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kobmicha

Depotkonto in der Schweiz. Umgang mit ausgezahlten Dividenden?

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kobmicha

Hallo, ich habe seit einem Jahr ein Konto in der Schweiz und dort einige ETF`s sowie Aktien als Bestand.

Ich bin in D Wohnhaft und steuerpflichtig.

Nun wurden mir Dividende auf das Konto Überwiesen mit den in der Schweiz wohl üblichen Abzügen.

Wie verhalte ich mich steuertechnisch korrekt?

Es wurden- 35% Steuern und noch irgend eine andere Abgabe einbehalten.

 

Muss ich irgendwelche Angaben hier in D dem FA gegenüber machen?

Oder ist das durch den automatischen Datenaustausch erledigt?

Und noch irgendwelche Steuern in D auf die Dividendenzahlung zahlen?

Oder erhalte ich etwas vom Schweizer FA erstattet?

Es wäre schön wenn ich hier aktuelle Infos bekommen könnte.

Mein Steuerberater ist nicht so ganz mit dem Thema vertraut. Er will sich mal "Erkundigen",und wie so etwas oft ausgeht weis man ja.

 

Vielen Dank.

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chirlu
vor 10 Minuten von kobmicha:

Nun wurden mir Dividende auf das Konto Überwiesen mit den in der Schweiz wohl üblichen Abzügen.

 

Ist es ein Schweizer Unternehmen?

 

vor 11 Minuten von kobmicha:

Muss ich irgendwelche Angaben hier in D dem FA gegenüber machen?

 

Ja.

 

vor 11 Minuten von kobmicha:

Oder ist das durch den automatischen Datenaustausch erledigt?

 

Nein. Dadurch würde nur (in einigen Jahren) auffallen, wenn du es in der Steuererklärung verschwiegen hast.

 

vor 12 Minuten von kobmicha:

Und noch irgendwelche Steuern in D auf die Dividendenzahlung zahlen?

 

Ja, grundsätzlich 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wenn es ein Schweizer Unternehmen ist, werden 15% von der Schweizer Quellensteuer angerechnet; dann bleiben noch 10% plus Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls auch nichts, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitest (dann wäre es aber dumm, ausländische Aktien zu halten).

 

vor 13 Minuten von kobmicha:

Oder erhalte ich etwas vom Schweizer FA erstattet?

 

Ja, wenn es ein Schweizer Unternehmen ist, die anderen 20%. Nur auf Antrag natürlich.

 

vor 15 Minuten von kobmicha:

Es wäre schön wenn ich hier aktuelle Infos bekommen könnte.

 

Hast du schon einmal etwas von Suchmaschinen gehört? Eine ziemlich neue Entwicklung, gibt es erst seit gut zwanzig Jahren.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Wenn Du schon dabei bist- bei der Gelegenheit kannst Du bzw. Dein Steuerberater noch nach "ETF", "Auslandsdepot" "Vorabpauschale" und "Nachversteuerung" suchen.

 

Bei Auslandsdepots darfst Du die Vorabpauschale für jeden einzelnen ETF (und jeden einzelnen Kauf anteilig) jährlich selbst ermitteln und versteuern.

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chirlu
vor 21 Minuten von B.Axelrod:

Bei Auslandsdepots darfst Du die Vorabpauschale für jeden einzelnen ETF (und jeden einzelnen Kauf anteilig) jährlich selbst ermitteln und versteuern.

 

Ja, das ist spaßig, vor allem mit Sparplänen. :thumbsup: Das wird kobmicha aber erst mit der Steuererklärung für 2024 betreffen (fällig 2025).

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor einer Stunde von chirlu:

Ja, das ist spaßig, vor allem mit Sparplänen. :thumbsup: Das wird kobmicha aber erst mit der Steuererklärung für 2024 betreffen (fällig 2025).

Da fragt man sich natürlich, warum Leute solche dämlichen Konstrukte(*) machen:

vor 2 Stunden von kobmicha:

Hallo, ich habe seit einem Jahr ein Konto in der Schweiz und dort einige ETF`s sowie Aktien als Bestand.

