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Mc100

Handlungsempfehlungen: Zinsbindungen enden in 8 und 13 Jahren

Empfohlene Beiträge

Bolanger
vor 18 Stunden von Mc100:

- Kaltmiete 1: 780€, nach Steuern ca 600€

Wie kommt Ihr an einen Grenzsteuersatz von 23%?

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Feranda
· bearbeitet von Feranda
vor 21 Stunden von Mc100:

Kredite und Tilgung pro Monat

ETW 1 Tilgung: 487€ (Zinsbindung bis Volltilgung in 17 Jahren bei 1,6% Zinsen)

ETW 2 Tilgung: 140€ 1,89%, Zinsbindung 3 Jahre --> Restschuld 20.200€ in 2026

EFH:

-- Tilgung 1: 600€ (2,7% Tilgungssatz)  pro Monat (Zinsbindung noch 8 Jahre, Zins eff. 0,95%, Kredit nach Zinsbindung Jahr 2031: 188k€

-- Tilgung 1: 600€ (2,4% Tilgungssatz)  pro Monat (Zinsbindung noch 13 Jahre, Zins eff. 1,28%, Kredit nach Zinsbindung Jahr 2031: 189k€

 

2031 benötige ich 190.000€ für EFH Kredit (oder Anschlussfinanzierung)

2036 benötige je 190.000€ für EFH Kredit (oder Anschlussfinanzierung)

Habe dir mal für 2 Varianten bei einer der flexibleren Bausparkassen konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durchgerechnet.Bausparberechnung Mc100 377000 2031.pdfBausparberechnung Mc100 190000 2031.pdfBausparberechnung Mc100 190000 2036.pdf

 

Variante 1

 

Beide Darlehen 2031 ablösen mit einem Bauspardarlehen.

 

  • Ansparphase bis 01/2031:       1.410,00€ monatlich notwendig, um passende Zuteilung/Mehrzuteilung zu erreichen
  • Darlehensphase ab 01/2031 :  2.486,54€ monatlich für 9 Jahre und 3 Monate (kann man aber auch länger auslaufen lassen), danach Schuldenfrei

 

Variante 2

 

Das jeweilige Darlehen zum Ende der Zinsbindung abzusichern.

 

Darlehen 1 bis 2031

  • Ansparphase bis 01/2031:       710,00€ monatlich notwendig, um passende Zuteilung/Mehrzuteilung zu erreichen
  • Darlehensphase ab 01/2031 :  1.253,70€ monatlich für 9 Jahre und 3 Monate (kann man aber auch länger auslaufen lassen), danach Schuldenfrei

Darlehen 2 bis 2036

  • Ansparphase bis 01/2036:       300,00€ monatlich notwendig, um passende Zuteilung/Mehrzuteilung zu erreichen
  • Darlehensphase ab 01/2036 :  1.445,34€ monatlich für 9 Jahre und 3 Monate (kann man aber auch länger auslaufen lassen), danach Schuldenfrei

 

Das Gegenrechnen der Opportunitätskosten mit ETF Sparplan, Festgeld o.ä. überlasse ich dir.

 

Bei Rückfragen bitte @Feranda markieren.

 

P.S: Differenz Bausparen/ETF Sparplan natürlich weiterhin in den ETF Sparplan und damit zusätzliche Flexibilität aufbauen.

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Pfennigfuchser
vor 5 Stunden von smarttrader:

Wieso wollt ihr die Frauen so hoch absichern? Wird Sie BU ist das Gehalt vom Mann locker ausreichend. Da die meisten Menschen heiraten (hoffentlich) mit der Absicht bis zum Tode, sollte die Rente auch egal sein.

Mit der Absicht "bis zum Tode" schon. Doch dann schlägt die Statistik leider gnadenlos zu. Nur unter 70% der Ehen halten bis zum Tode. Und es sind meist die Frauen, die da trotz Zugewinnausgleich mit finanziell miesen Karten rausgehen. Gerade wenn man gemeinsame Kinder hat, sollte man die Finanzen so strukturieren, dass man sich auch nach einer potentiellen Scheidung noch in die Augen sehen kann.

 

Der andere Punkt: >6000€ klingt viel, aber lass sie das zweite Kind haben und die Ehefrau kurz danach sterben, BU werden oder sonstwie ausfallen. Dann müssen die Kinder betreut werden (Kitakosten tauchen in der Rechnung noch gar nicht auf, hurra, je nach Region sind da bei dem Gehalt schon mal 1000 pro Monat weg), und der Job kann Dank der generösen Kitaöffnungszeiten auch nicht mehr zu 100% ausgeführt werden. Wahlweise kann eine Haushälterin eingestellt werden, wenn er nicht bis in die Nacht noch mit Wäsche, Haushalt, Schwimmkurs, Logopädie, Hausaufgaben beschäftigt sein will. Kostet. Viel.

 

Umgekehrter Fall: er fällt aus, kurz nachdem sie das zweite Kind bekommen hat. So geschehen im Bekanntenkreis: teurer Neubau, 2 Kinder, Frau zu Hause, er hohes Gehalt, nur leider mit U40 an Darmkrebs verstorben, hat wenige Monate gedauert. Er hat noch umstrukturiert, was er konnte, aber es hat nicht gereicht, sie musste aus dem Haus raus, da es langfristig mit ihrem Gehalt nicht zu tragen war. Willst Du so Deine trauernde Familie belasten?

