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bobhauk

ETF Sparplan für mein Kind. Robo-Advisor? Steuern? NV?

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bobhauk

Hallo zusammen,


ich werde bald Vater und bin auf das Thema "Robo-Advisor" gestoßen. Nun habe ich mich 1-2 Tage in das Thema eingearbeitet und muss sagen, dass es an der einen oder anderen Stelle doch nicht so "einfach" ist.

An dieser Stelle (hier im Forum) möchte ich die Experten ein oder zwei Fragen dazu stellen. Um das Ganze etwas übersichtlicher zu gestalten, wird jede Frage mit einer Nummer versehen.

 

1. Frage:

Da ich absolut 0 Ahnung von ETFs und Aktien habe, wurden mir halt "Robo-Advisor" empfohlen. Expertenfrage: Taugen die etwas? Nach den Erfahrungen laut Google gibt es oft sehr harte Urteile "Geldvernichtungsmaschine" und Co. Ist dem wirklich so?

Ich würde bei dem Sparplan 50% Aktionen/50% Anleihen und Co. einstellen.

 

2. Frage:

Da ich mit 0€ Startkapital und 25€ monatlich starten möchte, habe ich folgende Anbieter ausgesucht: Quirion und OSKAR und Visualvest.

Für mich als "Leihe" sehen alle gleich aus, bei dem einen kann ich noch VL-Sparen machen, bei dem anderen nicht. Aber sonst sehe ich keinen großen Unterschied.

Irgendwelche Präferenzen? Oder sagt ihr auch, eigentlich unterscheiden die drei sich nicht?

 

3. Frage:

Freibetrag / Nichtveranlagungsbescheinigung

Den Freibetrag kenne ich, die Nichtveranlagungsbescheinigung habe ich hier öfters im Forum gelesen, kann ich aber persönlich nichts mit anfangen.

Kann mir jemand kurz und knapp sagen, was das sein soll?

 

3.1 Frage:

Ich bin ein wirklich "fauler" Sparen, das bedeutet, dass ich höchstens unter dem Kopfkissen gespart habe und geschweige noch nie eine Steuererklärung gemacht habe.

Jetzt habe ich gelesen, dass diese "Nichtveranlagungsbescheinigung" alle 3 Jahre erneuert werden muss, dazu habe ich eigentlich gar keine Lust.

Ich möchte der "Bank" / "Broker" einmalig einen Freibetrag mitteilen und das war's. Wie verhält sich das dann?

Bsp.: Ich spare jeden Monat 25€ bis der Nachwuchs 15 Jahre alt ist.

Dann hat der Nachwuchs nach 15 Jahren eine Rendite von ca. 2500€, wenn die Rendite bei 5% liegt. Sparplan Rechner

Wenn ich jetzt nichts hinterlege "steuerlich", dann wird jährlich die 25-26% Abgabe-Gewinn-Steuer an den Staat abgezogen oder wird diese einmalig nach 15 Jahren abgezogen?

 

3.2 Frage:

Würdet ihr bei einem "Anbieter" 50€ monatlich sparen oder lieber bei zwei Anbietern?

 

3.3 Frage:

Freibetrag

Wie würdet ihr die 1000€ Freibetrag aufteilen?

1. Anbieter 200€

2. Anbieter 200€

3. Sparkasse vor Ort 400€

4. 200€ Buffer

So würde ich es machen, macht das Sinn?

 

4. Frage:

Rechtlich

Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich für den Nachwuchs spare und er mit 10 Jahren ein Fahrrad für 1000€ haben möchte, darf ich dann das Geld "entnehmen". Bin ich dazu befugt?

 

Auch wenn ich in den letzten Tagen viel zu diesem Thema gelesen habe, freue ich mich über jede Antwort.

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west263

Herzlich Willkommen

 

1. das ist wie mit Reifenwechseln beim Auto. Du kannst es selber machen, da nicht allzu schwer oder jemanden dafür bezahlen.

Bei der Summe, die Du da investieren möchtest, ist es machen zu lassen, zu teuer.

vor 36 Minuten von bobhauk:

Ich würde bei dem Sparplan 50% Aktionen/50% Anleihen und Co. einstellen.

