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kleinerfisch

NV-Folgebescheinigung

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kleinerfisch

NV-Bescheinigungen laufen ja nach 3 Jahren aus und wenn sich nichts geändert hat, stellt man einen neuen Antrag.

Muss man dabei außer dem Formular, dass sich auf das erste Jahr der neuen Bescheinigung bezieht, noch irgendwie nachweisen, dass man in den Jahren der Gültigkeit der alten Bescheinigung auch wirklich unter dem Grundfreibetrag gelegen hat?

Oder reicht es, das neue Formular abzugeben?

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Kai_Eric
vor 20 Minuten von kleinerfisch:

NV-Bescheinigungen laufen ja nach 3 Jahren aus und wenn sich nichts geändert hat, stellt man einen neuen Antrag.

Muss man dabei außer dem Formular, dass sich auf das erste Jahr der neuen Bescheinigung bezieht, noch irgendwie nachweisen, dass man in den Jahren der Gültigkeit der alten Bescheinigung auch wirklich unter dem Grundfreibetrag gelegen hat?

Oder reicht es, das neue Formular abzugeben?

Ich habe für meinen Sohn formlos per Brief eine Verlängerung beantragt und das hat zumindest bei unserem Sachbearbeiter gereicht.

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odensee
vor 32 Minuten von kleinerfisch:

Oder reicht es, das neue Formular abzugeben?

Hat für meine Eltern gereicht.

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Quailman
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Oder reicht es, das neue Formular abzugeben?

Reicht grundsätzlich, wenn alles gleich geblieben ist.

 

vor einer Stunde von kleinerfisch:

wirklich unter dem Grundfreibetrag gelegen hat?

Hier gibt es "Vertrauen", da man sonst ja Steuerhinterziehung gegangen hat.

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stolper
· bearbeitet von stolper
vor 3 Stunden von Quailman:

Hier gibt es "Vertrauen", da man sonst ja Steuerhinterziehung gegangen hat.

Jein ;) Der Staat handelt seit ein paar Jahren nach der Devise: "Trust but verify". D.h., seit einigen Jahren werden auch im Rahmen einer gültigen NV-Bescheinigung alle Kapitalerträge der Person bzw. Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Beantragt oder behält man die NV-Bescheinigung trotz Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Kapitalerträge > Grundfreibetrag), dann wird es früher oder später u.U. sehr ungemütlich (wegen u.a. Steuerhinterziehung).

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ghost_69

Aber Vorsicht " Du musst da min. 1000 € als erwartete Erträge eintragen"

sonst ist es unter der Freigrenze und es könnte abgelehnt werden.

 

Ghost_69 :-*

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oktavian
vor 6 Stunden von stolper:

Jein ;) Der Staat handelt seit ein paar Jahren nach der Devise: "Trust but verify". D.h., seit einigen Jahren werden auch im Rahmen einer gültigen NV-Bescheinigung alle Kapitalerträge der Person bzw. Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Beantragt oder behält man die NV-Bescheinigung trotz Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Kapitalerträge > Grundfreibetrag), dann wird es früher oder später u.U. sehr ungemütlich (wegen u.a. Steuerhinterziehung).

sicher, dass man da nur den Grundfreibetrag hat und nicht noch Sparerpauschbetrag?

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stolper
vor 10 Stunden von oktavian:

sicher, dass man da nur den Grundfreibetrag hat und nicht noch Sparerpauschbetrag?

Ja klar, der kommt noch hinzu. Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass auch bei einer bestehenden NV-Bescheinigung "stillschweigend" überprüft wird.

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oktavian
vor einer Stunde von stolper:

Ja klar, der kommt noch hinzu. Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass auch bei einer bestehenden NV-Bescheinigung "stillschweigend" überprüft wird.

gewundert hätte mich es aber auch nicht, wenn deren Software einen Alarm ausgibt bei > Grundfreibetrag und dann von Hand noch geprüft wird oder automatisch ein böser Brief an den Steuerpflichtigen rausgeht, dem man dann widersprechen müsste.

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kleinerfisch

In dem Fall, um den es mir hier geht, gibt es nur (niedrige) Renten und Kapitaleinkünfte.

Die Renten sind weit unter dem Grundfreibetrag und werden ja ohnehin ans FA gemeldet.

Die Kapitaleinkünfte dagegen nicht - sie liegen aber nur knapp über dem Freibetrag, wobei das bei Verkäufen auch mal anders sein kann (in den letzten 3 Jahren jedoch nicht).

Also werde ich einfach nur das Formular mit den Zahlen des Vorjahres ausfüllen.

 

Danke an alle für die Infos.

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