Zum Inhalt springen
SmithA

Ausl. Zinsen - Steuererklärung notwendig wenn unter Grundfreibetrag?

Empfohlene Beiträge

SmithA

Hallo zusammen,

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Meine Eltern, beide Rentner, liegen mit ihrer Rente in Summe (ca. 16k/Jahr)  unter dem Grundfreibetrag und geben keine Steuererklärung ab.

Zinsen, Aktiengewinne und Dividenden lagen bisher immer unterhalb des Sparerfreibetrags und waren als Freistellungsauftrag (FSA) bei der Bank (innerhalb DE) hinterlegt.

 

Nun ist es erstmals so, dass sie auch im Ausland (NL und Luxemburg) Zinserträge haben, die nicht besteuert werden oder dem FSA unterliegen. Und zudem sind die Zinserträge höher als der Sparerfreibetrag. Jedoch sind die Zinserträge + Rente nach wie vor unter dem Grundfreibetrag.

 

Müssen sie in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben? Diese würde im Ergebnis ja dazu führen, dass sie weiterhin keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen, da sie zwar über dem Sparerfreibetrag jedoch unter dem Grundfreibetrag liegen.

Wird sich das FA melden, wenn man die Steuererklärung nicht abgibt?

 

Selbst wenn sich das FA meldet, da sie Infos aus dem Ausland über die Zinserträge erhalten, hätte man zumindest die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Rente+Zinsen unterhalb des Grundfreibetrags liegen.

Oder interessiert es das FA eh nicht, weil die Rente deutlich unter dem Freibetrag liegt.

 

Danke euch schon mal für die Hilfe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Jedoch sind die Zinserträge + Rente nach wie vor unter dem Grundfreibetrag.

Wenn das sicher ist, auch unter Berücksichtigung des Rentenanpassungsbetrages, dann muss meiner Ansicht nach keine Erklärung abgegeben werden.

 

Zitat

Wird sich das FA melden, wenn man die Steuererklärung nicht abgibt?

Vermutlich ja. Es mag aber Grenzen geben bei denen davon abgesehen wird (etwa wenn die gemeldeten Kapitalerträge einstellig sind).

 

Zitat

Selbst wenn sich das FA meldet, da sie Infos aus dem Ausland über die Zinserträge erhalten, hätte man zumindest die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Rente+Zinsen unterhalb des Grundfreibetrags liegen.

Natürlich kann man das nachweisen, typischerweise mit einer Steuererklärung.;)

 

Zitat

Oder interessiert es das FA eh nicht, weil die Rente deutlich unter dem Freibetrag liegt.

Das wäre durchaus logisch.

Da die Aufforderung zur Erklärung aber in der Regel ein automatischer Vorgang ist glaube ich nicht daran.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
N/com

Pflicht zur Abgabe der StE (trotz Grundfreibetrag) sollte sich aus § 32d Abs. 3 EStG ergeben. Wenn nichts abgegeben wird, wird das FA nach Erhalt einer Kontrollmitteilung in ein paar Jahren das ganze anfordern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SmithA
· bearbeitet von SmithA

Danke euch für die Hilfe.

 

Ich wollte mir die Arbeit ersparen, da ich die SE für meine Eltern dann machen würde. Da aber keine Steuer anfällt, dachte ich, man könne darauf verzichten. 

Laut Gesetzestext sieht es aber so aus, als müssten sie eine abgeben.

 

Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen und die Erklärung machen. Ist ja jetzt auch nicht so wahnsinnig aufwändig. Nur beim ersten mal ist es etwas umfangreicher, da Zugänge etc. beantragt werden müssen. Durch die räumliche Distanz ist es dann auch immer etwas schwierig für mich. Aber ich hab ja Zeit.

 

Vielleicht warte ich auch erst mal ab und sollte eine Nachfrage seitens FA kommen (zeitnah oder in 3 Jahren) kann ich es ja immer noch nachweisen (also durch eine dann zu erstellende SE).

--------------------------------------------------------------------------

 

28 minutes ago, reckoner said:

Wenn das sicher ist, auch unter Berücksichtigung des Rentenanpassungsbetrages, dann muss meiner Ansicht nach keine Erklärung abgegeben werden.

Ja, ist sicher. Sie sind auch noch schwerbehindert und dafür gibt es auch noch Freibeträge. Also da ist noch genug Luft nach oben.

28 minutes ago, reckoner said:

Natürlich kann man das nachweisen, typischerweise mit einer Steuererklärung.;)

Ist es auch denkbar, dass sie dann z.B. nach drei Jahren nachfragen und eine SE verlangen? Wäre ja kein Problem. Ich würde sie halt dann machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 12 Stunden von SmithA:

Nun ist es erstmals so, dass sie auch im Ausland (NL und Luxemburg) Zinserträge haben, die nicht besteuert werden oder dem FSA unterliegen. Und zudem sind die Zinserträge höher als der Sparerfreibetrag. Jedoch sind die Zinserträge + Rente nach wie vor unter dem Grundfreibetrag.

Wieso FSA?- Kennst Du das Zauberwort:  Nicht-Veranlagungsbescheinigung ?

Dann kassieren Deine Eltern auch im Inland Zinsen oberhalb von 2000€ steuerfrei ohne eine Steuerklärung abgeben zu müßen.

https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/geld-anlegen/wie-eine-nichtveranlagungsbescheinigung-beantragen.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 31 Minuten von SmithA:

Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen und die Erklärung machen. Ist ja jetzt auch nicht so wahnsinnig aufwändig. Nur beim ersten mal ist es etwas umfangreicher, da Zugänge etc. beantragt werden müssen. Durch die räumliche Distanz ist es dann auch immer etwas schwierig für mich. Aber ich hab ja Zeit.

