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Aldebaran

Verlustverrechnungsbeschränkung Termingeschäfte - Auswandern oder GmbH immer noch einzige Lösung?

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Aldebaran

Hallo,

ich bin relativ neu im Terminhandel und muss eingestehen, daß mir gar nicht bewußt war, daß auch CFDs in steuerrechtlicher Hinsicht als Termingeschäfte gelten und somit der Verlustverrechnungsbeschränkung auf jährlich 20.000€ unterliegen.

 

Eine Traderin äußerte mir gegenüber Ende 2022 mal sturr und fest, daß man das Problem dadurch umgehen könnte, daß man einen ausländischen Broker nutzt und ich habe dies auch auf irgendeiner Trading-Webseite so gelesen. In ihrem Fall sitzt der future broker in den USA und ein CFD broker in Mittelamerika.

Da ich dieses Jahr schon etwas intensiver CFD's und teilweise auch futures getradet habe und letztere auch zur Absicherung gegen Währungsrisiken (halte Cash beim broker in USD) nutze, habe ich nun selbst recherchiert und nach meinen Informationen scheint dies aber nicht zu stimmen.

Da ich langsam mit dem Optionshandel starten möchte, stößt mir diese Beschränkung besonders übel auf. Umsteigen auf Optionsscheine und Zertifikate kommt für mich aktuell eher nicht in Frage, da ich mich mit den Dingern nicht auskenne und sie mir gegenüber Futures/Optionen schlicht zu intransparent sind.

 

Nach meiner Netzrecherche scheint bei Hauptwohnsitz in der BRD der absolut einzige Ausweg in der Gründung einer Trading GmbH zu liegen. Einzige Alternative für private Trader sonst nur noch die Wohnsitzverlagerung ins Ausland, also die Auswanderung. Ist dies auch zum aktuellen Zeitpunkt noch richtig?

 

 

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Taxadvisor

Ja, es sei denn, man hofft auf die Verfassungswidrigkeit und möchte mit der Unsicherheit leben. Dann bleibt aber das Risiko, dass die Steuer gezahlt werden muss und keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.

 

Gruß
Taxadvisor

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SlowHand7
vor 3 Minuten von Taxadvisor:

Ja, es sei denn, man hofft auf die Verfassungswidrigkeit und möchte mit der Unsicherheit leben. Dann bleibt aber das Risiko, dass die Steuer gezahlt werden muss und keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.

 

Gruß
Taxadvisor

Das ist kein Risiko sondern eine Tatsache.

Die Steuern sind zu zahlen und eine Aussetzung gibt es natürlich nicht.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Beim ausländischen Broker könnte man noch das zusätzliche Feature haben, dass das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung unter Lex Binding

automatisiert auch eine entsprechende vierteljährliche Vorauszahlung begehrt bezogen auf die ermittelten Gewinne mit nur 20k Verlustabzug.

 

Beispiel:

200.000 Gewinn - 200.000 Verlust =180.000 Gewinn im vergangenen Steuerjahr

Damit hätte man (180.000-20.000) 160.000 Gewinn im Folgejahr mit der 10% Steigerung 176.000€

Alle drei Monate ~44.000€ überweisen.

 

Mein Finanzamt war da auch recht flott -auf Grund der langen Bearbeitungszeit meiner 2021-Erklärung

kamen dann gleich mit dem Steuerbescheid fette Bescheide über eine 2022er Nachzahlung und 2023/24 Vorauszahlungen.

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SlowHand7
vor 52 Minuten von B.Axelrod:

Beim ausländischen Broker könnte man noch das zusätzliche Feature haben, dass das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung unter Lex Binding

automatisiert auch eine entsprechende vierteljährliche Vorauszahlung begehrt bezogen auf die ermittelten Gewinne mit nur 20k Verlustabzug.