Ein Konto in Schweizer Franken könnte ich ja noch verstehen, aber ein Depot ...? (Für Non-UCITS-ETFs? Oder für Aktien, die nicht in der EU kaufbar sind?)

 

*Edit: wahrscheinlich aus einer Schnapsidee wie dieser hier :P

Am 8.6.2023 um 06:59 von Warren vom Rhein:

Gründe für die Frage waren die Diskussion mit einem Kumpel, und wir beide hatten null Ahnung von dem was in den Antworten so kam.

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kobmicha
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Ist es ein Schweizer Unternehmen?

 

 

Ja.

 

 

Nein. Dadurch würde nur (in einigen Jahren) auffallen, wenn du es in der Steuererklärung verschwiegen hast.

 

 

Ja, grundsätzlich 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wenn es ein Schweizer Unternehmen ist, werden 15% von der Schweizer Quellensteuer angerechnet; dann bleiben noch 10% plus Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls auch nichts, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitest (dann wäre es aber dumm, ausländische Aktien zu halten).

 

 

Ja, wenn es ein Schweizer Unternehmen ist, die anderen 20%. Nur auf Antrag natürlich.

 

 

Hast du schon einmal etwas von Suchmaschinen gehört? Eine ziemlich neue Entwicklung, gibt es erst seit gut zwanzig Jahren.

Hallo chirlu    Das ist ja mal eine tolle Begrüßung. Bist du in diesem Forum derjenige der als "Stinkstiefel" fungiert und neue Teilnehmer vergraulen soll? 

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chirlu

Damit hast du es direkt auf meine Ignorierliste geschafft. Vielleicht haben andere mehr Lust, dir kostenlos deine Arbeit abzunehmen.

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odensee
vor 40 Minuten von kobmicha:

Hallo chirlu    Das ist ja mal eine tolle Begrüßung. Bist du in diesem Forum derjenige der als "Stinkstiefel" fungiert und neue Teilnehmer vergraulen soll? 

Ziemlich dreist bei der ausführlichen Antwort von Chirlu. Aber gut zu wissen, dass ein „Danke“ von dir nicht zu erwarten  ist.

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Ramstein
vor einer Stunde von kobmicha:

Hallo chirlu    Das ist ja mal eine tolle Begrüßung. Bist du in diesem Forum derjenige der als "Stinkstiefel" fungiert und neue Teilnehmer vergraulen soll? 

Nein, das bin ich. Aber da du ETF‘s mit Deppenapostroph geschrieben hast, warst du mir keine Antwort wert. :thumbsup:

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morevalue

Zur Vorabpauschale: Investmentsteuergesetz (InvStG), § 18 Vorabpauschale

 

In der Tat eine selten blöde Regelung, die aber nur für Investmentfonds (nicht für Direktanlage in Wertpapiere) gilt. Deutsches Steuerrecht kann schon nerven.

 

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B.Axelrod

Das wird noch lustiger, wenn man ETF verkaufen möchte.

 

Der ausländische Broker nimmt den originalen Kaufpreis als Grundlage zur Berechnung von Gewinn/Verlust.

 

Als Anleger aus D muss man aber den originalen Kaufpreis um die gezahlte(n) Vorabpauschale(n) erhöhen- sonst bekommt man die nicht wieder.

Und natürlich gilt zusätzlich noch die deutsche Besonderheit "First in-First out" und macht das ganze recht spannend,

wenn man beim Verkauf nicht alles, sondern nur Teile verkauft.

Dann hat man beim Verkauf unter Umständen noch zu verschiedenen Zeiten gekaufte Tranchen und unterschiedliche Höhen gezahlter

Vorabpauschalen.

Und das zieht sich dann durch, bis das letzte Stück verkauft ist.

 

Den ganzen Krampf muss man natürlich für alles und jedes taggenau dem Finanzamt wieder belegen können.

Bei "yuh" und Co. mal 30 Jahre einen ETF-Sparplan laufen lassen, könnte beim Verkauf eine recht zeitaufwendige

Arbeit werden.

