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Namthip

Kein Einkommen in DE - Dividenden bis 12k Steuerfrei? Grundfreibetrag

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Namthip

Guten Tag,

 

dies dient als Leitfaden und als Frage gleichzeitig.

 

Ich habe das schon öfters selbst ergoogelt, will mir hier nur nochmal die Absicherung holen.

 

Ich selbst habe eine deutsche Meldeadresse und ein deutsches Konto. Allerdings "lebe" ich seit über 4 Jahren im Ausland und habe in Deutschland/auf mein deutsches Konto exakt 0 Einkünfte.

 

Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt aktuell bei 10.908 Euro pro Jahr. (https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/grundfreibetrag-was-ist-das.html)

 

Kapitalerträge zählen laut Google zur Einkommenssteuer ("Kapitalerträge und Zinseinnahmen. Kapitalerträge, also im weitesten Sinne Zinsen, unterliegen der Einkommensteuer.")

 

Zusätzlich gibt es noch den Sparerpauschalbetrag welcher aktuell bei 1000€ pro Jahr liegt. ("Januar 2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht. Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen.")

 

Unter der Vorrausetzung dass ich in Deutschland/auf mein deutsches Konto nur Dividenden/Ausschüttungen erhalte wäre meine Frage;

 ist es richtig, dass wenn ich mir ein Depot aufbaue mit Ausschüttungen/Dividenden ich die ersten 1000€ + 10.908€ steuerfrei erhalte und erst ab dem 11.909sten Euro welchen ich einnehme Steuern bezahle?

 

 

Zusatzfrage:

 

wenn meine Annahme oben stimmt ich aber durch Dividenden/Ausschüttungen soviel Einkommen erziele dass sich eine NV Bescheinigung nicht mehr lohnt, Soll ich dann einfach die anfallenden Steuern der Kapitalerträge ganz normal über die Bank versteuern und mir dann immer jedes Jahr per Steuererklärung das Geld zurück holen?

 

 

Schonmal vorab vielen lieben Dank fürs lesen, alles Tipps und Ratschläge welche von euch hier geschrieben werden.

 

Habt einen schönen Tag, bleibt gesund und glücklich

 

Namthip

 

 

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chirlu
vor 8 Minuten von Namthip:

Ich selbst habe eine deutsche Meldeadresse und ein deutsches Konto. Allerdings "lebe" ich seit über 4 Jahren im Ausland

 

Jetzt solltest du erst einmal klären, was leben-in-Anführungszeichen bedeutet und wo du steuerpflichtig bist.

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Barqu
32 minutes ago, Namthip said:

Ich selbst habe eine deutsche Meldeadresse und ein deutsches Konto. Allerdings "lebe" ich seit über 4 Jahren im Ausland

Wenn du seit 4 Jahren im Ausland lebst, kannst du nicht legal eine deutsche Meldeadresse haben.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von chirlu:

Jetzt solltest du erst einmal klären, was leben-in-Anführungszeichen bedeutet und wo du steuerpflichtig bist.

 

Das sehe ich auch so. Hier sollte zunächst geklärt werden, in welcher Land der TE steuerpflichtig ist. Das ist ein hochkomplexes Thema.

 

Falls eine Steuerpflicht in Deutschland besteht, ist die Grundüberlegung jedoch richtig. Normalerweise werden Dividenden und Ausschüttungen über die Abgeltungssteuer besteuert. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Günstigerprüfung (Quelle):

Zitat

Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden anstelle der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) die Kapitaleinkünfte den anderen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung). Ausländische Steuern werden auf die zusätzliche tarifliche Einkommensteuer angerechnet, die auf die hinzugerechneten Kapitaleinkünfte entfällt.

 

Dann könnte es schon hinkommen, dass man den Grundfreibetrag und den Sparerfreibetrag nutzen kann.

 

Wenn man schlau ist, macht man ja auch noch etwas für seine Altersvorsorge. Wenn man Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich nutzen kann, kann man sogar noch deutlich höhere Einkünfte haben, ohne dass man Steuern zahlen muss. 

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Namthip

Ich befinde mich seit 4 Jahren auf Weltreise und würde gerne noch ein paar Jahre dran hängen. Ich bin einmal im Jahr in Deutschland. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig.

 

Vielen Dank stagflation für deinen hilfreichen Beitrag 

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bondholder
vor 34 Minuten von Namthip:

Ich befinde mich seit 4 Jahren auf Weltreise und würde gerne noch ein paar Jahre dran hängen. Ich bin einmal im Jahr in Deutschland. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig.

Verfügst du zur Zeit über gar kein zu versteuerndes Einkommen?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Namthip:

Unter der Vorrausetzung dass ich in Deutschland/auf mein deutsches Konto nur Dividenden/Ausschüttungen erhalte wäre meine Frage;

 ist es richtig, dass wenn ich mir ein Depot aufbaue mit Ausschüttungen/Dividenden ich die ersten 1000€ + 10.908€ steuerfrei erhalte und erst ab dem 11.909sten Euro welchen ich einnehme Steuern bezahle?

Wenn du in Deutschland nicht ansässig bist, dann bist du in Deutschland auch nicht steuerpflichtig. Dann gelten die ganzen Regeln im EStG für Dich nicht.

Es ist egal, wo du das Konto dann führst. Eine Bank in D würde keine Abgeltungssteuer einbehalten.

 

ABER:

Denke an die QSt, die Deutschland (oder USA, Kanada, Schweiz usw) auf Dividenden der jeweils heimischen Aktiengesellschaften einbehalten. Der Standort deiner Bank speilt keine Rolle, denn die kriegt selbst die Dividende nur nach Abzug der jeweiligen QSt.

 

Wer in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, kriegt von der QSt, die Deutschland so einbehält, nur via DBA einen Teil dann zurück. Voraussetzung ist, dass er in einem Land steuerpflichtig ist, das ein DBA mit Deutschland hat. Und das ist ein Papierkram. Wenn du z.B. in Toronto wohnst, musst Du Dir dort beim FA bestätigen lassen, dass du die BASF-Dividende in Kanada versteuerst, den so bestätigten Erstattungsantrag schickst du dann an das BZfSt und wartest dann ein paar Monate, bis die dir 15% der dt. 25% QSt tatsächlich erstatten. Die anderen 10% kannst du vielleicht in Kanada anrechnen lassen, falls du dort über den kanad. Freibetrag kommst und überhaupt deshalb kanad. ESt zahlen musst.

 

So ein DBA regelt auch, wo du mit Kapitaleinkünften steuerpflichtig bist, wenn du in beiden Ländern "ansässig" bist. Sonst bist du in beiden Ländern steuerpflichtig.

Unter Deinen Annahmen, wär's gar nicht schlecht, wenn du in Deutschland steuerpflichtig wärst. Weniger als null Steuern gibt es auch in anderen Ländern nicht. Und kaum ein anderes Land hat so viele DBA wie Deutschland, um QSt teilweise zurück zu holen.

 

PS:

Mit einer deutschen Meldeadresse bist du in Deutschland steuerpflichtig, weil du hier einen Wohnsitz hast. Da bleibt noch die Frage, ob du gleichzeitig noch im Ausland einen Wohnsitz hast. Dann darfst du nach DBA prüfen, in welchem der beiden Länder du als "ansässig" giltst. 

Dann wird's kompliziert, denn für den Fall, dass du dann in diesem Drittstaat als ansässig giltst, wird dieses Land auf sein Besteuerungsrecht nicht deshalb verzichten, weil du hier bei einer Bank ein Konto hast (und durch Angabe des dt. Wohnsitzes Abgeltungssteuer einbehalten wird, was man hätte dann vermeiden können). 

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Ramstein
vor 44 Minuten von Namthip:

Ich bin einmal im Jahr in Deutschland. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig.

 

vor 8 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn du in Deutschland nicht ansässig bist, dann bist du in Deutschland auch nicht steuerpflichtig. Dann gelten die ganzen Regeln im EStG für Dich nicht.

 

Ansässig ist ein äußerst schwammiger Begriff.

 

Zitat

Um als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten, muss man zunächst eine natürliche Person sein. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Zunächst ist immer der Wohnsitz und erst danach zu prüfen, ob jemand einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Der Wohnsitzbegriff nach Paragraf 8 AO hat nichts mit einem Wohnsitz nach dem bürgerlichen Recht zu tun. Maßgebend für den steuerlichen Wohnsitz sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist eine Wohnung jede objektiv zum Wohnen geeignete Räumlichkeit (Beispiel: ein möbliertes Zimmer). Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, so zum Beispiel in Deutschland und im Ausland.

 

 

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Barqu
10 minutes ago, MeinNameIstHase said:

Mit einer deutschen Meldeadresse bist du in Deutschland steuerpflichtig, weil du hier einen Wohnsitz hast.

Das bezweifele ich. M. E. hätte er sich abmelden MÜSSEN und dann besteht weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in DE. 

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MeinNameIstHase

@Ramstein: Mein PS-Absatz hat sich überschnitten mit Dir.

@Barqu: Das mit nicht-Wohnsitz, obwohl eine Meldeadresse vorliegt, musst du dem FA dann erst mal umständlich erklären. Denen reicht schon, dass unter der Adresse Briefe zustellbar sind oder eine Zahnbürste dort liegt. Beweise dann das Gegenteil ...

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Es hört sich so an, als reist du in der Gegend herum (vermutlich mehrere Länder pro Jahr), bist aber ab und an in Deutschland und dort ist auch deine "Basis", zB bei Eltern oder Freunden und du bist auch gemeldet. Du bist also unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland und wirst nicht darum herumkommen. Aber es ist ja wie schon gesagt auch gar nicht so schlecht.

Für deine Steuerpflicht ist egal, ob du mehr als 180 Tage unterwegs bist - solange du hier offiziell gemeldet bist, hast du einen Wohnsitz hier und wirst dem Finanzamt kaum das Gegenteil beweisen können.

vor 20 Stunden von Namthip:

Unter der Vorrausetzung dass ich in Deutschland/auf mein deutsches Konto nur Dividenden/Ausschüttungen erhalte wäre meine Frage;

 ist es richtig, dass wenn ich mir ein Depot aufbaue mit Ausschüttungen/Dividenden ich die ersten 1000€ + 10.908€ steuerfrei erhalte und erst ab dem 11.909sten Euro welchen ich einnehme Steuern bezahle?

Wenn du nur Einkommen aus Kapitalerträgen hast und mit den absetzbaren Ausgaben für zB GKV und/oder Altersvorsorge bei einem "zu versteuerenden Einkommen" unterhalb des Freibetrags bleibst, dann zahlst du tatsächlich in D keine Steuern. Ob die Grenze jetzt Euro-genau richtig ist, weiß ich nicht, aber selbst wenn du geringfügig darüber bist steigt die Steuer ja nur progressiv an.

 

 Ob du in anderen Ländern steuerpflichtig geworden bist, kann dir niemand hier sagen, denn das hängt von den lokalen Regeln ab. Im Worst Case musst du in zwei oder mehr Ländern Steuern zahlen, wenn es keine Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern gibt.

 

Mit Steuerpflicht in Deutschland und Meldeadresse bist du aber auch in Deutschland krankenversicherungspflichtig, zumindest den Mindestbeitrag für die GKV müsstest du zahlen oder dich eben privat versichern (ggf. mit einer "internationalen" Krankenversicherung). Falls du aktuell nicht krankenversichert bist in D, stelle dich darauf ein, dass es irgendwann nachgefordert werden wird, das geht auch noch rückwirkend für die letzten 4 Jahre.

vor 17 Stunden von Barqu:

Das bezweifele ich. M. E. hätte er sich abmelden MÜSSEN und dann besteht weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in DE. 

Er MUSS sich nie abmelden, es gibt keine Pflicht sich an seiner Meldeadresse mehr als 180 Tage (oder überhaupt) aufzuhalten. Aber er wird so gegenüber dem Finanzamt nicht durchsetzen können, dass er nicht in D steuerpflichtig ist.

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Barqu
4 hours ago, slowandsteady said:

Er MUSS sich nie abmelden, es gibt keine Pflicht sich an seiner Meldeadresse mehr als 180 Tage (oder überhaupt) aufzuhalten. Aber er wird so gegenüber dem Finanzamt nicht durchsetzen können, dass er nicht in D steuerpflichtig ist.

Danke fuer die Berichtigung.