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monstermania
vor 8 Stunden von smarttrader:

Da die meisten Menschen heiraten (hoffentlich) mit der Absicht bis zum Tode, sollte die Rente auch egal sein.

Schön, wenn Du das glaubst.

Offenbar denkt so manche Frau im Laufe ihre Ehelebens anders darüber: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/geld-und-liebe-wenn-ein-lottogewinn-die-ehe-gefaehrdet-18821317.html

Möchte gar nicht wissen, wie viele Frauen nur bei Ihren Ehemännern bleiben, weil Sie sich die Trennung finanziell nicht leisten können! :-*

Da bin ich froh, dass meine Partnerin und ich finanziell komplett auf eigenen Füßen stehen. Aber gut, warten wir mal den Lottogewinn ab. ;)

 

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cjdenver
vor 8 Stunden von Pfennigfuchser:

Willst Du so Deine trauernde Familie belasten?

 

Schau dir mal den Bruderthread von @smarttrader an, dann weißt du wie es um sein Mitgefühl mit anderen Exemplaren aus seiner Spezies bestellt ist ;)

 

Und dass sein Frauenbild mal wieder wie die Faust aufs Auge passt, war ja zu erwarten... als Top-GF muss man sich halt als Alphamännchen aufspielen, alles andere fällt dann hintenan :D

 

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Mc100
· bearbeitet von Mc100

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die so zahlreichen Denkanstöße, Perspektiven und Kommentare.

Zu allererst von mir einige ergänzende Infos zu unserer Situation:

  • Wir beide arbeiten in einem Bürojob, der von der Frau hat Tarifvertrag
  • Mein hohes Netto ist wegen Steuerklasse 3, so haben wir unterjährig mehr Cash.
  • Frau hat natürlich auf die gesetzliche RV. Wir beide haben keine private RV.
  • @Pfennigfuchser @akistaElterngeld wurde leider nicht optimiert (SK 3/5) wegen Unwissenheit, 1 Monat zu spät herausgefunden (~5k€ verloren). Diese Regelung ist schon komisch, naja falls ein 2. Kind kommt wissen wir Bescheid.
  • Wir haben die Zugewinngemeinschaft gewählt @IndexP @satgar
    • ETW 2 von Frau eingebracht (war zur Hälfte abbezahlt)
    • ETW 1 von Mann eingebracht (kaum abbezahlt), aber Cash/ETF eingebrach > 100k€
    • EFH zum Zeitpunkt Hochzeit gekauft
  • KITA Kosten: 8h sind 385€ (Maximalsatz), da haben wir wohl Glück
  • ETW 2 (EU Ausland)
    • Keine Besteuerung wegen Freibetrag, lokale Steuerregelung
  • ETW1 Steuer: Unter Berücksichtigung von AfA und Werbungskosten (Kreditzinskosten) sinkt der zu versteuernde Betrag. Der Grenzsteuersatz ist natürlich höher als 23% @Bolanger
  • Auto: @Kezboard klar, das ist reiner Konsum und keine Investition. Mein aktueller ist ein E39, 25 Jahre alt und noch ein echter Reihensechzylinder :wub: Und ja, wird nun gegen einen seelenlosen Tesla @akista eingetauscht. Die 2% Finanzierung ist dabei ein guter Rabatt den man mitnehmen kann. Ein Jammer mit dem BMW, der wird aber nicht jünger und die PV Anlage liefert grünen Strom zum tanken.

 

Grundsätzlich sind es ja dann 2 Themen:

  1. Risikoabsicherung, vor allem im Hinblick auf meine Frau
  2. Vermögen aufbauen / Kredite ablösen

 

1. Risikoabsicherung

Natürlich ist es mir daran gelegen, dass meine Frau gut abgesichert ist, auch im Fall einer Scheidung, da wir gemeinsam entschieden haben, dass sie wegen dem Gehaltsunterschied weniger arbeiten wird. Nach 1 Jahr Elternzeit wird sie Teilzeit, ~70% einsteigen. Wer weiß, vielleicht auch mehr oder auch weniger.

 

Fangen wir mal mit den Szenarien an, die ohne Scheidung kommen können, als Excel Tabelle aufbereitet.

  • Cash für Auto Restzahlung und ETW2 Tilgung hab ich schon raus genommen.
  • BU und Erwerbsminderungsrente, Witwen/Hinterbliebenenrente müssen ja auch besteuert werden, ich habe jetzt mal pauschal 25% angenommen.
  • Bei allen Szenarien ist der Worst Case natürlich dass es JETZT oder wenn in wenigen Jahren eintrifft. Z.B. dass nach der Geburt des 2. Kind etwas passiert. Je länger nichts passiert, desto mehr Kapital ist da, Tilgung wird weniger, Inflation, erste ETW abbezahlt. Daher betrachte ich nur die jetzige Situation, und nicht was in 5-10 Jahren passieren könnte.

 

image.thumb.png.d71f964043f5e3e80cf7b96436b86b54.png

 

Ich hoffe die Tabelle ist halbwegs verständlich.

