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kleinerfisch

zinsloser Kredit an Mutter, Folgen bei ESt und ErbSt

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kleinerfisch

Die Situation:

Die Mutter ist Ende 80, dement und seit kurzem im Heim. Der Vater ist schon länger tot. Der Mutter gehört ein Haus mit vier Wohneinheiten, drei sind vermietet, die vierte hat sie selbst bewohnt. Sie kann die Pflege aus Rente und Mieten selber bezahlen, es bleibt noch etwas übrig. Das Einkommen ist auch hoch genug, dass Einkommensteuer anfällt.

Sie wird vermutlich keine 10 Jahre mehr leben. Einen gesetzlichen Betreuer gibt es nicht, obwohl die Mutter auch für den Laien erkennbar unzurechnungsfähig ist.

Sie hat zwei Kinder, beide Mitte 50. Der Sohn hat nur Einkommen im Ausland, hohe Rücklagen und zahlt in D keine Steuern. Er ist dabei, nach China auszuwandern. Die Tochter lebt hier und ist prekär selbständig.

Beide werden das Haus zu gleichen Teilen erben und es ohne Eigennutzung komplett weiter vermieten.

 

Das Problem:

Die bisher von der Mutter bewohnte Wohnung ist im gegenwärtigen Zustand nicht vermietungsfähig. Dazu ist eine Grundrenovierung notwendig, die etwa 80 TEUR kosten wird. Dieses Geld hat sie nicht flüssig.

Die Renovierung würde von den Kindern angestoßen und überwacht. Die Rechnungen gehen an die Mutter und werden von ihrem Konto bezahlt..

 

Die angedachte Lösung:

Der Sohn gibt der Mutter einen Privatkredit. Er verlangt keine Zinsen. Der Kredit wird zunächst in der verbleibenden Lebenszeit von der Mutter aus den Überschüssen ihres Einkommens zurückgezahlt oder nach ihrem Tod aus den Überschüssen der Vermietung von der Erbengemeinschaft.

Es würde ein Vertrag gemacht und auch buchstabengetreu eingehalten.

Die Mutter ist zwar nicht mehr in der Lage den Kreditvertrag zu verstehen, kann aber dazu gebracht werden, ihn zu unterschreiben.

Einen Nachteil für die Mutter kann ich nicht erkennen. Sie hat zwar den Kredit zurückzuzahlen, erhält aber dafür zusätzliche Mieteinnahmen. 

Nach dem Tod der Mutter wird Erbschaftsteuer anfallen, da das Haus mehr als den doppelten Eltern->Kind-Freibetrag wert ist. Der Sohn möchte allerdings keine Steuer auf seinen eigenen Kredit zahlen müssen. Der Kredit soll also bei der ErbSt angegeben werden und mindert dann das zu versteuernde Erbe für beide Kinder.

 

Die Fragen:

Der Kredit wird dem Finanzamt spätestens nach dem Tod der Mutter bekannt. Man sollte ihn also von Anfang an angeben.

a) schenkungsteuerliche Folgen

Der zinslose Kredit wird in Höhe der entgangenen Zinsen als Schenkung Sohn an Mutter gewertet. Die Berechnung der Höhe der Schenkung ist mir allerdings unklar.

Ich habe mir § 12 und 13 BewG angeschaut und auch einen dazugehörigen Erlass vom 10.10.2010 gefunden. Danach wird nach Anlage 9a ein Kapitalwert errechnet, aber nicht erklärt, was man dann damit macht. Ich gehe davon aus, dass der schenkungsteuerliche Wert die Differenz zwischen diesem Kapitalwert und dem Darlehensbetrag ist.

 

Beispiel:

Kreditsumme 100k

5 Jahre Laufzeit

jährliche Rate 20k

Faktor nach Anlage 9a: 4,388

Kapitalwert: 4,388 x 20k = 87.760

Schenkungshöhe 100.000-87.760= 12.240 EUR -> liegt damit unter dem Freibetrag von 20k -> keine Schenkungsteuer

 

Ich finde allerdings auch komplett andere Berechnungsmethoden im Netz!?

 

b) einkommensteuerliche Folgen beim Sohn

Der Sohn muß wohl folgerichtig die fiktiven Zinsen versteuern, wohl auch 5,5% des jeweiligen Restbetrags. Ob dies mit dem persönlichen Steuersatz oder mit 25% AbgSt geschieht ist so lange egal, wie die Mutter noch lebt, da er so oder so mangels anderem Einkommen in D unter dem Grundfreibetrag bleiben wird.