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Namthip
Am 26.4.2023 um 21:51 von bondholder:

Verfügst du zur Zeit über gar kein zu versteuerndes Einkommen?

Seit letzten Monat nicht mehr.

 

Am 26.4.2023 um 21:52 von MeinNameIstHase:

Unter Deinen Annahmen, wär's gar nicht schlecht, wenn du in Deutschland steuerpflichtig wärst. Weniger als null Steuern gibt es auch in anderen Ländern nicht. Und kaum ein anderes Land hat so viele DBA wie Deutschland, um QSt teilweise zurück zu holen.

 

PS:

Mit einer deutschen Meldeadresse bist du in Deutschland steuerpflichtig, weil du hier einen Wohnsitz hast. Da bleibt noch die Frage, ob du gleichzeitig noch im Ausland einen Wohnsitz hast. Dann darfst du nach DBA prüfen, in welchem der beiden Länder du als "ansässig" giltst. 

Dann wird's kompliziert, denn für den Fall, dass du dann in diesem Drittstaat als ansässig giltst, wird dieses Land auf sein Besteuerungsrecht nicht deshalb verzichten, weil du hier bei einer Bank ein Konto hast (und durch Angabe des dt. Wohnsitzes Abgeltungssteuer einbehalten wird, was man hätte dann vermeiden können). 

Ja ich möchte auch in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig bleiben. Es geht mir nur darum dass ich nicht zu viel Steuern bezahle und deshalb war meine Frage ob ich mir die Steuern zurückholen kann wenn mein gesamtes Einkommen pro Jahr, welches nur von Ausschüttungen kommt und bei unter 20.000€ liegt. Und auf die ersten knapp 11.000€ davon sollte ich meine Steuern komplett zurück bekommen und der Rest muss versteuert werden.

 

Siehe auch: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

 

Nehmen wir an 20.000€ Ausschüttung pro Jahr durch Vanguard ETFs. 30% Freibetrag macht 14.000€ zu versteuern. 1000€ Abzug durch den Freibetrag macht 13.000€ zu versteuern.

 

Laut https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml muss ich dann nur 335€ an Steuern bezahlen.

 

Am 27.4.2023 um 15:27 von slowandsteady:

Wenn du nur Einkommen aus Kapitalerträgen hast und mit den absetzbaren Ausgaben für zB GKV und/oder Altersvorsorge bei einem "zu versteuerenden Einkommen" unterhalb des Freibetrags bleibst, dann zahlst du tatsächlich in D keine Steuern. Ob die Grenze jetzt Euro-genau richtig ist, weiß ich nicht, aber selbst wenn du geringfügig darüber bist steigt die Steuer ja nur progressiv an.

Super vielen Dank genau das wollte ich wissen. 

 

 

Dann befasse ich mich jetzt am besten mit dem Thema Steuererklärung

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Sapine

Bei der Anlage KAP das Häkchen für Günstigerprüfung nicht vergessen. 

 

Daneben schau ob du noch was absetzen kannst. Beispielsweise Handwerkerrechnungen (teils versteckt in Nebenkostenabrechnungen). Vorsorgeaufwendungen dürften auch relevant sein.  

 

Hast du ausschließlich ETF Erträge oder zahlst du auch noch Quellensteuern? Letztere werden nur angerechnet aber nicht erstattet. 

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Namthip

Vielen Dank Sapine für die Tipps.

Bis jetzt liegt alles noch auf dem Tagesgeld. Soll aber in ETFs, vermutlich nur/überwiegend Vanguard umgewandelt werden sobald ich alles abgeklärt habe. Irland ETFs sollten mir in meiner Situation vermutlich auch die besten steuerlichen Vorteile bereiten oder? 

 

----------------------------------

 

Ich habe mich jetzt noch mehr belesen und denke inzwischen ich verfolge hier den falschen Ansatz. 

 

Ich will eigentlich nicht mehr nach Deutschland zurück und die nächsten 15 Jahre auch nicht sesshaft werden sondern mehrere Länder pro Jahr besuchen.

 

Wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde bezahle ich über die Jahre unglaublich viele Steuern obwohl ich das nicht müsste wenn ich mich abmelde. 