Wohl dem, der ETF ohne Vorabpauschale im Auslands-Depot hat- obwohl- man weiß ja nie, was der Politik noch einfallen wird.:unsure:

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kobmicha
Am 9.6.2023 um 20:01 von Ramstein:

Nein, das bin ich. Aber da du ETF‘s mit Deppenapostroph geschrieben hast, warst du mir keine Antwort wert. :thumbsup:

Ramstein? Irgendwie überkommt mich ein Würgereiz bei dem Namen! 

Der Name spricht Bände.

Von Ihnen will  ich nichts !

 

Am 12.6.2023 um 08:55 von B.Axelrod:

Das wird noch lustiger, wenn man ETF verkaufen möchte.

 

Der ausländische Broker nimmt den originalen Kaufpreis als Grundlage zur Berechnung von Gewinn/Verlust.

 

Als Anleger aus D muss man aber den originalen Kaufpreis um die gezahlte(n) Vorabpauschale(n) erhöhen- sonst bekommt man die nicht wieder.

Und natürlich gilt zusätzlich noch die deutsche Besonderheit "First in-First out" und macht das ganze recht spannend,

wenn man beim Verkauf nicht alles, sondern nur Teile verkauft.

Dann hat man beim Verkauf unter Umständen noch zu verschiedenen Zeiten gekaufte Tranchen und unterschiedliche Höhen gezahlter

Vorabpauschalen.

Und das zieht sich dann durch, bis das letzte Stück verkauft ist.

 

Den ganzen Krampf muss man natürlich für alles und jedes taggenau dem Finanzamt wieder belegen können.

Bei "yuh" und Co. mal 30 Jahre einen ETF-Sparplan laufen lassen, könnte beim Verkauf eine recht zeitaufwendige

Arbeit werden.

Wohl dem, der ETF ohne Vorabpauschale im Auslands-Depot hat- obwohl- man weiß ja nie, was der Politik noch einfallen wird.:unsure:

Vielen Dank für die sehr interessante und offensichtlich sehr informierte Antwort. mit freundlichen Grüßen!

Am 9.6.2023 um 19:17 von odensee:

Ziemlich dreist bei der ausführlichen Antwort von Chirlu. Aber gut zu wissen, dass ein „Danke“ von dir nicht zu erwarten  ist.

odensee; wenn sie sich den letzten Text von Ramstein ansehen werden sie vielleicht meine Verärgerung verstehen.Greift mich ohne Grund an!

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kobmicha
· bearbeitet von kobmicha
Am 12.6.2023 um 08:55 von B.Axelrod:

Das wird noch lustiger, wenn man ETF verkaufen möchte.

 

Der ausländische Broker nimmt den originalen Kaufpreis als Grundlage zur Berechnung von Gewinn/Verlust.

 

Als Anleger aus D muss man aber den originalen Kaufpreis um die gezahlte(n) Vorabpauschale(n) erhöhen- sonst bekommt man die nicht wieder.

Und natürlich gilt zusätzlich noch die deutsche Besonderheit "First in-First out" und macht das ganze recht spannend,

wenn man beim Verkauf nicht alles, sondern nur Teile verkauft.

Dann hat man beim Verkauf unter Umständen noch zu verschiedenen Zeiten gekaufte Tranchen und unterschiedliche Höhen gezahlter

Vorabpauschalen.

Und das zieht sich dann durch, bis das letzte Stück verkauft ist.

 

Den ganzen Krampf muss man natürlich für alles und jedes taggenau dem Finanzamt wieder belegen können.

Bei "yuh" und Co. mal 30 Jahre einen ETF-Sparplan laufen lassen, könnte beim Verkauf eine recht zeitaufwendige

Arbeit werden.

Wohl dem, der ETF ohne Vorabpauschale im Auslands-Depot hat- obwohl- man weiß ja nie, was der Politik noch einfallen wird.:unsure:

Hallo, vielen Dank für die Ausführungen. Da habe ich ja wohl etwas falsch gemacht. Das ich bei ganz einfachen thesaurierenden ETFs soviel bedenken muß und diesen Aufwand treiben muß habe ich nicht erwartet. Eigentlich wollte ich nur etwas Kapital in der Schweiz haben um im Notfall darauf zugreifen zu können. Und der Krake, Staat, in D, nicht hilflos ausgeliefert zu sein.