Du brauchst gar keinen zusätzlichen Zugang beantragen, kannst Du alles mit Deiner vorhandenen Anmeldung machen. Für die elektronische Freigabe nimmst Du Deinen Schlüssel (Zertifikat). https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-lohn/elektronische-lohnsteuerbescheinigung-elsterlohn/4558-elsterzertifikat-auch-gültig-für-eltern

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SmithA

 

24 minutes ago, B.Axelrod said:

Wieso FSA?- Kennst Du das Zauberwort:  Nicht-Veranlagungsbescheinigung ?

Dann kassieren Deine Eltern auch im Inland Zinsen oberhalb von 2000€ steuerfrei ohne eine Steuerklärung abgeben zu müßen.

https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/geld-anlegen/wie-eine-nichtveranlagungsbescheinigung-beantragen.html

Danke für den Hinweis. Kenne ich, war mir nur nicht sicher, ob das sinnvoll ist bei meinen Eltern. Grund ist, dass evtl. auch mal mehr Gewinne durch Aktienverkäufe anfallen könnten. War zwar bisher nicht der Fall, da "buy-and-hold-Strategie" aber das kann sich auch mal ändern. Daher finde ich die jährliche Betrachtung und Bewertung der Einkünfte besser. Außerdem hatte der FSA bisher ja immer ausgereicht.

Wie ist das mit den ausländischen Zinsen in Bezug auf die NV? Werden die da genauso mit betrachtet und man erhält die NV?

8 minutes ago, moonraker said:

Du brauchst gar keinen zusätzlichen Zugang beantragen, kannst Du alles mit Deiner vorhandenen Anmeldung machen. Für die elektronische Freigabe nimmst Du Deinen Schlüssel (Zertifikat). https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-lohn/elektronische-lohnsteuerbescheinigung-elsterlohn/4558-elsterzertifikat-auch-gültig-für-eltern

Das Zertifikat für meine Eltern habe ich schon. Es war eher der Zugang zur RV damit ich die Daten herunterladen kann. Aber wenn ich so darüber nachdenke, ist das ja gar nicht so viel, was zu tun wäre. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
vor 2 Minuten von SmithA:

Wie ist das mit den ausländischen Zinsen in Bezug auf die NV? Werden die da genauso mit betrachtet und man erhält die NV?

Die NV beantragt man beim Finanzamt und zeigt sie der (deutschen) Bank.

Die zieht dann drei Jahre keine Steuern ab.

Die bekommt man nur, wenn man unter dem Grundfreibetrag bleibt.

vor 14 Minuten von SmithA:

Außerdem hatte der FSA bisher ja immer ausgereicht.

Das nennt man dann ein Steuergeschenk an den Staat, wenn man auf steuerfreie Zinsen/Aktiengewinne verzichtet.

Also den Betrag, der zwischen realisierten Gewinnen und der Differenz zum Grundfreibetrag liegt.

Es spricht ja nichts dagegen, das Geld wieder identisch anzulegen.

Der Aufwand muss sich natürlich auch rechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Gerade wenn die Freibeträge (Grundfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Schwerbehinderung) nicht annähernd ausgeschöpft werden, ist die Steuererklärung kein sehr großer Aufwand weil du bzw. deine Eltern sich das Sammeln von weiteren steuermindernden Belegen sparen können. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien

Die ursprüngliche Frage zielte darauf ab zu klären, ob in der geschilderten Situation eine Abgabeverpflichtung der ESt-Erklärung besteht. Die Antwort darauf ist ein klares „ja“, ohne wenn und aber. Die implizite Frage, welche Konsequenzen eine Nicht-Befolgung der Abgabeverpflichtung hat, ist nicht ganz so klar zu beantworten, da es hierbei auf den Sachbearbeiter des heimischen Finanzamts ankommt. Ich gehe davon aus, dass die Meldung der ausländischen Kapitalerträge an das heimische Finanzamt im Rahmen des AIAs eine Aufforderung zur Abgabe der ESt-Erklärung auslöst und dadurch ggf. ein Verspätungszuschlag droht (die Erhebung des Verspätungszuschlags kann auch dann erfolgen, wenn keine Steuern nachgezahlt werden müssen). Ich würde daher nicht die Vogel Strauß Strategie verfolgen, sondern einfach die ESt-Erklärung fristgerecht einreichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Mir hat das Finanzamt auch schon mal einen Verspätungszuschlag aufgebrummt, obwohl meine Steuerlast null war. Der Einspruch wurde abgewiesen, aber seltsamerweise kam einige Zeit später dennoch eine Rückerstattung. Mir schien die Behandlung eines solchen Falles zumindest fehleranfällig wenn nicht willkürlich. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Bei den Verspätungszuschlägen gibt es einen Unterschied zwischen "vor 2019" und "seit 2019". Siehe: https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag (Kann- und Muss-Regelung)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SmithA

Ich danke euch für die Antworten. 

Ich denke, es wird das beste sein, eine SE abzugeben. 

 

Evtl. kann man so - wie @B.Axelrod schreibt - auch zusätzliche Gewinne in dem Jahr realisieren (Verkauf und Wiederkauf von z.B. Aktien) um die Differenz zum Grundfreibetrag zu füllen.

 

Ob eine NV besser ist oder die jährliche SE weiß ich jetzt noch nicht. Das werde ich mir noch genauer überlegen müssen.

 

Danke euch für eure Hilfe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...