 

Siehe hier; 

 

https://www.deutscheskonto.org/de/steuertipps/steuerauslaender/#:~:text=Steuerausländer unterliegen nur einer beschränkten,außer Quellensteuer) und Veräußerungsgewinne befreit.

 

 

Inzwischen denke ich, es wird das beste für mich sein wenn ich mich aus Deutschland abmelde und ganz offiziel keine Steuern mehr bezahle.

 

Ein Konto/Depot bei der DKB habe ich schon, dann lasse ich mich dort als Steuerausländer eintragen und ich denke das wird die beste Lösung für mich sein.  

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Sapine

Ohne Wohnort auch keine Quellensteueranrechnung/-erstattung. D.h. 15 % zahlst du praktisch immer. 

 

Daneben kann sich das ganze auch kräftig rächen, wenn ein Drittland dich steuerlich "vereinnahmt". Je nachdem wie hoch die potentiellen Steuerzahlungen in Deutschland wären, wäre ich da vorsichtig. Ganz davon abgesehen, dass man viele Fehler machen kann bei der steuerlichen Abmeldung. 

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle

Vor 10 Jahren hatte ich einmal einigermassen den Ueberblick ueber das Problem. Zeiten aendern sich, deswegen folgendes aus zweiter Hand.

 

Du willst offensichtlich so etwas treiben. Dann musst du m.E. Naegel mit Koepfen machen. Einfach 'abmelden' wird es u.U. selbst mittelfristig nicht dauerhaft sein. Du solltest wohl auch woanders aufbauen. Gesetze sind aenderbar (s. vorangestellte Anmerkung hier). Mit diesem Zugang wird dieses Forum mehr oder weniger irrelevant fuer deine Fragestellung.

 

disclaimer: Ich halte den Heumann fuer ein Wiesel, auch seine Seite ist mittlerweile weitestgehend Werbeschleuder fuer seine kostenpflichtigen Dinge. Fuer die gemachten Punkte genuegt das aber.

 

 

 

 

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor
Am 5.5.2023 um 10:04 von Namthip:

....

Ein Konto/Depot bei der DKB habe ich schon, dann lasse ich mich dort als Steuerausländer eintragen und ich denke das wird die beste Lösung für mich sein.  

Und was willst du der DKB als Weltenbummler für eine Adresse angeben?

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Namthip
vor 17 Stunden von Sapine:

Ohne Wohnort auch keine Quellensteueranrechnung/-erstattung. D.h. 15 % zahlst du praktisch immer. 

 

Daneben kann sich das ganze auch kräftig rächen, wenn ein Drittland dich steuerlich "vereinnahmt". Je nachdem wie hoch die potentiellen Steuerzahlungen in Deutschland wären, wäre ich da vorsichtig. Ganz davon abgesehen, dass man viele Fehler machen kann bei der steuerlichen Abmeldung. 

 

Deshalb habe ich an Vanguard/Irland gedacht. Laut Google fallen dort keine Quellensteuer an 

 

"In welchen Ländern gibt es keine Quellensteuer?

Einige Länder wie Großbritannien, Irland, Brasilien, Estland, Liechtenstein und Australien erheben keine Quellensteuer. Achten Sie darauf, dass viele Länder die Quellensteuer an weitere Bedingungen und Regeln geknüpft haben. Bei Kapitaleinkünften aus diesen Ländern fällt nur die deutsche Abgeltungssteuer an."

 

Da ich mich schon lange im Ausland befinde sollte ich mit einer Abmeldung den Status "Steuerausländer" bekommen.

 

Laut Google:

 

"Steuerausländer

Als Steuerausländer wird jemand bezeichnet, der weder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort noch seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Steuerausländer unterliegen nur einer beschränkten Steuerpflicht (§§ 49 ff Einkommenssteuergesetz). Sie sind grundsätzlich von der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer, Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden (außer Quellensteuer) und Veräußerungsgewinne befreit.

Wer kann Steuerausländer sein? (Beispiele)

Auswanderer, die Deutschland verlassen haben und im neuen Staat einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen

Handelsreisende, die Deutschland gelegentlich besuchen, aber in ihrem Heimatstaat einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen

Urlauber, auch wenn sie jeden Sommer in Deutschland verbringen

ausländische Investoren, die zwar viel Geld nach Deutschland bringen, aber hier weder leben noch arbeiten

Diplomaten und Angehörige ausländischer Truppen"

 

Ich würde mich dort in der Gruppe "Urlauber" sehen.