 

Beispiel:

200.000 Gewinn - 200.000 Verlust =180.000 Gewinn im vergangenen Steuerjahr

Damit hätte man (180.000-20.000) 160.000 Gewinn im Folgejahr mit der 10% Steigerung 176.000€

Alle drei Monate ~44.000€ überweisen.

 

Mein Finanzamt war da auch recht flott -auf Grund der langen Bearbeitungszeit meiner 2021-Erklärung

kamen dann gleich mit dem Steuerbescheid fette Bescheide über eine 2022er Nachzahlung und 2023/24 Vorauszahlungen.

Ja, mit so etwas sind sie natürlich recht flott.       LOL

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padavona

Ich würde mit der Trading GmbH nichts übers Knie brechen. Eine GmbH ist dann doch mit ein paar Aufwänden und Kosten verbunden. Auch wenn diejenigen, die dich dabei gerne beraten wollen, das naturgemäß nicht so dramatisch sehen ;)

Und ausgewandert ist man natürlich sowieso nicht mal eben so.

 

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die aktuellen Regelungen so Bestand haben werden. Aber bis es da mal eine gerichtliche Entscheidung gibt, zählt der status quo.

Von daher würde ich abwarten und ggf. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, aber die Steuern dennoch bezahlen. Wenn man die Steuern nicht bezahlen kann oder will, kann man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und die Zahlung der Steuern aussetzen. Dazu aber unbedingt einen Steuerberater konsultieren.

 

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Caribbean001
vor 15 Stunden von Aldebaran:

Hallo,

ich bin relativ neu im Terminhandel und muss eingestehen, daß mir gar nicht bewußt war, daß auch CFDs in steuerrechtlicher Hinsicht als Termingeschäfte gelten und somit der Verlustverrechnungsbeschränkung auf jährlich 20.000€ unterliegen.

 

Eine Traderin äußerte mir gegenüber Ende 2022 mal sturr und fest, daß man das Problem dadurch umgehen könnte, daß man einen ausländischen Broker nutzt und ich habe dies auch auf irgendeiner Trading-Webseite so gelesen. In ihrem Fall sitzt der future broker in den USA und ein CFD broker in Mittelamerika.

Da ich dieses Jahr schon etwas intensiver CFD's und teilweise auch futures getradet habe und letztere auch zur Absicherung gegen Währungsrisiken (halte Cash beim broker in USD) nutze, habe ich nun selbst recherchiert und nach meinen Informationen scheint dies aber nicht zu stimmen.

Da ich langsam mit dem Optionshandel starten möchte, stößt mir diese Beschränkung besonders übel auf. Umsteigen auf Optionsscheine und Zertifikate kommt für mich aktuell eher nicht in Frage, da ich mich mit den Dingern nicht auskenne und sie mir gegenüber Futures/Optionen schlicht zu intransparent sind.

 

Nach meiner Netzrecherche scheint bei Hauptwohnsitz in der BRD der absolut einzige Ausweg in der Gründung einer Trading GmbH zu liegen. Einzige Alternative für private Trader sonst nur noch die Wohnsitzverlagerung ins Ausland, also die Auswanderung. Ist dies auch zum aktuellen Zeitpunkt noch richtig?

 

 

Ja, es gibt nur diese beiden Möglichkeiten. Es sieht auch so aus, als würde sich daran länger nichts ändern. 

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Aldebaran

Danke für die Antworten. Erschreckend, daß es dagegen noch kein BVG-Urteil gab, zumal es gegen das Nettoprinzip verstößt und eigentlich klar verfassungswidrig, um nicht zu sagen kriminell ist. Es zeigt auch in Ansätzen, wie weit der Staat geht, um sich finanzielle Mittel zu verschaffen, wenn er auf schwache vereinzelte Gegner stößt und mit wenig Gegenwehr rechnet. "In Ansätzen" da er in Zukunft bei sich verschärfenden Haushaltsengpässen noch auf ganz andere Kaliber greifen wird, um sich Zugriff auf private Vermögen zu verschaffen.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Für die Beschwerde gegen den Aktien-Verlusttopf hat es über 10 Jahre gebraucht- und die ist in diesem Jahr immer noch nicht auf dem Terminplan des BVerfG..

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Taxadvisor
Am 27.5.2023 um 22:25 von SlowHand7:

Das ist kein Risiko sondern eine Tatsache.

Die Steuern sind zu zahlen und eine Aussetzung gibt es natürlich nicht.

Woher nimmst Du Deine Weisheit? Wir haben bereits AdV für Mandanten bekommen. Und ob die Regelung als verfassungswidrig eingestuft wird, ist noch nicht sicher, aber m.E. sehr wahrscheinlich (also keine Tatsache). Die Frage ist hier eher, welcher Teil oder ob alles verfassungswidrig ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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kontra-investor
vor 19 Stunden von Aldebaran:

Danke für die Antworten. Erschreckend, daß es dagegen noch kein BVG-Urteil gab, zumal es gegen das Nettoprinzip verstößt und eigentlich klar verfassungswidrig, um nicht zu sagen kriminell ist. Es zeigt auch in Ansätzen, wie weit der Staat geht, um sich finanzielle Mittel zu verschaffen, wenn er auf schwache vereinzelte Gegner stößt und mit wenig Gegenwehr rechnet. "In Ansätzen" da er in Zukunft bei sich verschärfenden Haushaltsengpässen noch auf ganz andere Kaliber greifen wird, um sich Zugriff auf private Vermögen zu verschaffen.

Es gibt noch andere Foren und ich verweise bei wallstreet online auf "Das Ende des Tradings durch neue Steuerregel?". Da kannst Du die ganze Geschichte des Elends nachlesen, mittlerweile 1177 Seiten. Wir müssen unsere Interessen bündeln und daher bitte mal dort vorbei schauen. Ein Link ist hier vermutlich nicht erlaubt?

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Aldebaran

Hier aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage die offizielle Begründung für die Verlusverrechnungsbeschränkung bei streng regulierten und transparent börslich gehandelten Termingeschäften:

 

Zitat

Grund für die Verlustverrechnungsbeschränkung ist, dass Termingeschäfte durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ sind. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen.

Quelle: https://tradingfreaks.com/steueraenderung-2021-fuer-daytrader-aufatmen-ein-update/

Eine glatte Lüge. Hoch gehebelte Zertifikate und Optionsscheine, die nicht streng reguliert und transparent an der Börse, sondern stattdessen von Banken emittiert außerbörslich gehandelt werden, sind schließlich aus der Regelung ausgenommen. Und gerade mit diesen Derivaten wird hoch gehebelt gezockt bis zum geht nicht mehr.

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B.Axelrod
vor 40 Minuten von Aldebaran:

Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen.

Da offenbart sich die ganze Kompetenz der SPD-Finanzexperten, die das ausgewürfelt haben.

Long-Positionen =böse und gefährlich- weil Totalverlust möglich

 

Short Position =gut und erlaubt - dabei hat man bei nackt verkauften short CALLs ein praktisch unlimitiertes Risiko.

(Bei short PUTS ist dies ja auf den Strike begrenzt).

vor 46 Minuten von Aldebaran:

Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf.

Klar- Pennystocks und solche Hypes a la Gamestop oder Pseudo-Coins darf jeder kaufen - weil: the Sky is the Limit

Was für Heuchler.

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kontra-investor

Unser Erfinder der Regelung, also Lothar Binding war halt ein "Long-Spezialist". :o Nein, es hatte rein politische Gründe, warum er an die Stillhaltergesschäfte nicht ran kam. In den Verhandlungen mit der CDU gings um Totalverluste, u.a. aus Zertifikaten. Er wäre vielleicht nicht mit seiner Show durchgekommen, wenn er zu viel versucht hätte.

