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Mike91

Frist für Steuererklärung beim Auslandsdepot

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Mike91

Hallo zusammen, 

ich habe mich durch verschiedene Foren gelesen und weiss jetzt, dass ich meine neulich Verkauften Aktien aus dem Auslandsdepot in der Steuererklärung selber angeben muss. In meinem Fall ist es so, dass ich beim Gewinn den Sparer Pauschbetrag warscheinlich nicht überschreiten werde ( verheiratet 2000€). Bei Inlandsaktien werden die Steuern sofort einbehalten, daher stelle ich mir die Frage ob ich bis zur Erklärung jetzt noch Zeit habe bis ich mich im nächsten Jahr eh dran setze oder muss ich das wie die Inlandsbank sofort errechnen und einzeln einreichen? Ich bin bei meiner Suche nach einer Antwort schon am verzweifeln und Danke im Voraus für eure Erfahrungen!

 

LG Mike

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Quailman

Wann hast du verkauft? 
in welchem Land liegt das Depot?


google: Steuererklärung Auslandsdepot. 
da sind direkt etliche Treffer, die deine Fragen wohl beantworten würden. 
 

gib die Gewinne in deiner Steuererklärung für das jeweilige Jahr an. Fertig 

 

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franko
vor einer Stunde von Mike91:

ich [...] weiss jetzt, dass ich meine neulich Verkauften Aktien aus dem Auslandsdepot in der Steuererklärung selber angeben muss. [...] Bei Inlandsaktien werden die Steuern sofort einbehalten, daher stelle ich mir die Frage ob ich bis zur Erklärung jetzt noch Zeit habe bis ich mich im nächsten Jahr eh dran setze oder muss ich das wie die Inlandsbank sofort errechnen und einzeln einreichen?

Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer und entsteht erst mit Ablauf eines Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum; siehe § 25 und § 36 Abs. 1 EStG). Einkünfte erklärst du jeweils in der Steuererklärung, die du nach Ablauf des jeweiligen Jahres abgibst. Vorher musst du nichts unternehmen.

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Mike91
vor 1 Stunde von Quailman:

Wann hast du verkauft? 
in welchem Land liegt das Depot?


google: Steuererklärung Auslandsdepot. 
da sind direkt etliche Treffer, die deine Fragen wohl beantworten würden. 
 

gib die Gewinne in deiner Steuererklärung für das jeweilige Jahr an. Fertig 

 

Vor ein paar Tagen habe ich erst verkauft. Es handelt sich um ein Depot in Finnland. Weil es direkt nach verkauf im Inland eine Abrechnung gibt dachte ich es gibt evtl. eine Sonderregelung bei Aktien vonwegen direktversteuerung...

vor 1 Stunde von franko:

Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer und entsteht erst mit Ablauf eines Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum; siehe § 25 und § 36 Abs. 1 EStG). Einkünfte erklärst du jeweils in der Steuererklärung, die du nach Ablauf des jeweiligen Jahres abgibst. Vorher musst du nichts unternehmen.

Danke, das hat meine Frage beantwortet!

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fgk

Dann muß mit der Steuererklärung 2023, abzugeben bis September 2024, abgerechnet werden.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von fgk:

Steuererklärung 2023, abzugeben bis September 2024

 

Bis Anfang September allerdings (eigentlich bis Ende August, aber da der 31. August 2024 ein Samstag sein wird, verlängert es sich auf den 2. September 2024).

 

Heuer (für 2022) ist die Frist Ende September, was wiederum samstagsbedingt tatsächlich den 2. Oktober 2023 meint. Ab 2025 (für 2024) gilt wieder die reguläre Frist, d.h. Ende Juli.

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