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johannes.hoeller

Abgeltungssteuer Altbestände und Vererbung

Empfohlene Beiträge

johannes.hoeller

Hallo zusammen,

 

zunächst möchte ich mich für dieses tolle Forum die wertvollen Beiträge hier bedanken - ich konnte schon viel lernen. 

 

Zu meinen Fragen:

  • Bei einem Altbestand von Fondsanteilen, die vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden, wurde ja 2018 eine fiktive Veräusserung durchgeführt. Die Erträge ab 2018 sind bis 100 TEUR steuerfrei, wenn ich es richtig verstehe. Gilt dieser Freibetrag von 100 TEUR pro Position?
  • Wenn diese Fondsanteile vererbt werden, gilt diese Regelung weiterhin für die vererbten Altbestände?

 

Vielen Dank!

 

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west263
vor 3 Minuten von johannes.hoeller:

Gilt dieser Freibetrag von 100 TEUR pro Position?

nein, das ist die Gesamtsumme aller vor 2009 erworbenen Fonds / ETF Positionen.

 

bei Erbe bin ich raus, da ich es nicht genau weiß. Ich meine aber gelesen zu haben, das bei verreben dieses Merkmal mit vererbt wird.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 8 Minuten von johannes.hoeller:

Gilt dieser Freibetrag von 100 TEUR pro Position?

 

Nein, pro Person.

 

vor 8 Minuten von johannes.hoeller:

Wenn diese Fondsanteile vererbt werden, gilt diese Regelung weiterhin für die vererbten Altbestände?

 

Ja, aber der 100000-Euro-Freibetrag ist dann der des Erben (sobald er verkauft), nicht des Erblassers. Das kann günstig sein (wenn der Erblasser seinen Freibetrag schon ausgeschöpft hatte, der Erbe aber noch nicht) oder ungünstig (im umgekehrten Fall).

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johannes.hoeller

Vielen Dank! Das würde bedeuten, dass wenn z.B. das Aktiendepot an die beiden Kinder vererbt wird, jeder den Freibetrag von 100 TEUR hätte, also ggf. sogar vorteilhaft sein könnte?

Auch, wenn das Depot mehrmals weitergegeben würde? Sprich --> Mann an Ehefrau --> Kinder? Die Altbestände bleiben Altbestände?

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chirlu

Ja.

 

Übrigens geht auch Schenken, man muss nicht immer gleich sterben.

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Sapine
vor 18 Minuten von johannes.hoeller:
  • Bei einem Altbestand von Fondsanteilen, die vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden, wurde ja 2018 eine fiktive Veräusserung durchgeführt. Die Erträge ab 2018 sind bis 100 TEUR steuerfrei, wenn ich es richtig verstehe. Gilt dieser Freibetrag von 100 TEUR pro Position?

Der Freibetrag gilt pro Person und nur für Kursgewinne. Die Erträge in Form von Ausschüttungen oder Vorabpauschale musst du wie jeder andere Anleger auch versteuern. 

Zitat
  • Wenn diese Fondsanteile vererbt werden, gilt diese Regelung weiterhin für die vererbten Altbestände?

Der Erbe (oder Beschenkte) hat seinen eigenen Freibetrag. Ein ggf. nicht genutzter Freibetrag vom Vorbesitzer geht verloren. 

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johannes.hoeller
vor 1 Minute von chirlu:

Ja.

 

Übrigens geht auch Schenken, man muss nicht immer gleich sterben.

Vielen Dank, Chirlu! Es geht auch darum, abzuwägen, ob es Sinn macht Altbestände zu verkaufen, die nicht mehr unbedingt sinnvoll sind (Deka Fonds mit hohen Gebühren), auf der anderen Seite aber eben noch steuerliche Vorteile haben

 

vor 1 Minute von Sapine:

Der Freibetrag gilt pro Person und nur für Kursgewinne. Die Erträge in Form von Ausschüttungen oder Vorabpauschale musst du wie jeder andere Anleger auch versteuern. 

Der Erbe (oder Beschenkte) hat seinen eigenen Freibetrag. Ein ggf. nicht genutzter Freibetrag vom Vorbesitzer geht verloren. 

Vielen Dank, das hilft ebenfall sehr.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 12 Minuten von johannes.hoeller:

z.B. das Aktiendepot an die beiden Kinder vererbt

Die 100k-Regel gilt nur für InvF-Anteile. Aktien selbst, die vor 2009 angeschafft wurden, kann man steuerfrei verkaufen. 

 

Zur Orientierung:

Alle (wirklich alle) Erträge, die mit Investmentfonds (und nur mit InvF) zu tun haben, werden nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) ermittelt. Und was da als Ertrag rauskommt (der sogenannte Investmentertrag) gilt dann nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG als Kapitalertrag. Im InvStG stehen auch die Sonderregeln für Kursgewinne von "bestandsgeschützten Alt-Beständen" (fiktiver Gewinn 2018, 100k-Freibetrag usw.)

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Sapine
vor 1 Minute von johannes.hoeller:

Es geht auch darum, abzuwägen, ob es Sinn macht Altbestände zu verkaufen, die nicht mehr unbedingt sinnvoll sind (Deka Fonds mit hohen Gebühren), auf der anderen Seite aber eben noch steuerliche Vorteile haben

Wie schlecht ist der schlechte Fonds ist hier die Frage. Wenn ein Fonds beispielsweise in der Performance durch hohe Gebühren jährlich ein Prozent verliert, dann trenne ich mich sicher davon. Mach einfach mal ein paar Rechnungen und vergleiche das Ergebnis. Der Steuervorteil alleine ist nicht entscheidend. 

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west263
Gerade eben von johannes.hoeller:

die nicht mehr unbedingt sinnvoll sind (Deka Fonds mit hohen Gebühren),

man muß sich schon vorher die Performance anschauen. Nur weil ein Fonds hohe Gebühren hat, bedeutet es nicht, das eine kostengünstigere Alternative ETF z.b. die bessere Anlage ist.

Da muss man sich tatsächlich die Zeit nehmen und Position für Position vergleichen.

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Sapine

Wohl wahr - ich habe mich mittlerweile von einer Reihe meiner Altfonds getrennt, weil die Rendite einfach zu schlecht war. Teilweise wurde mir die Entscheidung auch abgenommen, weil Investmentfondsgesellschaften steuerschädliche Änderungen vorgenommen haben. Welche Fonds tatsächlich noch Altfallstatus haben, muss man sich genau anschauen und die Performance mit Alternativprodukten nach Steuern vergleichen. 

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