 

Bindings Gesetzes-Begründung, also "Anlegerschutz" und im Ansatz auch Steuereinnahmen, war natürlich Fake. Das Dumme ist nur, dass dieser Fake aufgegriffen wird. Von Finanzämtern bei Einspruchsbearbeitung und im Klageverfahren. Auch die Finanzrichter werden das berücksichtigen - als Willen des Gesetzgebers.

Wenn ihr also auf diese "Begründungen" stosst und ihr werdet es, wehrt euch rigoros. Es ging nicht um Anlegerschutz. Binding wollte TG verbieten. Auf Abgeordentenwatch ist das alles leicht nachvollziehbar.

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Aldebaran

So, also ich habe mal Bilanz gezogen und komme auf bislang ca. 12.5k€ Verluste bei Termingeschäften. Darunter auch Verluste aus reinen Hedgingspositionen gegen Währungverluste. Außer letzteren liefen alle Verluste in den letzten 1,5 Monaten auf. So schnell kann das bei aktivem Trading gehen, auch wenn man unterm Strich profitabel ist.

 

Ich benötige die Rendite dringendst als Inflationsausgleich, da ich momentan zu 95% in Cash stehe und die Aktienrally komplett verpasst habe. Muss auch noch hohe Verluste aus dem Aktienhandel in 2022 ausgleichen. Traue mich bei den aktuellen Ständen der Indizes und dem möglichen Rezessionsrisiko zum Jahresende oder in 2024 nicht mal eben 100k zu investieren. Und um das Drama komplett zu machen: ich benötige die Rendite z.Zt. auch schlicht zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes.

 

Prinzipiell möchte ich Deutschland eh verlassen. Stand schon 2021 kurz vor einer Auswanderung und habe buchstäblich in letzter Minute wegen ungelöster gesundheitlicher Baustellen einen Rückzieher gemacht. Wäre das Jahr n.n. so weit fortgeschritten, würde ich es jetzt schnell umsetzen und hier nur noch eine billige Zweitwohnung oder ein WG-Zimmer halten. Aber es ist schon fast Jahresmitte und nachdem ich ab 2. Juli 183 Tage hier im Land verbracht habe, bin ich hier steuerpflichtig und unterliege danach auch im Ausland der Verlustverrechnungsbeschränkung.

 

Dieses kriminelle Gesetz wird für mich also in wenigen Wochen existenzgefährdend. V.a. würde mein Lernprozess, besonders der psychologische, jetzt stoppen, wenn ich das Future-Trading jetzt bis 2024 einstelle und den geplanten Einstieg in den Optionshandel komplett auf 2024 verschieben müsste. Ich prüfe jetzt die Kosten und den Aufwand der Gründung einer Trading GmbH als letzten Ausweg. Fürchte aber, daß sich der Aufwand für mich nicht lohnt.

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Aldebaran:

...

Ich benötige die Rendite dringendst als Inflationsausgleich, da ich momentan zu 95% in Cash stehe und die Aktienrally komplett verpasst habe. Muss auch noch hohe Verluste aus dem Aktienhandel in 2022 ausgleichen.

...

hmm,

nichts für ungut, das ist keine Argumentation für's Trading in Termingeschäften. Das hört sich eher danach an, als wenn du spielsüchtig bist. 

Müssen tut man gar nichts. Und abgelaufene Geschäfte sind Geschichte. Du solltest Dir eher überlegen, weniger ins Risiko zu gehen. Oder war das Lehrgeld noch nicht genug? Warum sollte es Dir im 2 Hj. besser ergehen? 

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bondholder

@Aldebaran Such dir bitte professionelle Hilfe! Und damit meine ich nicht die Dienstleister, die dir eine Trading-GmbH verkaufen wollen.

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B.Axelrod
vor 17 Stunden von Aldebaran:

Aber es ist schon fast Jahresmitte und nachdem ich ab 2. Juli 183 Tage hier im Land verbracht habe, bin ich hier steuerpflichtig und unterliege danach auch im Ausland der Verlustverrechnungsbeschränkung.