Aktionen? ich denke mal, da soll Aktien stehen.

Du möchtest für dein Kind anlegen, welches frühstens in 18 Jahren darauf zugreifen soll. Mach also aus den 50% Anleihen 100% Aktien. Dein Kind braucht noch keine Risikominimierung.

 

2. 25€ montl. Sparplan bei der ING auf einen World oder All-World ETF.

3. habe ich keine Ahnung von. Da gibt es andere, die das kompent beantworten können.

 

vor 42 Minuten von bobhauk:

Wenn ich jetzt nichts hinterlege "steuerlich", dann wird jährlich die 25-26% Abgabe-Gewinn-Steuer an den Staat abgezogen oder wird diese einmalig nach 15 Jahren abgezogen?

Steuern müssen erst bezahlt werden, wenn Gewinne realisiert werden, wenn also verkauft wurde.

 

3.2 auf gar keinen Fall, ein Broker.

 

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bondholder
vor einer Stunde von bobhauk:

Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich für den Nachwuchs spare und er mit 10 Jahren ein Fahrrad für 1000€ haben möchte, darf ich dann das Geld "entnehmen". Bin ich dazu befugt?

Nein.

Wann Eltern über das Geld der Kinder verfügen dürfen (Stiftung Warentest)

Zitat: Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjäh­rige Tochter ihren Führer­schein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führer­schein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirk­sam, weil Minderjäh­rige grund­sätzlich keine wirk­same Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können.

 

Wer als Erwachsener für Sachgeschenke an Kinder Geld ansparen möchte, muss das auf seinem eigenen (!) Konto tun.

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slowandsteady
vor 1 Stunde von bobhauk:

Den Freibetrag kenne ich, die Nichtveranlagungsbescheinigung habe ich hier öfters im Forum gelesen, kann ich aber persönlich nichts mit anfangen.

Kann mir jemand kurz und knapp sagen, was das sein soll?

Wenn dein Kind nur 1000€ Vermögen hat und pro Jahr 30€ Zinsen erwartet werden, kannst du dir beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" holen. Diese sagt quasi aus: "Kind X wird die nächsten 3 Jahre unter dem Freibetrag liegen". Die Bank zieht dann keine Kapitalertragssteuer auf die Zinsen mehr ab - und du ersparst dir die Abgabe von Anlage KAP für das Kind. Ist aber prinzipiell egal, Bürokratieaufwand hast so oder so. Ich würde einfach eine Steuererklärung machen oder die paar Euro dem Staat schenken, wenn es um 3€/Jahr geht.

vor 1 Stunde von bobhauk:

Jetzt habe ich gelesen, dass diese "Nichtveranlagungsbescheinigung" alle 3 Jahre erneuert werden muss, dazu habe ich eigentlich gar keine Lust.

Dafür musst du 3 Jahre lang dann nicht jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben um die Zinsen fürs Kind wieder zurückzubekommen.

vor 1 Stunde von bobhauk:

Ich möchte der "Bank" / "Broker" einmalig einen Freibetrag mitteilen und das war's. Wie verhält sich das dann?

Der Freibetrag fürs Kind ist 801€. Alles darüber hinaus wird erstmal abgezogen, es sei denn du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die der Bank bestätigt, dass du unter dem Mindestbetrag für Steuern bleibst. Problem ist aber, dass dein Kind früher aus der Familienversicherung fällt als eine Steuerpflicht eintritt. Grenze ist so bei 450€/Monat an Einnahmen - dann muss dein Kind Krankenkassenbeiträge zahlen (aber könnte immer noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben und somit keine Steuern bezahlen).

vor 1 Stunde von bobhauk:

Würdet ihr bei einem "Anbieter" 50€ monatlich sparen oder lieber bei zwei Anbietern?

Bei einem - zwei sind der doppelte bürokratische Aufwand.

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bondholder
vor 1 Minute von slowandsteady:

Wenn dein Kind nur 1000€ Vermögen hat und pro Jahr 30€ Zinsen erwartet werden, kannst du dir beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" holen.

