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IndexP

Erst SteuerErklärung (Pflicht) für 2022 - später für 2020 (freiwillig)?

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IndexP
· bearbeitet von IndexP

FÜR das Steuerjahr 2022 war ich nun seit Ewigkeiten mal wieder zu einer Steuer-Erklärung VERPFLICHTET. (Grund: Insolvenz-Auszahlung, die nicht über Clearstream/Depotkonto abgewickelt wurde...)

So weit, so gut.

 

Beim Durchschauen meiner Unterlagen ist mir dann aber aufgefallen, daß sich FÜR 2020 eine Steuer-Erklärung gelohnt hätte. (Stichwort: Günstiger-Prüfung)

Für 2021, 2019, 2018, usw. nicht...

 

Simple Frage - und trotzdem via Google keine Antwort gefunden:

Kann ich meine (freiwillige) Steuer-Erklärung FÜR 2020 auch NACH der 2022er Erklärung (noch) abgeben? (klar, Deadline 31.12.2024 für die 20er Erklärung beachten)

Aus meiner Sicht sehe ich da keinen Hinderungs-Grund.

 

Kann ja aber sein, daß (üblicherweise) mit einer Erklärung für das Jahr 20XY die Vorjahre dann "abgegolten"/gesperrt sind...

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fgk

Ja, das geht.

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kleinerfisch
Am 30.4.2023 um 22:31 von IndexP:

Aus meiner Sicht sehe ich da keinen Hinderungs-Grund.

ich auch nicht

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MeinNameIstHase

Beachte die allg. Frist von 4 Jahren (§ 169 Absatz 2 Nr. 2 AO), gerechnet mit "Ablauf des Veranlagungsjahres" für Antragserklärungen (so nennt man die freiwillige ESt-Erklärung).

 

Am 30.4.2023 um 22:31 von IndexP:

Kann ja aber sein, daß (üblicherweise) mit einer Erklärung für das Jahr 20XY die Vorjahre dann "abgegolten"/gesperrt sind...

Jedes Steuerjahr ist ein Fall für sich. Es ist eine Wissenschaft für sich, die Änderungsregeln und Fristen genau zu berechnen bzw. in Anspruch zu nehmen.

 

Vergiss das "übliche". Das gibt es nur im Film, wenn der Polizeichef die "üblichen Verdächtigen" verhaften lässt. Treffender für Steuerbescheide ist: "Lies die Packungsbeilage (das Kleingedruckte) oder fragen sie ihren Arzt (StB)."

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