 

Dann sollte ich doch eigentlich keine Steuern zahlen und auch nicht die 15% oder? Die 15% Quellensteuer müsste ich laut meinen Google Recherchen nur bezahlen wenn ich Deutsche Aktien hätte.

 

 

Es geht um ca. 15.000€ Dividende im Jahr. Das Problem ist nur, wenn ich die ETFs mal verkaufen sollte in 10 bis 20 Jahren, dann fällt ein ordentlicher Betrag an Steuern an. Und wenn ich von den letzten 20 Jahren nur 60 Tage insgesamt in Deutschland verbracht habe dann ist dass etwas doof soviel Steuern zu bezahlen wenn man nicht dort lebt.

 

Welche Fehler kann man den machen bei der steuerlichen Abmeldung?

 

 

vor 49 Minuten von myrtle:

Vor 10 Jahren hatte ich einmal einigermassen den Ueberblick ueber das Problem. Zeiten aendern sich, deswegen folgendes aus zweiter Hand.

 

Du willst offensichtlich so etwas treiben. Dann musst du m.E. Naegel mit Koepfen machen. Einfach 'abmelden' wird es u.U. selbst mittelfristig nicht dauerhaft sein. Du solltest wohl auch woanders aufbauen. Gesetze sind aenderbar (s. vorangestellte Anmerkung hier). Mit diesem Zugang wird dieses Forum mehr oder weniger irrelevant fuer deine Fragestellung.

 

disclaimer: Ich halte den Heumann fuer ein Wiesel, auch seine Seite ist mittlerweile weitestgehend Werbeschleuder fuer seine kostenpflichtigen Dinge. Fuer die gemachten Punkte genuegt das aber.

 

 

 

 

 

Vielen Dank für deinen Beitrag, dieser hat mich sehr erfreut.

 

Ja genau so etwas habe ich vor und die Seite habe ich auch schon von vorne bis hinten durchgelesen. 

 

Dein Satz "Dann musst du m.E. Naegel mit Koepfen machen" trifft es auf den Kopf. Aktuell bin ich auch an dem Punkt angekommen wo ich der Meinung bin man muss es einfach anfangen und probieren und dann sieht man schon. Alles durchdenken und vor allem auf einen Zeitraum von über 10 Jahren, das ist zumindest für mich unmöglich.

 

Ich will auch woanders aufbauen, aber damit erst in ca. 15 Jahren anfangen und solange möchte ich noch so frei wie möglich sein. Auch keine Frau und keine Kinder.

 

Ich befinde mich aktuell in einem Steuerparadies und könnte hier sicherlich alles besorgen was ich brauche, auch eine Steuernummer. 

 

Dann wären vielleicht alle zufrieden aber dies würde aktuell nicht der Wahrheit entsprechen und ich möchte nicht lügen sondern alles richtig machen.

 

Laut Heuermann seiner Seite 

 

"Komplett legal steuervermeidendes Perpetual Traveling ließe sich bereits mit 2 Ortswechseln pro Jahr praktizieren."

 

 

 

 

 

 

 

Gerade eben von Stockinvestor:

Und was willst du der DKB als Weltenbummler für eine Adresse angeben?

 

Ich schreibe am Montag eine Mail an meine Hausbank und die DKB und werde dort nachfragen. Ich bin garantiert nicht der einzige der so einen Plan hat und vielleicht haben die Banken schon Kunden welche so leben und kennen sich besser aus.

 

Ich verliere ja nur meine Meldeadresse, Briefe können immer noch bei zB. meiner Mutter zugestellt werden.

 

Ich denke die DKB nimmt das dankbar und und sendet die Briefe gerne an eine Deutsche Postanschrift anstatt irgendwo ins nirgendwo.

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albr
· bearbeitet von albr
vor 41 Minuten von Namthip:

 

 

Ich verliere ja nur meine Meldeadresse, Briefe können immer noch bei zB. meiner Mutter zugestellt werden.

 

Ich denke die DKB nimmt das dankbar und und sendet die Briefe gerne an eine Deutsche Postanschrift anstatt irgendwo ins nirgendwo.