Wozu der Aufwand? Dafür reicht ein unbefristeter Freistellungsauftrag aus. Die NV-Bescheinigung wird bei Kapitalerträgen von mehr als 1000 Euro im Jahr interessant.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 5 Minuten von bondholder:

Wozu der Aufwand? Dafür reicht ein unbefristeter Freistellungsauftrag aus. Die NV-Bescheinigung wird bei Kapitalerträgen von mehr als 1000 Euro im Jahr interessant.

Ja, das war dummes Beispiel. Interessant wird es erst ab >801€/Jahr (bzw. in Zukunft 1000€) an Kapitalerträgen. Siehe meine Ergänzungen - Krankenkasse ist auch relevant irgendwann.

vor 1 Stunde von bobhauk:

Ich bin ein wirklich "fauler" Sparen, das bedeutet, dass ich höchstens unter dem Kopfkissen gespart habe und geschweige noch nie eine Steuererklärung gemacht habe.

Fast sicher ist der Stundenlohn für deine Steuererklärung >50€/h NETTO. Ich würde es machen und als Angestellter ist das in 2h erledigt.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 6 Minuten von slowandsteady:

Interessant wird es erst ab >801€/Jahr (bzw. in Zukunft 1000€) an Kapitalerträgen.

Die Zukunft ist bereits da! Der Sparer-Pauschbetrag wurde zum 1. Januar 2023 auf 1000 Euro erhöht.

 

vor 10 Minuten von slowandsteady:

Problem ist aber, dass dein Kind früher aus der Familienversicherung fällt als eine Steuerpflicht eintritt.

Das Problem gibt es natürlich nur in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn bei privaten Krankenversicherungen müssen Kinder immer individuell versichert werden.

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chirlu
vor 2 Stunden von bobhauk:

sagt ihr auch, eigentlich unterscheiden die drei sich nicht?

 

Alle sind teuer, aber Oskar ist sauteuer.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Erst einmal "Herzlichen Glückwunsch" zum Nachwuchs!

vor 2 Stunden von bobhauk:

"Robo-Advisor" gestoßen. Nun habe ich mich 1-2 Tage in das Thema eingearbeitet

Schnell wieder vergessen und zwei Tage in das Thema ETFs einlesen. Empfehlung wäre die Seite von Finanztip.

Wenn du es noch mehr vertiefen willst dann hier im Forum.

Robos erzeugen Kosten, die eigentlich unnötig sind, wenn man sich ein paar wenige Tage Zeit nimmt sich in die ETF Welt einzulesen.

Für mich sind Robos nur eine Notlösung für die, die es sich wirklich nicht selbst zutrauen ein Depot und einen Sparplan zu eröffnen. (Wobei man das beim Robo ja genau so machen muss ;)  )

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

@bobhauk Schaffst du es denn jetzt schon, 1000€/Jahr an Kapitalerträgen zu generieren? Nur dann macht es Sinn auf den Namen des Kindes zu sparen - vorher kannst du es einfach bei dir lassen und bei Bedarf deinem Kind übertragen. Freibetrag für Schenkungen sind ja 400.000€/Kind. Ich selbst werde für mein Kind gar nichts anlegen, obwohl ich meinen Freibetrag pro Jahr schon auslaste. Man nimmt sich nur unnötig Flexibilität, siehe das Beispiel für das Fahrrad.

Mein Kind wird natürlich alles bekommen was es braucht, aber Geld anlegen auf seinen Namen werde ich sicher nicht bevor ich Rentner bin.

 

Falls du irgendwann mal eine Immobilie kaufst, dann hat dein Kind zB 10.000€ und du musst deswegen 10.000€ mehr Kredit aufnehmen -> die jahrelang gesparte Kapitalertragssteuer i.H.v. vielleicht 50€/Jahr ist auf einmal weg weil du nun mehr Zinsen zahlst.

 

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bobhauk
vor 50 Minuten von bondholder:

Nein.

Wann Eltern über das Geld der Kinder verfügen dürfen (Stiftung Warentest)

Zitat: Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjäh­rige Tochter ihren Führer­schein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führer­schein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirk­sam, weil Minderjäh­rige grund­sätzlich keine wirk­same Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können.