Im Ausland kannste Dir aber die Verrechnung mit den Verlusten, die Du in D gemacht hast, abschminken.

 

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Aldebaran
· bearbeitet von Aldebaran

Trading-GmbH hat sich nun auch erledigt, wegen äußerst komplexer und riskanter Wegzugsbesteuerung bei Wohnortverlagerung ins Ausland. Letztere ist bei mir aber unabhängig von der hier erörterten Problematik aus beruflichen Gründen in 2024 so oder so erforderlich. Der Aufwand mit Gründung, Buchhaltung und bei Wegzug noch teurer Inanspruchnahme eines Steuerberaters stünde in keinem Verhältnis zu dem halben Jahr, für das ich den Terminhandel  stoppen müsste.

Um den Trainingseffekt bis 2024 nicht zu verlieren werde ich nun meine Positionsgrößen soweit reduzieren, daß ich bis Jahresende nicht mehr als 7k Verluste anhäufe und im Optionshandel ist dann Beschränkung auf Stillhaltergeschäfte angesagt, auf die ich mich auch so konzentrieren wollte. Viel Geld läßt sich mit 7K Verlustverrechungspotential für sechs Monate allerdings nicht mehr verdienen. Und gerade manche Verluste haben eine extrem wichtige Funktion im Lernprozeß, sofern man die Flexibilität besitzt ist aus ihnen zu lernen und unterm Strich profitabel bleibt.

vor 5 Stunden von B.Axelrod:

Im Ausland kannste Dir aber die Verrechnung mit den Verlusten, die Du in D gemacht hast, abschminken.

 

Diese Frage beschäftigt mich gerade auch. Nicht hinsichtl. des Verlusttopfs für Termingeschäfte, da ich hier sehr hohe Nettogewinne erzielt habe, was bislang allerdings eher mit ausführlichen Hintergrundkenntnissen zu dem betr. Markt zusammenhängt und definitiv weniger mit technischen Tradingfähigkeiten. Deswegen ist hier auch erstmal etwas zurücktreten angesagt. Allerdings ist mein Topf für vergangene Verluste aus Aktienhandel noch gut gefüllt. Kein Vermögen, aber halt knapp 8k, was bei zukünftigen Aktiengewinnen einem Verrechnungspotential von grob gepeilt 2160€ weniger Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne entspräche. Ich frage mich nun, was mit diesem Verlusttopf passiert, wenn man bspw. vorübergehend für mehrere Jahre im Ausland arbeitet und dort steuerpflichtig ist und anschließend nach Deutschland zurückkehrt. Also ob der nicht in Anspruch genommene Verlusttopf dann zwischenzeitlich verfällt oder erhalten bleibt? Ich werde nach derzeitigem Stand mind. 24 Monate im Ausland arbeiten. Und mein Verdienst wird nicht so hoch ausfallen, daß mir die 2160€ mögliche spätere Steuerersparnis egal wären.

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Aldebaran
· bearbeitet von Aldebaran
vor 21 Stunden von MeinNameIstHase:

hmm,

nichts für ungut, das ist keine Argumentation für's Trading in Termingeschäften. Das hört sich eher danach an, als wenn du spielsüchtig bist. 

Müssen tut man gar nichts. Und abgelaufene Geschäfte sind Geschichte. Du solltest Dir eher überlegen, weniger ins Risiko zu gehen. Oder war das Lehrgeld noch nicht genug? Warum sollte es Dir im 2 Hj. besser ergehen? 

Ja, ich werde meine Positionsgrößen zurückschrauben und definitiv defensiver handeln. Aber die erwähnten hohen Verluste der letzten zwei Monate waren stets begleitet von wesentlich höheren Gewinnen und quasi die operativen Kosten für diese. Und mit wesentlich meine ich "sehr" wesentlich. Und ein Teil der Verluste war Resultat einer vermeidbaren sträflichen Fahrlässigkeit.