  • Szenario: Mann tot
    • Einkommen Mann entfällt
    • Frau geht nach Elternzeit so früh wie möglich (6 Monate) in 70% Teilzeit
    • Große Witwenrente und Halbweisenrente (pauschal 25% Steuer angenommen)
    • LV deckt Hauskredit ab, Tilgung 1200€/Monat entfällt
    • LV +100k€
    • Arbeitgeber Invalidenleistung + 170k€
    • Kein Sparplan mehr
    • Cash/ETF liegt bei 367k€ und wirft bei 3% monatlich 900€ ab
    • Somit stehen 3540€ für 2 Personen zum Lebensunterhalt zur Verfügung in einem abbezahlten Haus. nach ein paar Jahren sind ETW2 und Auto abbezahlt. Das 2. Auto wird verkauft (~10-15k€)
    • Bewertung: Frau kann im Haus weiterleben, Lebensstandard kann gehalten werden, aber Kapital wächst (vorerst) nicht mehr an. Altersvorsorge: 2 ETWs
  • Szenario: Mann BU
    • Einkommen Mann entfällt
    • Frau geht nach Elternzeit so früh wie möglich (6 Monate) in 70% Teilzeit (Freibetrag Mann kann genutzt werden)
    • Erwerbsminderungsrente und BU kommen hinzu (pasuchal 25% Steuern)
    • Kein Sparplan mehr
    • Lebensunterhalt sinkt um 300€
    • Invalidenleistung Arbeitgerber: 137k€
    • Falls Cash/ETF 3% Rendite abwirft können die Kredite in 8 und 13 Jahren fast komplett abgelöst werden
    • Bewertung: Frau kann im Haus weiterleben, Lebensstandard sinkt etwas (-300€), Kapital wächst (vorerst) nicht mehr an. Altersvorsorge: 2 ETWs
  • Szenario: Frau tot
    • Mann geht auf 70% Teilzeit nach 6 Monaten Elternzeit
    • als Vereinfachung Witwenrente und Halbweisenrente nicht berücksichtigt, wird auch nicht so viel sein
    • Sparplan wird gestoppt
    • Falls Cash/ETF 3% Rendite abwirft kann der Kredit in 8 Jahren fast getilgt werden, der in 13 Jahren nicht mehr
    • Bewertung: Mann kann im Haus weiterleben, Lebensstandard sinkt kaum da 2 Personenhaushalt, Kapital wächst (vorerst) nicht mehr an. Altersvorsorge: 2 ETWs
  • Szenario: Frau BU
    • Mann geht auf 70% Teilzeit nach 6 Monaten Elternzeit (mehr netto wegen Freibetrag)
    • als Vereinfachung Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigt, wird auch nicht so viel sein
    • Sparplan kann mit 800€ weitergeführt werden
    • Falls Cash/ETF 3% Rendite abwirft + 800€ Sparplan kann der Kredit in 8 Jahren getilgt werden, der in 13 Jahren nur zu 1/3.
    • Bewertung: Mann kann im Haus weiterleben, Lebensstandard bleibt erhalten, Kapital wächst etwas. Altersvorsorge: 2 ETWs

Zusammenfassung Risiko

Stimmen meine Berechnungen und Annahmen halbwegs? Ich finde eigentlich dass ich ganz gut abgesichert bin. Sicherlich, ich werde nicht mehr sparen können, aber in allen Szenarien komme ich oder meine Frau über die Runden. Ich sehe auch erstmal keine Benachteiligung meiner Frau, aufgrund der hohen Invalidenleistung meines Arbeitgebers.

 

Seht ihr das auch so, oder habe ich einen großen Denk-/Rechenfehler? Natürlich kann man BU/LV weiter erhöhen, und somit sicherstellen, dass das Leben ohne irgendwelche Abstriche geführt werden kann.

Klar, darüber kann und sollten wir noch mal in Ruhe nachdenken.

Welche BU/LV bei wem würdet ihr noch anpassen?

 

Frage an Euch: Was könnte nun noch passieren bei einer Scheidung? Welche Absicherung würdet ihr meiner Frau raten? Was ist üblich an Unterhaltszahlungen? Dies ist sicherlich unser blinder Fleck. Das haben wir noch gar nicht durchgerechnet.

 

 

Zum zweiten Punkt Vermögensaufbau / Kredite ablösen

  • Alles in allem scheine ich ja nicht auf dem Holzweg zu sein, das freut mich natürlich. Bei solchen Summen hat man doch manchmal Sorge, ob das "Konstrukt" nicht irgendwo eine große Schwäche hat.
  • Lebenshaltungskosten, Konsum vs Vermögensaufbau: @Kezboard Die Balance zwischen Konsum und Vermögensaufbau ist natürlich auch eine wichtige Frage die wohl jeder nur für sich beantworten kann. Wir leben nicht in München, trotzdem habe ich in dieser Berechnung den Lebensunterhalt etwas höher gelassen. Ich bin schon 40, meine Frau ist 36, schon recht alt für eine junge Familie. Wir wollen solange wir fit sind gut leben ohne verschwenderisch zu sein und die kommende Zeit als junge Familie genießen. Fokus liegt hier eher auf Reisen und auch mal Essen gehen, auch zukünftig mit Kindern. Weniger auf teuren Autos, 70" TV oder Kleidung. Mit 40 habe ich mir nun den ersten Neuwagen erlaubt, Tesla für 40k€. In letzter Zeit kommt in mir das starke Gefühl auf, mit dem Konsumieren nicht zu warten bis ich 65 bin - mit dem Risiko dass es dann schon zu spät ist. Falls mein Plan aufgeht wird ja trotzdem Vermögen aufgebaut. Somit ist die Rente abgesichert und die Kinder erben die Immobilien.
  • Erhöhung Cashanteil: Ich finde die Idee mit dem weglassen der Sparrate sehr gut. Aber ihr habt hier recht, das muss jetzt noch nicht entschieden werden, und je nach Marktentwicklung kann man sich jetzt noch die Optionen offen halten.
  • Aktienmarkt Hebel: @Sapine dazu war ich bislang zu risikoscheu. Meinst Du einen Hebel auf den all-world ETF? Gibt es hier schon gute Themen im Forum zum einlesen? Man muss nur aufpassen nicht zu gierig zu werden, oder?
  • Klumpenrisiko Mitarbeiteraktien: Ja, ich verkaufe jedes Jahr maximal
  • Bausparvertrag: @Feranda der Charm von Bausparverträgen ist ja, wie auch bei Deiner Berechnung, dass ich jetzt weiß, wie ich die Kredite Ablöse und bis zur Volltilgung Planungssicherheit habe. Ich denke aber dass ich mit ETF Rendite und der Flexibilität, voll zu tilgen oder weiter Kredite aufnehmen am Ende besser dastehe. Trotzdem danke für Deine Mühe