 

Wer als Erwachsener für Sachgeschenke an Kinder Geld ansparen möchte, muss das auf seinem eigenen (!) Konto tun.

Ich kann den Sparplan ja auch auf 10 Jahre setzen, dann bekommt der Nachwuchs nach 10 Jahren das Geld und kann darüber frei verfügen?

Laut dem Anbieter kann ich den Sparplan ja jederzeit beenden, dann hat der Nachwuchs ja auch direkt Zugriff auf das Geld, oder nicht?

 

Du schriebst "nein". Also ich spare jetzt jeden Monat 25€ und er möchte ein neues Fahrrad mit 8 Jahren und wir dürfen das dann nicht beenden?

 

vor 41 Minuten von bondholder:

Wozu der Aufwand? Dafür reicht ein unbefristeter Freistellungsauftrag aus. Die NV-Bescheinigung wird bei Kapitalerträgen von mehr als 1000 Euro im Jahr interessant.

Und das werde ich mit meinen 25€ pro Monat ja erst am Ende, wenn ich es beende. Dort werden dann 2000€-3000€ Rendite im Normalfall darauf sein.

Frage: Ich erhalte jedes Jahr meine 4-6% Rendite, wo ich mit dem Freistellungsauftrag darunter bin. Oder werden die Rendite am Ende des Sparplans berechnet, wodurch ich über 1000€ bin und dafür dann diese NV-Bescheinigung ausfülle?

 

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 11 Minuten von bobhauk:

Also ich spare jetzt jeden Monat 25€ und er möchte ein neues Fahrrad mit 8 Jahren und wir dürfen das dann nicht beenden?

Dein Kind kann nicht zustimmen, weil es nicht volljährig ist. Du darfst auch als Vormund nicht frei über das Vermögen deines Kindes entscheiden, weil es nicht dein Vermögen ist und du dich ans BGB halten musst -> Geld ist weg bis das Kind 18 ist bzw. brauchst du Genehmigung vom Familiengericht. Bei einem Fahrrad für 300€ ist es wohl egal weil

Zitat

§ 1643 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte

(1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.

(2) Nicht genehmigungsbedürftig gemäß § 1850 sind Verfügungen über Grundpfandrechte sowie Verpflichtungen zu einer solchen Verfügung.

(3) Tritt der Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, ist die Genehmigung abweichend von § 1851 Nummer 1 nur dann erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war. Ein Auseinandersetzungsvertrag und eine Vereinbarung, mit der das Kind aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet, bedarf keiner Genehmigung.

(4) Die Eltern bedürfen abweichend von § 1853 Satz 1 Nummer 1 der Genehmigung zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags oder eines anderen Vertrags, durch den das Kind zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes fortdauern soll. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn

1. es sich um einen Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsvertrag handelt,

2. der Vertrag geringe wirtschaftliche Bedeutung für das Kind hat oder

3. das Vertragsverhältnis von dem Kind nach Eintritt der Volljährigkeit spätestens zum Ablauf des 19. Lebensjahres ohne eigene Nachteile gekündigt werden kann.

§ 1853 Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden.

(5) § 1854 Nummer 6 bis 8 ist nicht anzuwenden.

 

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BigSpender09
vor 9 Minuten von bobhauk:

Du schriebst "nein". Also ich spare jetzt jeden Monat 25€ und er möchte ein neues Fahrrad mit 8 Jahren und wir dürfen das dann nicht beenden?

m.E. kannst du den Sparplan beenden, aber nicht das Kapital für ein Farrad verwenden.

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bondholder
vor 17 Minuten von bobhauk:

Du schriebst "nein". Also ich spare jetzt jeden Monat 25€ und er möchte ein neues Fahrrad mit 8 Jahren und wir dürfen das dann nicht beenden?

Ob das Vermögen des Kindes im Rahmen einer teuren Vermögensverwaltung oder kostengünstiger als direktes ETF-Depot angelegt ist, ist dem Gesetzgeber egal – solange das Vermögen des Kindes bis zum 18. Lebensjahr nicht veruntreut wird.

