Zum Inhalt springen
Zaiga

Fremdwährungskonto - US Werte - steurliche Betrachtung

Empfohlene Beiträge

Zaiga
· bearbeitet von Zaiga

Hallo zusammen,

 

folgender Fall:

Es wird ein Fremndwährungskonto in $ eröffnent. Und anschließend US Anleihen gekauft.
Anschließend die steurliche Betrachtung, ist meine "Auflösung" des Falls korrekt?

 

Ablauf:

01.01: Erwerb von 12000$ beim Kurs von 1,2 (10000€)

01.02: Erwerb der US Anleihe für 12000$ beim Kurs von 1,0 (12000€)

01.08: Koupon der US Anleihe insgesamt 1100$ beim Kurs von 1,1 (1000€)

01.12: Verkauf der US Anleihe für 14000$ beim Kurs von 1,4 (10000€)

 

Steurrechtlich:

01.01: Neutraler Vorgang (Kurs vermerkt)

01.02: Fremdwährungsgewinn von 2000€

01.08: Besteuerung des Koupongewinns von 1000€, die 1100$ welche auf dem Konto landen unterliegen keiner weiteren Besteuerung (wenn wieder etwas gekauft wird so gilt der 01.08 als das Datum von welchem wieder die Wechselkursdifferenz berechnet wird, ab 1j steuerfrei)

01.12: Realisierter Verlust durch den Verkauf der Anleihe von 4000€ , die 14000$ welche auf dem Konto landen unterliegen ebenfalls keiner weiteren Besteuerung  (analog zu 01.08)

 

Ist diese Betrachtung korrekt?


Vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen

01.01: Neutraler Vorgang (Kurs vermerkt)

01.02: Fremdwährungsgewinn von 2000€*** (Einstandskurs der Anleihe in Euro vermerkt), der Meldepflicht an die Bundesbank (bei Auslandsbroker) ab 12.500 € bist du gerade noch entgangen.

01.08: Besteuerung des Koupongewinns von 1000€, die 1100$ welche auf dem Konto landen unterliegen keiner weiteren Besteuerung (wenn wieder etwas gekauft wird so gilt der 01.08 als das Datum von welchem wieder die Wechselkursdifferenz berechnet wird, ab 1j steuerfrei)***

01.12: Realisierter Verlust durch den Verkauf der Anleihe von 4000€ 2000 €, gerechnet in Basiswährung (Verkauf in € abzgl. Kaufkosten in Euro, inkl. Gebühren)

 

Die 14000$, welche auf dem Konto landen, unterliegen ebenfalls keiner weiteren Besteuerung  (analog zu 01.08)
Auch der Rücktausch zum Wechselkurs 1,4 wäre steuerneutral, da exakt die 10.000 € vom 01.01. eingenommen werden.

Die 1.000 $ vom 01.08. sollte man bei Wechselkursen unter 1,1 nach dem 01.08. des Folgejahres tauschen (Spekulationsfrist abgelaufen) oder bei Kursen über 1,1 vor dem Stichtag in Euro wechseln (realisierte Verluste innerhalb eines Jahres steuerlich anrechenbar).

 

*** Ob ein folgender "Tausch" der gewechselten bzw. aus Couponzahlung eingenommenen Fremdwährung in andere Wertpapiere wirklich ein steuerliches Ereignis ist, da bin ich gerade etwas unsicher. Tendiere aber inzwischen auch dafür, denn jedes Tauschgeschäft mit einer Währung - egal ob in andere Devisen oder Wertpapiere, sollte eine steuerliche Betrachtung nach sich ziehen.
Meine Korrektur kann immer noch Fehler enthalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

vorweg, bitte nicht alles in einen Topf werfen, du musst zwischen Währung und Kapitalertag klar trennen. Und man rechnet immer in Euro (hast du, ich will nur nochmal darauf hinweisen).