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hattifnatt
vor 15 Minuten von kobmicha:

Eigentlich wollte ich nur etwas Kapital in der Schweiz haben um im Notfall darauf zugreifen zu können. Und der Krake, Staat, in D, nicht hilflos ausgeliefert zu sein.

Dachte ich's doch. Da hättest du mal lieber einen Staat genommen, der nicht das Lugano-Abkommen ratifiziert hat :P

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kobmicha
vor 4 Stunden von hattifnatt:

Dachte ich's doch. Da hättest du mal lieber einen Staat genommen, der nicht das Lugano-Abkommen ratifiziert hat :P

Guten Abend. Danke für die Aufklärung und den Link zu dem Lugano Abkommen!

Das ist ja das kleinere Übel. Wenn es eine Gerichtliche Anordnung oder ein Gerichts Urteil gibt können die "Behörden" ja auf das Konto zugreifen.

Aber die Praxis ist ja zur Zeit in D so das schon Konten gesperrt werden wenn das FA oder eine Ermittlungsbehörde dem VERDACHT einer strafbaren Handlung nachgehen,Ermitteln.

Oder Unterhaltsgelder (Pflegeheime usw) Geld fordern. Obwohl die Rechtslage nicht eindeutig ist!Wenn man sich dagegen Wehren,Verteidigen will geht das nicht so einfach weil man ja nicht an sein Geld kommt um gute Anwälte zu Bezahlen. Ist schon ganz schön gewöhnungsbedürftig, das System!

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KLEARCHOS

Mein Vorschlag, löse das Depot dort wieder auf, es sei denn, es handelt sich um 6stellige Beträge. Macht mehr Arbeit, als es einbringt, insbesondere wegen der Steuerfragen.

Oder Du verlegst Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und zahlst da auch Steuern. Jedenfalls ist Dein Geld dort auch nicht sicherer als in D. Und wenn Du Geld verstecken willst, dann ist das so oder so strafbar und bringt noch mehr Probleme.

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kobmicha
· bearbeitet von kobmicha
Am 14.6.2023 um 12:32 von KLEARCHOS:

Mein Vorschlag, löse das Depot dort wieder auf, es sei denn, es handelt sich um 6stellige Beträge. Macht mehr Arbeit, als es einbringt, insbesondere wegen der Steuerfragen.

Oder Du verlegst Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und zahlst da auch Steuern. Jedenfalls ist Dein Geld dort auch nicht sicherer als in D. Und wenn Du Geld verstecken willst, dann ist das so oder so strafbar und bringt noch mehr Probleme.

Hallo, so naiv bin ich nicht.

Selbstverständlich will ich kein Geld "verstecken"! Ich bin Gesetzestreu!

Es geht mir nur darum zu verhindern das Konten "dicht" gemacht werden können nur weil irgendein Verdacht auf Steuerverkürzung /Unterhaltszahlungen oder sonst was besteht. Ohne ein Gerichtsurteil wird da oft auf Konten zugegriffen!Das geht in der Schweiz nicht!

Wie ja in der Vergangenheit sehr oft in D praktiziert wurde.Wenn am Ende die Vorwürfe keinen Bestand haben ist dennoch eine Menge Reputationsschaden entstanden!

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor einer Stunde von kobmicha:

Das geht in der Schweiz nicht!

 

Mit Urteil ist es durchaus machbar:

https://dr-fassbender.de/zwangsvollstreckung-schweiz/

Eine Kontoabfrage macht das Konto wohl auch in D sichtbar:

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html

Im Falle von "yuh" hat man ein Konto, das "auskunftsfreudig" nach D ist- weil steuerpflichtige Vorgänge

schon alleine durch die Verzinsung des Kontos anfallen.

Wenn ich mich recht entsinne, muss man der schweizer Bank auf Verlangen nachweisen, das man

korrekt in D versteuert.

Ob man diesen Nachweis erbringen kann, wenn das Finanzamt den Verdacht auf Steuerverkürzung hat?