 

Wer seinem minderjährigen Kind gute Fahrräder kaufen will, darf das mit seinem eigenen Geld jederzeit tun, aber nicht aus dem Vermögen des Kindes. Solange der ETF-Sparplan im Elterndepot angelegt wird, ist alles OK.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

  

vor 46 Minuten von BigSpender09:

m.E. kannst du den Sparplan beenden, aber nicht das Kapital für ein Farrad verwenden.

Stimmt nicht ganz, es gibt den "Taschengeldparagraph":

Zitat

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Von seinem eigenen Taschengeld darf sich das Kind kaufen was es selbst möchte. Das gilt aber nur, wenn

  • das Kind mindestens 7 ist
  • die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt wird - also kein Onlinekauf auf Rechnung etc, sondern zB die Tafel Schokolade im Supermarkt

Jeder vernünftige Fahrradhändler wird es aber nicht darauf ankommen lassen und die Rechnung fürs Fahrrad nicht auf den Namen des Kindes, sondern auf einen (voll geschäftsfähigen) Elternteil schreiben. Dann muss aber auch dieser Elternteil das Fahrrad bezahlen - immerhin hat er den Vertrag abgeschlossen. Das Geld des Kindes ist tabu - nimmt der Vater es trotzdem ist es streng genommen Veruntreuung. Der Vater könnte aber nach Schenkung des Fahrrads den Unterhalt reduzieren, da er einen Teil des Unterhalts als "Sachleistung" in Form eines Fahrrads erbracht hat. Dann wäre aber wieder die Frage, ob man wirklich den vollen Kaufpreis als Unterhalt reduzieren könnte, weil vielleicht auch ein gebrauchtes Fahrrad von ebay Kleinanzeigen billiger gewesen wäre oder weil ein Fahrrad nicht zum "üblichen Unterhalt" gehört.

 

Letztendlich ist das alles Theorie, in der Praxis interessiert es solange keinen, bis jemand klagt (Scheidung oder Kind vs. Eltern). Das Geld, dass aber bei einer Bank auf den Namen des Kindes angelegt hat, ist im Nachhinein nachweisbar und damit besteht dann immer ein Restrisiko, dass es irgendwann zum Streit kommt.

 

Deswegen nochmal die Frage:

vor einer Stunde von slowandsteady:

@bobhauk Schaffst du es denn jetzt schon, 1000€/Jahr an Kapitalerträgen zu generieren? Nur dann macht es Sinn auf den Namen des Kindes zu sparen - vorher kannst einfach du dein Geld anlegen und bei Bedarf deinem Kind übertragen.

 

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BigSpender09
vor 12 Minuten von bobhauk:

Frage: Ich erhalte jedes Jahr meine 4-6% Rendite, wo ich mit dem Freistellungsauftrag darunter bin. Oder werden die Rendite am Ende des Sparplans berechnet, wodurch ich über 1000€ bin und dafür dann diese NV-Bescheinigung ausfülle?

Nein. Du erhälst nicht jedes Jahr deine 4-6% Rendite. Ich hoffe, dass du das nicht wirklich glaubst, sondern der Vereinfachung wegen so geschrieben hast.

Den Gewinn realisierst du dann, wenn du die Anteile verkaufst. Das steuerst du also selbst.
 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 58 Minuten von bobhauk:

Und das werde ich mit meinen 25€ pro Monat ja erst am Ende, wenn ich es beende. Dort werden dann 2000€-3000€ Rendite im Normalfall darauf sein.

Frage: Ich erhalte jedes Jahr meine 4-6% Rendite, wo ich mit dem Freistellungsauftrag darunter bin. Oder werden die Rendite am Ende des Sparplans berechnet, wodurch ich über 1000€ bin und dafür dann diese NV-Bescheinigung ausfülle?

Bei 25€/Monat brauchst du keine Nichtveranlagungsbescheinigung, du wirst in 20 Jahren nur 6000€ (+Zuwachs) investieren. Wenn es in 20 Jahren auf 10000€ angewachsen ist, wäre es dumm, alles auf einmal in einem Jahr zu verkaufen, weil das Kind dann 4000€ Zugewinn hatte und über dem Freibetrag läge. Die Lösung ist, dann einfach früher schon Gewinne zu realisieren und gleich wieder zu investieren. So kann das Kind jedes Jahr 1000€ Gewinn machen ganz ohne Nichtveranlagungsbescheinigung.