 

Währung: +2.000€ (da gibt es nur die Position 01.01. bis 01.02., alles andere sind keine Währungsgeschäfte)

Kapitalertrag: -12.000+1.000+10.000 = -1.000€ (Verlust)

 

Zitat

wenn wieder etwas gekauft wird so gilt der 01.08 als das Datum von welchem wieder die Wechselkursdifferenz berechnet wird,

Nee. Beim Kauf gilt der dann aktuelle Wert in € als Kaufkurs des Wertpapiers, mehr nicht.

Die Fremdwährung wurde nicht - rückwirkend - gekauft, die war einfach da.

 

EDIT

Noch was grundsätzliches (ist mehr erst jetzt aufgefallen): Man rechnet eigentlich mit dem normalen Wechselkurs, und das ist € in US$. Du hast aber US$ in € genommen.

 

Zitat

01.02: Fremdwährungsgewinn von 2000€ Neutraler Vorgang

Warum soll das ein neutraler Vorgang sein? Es ist wie vermutet ein Währungsgewinn von 2.000€.

 

Zitat

Auch der Rücktausch zum Wechselkurs 1,4 wäre steuerneutral, da exakt die 10.000 € vom 01.01. eingenommen werden.

Rückgetauscht würden aber nicht die ursprünglichen 12.000$ (=10.000€) sondern die 14.000$ (=10.000€) vom 01.12. (wenn man überhaupt von einem Rücktausch ausgeht - geschrieben wurde das nämlich nicht). Allerdings wurden die dann auch erst am 01.12. angeschafft, daher steuerneutral.


Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zaiga
· bearbeitet von Zaiga
2 hours ago, Cai Shen said:

01.01: Neutraler Vorgang (Kurs vermerkt)

01.02: Fremdwährungsgewinn von 2000€*** (Einstandskurs der Anleihe in Euro vermerkt), der Meldepflicht an die Bundesbank (bei Auslandsbroker) ab 12.500 € bist du gerade noch entgangen.

01.08: Besteuerung des Koupongewinns von 1000€, die 1100$ welche auf dem Konto landen unterliegen keiner weiteren Besteuerung (wenn wieder etwas gekauft wird so gilt der 01.08 als das Datum von welchem wieder die Wechselkursdifferenz berechnet wird, ab 1j steuerfrei)***

01.12: Realisierter Verlust durch den Verkauf der Anleihe von 4000€ 2000 €, gerechnet in Basiswährung (Verkauf in € abzgl. Kaufkosten in Euro, inkl. Gebühren)

 

Die 14000$, welche auf dem Konto landen, unterliegen ebenfalls keiner weiteren Besteuerung  (analog zu 01.08)
Auch der Rücktausch zum Wechselkurs 1,4 wäre steuerneutral, da exakt die 10.000 € vom 01.01. eingenommen werden.

Die 1.000 $ vom 01.08. sollte man bei Wechselkursen unter 1,1 nach dem 01.08. des Folgejahres tauschen (Spekulationsfrist abgelaufen) oder bei Kursen über 1,1 vor dem Stichtag in Euro wechseln (realisierte Verluste innerhalb eines Jahres steuerlich anrechenbar).

 

*** Ob ein folgender "Tausch" der gewechselten bzw. aus Couponzahlung eingenommenen Fremdwährung in andere Wertpapiere wirklich ein steuerliches Ereignis ist, da bin ich gerade etwas unsicher. Tendiere aber inzwischen auch dafür, denn jedes Tauschgeschäft mit einer Währung - egal ob in andere Devisen oder Wertpapiere, sollte eine steuerliche Betrachtung nach sich ziehen.
Meine Korrektur kann immer noch Fehler enthalten.

 

2 hours ago, reckoner said:

Hallo,

 

vorweg, bitte nicht alles in einen Topf werfen, du musst zwischen Währung und Kapitalertag klar trennen. Und man rechnet immer in Euro (hast du, ich will nur nochmal darauf hinweisen).