 

 

Vielen Dank nochmals für Eure Beiträge.

Der Vermögensaufbau scheint zu passen, vielleicht kann man noch etwas Finetuning betreiben.

Bei der Altersvorsorge gibt es noch offene Fragen, insbesondere für den Fall der Scheidung.

 

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Sapine
vor 32 Minuten von Mc100:
  • Szenario: Mann tot
    • Einkommen Mann entfällt
    • Frau geht nach Elternzeit so früh wie möglich (6 Monate) in 70% Teilzeit

Sportlich die 70 % mit zwei kleinen Kindern. Ich denke 50 % wären in der Situation sicher schon sehr gut. 

Zitat
    • Große Witwenrente und Halbweisenrente (pauschal 25% Steuer angenommen)

Die große Witwenrente wird bei eigenem Einkommen nicht lange gezahlt. Hast du mal ausgerechnet, wie hoch die Halbweisenrente wäre?

Zitat
    • LV deckt Hauskredit ab, Tilgung 1200€/Monat entfällt
    • LV +100k€
    • Arbeitgeber Invalidenleistung + 170k€

Bist du sicher, dass die bei Tod zahlt und nicht nur bei Invalidität?

Zitat
    • Kein Sparplan mehr
    • Cash/ETF liegt bei 367k€ und wirft bei 3% monatlich 900€ ab
    • Somit stehen 3540€ für 2 Personen zum Lebensunterhalt zur Verfügung in einem abbezahlten Haus. nach ein paar Jahren sind ETW2 und Auto abbezahlt. Das 2. Auto wird verkauft (~10-15k€)
    • Bewertung: Frau kann im Haus weiterleben, Lebensstandard kann gehalten werden, aber Kapital wächst (vorerst) nicht mehr an. Altersvorsorge: 2 ETWs
  • Szenario: Mann BU
    • Einkommen Mann entfällt
    • Frau geht nach Elternzeit so früh wie möglich (6 Monate) in 70% Teilzeit (Freibetrag Mann kann genutzt werden)

Und wer pflegt dich? 

Zitat
    • Erwerbsminderungsrente und BU kommen hinzu (pasuchal 25% Steuern)

BU bedeutet nicht, dass man eine Erwerbsminderungsrente bekommt. 

Zitat
    • Kein Sparplan mehr
    • Lebensunterhalt sinkt um 300€
    • Invalidenleistung Arbeitgerber: 137k€

Meist zahlt die üblicherweise wenn es nach einem Unfall zur Invalidität kommt, aber vielleicht hast du andere Bedingungen. Kann auch gut sein, dass du als Pförtner noch arbeitsfähig wärst, zahlt sie dann auch? 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Stunden von Mc100:

Szenario: Mann tot

- Erbschaftssteuer bedacht?

- Höhe der Witwen- und Waisenrente klar?

- Zahlt AG wirklich etwas bei jede Art von Tod?

- Teilzeit 70% halte ich auch für sportlich, 50% sind realistischer. Sie muss sich um 1 oder 2 Kinder kümmern, den Haushalt schmeißen und noch arbeiten gehen. Alles alleine. Es kann auch einen Unterschied zwischen 70% Arbeit gehen MÜSSEN oder KÖNNEN geben. Ich würd mich auf die Family konzentrieren wollen und <50% arbeiten wollen. Aber das müsst Ihr besprechen.

-Kümmert Sie sich derzeit auch um das finanzielle, wie z.B. Abrechnungen der ETWs (Nebenkosten/Steuern) etc.? Käme Sie also alleine auch damit nach deinem Tod klar? Oder muss eine Hausverwaltung helfen, die Geld kostet? Auch Instandshaltung und Modernisierung muss betrieben werden. Stünde nach deinem Tod und in Ihrer eigenen Rentenphase (wenn Sie so wenig arbeitet) genug Cashflow zur Verfügung?

vor 8 Stunden von Mc100:

Szenario: Mann BU

- Erwerbsminderungsrente aus der GRV ist schwer zu bekommen. Bitte beachten.

