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rams

Steuerfreibetrag nachträglich.?

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rams

Hallo zusammen,

Ich habe bisher bei meiner Bank wo sich das Wertschriften Depot befindet, versäumt einen Freistellungs Auftrag für den Steuerfreibetrag zu stellen.

Kann ich in der Steuererklärung für das Steuer Jahr 22, diesen Steuerfreibetrag irgendwo abziehen?

Danke und Gruß

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chirlu
vor 4 Minuten von rams:

Wertschriften

 

Sehr schweizerischer Begriff. Geht es um Schweizer Steuerrecht? Oder um welches Land sonst?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 52 Minuten von rams:

Ich habe bisher bei meiner Bank wo sich das Wertschriften Depot befindet, versäumt einen Freistellungs Auftrag für den Steuerfreibetrag zu stellen.

Kann ich in der Steuererklärung für das Steuer Jahr 22, diesen Steuerfreibetrag irgendwo abziehen?

Für 2022 kannst du den Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Aber nicht mehr bei einer Bank in Deutschland per Freistellungsauftrag. Da geht das nur im laufenden Jahr und dann gültig für das Gesamtjahr indem man einen Freistellungsauftrag erteilt.

Man kann im lfd. Jahr den Freistellungsauftrag auch nachträglich kürzen, allerdings nur, solange er noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Bank muss das dann prüfen.

 

Freistellungsauftrag = Der Auftrag an eine Bank in Deutschland den Sparer-Pauschbetrag bei der Berechnung von Abgeltungssteuer zu berücksichtigen.

Bei ausländischen Banken funktioniert das nicht, weil die keine Abgeltungssteuer für die deutschen Finanzbehörden einbehalten. Da muss alles über die Steuererklärung gemacht werden.

 

Bitte verwende nur die fett geschrieben Begriffe. Alles andere verwirrt nur, vor allem Dich selbst, wenn du die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllst.

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rams

Super, besten Dank

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rams

Wo ziehe ich den Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung genau ab?

 

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chirlu

Du hast die Frage immer noch nicht beantwortet, um welches Land es geht. Aber falls es Deutschland ist:

vor 5 Minuten von rams:

Wo ziehe ich den Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung genau ab?

Nirgends, genausowenig, wie du den Grundfreibetrag oder den Arbeitnehmerpauschbetrag irgendwo abziehst. Darum kümmert sich das Finanzamt.

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Sapine

Man trägt seine Kapitalerträge gemäß der Steuerbescheinigung ein und kann noch wählen, ob man eine Günstigerprüfung vornehmen möchte. 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

image.thumb.png.59b39f9b6e5494d9da1aa13077948ab0.png

Hier ... einfach lesen, was die von dir wissen wollen. Hat man eine Bank-Steuerbescheinigung trägt man den bei der Bank verbrauchten Betrag entweder in Z16 oder Z17 ein, je nachdem, ob man die Kapitalerträge überhaupt in der Anlage KAP noch mal erklärt (muss man bei Günstigerprüfung oder wenn man was ändern will) oder ob man sie nicht einträgt. 
In Deinem Fall heißt das: 0,00 Euro, weil du ja bisher noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, der deshalb auch nicht ausgeschöpft werden konnte.  Die Zahl findest du in der Bank-Steuerbescheinigung.

 

Nachtrag:

Das Kleingedruckte in Z17 (Bei Eintragungen in den Zeilen ...: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) klingt kompliziert, erklärt sich aber ganz einfach. Wenn man gar nichts eingetragen hat, weil man Kapitalerträge nicht erklärt, kann der Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung auch von nichts abgezogen werden. Ergo: Dann bringt es nichts schon verbrauchte Teilbeträge einzutragen. Tut man es dennoch, passiert immer noch nichts. Ist halt beamtendeutsch ...

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rams

Besten Dank euch Allen,dank eurer Nachhilfe hat alles gut geklappt.

 

Ging um Deutschland,Entschuldigung dass ich es nicht erwähnte.

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