 

Währung: +2.000€ (da gibt es nur die Position 01.01. bis 01.02., alles andere sind keine Währungsgeschäfte)

Kapitalertrag: -12.000+1.000+10.000 = -1.000€ (Verlust)

 

Nee. Beim Kauf gilt der dann aktuelle Wert in € als Kaufkurs des Wertpapiers, mehr nicht.

Die Fremdwährung wurde nicht - rückwirkend - gekauft, die war einfach da.

 

EDIT

Noch was grundsätzliches (ist mehr erst jetzt aufgefallen): Man rechnet eigentlich mit dem normalen Wechselkurs, und das ist € in US$. Du hast aber US$ in € genommen.

 

Warum soll das ein neutraler Vorgang sein? Es ist wie vermutet ein Währungsgewinn von 2.000€.

 

Rückgetauscht würden aber nicht die ursprünglichen 12.000$ (=10.000€) sondern die 14.000$ (=10.000€) vom 01.12. (wenn man überhaupt von einem Rücktausch ausgeht - geschrieben wurde das nämlich nicht). Allerdings wurden die dann auch erst am 01.12. angeschafft, daher steuerneutral.


Stefan

 

 

 

Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten!

 

Habe ich das richtig verstanden:
Wenn ein z.B. bei einem Koupon oder beim Verkauf eines Wertpapiers der Ertrag auf das Fremdwährungskonto kommt also in $.

So wird in € der Kapitalertrag berechnet, jedoch aus Währungssicht ist das zusätzlich noch ein "kaufen einer Fremdwährung".
(Also praktisch das gleiche wie: Verkauf eines Eurobonds in € -> Wechsel der € in $)

 

@Neutraler Vorgang

Hier meinte ich den Erwerb der Fremdwährung am 01.01 (nicht 01.02)

 

Zusammengefasst wie man das ganze strukturiert berechnen kann:

1.) Kapitalerträge: Kauf und Verkaufskurs in € umrechnen --> Kapitalertrag

2.) Fremdwährungskonto: Kauf und Verkaufskurse in € umrechnen -> Kapitaletrag

--- wobei Verkaufskurs ebenfalls der "Kauf" von jeglichen anderen Wertpapieren sein kann

--- wobei der Kaufkurs ebenfalls der "Verkauf" von jeglichen anderen Wertpapieren sein kann

 

 

Soweit so richtig :) ?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,
 

Zitat


Wenn ein z.B. bei einem Koupon oder beim Verkauf eines Wertpapiers der Ertrag auf das Fremdwährungskonto kommt also in $.

So wird in € der Kapitalertrag berechnet, jedoch aus Währungssicht ist das zusätzlich noch ein "kaufen einer Fremdwährung".

 

Nein, eben nicht (wenn man das Gesetz genau nimmt jedenfalls). Zinsen und Dividenden fließen einfach so in der Währung zu, es ist kein Währungskauf (und später auch kein Verkauf).

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei einem kleinen Privatanleger bemängelt wird, wenn einfach alle Eingänge auf dem Währungskonto als Käufe und alle Ausgänge als Verkäufe betrachtet werden (im Groben gleicht sich das eh aus). Das kann man dann mit Excel nachbilden und somit den Gewinn oder Verlust berechnen (ist aber schon etwas anspruchsvoll).

 

Was man aber beachten muss ist die Jahresfrist. Und dabei gibt es ein weiteres Problem, nämlich die Frage, ob fifo anzuwenden ist oder nicht (darüber streiten selbst die Experten - vielleicht schreibt ja Hase noch was dazu).