- auch hier sind 70% Teilzeit sportlich, immerhin lebst du noch, bist aber auf Hilfe angewiesen. Das halte ich für übertrieben, dass 70% gehen. Das ist noch unwahrscheinlicher als in Situation "tot". Es werden unter 50% sein. Wenn Sie dich betreut und wenig professionelle Hilfe eingekauft wird, sogar 0%

- der Lebensunterhalt wird durch Aufwendungen für dich steigen. Zwar entfällt auch was (kein Weg zur Arbeit mehr, keine Verpflegung auf der Arbeit, etc.), aber du wirst auf Hilfe angewiesen sein. Zuzahlungen bei der GKV gibt es auch für einiges, oder Hilfs- und Heilmittel. Ich würde entweder ohne Reduzierung der Lebenshaltungkosten rechnen, eher noch mit einem plus

- Einmalleistung des AG WIRKLICH bei BU?

- Hier habe ich noch nicht verstanden, wie das finanziell weiterläuft, wenn anstelle deines Nettos nur noch eine BU und evtl. Erwerbsminderungsrente der GRV gezahlt würde. Das geht für mich nicht auf, da es bedeutend weniger wäre. Was steht in deiner Renteninformation zur vollen Erwerbsminderungsrente (wenn du mit dem Anspruch rechnen willst)? Darauf kommt deine BU Rente, und dann ziehst du etwas Steuer ab und hast das neue "Netto". Wie groß ist die Lücke zum aktuellen Nettogehalt? Die Hälfte? Das passt hier nicht für mich

 

 

Kurzzusammenfassung:

- du rechnest zu optimistisch mit Teilzeitarbeit

- erhöhte Aufwendungen bei BU kommen nicht vor

- Witwen/Witwer/Waisenansprüche sind, mE, nicht klar bekannt

- Leistungen des AG genau nochmal prüfen. Wann zahlt er wirklich

- kommen alle Beteiligten organisatorisch mit den Kapitalanlagen klar?

- gibt es Patientenvollmachten, Betreuungsverfügungen, Testamente?

- habt Ihr die Fälle mit genaueren Zahlen (bei den o.g. Renten habe ich schon meine Zweifel) anhand eines Haushaltsbuches (was ihr wahrscheinlich führt) mal durchgerechnet?

 

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smarttrader
vor 9 Stunden von cjdenver:

 

Schau dir mal den Bruderthread von @smarttrader an, dann weißt du wie es um sein Mitgefühl mit anderen Exemplaren aus seiner Spezies bestellt ist ;)

 

Und dass sein Frauenbild mal wieder wie die Faust aufs Auge passt, war ja zu erwarten... als Top-GF muss man sich halt als Alphamännchen aufspielen, alles andere fällt dann hintenan :D

 

Ich bzw. wir sind halt realistisch. Wenn einer ausfällt ist es zwar bitter aber kein finanzieller KO Schlag. Warum also utopisch hohe Kosten für eine nicht relevantes Ereignis tragen. Eine Risiko LV gehe ich mit, die sollte vorhanden sein in Höhe aller ausstehenden Verbindlichkeiten und Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Aber sonst?

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Pfennigfuchser

Ein paar Punkte:

 

Mir ist nicht ganz klar, mit welchen Gehältern Du rechnest. Ich war bisher von Netto ausgegangen, aber bei "Frau tot" rechnest DU mit 70% des bisherigen Gehaltes. Das wirst DU aber nicht erhalten, da Du nicht mehr Steuerklasse III sein wirst. Das vergessen viele.

 

Hast Du bei der Witwenrente die Anrechnung des eigenen Einkommens berücksichtigt?

 

Erbschaftssteuer berücksichtigt?

 

Was sieht Euer Kreditvertrag im Falle des Todes vor? Wenn Ihr eine ABsicherung in Höhe der Restschuld habt, der Vertrag aber nur ein Kündigungsrecht einräumt (wenn überhaupt) reicht das nicht, da ja auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Da gibt es sehr unterschiedliche Gestaltungen.

 

Bei Frau BU Mann 70% TZ wird Dein Gehalt mehr, warum? Das ist doch schon StKl. III?

 

70% TZ ohne einen Partner der bei Kind krank o.ä. einspringt finde ich sehr sportlich. Zumal hier ja auch noch einiges an Verwaltung, Haus, zwei Wohnungen, etc ansteht und Trauerarbeit hinzukommt. Da ist man dann auf Anschlag, das würde ich für meine Nachfahren nicht wollen.

vor 10 Minuten von satgar:

Stünde nach deinem Tod und in Ihrer eigenen Rentenphase (wenn Sie so wenig arbeitet) genug Cashflow zur Verfügung?

Auch noch ein wichtiger Punkt, ja! Sonst muss sie rackern, hat ein Haus, die ETW usw, aber kaum weitere Altersvorsorge.

 

Wobei wir das ehrlicherweise auch nicht abgesichert haben. Ich würde nämlich das Haus ggf. verkaufen, da ich die ganze zusätzliche Arbeit, die so ein Kasten bedeutet, in dem Falle eh nicht leisten wollte/könnte und mit den Kindern in eine nette ETW ziehen. Aus dem Erlös könnte ich dann später auch das Studium der Kinder bezahlen. Die Kinder haben dann nur noch ein Elternteil, das sollte gerade in der Situation Zeit für sie haben und nicht nur arbeiten müssen.

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satgar
vor 8 Minuten von Pfennigfuchser:

Wobei wir das ehrlicherweise auch nicht abgesichert haben. Ich würde nämlich das Haus ggf. verkaufen, da ich die ganze zusätzliche Arbeit, die so ein Kasten bedeutet, in dem Falle eh nicht leisten wollte/könnte und mit den Kindern in eine nette ETW ziehen. Aus dem Erlös könnte ich dann später auch das Studium der Kinder bezahlen. Die Kinder haben dann nur noch ein Elternteil, das sollte gerade in der Situation Zeit für sie haben und nicht nur arbeiten müssen.

