder auf Post von der Renaultbank.

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CarlosMtz

Herzliches Beileid.

 

Der entscheidende Satz steht für mich im Eingangspost. 

 

Zitat

Wir haben eigentlich Null Ahnung von der Materie. Würde das einfach so stehen bleiben oder muss man immer mit einem wachsamen Auge täglich darauf schauen wie die Entwicklung am Markt ist?

 

Alle weiteren Überlegungen sind doch damit hinfällig. Warum, wenn man keine Ahnung hat und sich bisher nicht damit beschäftigt hat, jetzt damit anfangen?

 

Für das Depot würde ich folgendes machen: 

  • Abklären, wie hoch die Gewinne sind (Transparenz)
  • Abklären, welche Verkaufskosten anfallen (Transparenz)
  • Verkaufen
  • Auszahlen
  • Verteilen

Ich gehe mal nicht davon aus, dass es ein bestehendes Depot innerhalb der Familie gibt. Erst dann könnte man gegebenenfalls noch über einen Depotübertrag nachdenken. Die Überlegung das für deine Mutter mit 80 weiterlaufen zu lassen kann ich auch nicht so richtig nachvollziehen. Ab aufs Tagesgeld und fertig. 

 

Für das Festgeldkonto ist auch bereits eigentlich alles gesagt:

  • Erbschein an die Renault Bank
  • Falls Geld nicht jetzt benötigt wird:
    • Vertrag bis zur Fälligkeit weiterlaufen lassen
    • Referenzkonto zur Auszahlung mitteilen
    • Verteilen
  • Falls Geld jetzt benötigt wird:
    • Gemeinsam vom Vertrag zurücktreten
    • Strafe zahlen
    • Verteilen und Haken dran

Vielleicht hilft die Strukturierung ein wenig, geht mir zumindest so bei neuen Themen...

 

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finisher
· bearbeitet von finisher
vor 4 Stunden von gingerale711:

Weiß vielleicht jemand wie es sich verhält wenn man das ganze auflöst (und das muss man ja weil die Person verstorben ist und man es auf deren Namen nicht weiterlaufen lassen kann)

und z.B. alles auf den Namen der Mutter genauso wieder übernimmt.....bekommt man dann alles wieder zu den gleichen Konditionen oder ist das wie eine totale Neu-Anlage als sei vorher nie

etwas gewesen? Ich tendiere zwar auch zum auflösen und mal sehen was wir mit dem Geld machen....aber würde mich für weitere Überlegungen interessieren.

 

Ein paar Infos zur steuerlichen Seite, damit Du eine bessere Entscheidung treffen kannst.
Wenn Anteile des Postbank Global Player Fonds vor dem 31.12.2008 gekauft worden sind, dann werden auf diese Anteile beim Verkauf keine Steuern fällig. In so einem Fall wäre der Verkauf mit einer anschließenden Neuanlage aber auch eine schlechte Lösung, weil dann die Steuerfreiheit für den neuen Besitzer verloren geht. Allerdings wenn die Anteile an Deine Mutter per Depotübertrag übertragen werden, dann gilt das nicht als Verkauf (Achtung: Nur bei einem Erbe gilt der Depotübertrag an eine andere Person nicht als Verkauf) und sie kann weiter von der Steuerbefreiung bei weiteren zukünftigen Gewinnen profitieren (bis max. 100.000 EUR Gewinn, alles darüber wird dann auch besteuert).

Erst ab dem 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt und es werden immer 26,375% Steuern auf Gewinne fällig, welche beim Verkauf sofort von der Bank einbehalten an ans Finanzamt abgeführt werden.

Sollte der Fonds also nach dem 31.12.2008 gekauft worden sein, dann werden bei einem Verkauf erhebliche Steuern fällig, weil hohe unrealisierte Gewinne aufgelaufen sind:
Link zum Chart
Dann wäre aber auch ein Depotübertrag besser als ein Verkauf und Neuanlage, weil der Depotübertrag bei Erbe nicht als Verkauf gilt. Das muss aber nicht unbedingt kriegsentscheidend sein. Aber nur damit Du im Bilde bist.

Am besten von dem Postbank-Berater ausrechnen lassen wieviel Steuern bei einem Verkauf fällig werden. Am besten auch auflisten lassen, wann welche Anteile gekauft wurden. Wenn z.B. alle Fondsanteile nicht auf einmal sondern über einen Zeitraum verteilt gekauft worden sind, dann werden nicht alle Anteile gleich besteuert, weil unterschiedliche Gewinne angefallen sind. In so einem Fall wird eine gerechte Aufteilung per Depotübertrag unter mehreren Erben kompliziert. Wenn aber alle Anteile vor dem 31.12.2008 gekauft worden sind, dann wird es nicht kompliziert, weil dann auf alle Anteile keine Steuern anfallen werden.