 

Zitat

 

@Neutraler Vorgang

Hier meinte ich den Erwerb der Fremdwährung am 01.01 (nicht 01.02)

 

Dein "Neutraler Vorgang" war auch korrekt. ^_^
 

Zitat

 

Zusammengefasst wie man das ganze strukturiert berechnen kann:

1.) Kapitalerträge: Kauf und Verkaufskurs in € umrechnen --> Kapitalertrag

2.) Fremdwährungskonto: Kauf und Verkaufskurse in € umrechnen -> Kapitaletrag

--- wobei Verkaufskurs ebenfalls der "Kauf" von jeglichen anderen Wertpapieren sein kann

--- wobei der Kaufkurs ebenfalls der "Verkauf" von jeglichen anderen Wertpapieren sein kann

 

 

Soweit so richtig ?

 

Ich denke ja.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

 

vor einer Stunde von reckoner:

Nein, eben nicht (wenn man das Gesetz genau nimmt jedenfalls). Zinsen und Dividenden fließen einfach so in der Währung zu, es ist kein Währungskauf (und später auch kein Verkauf).

Der Erwerb eines Koupons (die Ausgleichszahlung für den Erwerb aufgelaufener noch nicht fälliger Zinsen) ist ein Währungsverkauf, weil der Kouponanspruch  zu diesem Zeitpunkt ja schon besteht (in aufgelaufener Höhe) und erworben wird. Man zahlt ja nicht "Zinsen" sondern eine Ausgleichszahlung für Zinsansprüche (Handel mit einem Dritten). Das Wirtschaftsgut existiert da und die zusätzliche Berechnung im Kaufpreis ist die Gegenleistung. Man bezahlt den Vorbesitzer für aufgelaufene noch nicht fällige Zinsen. Die Zinsauszahlung des Anleiheemittentens später zum Koupontermin ist allerdings kein Währungskauf nach BFH-Logik, sondern nur ein Zufluss (weil ohne Gegenleistung lt. BFH).

 

Das Gleiche gilt für Abtretungen von Darlehen im Vergleich zur Tilgung bzw. die Aufnahme eines Darlehens. Bei der Abtretung existiert das Darlehen schon bzw. noch weiter, kann somit gekauft oder verkauft werden. Bei der Tilgung bzw. Aufnahme erlischt es bzw. existiert noch nicht, deswegen greift der (enge) Kauf/Verkaufsbegriff im Sinne von § 23 EStG nicht.

 

Kauf von etwas existierendem ... sagt der BFH zu §23 EStG ... und mit Gegenleistung.

 

Das wäre meine bescheidene Auslegung der BFH-Urteile, denn zu diesen speziellen Fällen gibt es meines Wissens keine Urteile.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

sorry, an Stückzinsen hatte ich gar nicht gedacht. Aber richtig, die erwirbt man beim Kauf bzw. verkauft man beim Verkauf (man kann sie praktisch zum Wert dazunehmen).

 

Bei dem zitierten Text von mir meinte ich ausschließlich wirkliche vom Emittenten gezahlte Zinsen.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zaiga

Vielen Dank an alle :)!
Hoffe mal :wacko: man zahlt dann die Steuern korrekt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 16 Stunden von Zaiga:

01.12: Realisierter Verlust durch den Verkauf der Anleihe von 4000€ , die 14000$ welche auf dem Konto landen unterliegen ebenfalls keiner weiteren Besteuerung  (analog zu 01.08)

 

Ist dir jetzt klar, dass die 14000 $ anders als die 1100 $ behandelt werden (Dollar, angeschafft zu einem Kurs von 1,40)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zaiga

Hallo zusammen,

 

ich muss nochmal den Thread herausziehen.
Was benutzt ihr, um das ganze zu tracken, eine Excel Tabelle?

 

Testweise habe ich die folgende Tabelle erstellt:

 

image.thumb.png.b17f75ac5a4acf4ce070f1e933cfe6a2.png

 

Aber so richtig zufrieden bin ich nicht?

Erfasst ihr in einer Tabelle die "Käufe" und ebenfalls die "Währungsgeschäfte" ?

 

Danke Gruß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...