geheimflo September 8, 2006 Hallo zusammen, muss doch mal genauer fragen. Ich bespare mtl. (100,-) den folgenden Fonds: EUROPEAN HIGH YIELD BOND FD. (GB0002363447). Jetzt habe ich gehört, dass bei ausl. Fonds die Abführung der Steuer einmalig bei Verkauf erfolgt. Das würde bedeuten, dass ich nach z.B. 20 Jahren sämtliche Zinserträge komplett versteuern muss (der Fonds thesauriert). Bei 8% p.a. wären das nach besagten 20 Jahren rund 20.000 EUR Zinsen, ohne Zineseszins. Mach ich da jetzt einen gewaltigen Denkfehler, oder ist dem tatsächlich so? Wäre nett, wenn ihr für Aufhellung sorgen könntet! Danke und Gruß, Flo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geheimflo September 9, 2006 Okay, hab selber nochmal gegoogelt: Weiß nicht, wie seriös die Seite ist, aber wird wohl so stimmen: "In ausländischen thesaurierenden Fonds fällt auf die jährlichen Erträge kein Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag an. Verkauf von Fondsanteilen: Bei der Rückgabe von Fondsanteilen fällt der Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag auf den im Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn an. Darunter versteht man die im Fonds aufgelaufenen, aber dem Anleger noch nicht durch Ausschüttung oder Thesaurierung zugeflossenen abschlagpflichtigen Zinsen und Zinsansprüche. Für thesaurierende ausländische Fonds, deren jährlich anfallende Erträge von Abschlagsteuern frei gewesen sind, gilt bei der Anteilrückgabe eine erweiterte Berechnungsbasis. Neben dem Zwischengewinn unterliegen alle während der Besitzzeit thesaurierten Erträge dem Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag. Einbezogen werden jedoch nur Thesaurierungen, die nach dem 31. Dezember 1993 vorgenommen wurden, usw." Quelle: http://www.berliner-versicherungsvergleich...amp;view=full#2 Tja, weiß jemand ne gute deutsche Alternative? Gruß, Flo PS: Mit Zinseszins wären über 30.000 EUR zu versteuern!!!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag