Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
newbie2013

UCITS/OGAW-Datenbank?

Empfohlene Beiträge

Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 6 Minuten von newbie2013:

Da tappe ich leider auch im dunkeln. Es gibt wohl "geborene" und "gekorene" professionelle Kunden. Aber ob für die "gekorenen" professionellen Kunden (unter die man dann wohl fiele) die UCITS-Regulierung wegfällt, kann ich auch nicht wirklich sicher sagen. Habe eben auf die Schnelle auch nichts dazu bei google gefunden...

Hier ist aber ein interessanter Artikel bezüglich eines evtl. geplanten 3. Kunden-Statusses (semi-professioneller Kunde) den ich eben noch gefunden habe:

https://www.luther-lawfirm.com/fileadmin/user_upload/DZB_2002_S38-39_Steuern-und-Recht.pdf

Zitat

Bei semiprofessionellen  Anlegern  handelt es sich um eine rein deutsche Kategorie.

Vertrieb von Nicht-EU-Fonds

Der Vertrieb von Nicht-EU-Fondsstrukturen an semiprofessionelle Anleger ist seit Inkrafttreten des KAGB ohnehin schon erheblich erschwert. Er erfolgt nach den Paragrafen 329 und 330 KAGB, was im professionellen Bereich gut funktioniert. Allerdings erschweren die Vorschriften einen Vertrieb an semiprofessionelle Anleger in Deutschland. Bei einem Vertrieb an diese Gruppe müssen der ausländische Manager und der Fonds alle Anforderungen der AIFM-Richtlinie erfüllen. Hierzu gehört eine Verwahrstelle, die sämtliche Funktionen nach Artikel 21 der AIFM-Richt-linie ausübt. Zudem muss der Manager alle regulatorischen Vorgaben der AIFM-Richtlinie erfüllen. Hierbei sind es nicht nur die EU-Vergütungsbeschränkungen, die ausländische Manager von einer solchen vollen Compliance abschrecken. Aufgrund dieser erhöhten Anforderungen findet in der Praxis kaum noch bis gar kein Vertrieb von Nicht-EU-Fonds mehr an semiprofessionelle Anleger statt.

Das hat 2018 dazu geführt, dass Private-Equity-Fondsmanager sich sehr genau überlegen, ob sie Investoren annehmen, für die sie eine Priips-Dokumentation erstellen müssen und für die sie sich den vollen Anforderungen der AIFM-Richtlinie unterwerfen müssen. Fonds mit guter Performance erhalten im aktuellen Markt- umfeld von internationalen Anlegern mehr als ausreichend Gelder. Deshalb gehen diese sogenannten Top-Tier-Fonds dazu über, von eher unbedeutenden Investo-rengruppen mit hohen regulatorischen Nebenkosten und Begleiterscheinungen – wie im Fall von deutschen semiprofessionellen Investoren – keine Gelder mehr anzunehmen.

https://www.private-banking-magazin.de/klassifiziert-wie-kleinanleger-regulierung-sperrt-vermoegende-von-private-equity-fonds-aus/?page=2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013
vor 6 Minuten von Glory_Days:

 

Ah OK, dann hat sich das ja auch schon wieder erledigt. Dachte der Artikel sei von diesem Jahr.

Dann bleibt wohl erstmal nur die Schweizer Variante...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 8 Minuten von newbie2013:

Ah OK, dann hat sich das auch schon wieder erledigt. Dachte der Artikel sei von diesem Jahr...

War von 2020 - ich hatte das vor einigen Jahren auch mal gelesen, scheinbar ist da EU-weit nie etwas draus geworden.

Zitat

Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB).

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

Im Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU wird dann unterschieden zwischen:

I. KATEGORIEN VON KUNDEN, DIE ALS PROFESSIONELLE KUNDEN ANGESEHEN WERDEN

II. KUNDEN, DIE AUF ANTRAG ALS PROFESSIONELLE KUNDEN BEHANDELT WERDEN KÖNNEN

 

Also "geboren" und "gekoren" trifft es wohl ganz gut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013
vor 23 Minuten von Glory_Days:

Im Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU wird dann unterschieden zwischen:

I. KATEGORIEN VON KUNDEN, DIE ALS PROFESSIONELLE KUNDEN ANGESEHEN WERDEN

II. KUNDEN, DIE AUF ANTRAG ALS PROFESSIONELLE KUNDEN BEHANDELT WERDEN KÖNNEN

 

Also "geboren" und "gekoren" trifft es wohl ganz gut.

Da könnte man glatt paranoid werden und spekulieren, was die wirklichen Absichten hinter solchen Verordnungen sind. Dass jeder Bürger frei am Kapitalmarkt agieren können und es keine Diskriminierung mehr geben soll (wie auf der EU-Website zu dem Thema zu lesen ist), scheint mir jedenfalls nicht plausibel.

 

Ich finde den Schlusssatz in dem von Dir verlinkten Artikel im Private Banking Magazin sehr passend:

Zitat

(...) Investoren riskieren jedoch geringere Renditen, weil sie als Direktinvestoren gegebenenfalls nur zweitklassige Fonds zeichnen können.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor einer Stunde von newbie2013:

Da könnte man glatt paranoid werden und spekulieren, was die wirklichen Absichten hinter solchen Verordnungen sind. Dass jeder Bürger frei am Kapitalmarkt agieren können und es keine Diskriminierung mehr geben soll (wie auf der EU-Website zu dem Thema zu lesen ist), scheint mir jedenfalls nicht plausibel.

Am Ende ist es klassische Interessensabwägung und in dieser steht der Schutz der Mehrheit vor einer vollkommenen Freiheit der Minderheit. Ist für mich schon nachvollziehbar und ich sehe darin auch eher eine gute und keine bösartige Absicht.

vor einer Stunde von newbie2013:

Ich finde den Schlusssatz in dem von Dir verlinkten Artikel im Private Banking Magazin sehr passend:

Zitat

(...) Investoren riskieren jedoch geringere Renditen, weil sie als Direktinvestoren gegebenenfalls nur zweitklassige Fonds zeichnen können.

Was natürlich konkret alternative Anlagen betrifft - die von vornherein nur für die wenigsten Privatanleger in Frage kommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013
vor 35 Minuten von Glory_Days:

Am Ende ist es klassische Interessensabwägung und in dieser steht der Schutz der Mehrheit vor einer vollkommenen Freiheit der Minderheit. Ist für mich schon nachvollziehbar und ich sehe darin auch eher eine gute und keine bösartige Absicht.

Naja, für die ELTIFs gelten die UCITS-Regeln ja nicht. Wenn es also darum geht (unter anderem) staatliche Infrastruktur-Projekte in der EU zu finanzieren, sind die bösen Private Equity Funds vor denen uns UCITS u.a. ja angeblich beschützen soll, plötzlich wieder total ungefährlich und unproblematisch für Privatanleger. Ob die Renditen dann wirklich mit den US-Fonds mithalten können, bleibt dann abzuwarten.

Sorry, aber für mich bleibt da einfach ein bitterer Nachgeschmack. 

Ich habe eher den Eindruck, dass es hier um Protektionismus geht. Wenn ich richtig pessimistisch denke, könnte ich mir gut vorstellen, dass ab jetzt Stück für Stück auch andere Assets "aus Verbraucherschutz-Gründen" verboten werden - bis es nur noch ELTIFs zu kaufen gibt.

 

Das war doch schon immer die Strategie der EU: 

Zitat

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."  (Jean Claude Juncker in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
vor einer Stunde von newbie2013:

Wenn ich richtig pessimistisch denke, könnte ich mir gut vorstellen, dass ab jetzt Stück für Stück auch andere Assets "aus Verbraucherschutz-Gründen" verboten werden - bis es nur noch ELTIFs zu kaufen gibt.

EIne Mücke macht noch keinen Elefanten. Natürlich ist es ärgerlich, wenn einen Regulierung in seinen eigenen Entscheidungen einschränkt - die große Verschwörung dahinter zu vermuten, halte ich aber für ziemlich abwegig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...