Unterm Strich waren die letzten Wochen meine bislang mit Abstand erfolgreichsten Wochen und ich habe leider auch gelernt, daß man solche Gewinne tunlichst für sich behalten soll, da sie im persönlichen Umfeld sofort verbreitet und teils erbitterten Neid hervorrufen können. Außenstehende verstehen nicht wieviel Lernarbeit, Recherchearbeit, Nerven, Verluste und anstrengende unprofitable Tradingsstunden den Gewinnen gegenüberstehen und darauf zum Jahresende auch noch hohe Steuern fällig sind.

Und mir ist klar, daß mir einige makroökonomischen Ereignisse und Daten in die Hand gespielt haben, die sich mit hinreichender Erfahrung mit dem betr. Markt taktisch sehr gut ausspielen ließen. Mir kam zugute, daß ich mich komplett von Anfang an hauptsächl. auf einen einizgen Markt konzentriert habe und hier noch berufliches knowhow aus der Verwandschaft einfloß.

 

In Österreich sind Kursgewinne aus Aktien ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, was langfristiges Investitionsdenken und private Altersvorsorge fördert. Wenn sich wieder vernünftige Einstiegskurse bieten, werde ich dann auch wieder verstärkt in Aktien investieren und das Future-Trading auf Geschäfte mit wesentlich höherem CRV beschränken, zumal mir dann eh die Zeit fehlt kleinere Zeitebenen zu handeln.

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chirlu
vor einer Stunde von Aldebaran:

In Österreich sind Kursgewinne aus Aktien ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

 

Dann sind sie das in Deutschland auch. :-*

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MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von Aldebaran:

Trading-GmbH hat sich nun auch erledigt, wegen äußerst komplexer und riskanter Wegzugsbesteuerung bei Wohnortverlagerung ins Ausland.

nun ... in der GmbH kannst du aber wenigstens Verluste und Gewinne ordentlich saldieren. Und von Steuern auf Gewinne ist noch niemand gestorben. Selbst wenn die bei Wegzug dann früher fällig würde.

 

vor 4 Stunden von Aldebaran:

ch frage mich nun, was mit diesem Verlusttopf passiert, wenn man bspw. vorübergehend für mehrere Jahre im Ausland arbeitet und dort steuerpflichtig ist und anschließend nach Deutschland zurückkehrt.

Der ist höchstpersönlich und geht erst mit Deinem Tod unter oder durch Verrechnung mit entsprechenden Gewinnen. Letzteres setzt voraus, dass solche in D steuerpflichtig sind, womit Veräußerungsgewinne, die in der Zeit, wo man gar nicht D steuerpflichtig ist, nicht in Frage kommen.

 

vor 1 Stunde von Aldebaran:

In Österreich sind Kursgewinne aus Aktien ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Wie auch in vielen anderen europäischen Ländern

War da in Österreich nicht in 2011 eine Änderung, so dass die Veräußerungsgewinne wie in D besteuern?


Nebenbei, die CH kennt einen ganzen Kriterienkatalog, der zur Erfassung von Trading-Gewinnen führt, u.a. Handel mit Termingeschäften. So viele Länder kenne ich da nicht, die das gar nicht erfassen und wo ich mich dann noch wohl fühle (so wegen Sprache, Klima usw.).

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chirlu
vor 2 Minuten von MeinNameIstHase:

War da in Österreich nicht in 2011 eine Änderung, so dass die Veräußerungsgewinne wie in D besteuern?

 

Ja, so wie in Deutschland 2009.

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B.Axelrod

In Österreich sind Verluste aber nur im Jahr der Entstehung verrechenbar.

Sollte man auf dem Schirm haben neben 27,5% KESt und Wegzugsbesteuerung auch für Private.