Dann hoffen wir mal, das du keinen Schlüssel zur Wohnung deiner Mutter hast und auch keine Zahnbürste von dir dort rumliegt/rumsteht, denn dann bist die voll steuerpflichtig in D.  :rolleyes:

Auf die Idee sind schon andere gekommen und ordentlich auf die Schnauze gefallen…

 

 

 

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Es geht nicht um die Post. Es geht darum, wie die dich steuertechnisch einzuordnen haben. Dazu musst du normalerweise einen Nachweis (meist Wohnsitzbescheinigung) erbringen. Deinen Fall (Weltenbummler) gibt es für die quasi nicht. Bin mal gespannt, was da raus kommt und ob die dich als Kunde behalten wollen.
 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 4 Stunden von Namthip:

Ich verliere ja nur meine Meldeadresse, Briefe können immer noch bei zB. meiner Mutter zugestellt werden.

Betreibt deine Mutter einen Büroservice (Post für Kunden entgegennehmen und Briefe einscannen) an einem Ort, der nicht gleichzeitig als Wohnung genutzt werden kann? Dann wäre es dem Finanzamt gegenüber deutlich leichter zu argumentieren, warum du an dieser Postadresse unmöglich einen Wohnsitz unterhalten kannst.

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Namthip
vor 16 Stunden von albr:

Dann hoffen wir mal, das du keinen Schlüssel zur Wohnung deiner Mutter hast und auch keine Zahnbürste von dir dort rumliegt/rumsteht, denn dann bist die voll steuerpflichtig in D.  :rolleyes:

Auf die Idee sind schon andere gekommen und ordentlich auf die Schnauze gefallen…

 

Ich habe nichts zu verbergen, bin 100% ehrlich und Lüge nicht.

 

Ich habe weder Schlüssel noch Zahnbürste, noch Bett noch Zimmer. In der Wohnung leben schon zwei Leute. Es darf gerne jeder vorbei kommen und alleine vom Platz her bestimmen ob ich dort noch leben könnte bzw. überhaupt Platz habe. 

 

Aber danke für den Tipp, dann miete ich mir ein Postfach für 22.90€ im Jahr und das Problem sollte gelöst sein.

vor 13 Stunden von bondholder:

Betreibt deine Mutter einen Büroservice (Post für Kunden entgegennehmen und Briefe einscannen) an einem Ort, der nicht gleichzeitig als Wohnung genutzt werden kann? Dann wäre es dem Finanzamt gegenüber deutlich leichter zu argumentieren, warum du an dieser Postadresse unmöglich einen Wohnsitz unterhalten kannst.

 

Ich habe nichts zu verbergen, bin 100% ehrlich und Lüge nicht.

 

Ich habe weder Schlüssel noch Zahnbürste, noch Bett noch Zimmer. In der Wohnung leben schon zwei Leute. Es darf gerne jeder vorbei kommen und alleine vom Platz her bestimmen ob ich dort noch leben könnte bzw. überhaupt Platz habe. 

 

Aber danke für den Tipp, dann miete ich mir ein Postfach für 22.90€ im Jahr und das Problem sollte gelöst sein.

 

 

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B.Axelrod
vor 3 Stunden von Namthip:

Aber danke für den Tipp, dann miete ich mir ein Postfach für 22.90€ im Jahr und das Problem sollte gelöst sein.

Das muss regelmässig geleert werden- selbst wenn kaum Post anfallen sollte, sonst kündigt die Post.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor
Am 6.5.2023 um 11:43 von Namthip:

 

.... Ich schreibe am Montag eine Mail an meine Hausbank und die DKB und werde dort nachfragen. Ich bin garantiert nicht der einzige der so einen Plan hat und vielleicht haben die Banken schon Kunden welche so leben und kennen sich besser aus.

 

Ich verliere ja nur meine Meldeadresse, Briefe können immer noch bei zB. meiner Mutter zugestellt werden.

 

Ich denke die DKB nimmt das dankbar und und sendet die Briefe gerne an eine Deutsche Postanschrift anstatt irgendwo ins nirgendwo.

Und? Was kam jetzt bei deiner Anfrage heraus?

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