Du kannst auch mal hier danach googlen, eventl. steht es da besser erklärt, als ich es kann:
https://www.google.com/search?q=depotübertrag+bei+erbe+steuern&oq=depotübertrag+bei+erbe+steuern



 

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turbohx
· bearbeitet von turbohx
vor 2 Stunden von CarlosMtz:

Herzliches Beileid.

 

Der entscheidende Satz steht für mich im Eingangspost. 

[...]

 

Alle weiteren Überlegungen sind doch damit hinfällig. Warum, wenn man keine Ahnung hat und sich bisher nicht damit beschäftigt hat, jetzt damit anfangen?

[...]

+1

 

Stimme ich voll zu, alles auflösen und aufteilen. Jeder Erbe sollte bei Interesse einer weiteren Anlage (z.B. in Aktien) sich selber informieren und für seinen Teil selbst entscheiden.

 

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 4 Stunden von CarlosMtz:

Herzliches Beileid.

 

Der entscheidende Satz steht für mich im Eingangspost. 

 

 

Alle weiteren Überlegungen sind doch damit hinfällig. Warum, wenn man keine Ahnung hat und sich bisher nicht damit beschäftigt hat, jetzt damit anfangen?

 

...

 

 

+1

SEHR hilfreicher und gut strukturierter Post, @CarlosMtz.:thumbsup:

 

Keine Ahnung, warum der Thread ab Beitrag 5 (teilweise) in eine seltsame Richtung abbiegt...

Oder doch eben WPF-typisch?

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kleinerfisch

Ich gehe mal von einem Verkauf der Anteile aus, da mir das bei "keine Ahnung" auch am vernünftigsten erscheint.

Dann gibt es immer noch zwei Möglichkeiten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

 

V1: Man verkauft aus dem jetzigen Depot

Es entweder Steuern fällig oder es ergibt sich ein steuerlicher Verlust.

V1a: Steuern werden fällig

Die Steuern bezahlt die Erbengemeinschaft (EG), die aber für sich kein Steuersubjekt ist. Man kann dann entweder eine Steuererklärung für die EG machen, in die man einträgt, dass jeder Erbe 1/3 des Gewinns (und der Steuerzahlung) zugerechnet bekommt. Jeder Erbe kann dann unabhängig von der Entscheidung der anderen Erben sein Drittel samt Steuern in seine eigene Einkommensteuererklärung eintragen. Vorausgesetzt man hat keine weiteren Kapitaleinkünfte werden dann 1.000 je Erbe steuerfrei gestellt, dh jeder Erbe bekommt ca. 260 EUR zurück (sofern der Gewinn insgesamt mindestens 3.000 EUR beträgt).

Jeder Erbe kann aber auch für sich entscheiden, dass ihm das zu viel Aufwand ist, und die Erträge aus dem Erbe nicht in die Erklärung aufnehmen bzw. gar keine Erklärung machen, wenn das nicht aus anderen Gründen notwendig ist.

V1b: Es entsteht ein Verlust

Auch der wird zu je 1/3 jedem Erbe angerechnet. Das erfordert dann aber eine Erklärung für die EG und auch die jeweilige individuelle Erklärung.

Das ist sinnvoll, wenn man noch andere Kapitalerträge hat, da der Verlust die Steuerlast auf diese mindert.

 

V2: Man überträgt die Fondsanteile zunächst auf individuelle Depots undverkauft erst dort

Jder Erbe entscheidet dann selbst über das weitere Vorgehen. Steuerliche Gewinne oder Verluste werden nur ihm zugerechnet und ob man sie in der ESt-Erklärung angibt, entscheidet auch jeder selbst. Die steuerlichen Folgen bei Verkauf sind letztlich dieselben wie bei V1, da die Fondsanteile alle steuerlichen Kennzahlen unverändert behalten.

 

Bei V2 entfällt die Erklärung für die EG (wenn nicht aus anderen Gründen notwendig). Es muss aber jeder ein Depot eröffnen, sich damit auseinandersetzen und es ggf nach Verkauf wieder schließen.

 

Eine Mischform zwischen V1 und V2 ist mE nicht sinnvoll, da das Vater-Depot halt allen Erben gemeinsam gehört. Wenn also zB 1/3 auf ein Depot von Erbe A wegübertragen wird, gehört das Restdepot immer noch zu 1/3 ihm. Das lässt sich wahrscheinlich durch Verträge etc vermeiden, wird aber so kompliziert (und wohl auch teuer), dass es sich bei diesen Summen nicht lohnt.