Genau, muss man zuhause besprechen, wie man es halten wollte. Man muss sich um das alles kümmern können (fachlich/zeitlich) und wollen. Manch einer hat da gar keinen Bock drauf und verkauft das ganze lieber und konzentriert sich aufs wesentliche (hier: wohl das selbstgenutzte EFH).

 

Klar ist nur: Immobilien allein zu besitzen, selbst abgezahlte, reicht am Ende nicht immer aus. Es muss auch genug Cash rein kommen. Durch Miete, GRV oder sonstige Quellen. 

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Mc100
vor 20 Stunden von Sapine:

Sportlich die 70 % mit zwei kleinen Kindern. Ich denke 50 % wären in der Situation sicher schon sehr gut. 

Die große Witwenrente wird bei eigenem Einkommen nicht lange gezahlt. Hast du mal ausgerechnet, wie hoch die Halbweisenrente wäre?

Bist du sicher, dass die bei Tod zahlt und nicht nur bei Invalidität?

Und wer pflegt dich? 

BU bedeutet nicht, dass man eine Erwerbsminderungsrente bekommt. 

Meist zahlt die üblicherweise wenn es nach einem Unfall zur Invalidität kommt, aber vielleicht hast du andere Bedingungen. Kann auch gut sein, dass du als Pförtner noch arbeitsfähig wärst, zahlt sie dann auch? 

Hallo zusammen,

@Sapine

  • Ok, ich rechne mal mit 50% Teilzeit für Tod oder BU in allen Szenarien
  • Große Witwenrente sind 55% des Rentenanspruchs des Versicherten den er zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Ich glaube das ist der erste Wert in der Renteninformation: "Rente wegen voller Erwerbsminderung. Liegt bei mir bei 1.350€ (vielleicht etwas mehr, 2022 wurde noch nicht dazu gezählt). Ist das korrekt?
    • große Witwenrente endet wenn das Kind 18 ist, man heiratet, oder bei Rentensplitting DRV.
    • Das Einkommen wird aber mit der Witwenrente verrechnet. --> Das hatte ich leider nicht auf dem Schirm. Vor allem die Mieteinnahmen schlagen hier ein :( Wenn ein Tod absehbar ist, wäre es wohl eine Alternative, die Immobilien zu verkaufen und das Geld in ETFs zu investieren. Die bräuchte man dann nur zu verkaufen, sofern man Geld brauch. Schon eine komische Regel.
  • Halbweisenrente ist 10% von der Erwerbsminderungsrente
  • BU ungleich Erwerbsminderungsrente stimmt. Die Frage ist, was passieren kann in einem Bürojob dass man Berufsunfähig ist aber nicht Erwerbsunfähig. Mir fällt da nicht viel ein?
  • Die Invaliditätsleistung kommt in meinem Fall aus der betrieblichen Altersversorgung und ist fällig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und eine unbefristete/befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der GRV bezogen wird. Gilt auch als Witwen- oder Waisenkapital. Es ist nicht an Betriebsunfälle geknüpft. Wirklich eine tolle Absicherung seitens des Arbeitgebers.
  • Wer pflegt mich? Tja, schwierig zu sagen und hängt wohl von den Umständen ab. Aber ich denke worauf Du hinaus willst ist, dass Pflege kostet... womit Du recht hast.

@satgar 

  • Erbschaftsteuer fällt bei LV über Kreuz nicht an
  • Wir haben noch kein Testament, wegen Zugewinngemeinschaft erhalten dann Frau und Kind(er) je 50%, das wären ja dann schon 800.000€ die steuerfrei wären. Das Haus ist noch kaum abbezahlt, da sind wir noch weit von entfernt
  • ETW Verwaltung macht sie nur für ihre im Ausland, da gelten andere Regeln. Ja, Instandhaltung müsste aus dem Lebensunterhalt kommen.
  • Einmlaleistung des AG ist fällig bei Erwerbsminderung, nicht BU
  • Ich habe die Nettoverdienste für alle Szenarien jetzt noch mal mit den richtigen Steuerklassen gerechnet: SK 2 für Tod, SK3 mit gemeinsamer Veranlagung für BU
  • Erwerbsminderungsrente sind 1350€, BU wären 1500€. Das sind 2850€. Ca 3,5k weniger als aktuell, wobei ich ja auch über 2k€ spare. Also wäre eine Lücke da von 1500€. Man müsste die BU also von 1500€ auf 3000€ aufstocken. Oder den Gürtel enger schnallen. Ich schaue mal was die BU gesamt für 2k oder 2,5k kosten würde.
  • Patientenvollmachten, Betreuungsverfügungen müssen noch gemacht werden. Aktuell passt es aber ohne Testament mit Zugewinngemeinschaft und gesetzlicher Erbfolge. 
  • Haushaltsbuch führen wir nicht wirklich. Für diese Kalkulation sollten wir es aber machen, da hast Du recht.
  • Cashflow in der Rente. Ich denke gerade für meine Frau müssen wir noch mal schauen.
vor 12 Stunden von Pfennigfuchser:

Ein paar Punkte:

 

Mir ist nicht ganz klar, mit welchen Gehältern Du rechnest. Ich war bisher von Netto ausgegangen, aber bei "Frau tot" rechnest DU mit 70% des bisherigen Gehaltes. Das wirst DU aber nicht erhalten, da Du nicht mehr Steuerklasse III sein wirst. Das vergessen viele.