 

In CH wäre Aldebaran umgehend als Professional vom Steueramt eingestuft- erstmal wegen Termingeschäften, die nicht zur Absicherung eigener Positionen dienen,

wegen Aktien-*Trading* und dann noch wegen der Höhe der Gewinne, wenn diese das Arbeitseinkommen deutlich übersteigen.

 

vor 19 Minuten von MeinNameIstHase:

Der ist höchstpersönlich und geht erst mit Deinem Tod unter oder durch Verrechnung mit entsprechenden Gewinnen. Letzteres setzt voraus, dass solche in D steuerpflichtig sind, womit Veräußerungsgewinne, die in der Zeit, wo man gar nicht D steuerpflichtig ist, nicht in Frage kommen.

Oder das BVerfG bestätigt die Entscheidung des BFH, dass der Aktienverlusttopf verfassungswidrig ist.

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Aldebaran
vor 16 Stunden von MeinNameIstHase:

nun ... in der GmbH kannst du aber wenigstens Verluste und Gewinne ordentlich saldieren. Und von Steuern auf Gewinne ist noch niemand gestorben. Selbst wenn die bei Wegzug dann früher fällig würde.

Bei Wegzug soll es wesentlich gravierendere Probleme geben. Da wird dann sowas wie ein fiktiver Unternehmenswert berechnet und besteuert und dergleichen. Ich kann die Details nicht aufführen, aber es gibt einige Youtube Videos zum Thema und die haben mich jetzt abgeschreckt. Aktuell lohnt es sich für mich einfach nicht, mich mit der Materie zu befassen, da ich nicht weiß wie lange ich im Ausland bleibe. Prinzipiell hat es durchaus etwas interessantes eine eigene GmbH zu besitzen und wer weiß, was man aus dem KnowHow mal machen kann. Der große Vorteil ist hierbei in D, daß Kursgewinne aus Aktienhandel nur mit wenigen Prozent besteuert werden. Wenn ich es richtig verstanden habe unabhängig von der Haltedauer.

vor 16 Stunden von MeinNameIstHase:

War da in Österreich nicht in 2011 eine Änderung, so dass die Veräußerungsgewinne wie in D besteuern?

Asche über mein Haupt, es wurde in der Tat geändert. Das Netz ist einfach voller Artikel ohne Datumsangabe. 2022 sollte wohl wieder sowas wie eine Spekulationsfrist eingeführt werden, nach der Steuerfreiheit auf Kursgewinne gilt, aber der großen Ankündigung folgten keine Taten.

 

vor 16 Stunden von MeinNameIstHase:

Nebenbei, die CH kennt einen ganzen Kriterienkatalog, der zur Erfassung von Trading-Gewinnen führt, u.a. Handel mit Termingeschäften. So viele Länder kenne ich da nicht, die das gar nicht erfassen und wo ich mich dann noch wohl fühle (so wegen Sprache, Klima usw.).

Ich habe tatsächlich entfernte verwandtschaftl. Kontakte zu so einem Land, in dem im Ausland generierte Einkünfte nicht besteuert werden und beherrsche dessen Sprache auch fließend und komme mit der Mentalität klar, mit dem Klima hingegen deutlich weniger. Und ich bin nicht gerade ein hitzeempfindlicher Typ. Aber was viele bei dem Prinzip der Territorialbesteuerung nicht verstehen ist, daß ihre über im Ausland ansässigen broker erzielten Tradinggewinne im Falle von sehr aktivem Trading wie Daytrading eine inländische Erwerbstätigkeit darstellen und somit "eigentlich" unter die ganz normale Einkommenssteuer fallen. Daß dies in dem betreffenden Land und auch in vielen anderen in diesem Zusammenhang genannten Ländern niemand kontrolliert und interessiert ist wieder eine andere Geschichte. Aber das sind eben Länder, in denen der Durchschnittseuropäer auch nicht wirklich glücklich wird.

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