 

Aber das ganze kannst du dir sparen, wenn du selbst noch <1000€ Gewinne/Jahr bist und deinen eigenen Freibetrag noch nicht einmal ausnutzt. Dann würde ich das Geld einfach auf deinen eigenen Namen investieren.

vor 58 Minuten von bobhauk:

Ich erhalte jedes Jahr meine 4-6% Rendite

PS: ETFs können auch mal ein Jahr mit -50% Rendite haben, dann halbiert sich das Vermögen deines Kindes.

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Sapine
vor 4 Stunden von bondholder:

Wozu der Aufwand? Dafür reicht ein unbefristeter Freistellungsauftrag aus. Die NV-Bescheinigung wird bei Kapitalerträgen von mehr als 1000 Euro im Jahr interessant.

:thumbsup: Und der hält bei Sparraten von 25-50 Euro deutlich länger als 3 Jahre ;) 

Spätestens wenn der Sprössling 13/14 ist, solltest du dir das Thema Steuern noch mal anschauen, weil es Sinn machen kann dann eine NV zu beantragen und bisher nicht realisierte Gewinne zu realisieren. Dabei muss man nicht nur die Steuergrenzen sondern auch die für die Sozialversicherung beachten (eigene Krankenkassenbeiträge). 

 

Ein Broker, der Kinderdepots mit kostenlosen Sparplänen anbietet reicht für Deine Zwecke völlig. Dafür muss man sich auch nicht monatelang einarbeiten. 

Einen breit gestreuten ETF auswählen. Wenn dir das Risiko eines reinen Aktienfonds zu hoch ist, dann nimm meinetwegen so etwas wie den Vanguard LifeStrategy 60% Equity UCITS, das ist ein Mischfonds mit 60 % Aktienanteil. Auch der Arero LU0360863863 wäre ein geeigneter Mischfonds für das Kinderdepot. Ich persönlich würde aber 100 % Aktien bei Kindern bevorzugen wegen der höheren Renditechance. Die Kosten für den Robot kannst du dir sparen, so ein Mischfonds funktioniert im Prinzip ganz ähnlich. Wenn du einen schlechten Robot erwischst zahlst du nicht nur die Gebühren sondern auch noch mit schlechter Performance.  

 

Was das Fahrrad angeht, vermute ich ganz stark, dass solche Dinge sehr häufig gemacht werden, aber wer die Gesetzesbuchstaben genau liest, darf das eben nicht so ohne weiteres. In der Regel wird es keine Probleme geben solange keiner der Beteiligten das Gefühl hat, es ist falsch gelaufen. 

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oktavian
vor 19 Stunden von bondholder:

Zitat: Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjäh­rige Tochter ihren Führer­schein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führer­schein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirk­sam, weil Minderjäh­rige grund­sätzlich keine wirk­same Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können.

klar, das Kind könnte auf Schadenersatz klagen, aber dann würde ich es auch konsequent enterben. Wie kam es denn zu dem Verfahren? Mit 18 kann das Kind dann nachträglich sein Ok geben. Was wäre gewesen, wenn die Eltern behauptet hätten ihre Schenkung sei zweckgebunden gewesen für u.a. den Führerschein?

 

vor 21 Stunden von bobhauk:

0€ Startkapital und 25€ monatlich

 

vor 21 Stunden von bobhauk:

50% Aktionen/50% Anleihen

Für mich klingt das auch nach Vanguard Lifestrategy 60, welcher allerdings 60/40 hat. Ein Sparplan alles da rein und laufen lassen. ING wäre da glaube ich kostenlos.

vor 21 Stunden von bobhauk:

Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich für den Nachwuchs spare und er mit 10 Jahren ein Fahrrad für 1000€ haben möchte, darf ich dann das Geld "entnehmen". Bin ich dazu befugt?

prüfen, ob man das zweckgebunden schenken kann für Mobilität, Führerschein, Auto. Ohne Zweckbindung geht es theoretisch nicht.