 

Hast Du bei der Witwenrente die Anrechnung des eigenen Einkommens berücksichtigt?

 

Erbschaftssteuer berücksichtigt?

 

Was sieht Euer Kreditvertrag im Falle des Todes vor? Wenn Ihr eine ABsicherung in Höhe der Restschuld habt, der Vertrag aber nur ein Kündigungsrecht einräumt (wenn überhaupt) reicht das nicht, da ja auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Da gibt es sehr unterschiedliche Gestaltungen.

 

Bei Frau BU Mann 70% TZ wird Dein Gehalt mehr, warum? Das ist doch schon StKl. III?

 

70% TZ ohne einen Partner der bei Kind krank o.ä. einspringt finde ich sehr sportlich. Zumal hier ja auch noch einiges an Verwaltung, Haus, zwei Wohnungen, etc ansteht und Trauerarbeit hinzukommt. Da ist man dann auf Anschlag, das würde ich für meine Nachfahren nicht wollen.

Auch noch ein wichtiger Punkt, ja! Sonst muss sie rackern, hat ein Haus, die ETW usw, aber kaum weitere Altersvorsorge.

 

Wobei wir das ehrlicherweise auch nicht abgesichert haben. Ich würde nämlich das Haus ggf. verkaufen, da ich die ganze zusätzliche Arbeit, die so ein Kasten bedeutet, in dem Falle eh nicht leisten wollte/könnte und mit den Kindern in eine nette ETW ziehen. Aus dem Erlös könnte ich dann später auch das Studium der Kinder bezahlen. Die Kinder haben dann nur noch ein Elternteil, das sollte gerade in der Situation Zeit für sie haben und nicht nur arbeiten müssen.

@Pfennigfuchser

  • Du hast es richtig erkannt, habe die falsche SK genommen und auch das Einkommen nicht verrechnet. ist nun korrigiert.
  • Erbschaftsteuer ist denke ich aktuell nicht relevant, wg. LV über Kreuz und Haus kaum abbezahlt
  • Kreditvertrag müsste ich noch mal nachschauen. Ansonsten könnte man aber die Summe anlegen und mit der Rendite tilgen, oder?
  • Ja, wir müssen uns noch mal überlegen ob das Haus gehalten werden muss. Würde jetzt einer von uns sterben wahrscheinlich nein. Alleinerziehend in einem großen EFH macht nicht viel Sinn. Man könnte in eine der ETW einziehen. Je später der Tod und je älter die Kinder, sieht es wohl anders aus.

Grundsätzlich haben wir beide die Möglichkeit im Home Office zu arbeiten, das hilft denke ich schon mal sehr.

 

Puh, ja das wird jetzt immer komplizierter es auszurechnen.

 

Änderungen:

  • Nettogehälter gemäß Steuerklassen berechnet, große Witwenrente neu berechnet
  • BU Mann um 1000€ auf 2500€ erhöht
  • BU Frau neu, 1100€
  • LV Frau neu, 150.000€

Ergebnis in Kurzform:

  • Mann tot, Frau alleinerziehend
    • Einnahmen nach Ausgaben: 2053€
    • Rendite aus Kapitalanlagen, konservativ 3%: 917€
    • Gesamteinkommen: 2970€ (2 Personen)
  • Mann BU
    • Einnahmen nach Ausgaben: 2910€
    • Rendite aus Kapitalanlagen, konservativ 3%: 667€
    • Gesamteinkommen: 3578€ (3 Personen)
  • Frau tot, Mann alleinerziehend 
    • Einnahmen nach Ausgaben: 2252€
    • Rendite aus Kapitalanlagen, konservativ 3%: 700€
    • Gesamteinkommen: 2952€ (2 Personen)
  • Frau BU, Mann 
    • Einnahmen nach Ausgaben: 3263€
    • Rendite aus Kapitalanlagen, konservativ 3%: 325€
    • Gesamteinkommen: 3588€ (3 Personen)

Änderungen in grün

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Kommen wir der Sache schon näher?

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Sapine

Auch Einkünfte aus Kapitalanlagen werden bei der Witwenrente teilweise abgezogen. Mach dich schlau was eine zusätzliche kleine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit kostet. Die muss ja nicht bis 67 laufen. Das sind Peanuts im Vergleich zur Aufstockung der BU und gibt im Todesfall deutlich finanziellen Spielraum. Aber grundsätzlich sind die Berechnungen jetzt schon deutlich realistischer. 

 

Zitat

Welches Einkommen wird angerechnet?

Haben Sie neben Ihrer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Ausgenommen davon ist die Zeit des „Sterbevierteljahres“.

Generell rechnen wir folgende Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente an:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Der Freibetrag liegt aktuell bei 950,93 Euro. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=2#:~:text=Der Freibetrag liegt damit zurzeit,Bundesländern bei 937%2C73 Euro.

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satgar

Sieht schon deutlich besser aus !!

 

Kümmert euch auch um den Papierkram, auch wenn’s doofe Themen sind und die keinen Spaß machen. Auch in gesetzlicher Erbfolge lauert der ein oder andere Stolperstein, insbesondere mit minderjährigen Kindern. Die Regeln des Gesetzgebers sind keinesfalls perfekt.