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kobmicha
vor 12 Minuten von B.Axelrod:

 

Mit Urteil ist es durchaus machbar:

https://dr-fassbender.de/zwangsvollstreckung-schweiz/

Eine Kontoabfrage macht das Konto auch in D sichtbar:

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html

Im Falle von "yuh" hat man ein Konto, das "auskunftsfreudig" nach D ist- weil steuerpflichtige Vorgänge

schon alleine durch die Verzinsung des Kontos anfallen.

Klar, mit Urteil geht es.Aber das muss ja erst ergehen.

Nochmal: Im "Verdachtsfall" ist es nur in Deutschland möglich Konten zu Sperren. Und mit 3000 schwer bewaffneten Polizisten,80-90jährige, senile Alte Spinner ,als Gefahr für den Staat festzunehmen.

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PKW
vor 14 Minuten von kobmicha:

Im "Verdachtsfall" ist es nur in Deutschland möglich Konten zu Sperren.

Dann solltest du dein Augenmerk auf ein Girokonto im Ausland legen und dort eine gewisse Menge Cash (egal ob Euro und/oder Fremdwährung) vorhalten.
Du tust dir aber selbst einen Gefallen, wenn du dort keinerlei Erträge erzielst.
 

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kobmicha
Am 16.6.2023 um 14:56 von PKW:

Dann solltest du dein Augenmerk auf ein Girokonto im Ausland legen und dort eine gewisse Menge Cash (egal ob Euro und/oder Fremdwährung) vorhalten.
Du tust dir aber selbst einen Gefallen, wenn du dort keinerlei Erträge erzielst.
 

Hallo PKW.danke für deine Mühe und die Antwort!

Grüsse.

 

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kobmicha
Am 14.6.2023 um 12:32 von KLEARCHOS:

Mein Vorschlag, löse das Depot dort wieder auf, es sei denn, es handelt sich um 6stellige Beträge. Macht mehr Arbeit, als es einbringt, insbesondere wegen der Steuerfragen.

Oder Du verlegst Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und zahlst da auch Steuern. Jedenfalls ist Dein Geld dort auch nicht sicherer als in D. Und wenn Du Geld verstecken willst, dann ist das so oder so strafbar und bringt noch mehr Probleme.

Hallo.Danke für deine Antwort.

Aber ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen. Wiese ist Geld verstecken strafbar? Oder meinst du das Erträge ganz selbstverständlich zu versteuern sind? Ich verstecke regelmäßig meine Bargeldreserven wenn ich für längere Zeit meine Wohnung verlasse!  Alle sind Steuerbetrüger für dich? Außer Mutti!

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KLEARCHOS

Warum kann man hier eigentlich keine Benutzer blockieren?

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chirlu
vor 11 Minuten von KLEARCHOS:

Warum kann man hier eigentlich keine Benutzer blockieren?

 

Man kann sie ignorieren. (Meine Ignorierliste ist inzwischen bei über 100 Einträgen angekommen.)

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investorfonds
Am 9.6.2023 um 15:27 von kobmicha:

Hallo, ich habe seit einem Jahr ein Konto in der Schweiz und dort einige ETF`s sowie Aktien als Bestand.

Ich bin in D Wohnhaft und steuerpflichtig.

Nun wurden mir Dividende auf das Konto Überwiesen mit den in der Schweiz wohl üblichen Abzügen.

Wie verhalte ich mich steuertechnisch korrekt?

Es wurden- 35% Steuern und noch irgend eine andere Abgabe einbehalten.

 

Muss ich irgendwelche Angaben hier in D dem FA gegenüber machen?

Oder ist das durch den automatischen Datenaustausch erledigt?

Und noch irgendwelche Steuern in D auf die Dividendenzahlung zahlen?

Oder erhalte ich etwas vom Schweizer FA erstattet?

Es wäre schön wenn ich hier aktuelle Infos bekommen könnte.

Mein Steuerberater ist nicht so ganz mit dem Thema vertraut. Er will sich mal "Erkundigen",und wie so etwas oft ausgeht weis man ja.

 

Vielen Dank.

B-) 

 

Ja, man weiss wie das ausgeht, indem man den Steuerberater wechselt und einen beauftragt, der sich mit soetwas auskennt!

 

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