 

Zitat

"„Das Kindes­vermögen darf grund­sätzlich nicht für Dinge des täg­lichen Bedarfs, Unterhalt oder zur ­Erhöhung des Lebens­stan­dards des Kindes verwendet werden und schon gar nicht für die eigenen Bedürf­nisse der Eltern.“"

Wenn man sich das so durchliest, dürfte das Kind vom eigenen Konto nicht mal ein Eis kaufen zur Erhöhung seines Lebensstandards. Das ist total weltfremd. Kinder können eigene Kreditkarten/EC-karten haben und abheben und damit direkt bezahlen. Wenn man Taschengeld als Schenkung betrachtet, dürften die Kinder dieses auch nicht ausgeben...

So richtig verstehen kann ich das also auch nicht. Mindestens kleinere Beträge sollten ausgenommen werden.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich werfe ne dritte, gern übersehene Lösung in den Raum, die aber auch etwas mehr kostet:

 

fondsgebundene Privatrentenversicherung als Nettotarif mit Papa als Versicherungsnehmer und Kind als versicherte Person. Beim Nettotarif auch gerne bis zum 67 Lebensjahr des Kindes abschließbar. Wenn das Kind 18 ist (oder irgendwann danach, wenn die Eltern der Meinung sind, es ist soweit), dann die VN-Eigenschaft auf die VP übertragen werden. Erst dann kann das Kind drüber verfügen. Bis dahin kann der VN alles machen. Entnehmen die Eltern nichts und auch das Kind (mit 18 oder etwas später), kann das Kind den Vertrag auch als eigene Altersvorsorge fortführen und hat seinen Altersgenossen gegenüber einen starken Zeit- und Zinseszinsvorsprung.

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west263
vor 10 Minuten von oktavian:

Für mich klingt das auch nach Vanguard Lifestrategy 60, welcher allerdings 60/40 hat. Ein Sparplan alles da rein und laufen lassen. ING wäre da glaube ich kostenlos.

meines Wissens nach, bekommt man den bei der ING im Sparplan nicht

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oktavian
Gerade eben von west263:

meines Wissens nach, bekommt man den bei der ING im Sparplan nicht

hast Recht. Dann müsste man leider 2 verschiedene ETF nehmen oder gibt es einen anderen kostenlosen Anbieter für Kinder?

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west263
vor 12 Minuten von oktavian:

oder gibt es einen anderen kostenlosen Anbieter

Flatex

ob da ein Kinder Depot angeboten wird, keine Ahnung. 

 

bei 25€ monatl. würde ich den zusätzl. Aufwand sparen und kein extra Depot für das Kind anlegen. 

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chris1284

Ist nicht jeder Gedanke an die 1000€/a Freibetrag sowie die 485€/Monat eh hinfällig bei den Sparraten?

Nach der Tabelle hier im Forum (7% Rendite und 2% Ausschüttung) werden die 1000€ dann nach ca. >30 Jahren erst ein Thema, selbst bei 100€/m Sparrate erst bei ~19Jahren.

Von den 485€/ Monat/ pro Ausschüttung ganz zu schweigen. 

 

Eine Frage dazu aber: die 485€ / Monat Einkommensgrenze, lässt die sich auch aufs Jahr umrechnen?

So ein Vanguard FTSE All-World UCITS ETF Distributing schüttet ja nur 4x im Jahr aus, durchschnittlich würde das ein Monatseinkommen von nur ~160€ entsprechen.

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Sapine

Was mit einer Sparrate von 25 Euro im Monat anfängt kann leicht anschwellen, wenn Großeltern regelmäßig Geld schenken zu Geburtstag und Weihnachten. Nach einigen Jahren steigt auch die Sparrate und wenn dann Kommunion oder Konfirmation ansteht kann es leicht schon mal deftig werden. Aber ich denke auch mit den Pauschbetrag kommt man schon recht weit, bevor man sich mit NV rumplagen muss. 

 

Für die Einkommensgrenze ist entscheidend wie die gesetzlichen Vorschriften zu dem Zeitpunkt aussehen. Würde mich nicht wundern, wenn die Vorabpauschale mit berücksichtigt wird in Zukunft. 

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