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akista
Am 12.5.2023 um 00:39 von Mc100:

 Und ja, wird nun gegen einen seelenlosen Tesla @akista eingetauscht. Die 2% Finanzierung ist dabei ein guter Rabatt den man mitnehmen kann. Ein Jammer mit dem BMW, der wird aber nicht jünger und die PV Anlage liefert grünen Strom zum tanken.

 

Wir sind in unseren Lebenslagen sehr ähnlich, daher kann ich viele deiner Überlegungen nachvollziehen, da ich sie in den letzten Jahren auch hatte. Wir sind nun einen kleinen Schritt weiter (2 Kinder und beide in der Kita; beide gehen wieder arbeiten).

Mit 2 Kindern haben sich 175% gemeinsame Arbeitszeit als nicht sinnvoll erwiesen. Wir versuchen es nun mit 150%. Es geht eben auch um Lebensqualität.

Bzgl. dem Sparen für die Schlussrate des Tesla (auch wir kaufen gerade ein E-Auto): Willst du wirklich in 5 Jahren der dann veralteten und ausgelutschten Möhre noch so viel Kohle hinterherwerfen? Ich würde hier ehrlich gesagt nicht auf die Schlussrate sparen. Nach 5 Jahren gibst du die Karre zurück und least wahrscheinlich den nächsten. Oder würdest du heute ein E-Auto kaufen, das du 2018 angefangen hast zu leasen?

Die Technik ändert sich dort gerade zu schnell.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Nur so wie ich es sehe - muss nicht der Wahrheit entsprechen.

 

Risiko 1:

 

Wenn du BU wirst, könnte das zu einem Vermögensvernichtungs-Strudel führen.

Die 1.500 sind zu gering.

Die ganze Erwerbsminderung vom AG wird erst gezahlt wenn du Erwerbsgemindert wirst - also später als BU.

Vermute, dass wenn du mit 40 jetzt nochmal ne BU abschließt es schwierig hast mit den Gesundheitsfragen (Kopien von Ärzten einholen). Evtl. bietet dein AG eine BU mit sehr vereinfachten Gesundheitsfragen an - machen Konzerne ab und an.

Im Endeffekt darfst du nicht krank werden.

BU Fälle gibt es auch für Büro Leute einige. Kannst du die bestehende noch aufstocken (Ohne erneute Gesundheits oder Risikoprüfung?)

 

Risiko 2:

 

Besitzverhältnisse und Erbschaftskonstrukte. Mal aufschreiben wem was gehört und was im Todesfall passiert und wie man die Erbschaftssteuer gedenkt zu bezahlen. Dann evtl. Optimieren.

 

Risiko 3:

 

Eine RLV fehlt soweit ich das überblicke, oder damit ihr beiden eine habt?

 

Alles in allem ist genug an Immobilienbestand da für meinen Geschmack (bin aber auch der Meinung, dass die nur Arbeit machen) und damit auch einiges an Vermögenswerten. Denke Risiko 1-3 von oben wären aus meiner Sicht etwas was zum Verkauf der Immos oder eines Teils davon führen könnten.

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DarkBasti

Glückwunsch zu deinem gut bezahlten Job. Ich denke, daran hängt das gesammte Vermögen der Familie. Aber lass dir keinen Druck machen.

Du hast scheinbar günstige Bedingungen für die Kredite. Ich empfinde allerdings alles sehr auf Pump gekauft.

Jedenfalls würde ich mir Gedanken über Anschlussfinanzierung und steigende Zinsen machen.

Um da keine Probleme zu haben, könnte man vielleicht mehr tilgen, damit es wenig bis keine Restschuld gibt.

Ich verstehe schon etwas, das du Aktien auf Kredit gekauft hast, aber es wird je höher die Zinsen steigen riskanter.

Des weiteren hat man automatisch mit höheren Alter mehr wehwechen, das ein gesundheitliches Risiko ab 50 steigt.

Ich halte prinzpiel nichts von Versicherungen, deswegen währe es doch eine (sichere) Variante nicht mehr in ETFs zu sondern in Schuldenfreiheit zu investieren.

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FranzFerdinand
· bearbeitet von FranzFerdinand

Ich bin in einer sehr ähnlichen Sitationen wie der TE. Ich würde an Deiner Stelle eine RLV für die Frau abschliessen (wir haben 250k gewählt, um einige Jahre Haushaltshilfe und Betreuung bezahlen zu können, bis die Kinder im Schulalter sind) und die eigene BU bei der Geburt ums Maximum erhöhen. Ich liege nach 2 Kindern und einem Gehaltssprung (auch ein Erhöhungstatbestand!) nun bei 2.500 Euro in der BU, weniger macht aus meiner Sicht für Gutverdiener keinen Sinn.

Auf eine RLV für mich haben wir verzichtet, da ich ein großes ETF Depot und einige vermietete Immobilien habe, so dass meine Frau in jedem Fall mit den Kids im Haus weiterleben könnte und die Anschlussfinanzierung notfalls aus der Familie kommen würde.

 

Mit Aufnahme einer Selbständigkeit bekommt meine Frau nun auch noch eine BU, Höhe noch TBD, da sie weiterhin nur Teilzeit arbeiten wird. Aber 1.500-2.000 Euro sollten es wohl sein, um MEINE Gehaltseinbusse abzumildern, wenn ich sie pflegen müsste, was in Vollzeit nicht geht.

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