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padavona

Wertloser Verfall von (Long-)Optionen

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padavona

Hallo,

 

mal wieder das leidige Thema Optionen und Steuern :D Es geht explizit um Optionen und nicht um Optionsscheine.

 

Zu einer Frage habe ich bisher noch keine eindeutige Antwort gefunden:

Wie werden wertlos verfallene (Long-)Optionen steuerlich behandelt? Also Optionspositionen, die zur Eröffnung gekauft wurden, und anschließend wertlos verfallen sind (jeweils im Jahr 2022).

 

Nach meinen bisherigen Recherchen kommen drei Szenarien in Frage:

  1. Eine wertlos verfallene Long-Option zählt zu "Verlusten aus Termingeschäften", die in Zeile 24 KAP bis max. 20.000€ geltend gemacht werden können.
  2. Eine wertlos verfallene Long-Option zählt zu "Verlusten aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung", die in Zeile 25 KAP bis max. 20.000€ geltend gemacht werden können.
  3. Eine wertlos verfallene Long-Option kann überhaupt nicht geltend gemacht werden.

 

Besten Dank und Gruß

padavona

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