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Michaael

Aus der Kirche austreten vorteilhaft?

Empfohlene Beiträge

Tenno
vor 1 Minute von sedativ:

 

Im Prinzip ja, du solltest aber bedenken, dass du in die Hölle kommst, wenn du deine Kirchensteuer nicht bezahlst.

In Zeiten hoher Heizkosten, eigentlich ideal

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chirlu
vor 4 Stunden von phlp112:

Ohne den Thread gelesen zu haben möchte ich noch auf das Besondere Kirchgeld bei Ehepaaren hinweisen

 

Ich habe den Thread gelesen und kann daher sagen, dass es schon angesprochen wurde. :rolleyes:

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 43 Minuten von sedativ:

Im Prinzip ja, du solltest aber bedenken, dass du in die Hölle kommst, wenn du deine Kirchensteuer nicht bezahlst.

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Pascalsche Wette – Wikipedia 

Mathematisch gesehen sollte man wohl eher an Gott glauben bzw. Kirchensteuer zahlen, denn das potentiell ewige Paradies wiegt jeden endlichen Verlust auf :narr:

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CorMaguire
vor 22 Stunden von Michaael:

Hallo liebe Community,

Irgendwann werde ich sicherlich ein Teil meines Portfolios verkaufen wollen, und darauf fallen ja Steuern an u.a. auch Kirchensteuer.

 

Da ich weder in die Kirche gehe, noch unbedingt Kirchlich heiraten müsste, oder ich die Katholische Kirche unterstützen mag, wäre es nicht ein erheblicher Vorteil, wenn ich aus der Kirche austrete würde, um später erhebliche Steuern einzusparen? Bei einer Steuererklärung kann man die Kirchengelder ja als Sonderausgaben angeben, in welcher Höhe werden diese denn beim Fond verkauf erstattet?

 

Ich bedanke mich im voraus.

 

Micha

Falls Du austrittst - Bescheinigung aufbewahren: "Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist."

--> https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html

 

 

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chirlu
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Mathematisch gesehen sollte man wohl eher an Gott glauben bzw. Kirchensteuer zahlen, denn das potentiell ewige Paradies wiegt jeden endlichen Verlust auf :narr:

 

Das Argument setzt voraus, dass es nur entweder den christlichen Gott oder keinen geben kann. Möglicherweise steht der gläubige Kirchensteuerzahler nach dem Tod aber auch Zeus gegenüber, der wütend ist über die Unterstützung der Konkurrenz.

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sedativ
vor 22 Minuten von chirlu:

 

Das Argument setzt voraus, dass es nur entweder den christlichen Gott oder keinen geben kann. Möglicherweise steht der gläubige Kirchensteuerzahler nach dem Tod aber auch Zeus gegenüber, der wütend ist über die Unterstützung der Konkurrenz.

 

Bei den zwölf griechischen Göttern wird es schon kostspielig, wenn aber auch noch auf alle Hindugötter diversifiziert wird, geht es richtig ins Geld.

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
vor 5 Stunden von chirlu:

 

Ich habe den Thread gelesen und kann daher sagen, dass es schon angesprochen wurde. :rolleyes:

Danke für den Hinweis!

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Michaael

Da ich zur Zeit noch keine Steuererklärung abgegeben habe, kann mir jemand kurz sagen wieviel % der Kirchensteuer zurück erstattet werden?

 

 

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odensee
vor 35 Minuten von Michaael:

Da ich zur Zeit noch keine Steuererklärung abgegeben habe, kann mir jemand kurz sagen wieviel % der Kirchensteuer zurück erstattet werden?

Hängt doch von deinem persönlichen Steuersatz ab.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 46 Minuten von Michaael:

Da ich zur Zeit noch keine Steuererklärung abgegeben habe, kann mir jemand kurz sagen wieviel % der Kirchensteuer zurück erstattet werden?

Bitte lesen: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/196/wie_viel_kirchensteuer_spare_ich_wenn_ich_aus_der_kirche_austrete

Es hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, den wir nicht wissen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto weniger der bezahlten Kirchensteuer kriegst du prozentual zurück (aber dafür absolut mehr).

Zitat

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 600 Euro Kirchensteuer zahlen, können Sie den Betrag, der über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegt, zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen (600 Euro Kirchensteuer minus 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag). 528 Euro beim Grenzsteuersatz von 28 Prozent bringen Ihnen dann 147 Euro Einkommensteuer zurück. So verringert sich Ihre Kirchensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet wird, ebenso wie der Solidaritätszuschlag (9 Prozent bzw. 5,5 Prozent von 147 Euro). Das macht rund 20 Euro weniger. So bringt Ihnen die Kirchensteuer einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 167 Euro.

 

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eugenkss

Wenn du austrittst, dann mach es dir einfacher und tritt in der ersten Jahreshälfte aus. Oder zumindest vor August/September.

Weil während bei der Kirchensteuer auf die Lohnsteuer der Arbeitgeber die Info direkt bekommt und die geänderte Abrechnung dann ab dem nächsten oder übernächsten Monats durchführt, ist es bei Banken anders:

 

Banken fragen Ende August/September (iirc) beim BzSt deinen Kirchensteuerstatus ab und nutzen den für das ganze Folgejahr.

Der genaue Stichtag steht mein ich irgendwo bei BZSt oder auch auf Webseiten mancher Banken.

Falls du den Stichtag verpasst (Bsp: du trittst im Oktober 2023 aus, dann werden dir die Banken noch das ganze Jahr 2024 lang KiSt auf die AbgSt abziehen), dann wird es unnötig aufwendiger, weil du dann in der Steuererklärung fürs Folgejahr die zuviel abgezogene KiSt wieder zurückholen müsstest.

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chirlu
vor 55 Minuten von eugenkss:

Banken fragen Ende August/September (iirc) beim BzSt deinen Kirchensteuerstatus ab und nutzen den für das ganze Folgejahr.

 

31. August. Die Banken können aber auch außer der Reihe abfragen, wenn man ihnen das sagt.

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chirlu
Am 11.5.2023 um 10:18 von oktavian:

dachte man kann die Kirchensteuer absetzen wie eine Spende wegen Gemeinnützigkeit.

 

Nicht wegen Gemeinnützigkeit, sondern wegen Kirchlichkeit. Es gibt drei verschiedene steuerbegünstigte Zwecke (gemeinnützig, mildtätig oder eben kirchlich).

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eugenkss
vor 21 Minuten von chirlu:

 

31. August. Die Banken können aber auch außer der Reihe abfragen, wenn man ihnen das sagt.

Ja, theoretisch steht den Banken diese Möglichkeit der "Anlassabfrage" offen.

Weiß jemand, welche Banken das auch machen?

 

Ich bin 2017/2018 in diese "Falle" getappt. Damals war ich nur bei der DKB und habe sie gebeten, eine Anlassabfrage durchzuführen.

Als Antwort kam, dass die DKB grundsätzlich keine anlassbezogenen Anfragen durchführt.

Daher meine Nachfrage :-)

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B.Axelrod
vor 35 Minuten von chirlu:

31. August. Die Banken können aber auch außer der Reihe abfragen, wenn man ihnen das sagt.

Können- aber nicht müssen.

Consors hatte damals bei mir nicht extra neu abgefragt und ich hätte auch im Folgejahr den Abzug gehabt,

daher im Januar gekündigt.

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stolper
Am 10.5.2023 um 16:26 von Michaael:

Da ich weder in die Kirche gehe, noch unbedingt Kirchlich heiraten müsste, oder ich die Katholische Kirche unterstützen mag, wäre es nicht ein erheblicher Vorteil, wenn ich aus der Kirche austrete würde, um später erhebliche Steuern einzusparen? Bei einer Steuererklärung kann man die Kirchengelder ja als Sonderausgaben angeben, in welcher Höhe werden diese denn beim Fond verkauf erstattet?

...falls du nicht austreten möchtest und dein Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, kannst du auch eine Kappung der Kirchensteuer beantragen. Die Kappungsgrenzen und Beantragungsverfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Kappung bedeutet jedenfalls, dass die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet wird. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland zwischen 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Kann man sich also mit den "Kappungs"-Daten seines Bundeslandes und seinem Steuerbescheid selbst leicht ausrechnen, ob ein Antrag auf Kappung in Frage kommen könnte.

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Michaael
Am 12.5.2023 um 09:18 von slowandsteady:

Bitte lesen: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/196/wie_viel_kirchensteuer_spare_ich_wenn_ich_aus_der_kirche_austrete

Es hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, den wir nicht wissen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto weniger der bezahlten Kirchensteuer kriegst du prozentual zurück (aber dafür absolut mehr).

 

Achso, ja verstehe, den weiß ich gerade aber auch nicht.

 

Am 12.5.2023 um 09:42 von eugenkss:

Wenn du austrittst, dann mach es dir einfacher und tritt in der ersten Jahreshälfte aus. Oder zumindest vor August/September.

Weil während bei der Kirchensteuer auf die Lohnsteuer der Arbeitgeber die Info direkt bekommt und die geänderte Abrechnung dann ab dem nächsten oder übernächsten Monats durchführt, ist es bei Banken anders:

 

Banken fragen Ende August/September (iirc) beim BzSt deinen Kirchensteuerstatus ab und nutzen den für das ganze Folgejahr.

Der genaue Stichtag steht mein ich irgendwo bei BZSt oder auch auf Webseiten mancher Banken.

Falls du den Stichtag verpasst (Bsp: du trittst im Oktober 2023 aus, dann werden dir die Banken noch das ganze Jahr 2024 lang KiSt auf die AbgSt abziehen), dann wird es unnötig aufwendiger, weil du dann in der Steuererklärung fürs Folgejahr die zuviel abgezogene KiSt wieder zurückholen müsstest.

vielen Dank für den Tipp.  

 

Am 12.5.2023 um 17:09 von stolper:

...falls du nicht austreten möchtest und dein Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, kannst du auch eine Kappung der Kirchensteuer beantragen. Die Kappungsgrenzen und Beantragungsverfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Kappung bedeutet jedenfalls, dass die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet wird. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland zwischen 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Kann man sich also mit den "Kappungs"-Daten seines Bundeslandes und seinem Steuerbescheid selbst leicht ausrechnen, ob ein Antrag auf Kappung in Frage kommen könnte.

Das trifft bei mir definitiv nicht zu, Ich zähle eher zu den Normal Verdienern ;)

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Michaael
Am 12.5.2023 um 09:18 von slowandsteady:

Bitte lesen: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/196/wie_viel_kirchensteuer_spare_ich_wenn_ich_aus_der_kirche_austrete

Es hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, den wir nicht wissen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto weniger der bezahlten Kirchensteuer kriegst du prozentual zurück (aber dafür absolut mehr).

 

Also ohne jetzt eine Vergleichsrechnung durch geführt zu haben und anhand des Liniendiagrams, den ich hier einfüge, sollte meine Grenzsteuer bei ca 35 % stehen. Bedeutet ich würde grob 65 % meiner Kirchensteuer zurück erstattet bekommen.

https://www.lohn-info.de/durchschnittssteuersatz_grenzsteuersatz.html

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odensee
vor 17 Minuten von Michaael:

Also ohne jetzt eine Vergleichsrechnung durch geführt zu haben und anhand des Liniendiagrams, den ich hier einfüge, sollte meine Grenzsteuer bei ca 35 % stehen. Bedeutet ich würde grob 65 % meiner Kirchensteuer zurück erstattet bekommen.

Nein. Lies nochmal genau, was @slowandsteady verlinkt hat. 

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