Ihr müsst Euch also gemeinsam für eine Variante entscheiden.

 

Bei der Renault-Bank ist es ähnlich. Dort fallen mit Sicherheit 2024 Steuern auf die Zinsen an. Der einfache Weg ist auch hier abwarten und das Konto nach Freigabe des Festgeldes dritteln. Ob sich irgendwelche Klimmzüge wegen der Steuern lohnen, hängt vom Zinsertrag ab.

Bis nächsten Herbst wird es ja wohl gelingen, die Bank von einer Auszahlung auf drei individuelle Konten zu überzeugen.

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Kontron

Wenn mal nicht die Depots des Vaters verkauft werden müssen, ist so bei uns

20,000 pro Person beim Erbe sind Steuerfrei, daher sollte man, wenn möglich dies im Lebfall noch verteilen.

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ANDREJ_
vor 18 Minuten von Kontron:

Wenn mal nicht die Depots des Vaters verkauft werden müssen, ist so bei uns

20,000 pro Person beim Erbe sind Steuerfrei, daher sollte man, wenn möglich dies im Lebfall noch verteilen.

Für die Ehefrau sind 500.000 erbschaftssteuerfrei, für die Kinder jeweils 400.000 Euro.

 

Allerdings zählt da das Haus auch mit dazu. Die Ehefrau könnte erbschaftssteuerfrei darin wohnen, ob das aber auch bei einer grundbuchlichen Erbengemeinschaft gilt?

 

Drr DT Postbank Fonds ist ein Aktienfonds, da sind nur 70% der Gewinne steuerpflichtig.

Übertrag an jeden Erben ist problemlos steuerfrei möglich, auch an nur einen oder zwei der Erben. Müssen halt nur alle Erben den Auftrag unterschreiben.

 Für Anteile, die vor 2009 gekauft wurden, sind 70% des Gewinns ab 1.1.2018 zu versteuern. Den Freibetrag von 100.000 auf Altanteile bekommt man nur im Wege der Einkommensteuererklärung zurück. Ansonsten zieht der Sparerpauschbetrag von 1.000/2.000 Euro je Erbe. Deshalb ist die Verteilung auf alle Erben steuerlich günstiger.

Bei Anteilen, die von 2009 bis 2017 gekauft wurden: 100% des Gewinns vor 2017 und 70% des Gewinns nach 1.1.2018.

 

Die Witwe kann im Todesjahr noch eine gemeinsame Veranlagung machen, und hat dann nochmal 2000 Euro Sparerfreibetrag. Wenn die Rente klein ist, lohnt sich dann auch noch die Günstigerprüfung. Meine Mutter hat als Witwe keine Einkommensteuer mehr gezahlt, und gezahlte KEST zurückbekommen.

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Kontron

Da habe ich das wohl im letzten Jahr falsch verstanden.

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franko
vor 16 Stunden von kleinerfisch:

V1: Man verkauft aus dem jetzigen Depot

Es entweder Steuern fällig oder es ergibt sich ein steuerlicher Verlust.

V1a: Steuern werden fällig

Die Steuern bezahlt die Erbengemeinschaft (EG), die aber für sich kein Steuersubjekt ist. Man kann dann entweder eine Steuererklärung für die EG machen, in die man einträgt, dass jeder Erbe 1/3 des Gewinns (und der Steuerzahlung) zugerechnet bekommt. Jeder Erbe kann dann unabhängig von der Entscheidung der anderen Erben sein Drittel samt Steuern in seine eigene Einkommensteuererklärung eintragen. [...]

V1b: Es entsteht ein Verlust

Auch der wird zu je 1/3 jedem Erbe angerechnet. Das erfordert dann aber eine Erklärung für die EG und auch die jeweilige individuelle Erklärung. [...]

Die "Steuererklärung der Erbengemeinschaft" nennt sich Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. In einfachen und überschaubaren Fällen wie diesem hier dürfte die aber nicht notwendig sein. Das Finanzamt akzeptiert es dann meistens, wenn jeder Miterbe in seiner eigenen Steuererklärung seinen Anteil entsprechend seiner Erbquote angibt.

Erbquoten von je 1/3 ergeben sich übrigens nur, wenn Gütertrennung vereinbart war. Bei Zugewinngemeinschaft erbt die Witwe 1/2, die beiden Kinder jeweils 1/4.

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