Dies gilt jedenfalls, wenn anders als bei der ErbSt die Zinsen nicht komplett im Jahr der Darlehnsgewährung sondern kleckerweise in den Jahren der Rückzahlung steuerpflichtig werden.

Sobald die Mutter stirbt, wird er Miteigentümer des Hauses und hat in D zu versteuernde Mieteinkünfte. Durch den Wegzug nach China wird er beschränkt steuerpflichtig.

Daraus folgt: kein Abzug des Grundfreibetrags, kein Abzug von persönlichen Kosten wie Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Er würde also in jedem Fall seinen Anteil an den Mieteinkünften der Erbengemeinschaft versteuern müssen. Dazu kommen dann noch ggf. die fiktiven Zinsen auf den Restkredit, evtl. nur mit 25% (ist aber fraglich, da ein beherrschender Einfluss des Sohnes auf die demente Mutter nicht von der Hand zu weisen ist, -> BFH 28.09.2021).

 

c) Folgen bei der Mutter

Die Mutter wird auf Grund der Pflegekosten keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen.

Die Zinslosigkeit des Kredits hat also keine steuerlichen Nachteile. Die Tilgung kann aus dem CashFlow aus der Vermietung bezahlt werden.

 

d) Folgen bei der Tochter

Sie erbt 50% des Hauses und 50% des Restkredits. Dadurch vermindert sich auch ihre ErbSt.

Die fiktiven Zinsen sind bei der Vermietung sind nicht absetzbar, die Tilgung auch nicht.

Sie zahlt ihren Anteil des Kredits aus den Einnahmen an den Bruder zurück.

Im Endeffekt hat sie weder Vor- noch Nachteile aus der Kreditgewährung.

 

Die Knackpunkt der Konstruktion mit dem zinslosen Darlehen ist also im Wesentlichen die Frage der Schenkungsteuer.

Wenn die Berechnungsmethode so richtig ist, kann man Darlehenshöhe und Tilgungsrate wahrscheinlich so gestalten, dass keine Steuer anfällt.

Aber auch bei den anderen steuerlichen Fragen oder auch im privatrechtlichen Bereich könnte ich etwas übersehen haben.

Bin für jede Anregung dankbar.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

Fällt da nicht Schenkungssteuer (bei der Mutter) an wegen des Geldwertvorteils des zinslosen Kredits? Edit: Sorry sagst Du ja selbst. 

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Theobuy
vor 14 Minuten von kleinerfisch:

Sie wird vermutlich keine 10 Jahre mehr leben.

 

vor 14 Minuten von kleinerfisch:

Nach dem Tod der Mutter wird Erbschaftsteuer anfallen, da das Haus mehr als den doppelten Eltern->Kind-Freibetrag wert ist.

Leider keine Antwort, aber weitere Fragen:

 

Wäre es nicht sinnvoll eine Teil-Schenkung mit Nießbrauch bei der Mutter zu vereinbaren, um die Freibeträge auszunutzen? Z.B. zwei Wohnungen, 30% der Hauses o.ä. schenkungsweise übertragen. Falls die Mutter doch > 10 Jahre lebt, sollte es passen. Parallel wäre zu prüfen, was passiert, wenn die Mutter früher verstirbt - keine Ahnung, ob Schenkungsfreibeträge und Erbschaftsfreibeträge verrechnet werden oder parallel bestehen.

 

Grundsätzlich ist natürlich die Frage, ob noch mehr Vermögen bei der Mutter anhäufen (durch Kredit zur Renovierung der Wohnung), die sinnvollste Lösung ist, weil im Erbfall dann mehr Erbschaftssteuer anfallen wird.

 

Mich würde nicht wundern, wenn es noch weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, z.B. eine Immobilien-GmbH. Vermutlich braucht es einen guten Steuerberater, der sich auf Vermögensübertragungen im Familienkreis spezialisiert.

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kleinerfisch
vor 19 Minuten von Theobuy:

Wäre es nicht sinnvoll eine Teil-Schenkung mit Nießbrauch bei der Mutter zu vereinbaren, um die Freibeträge auszunutzen?

Nein.

Die Mutter ist dement und nicht mehr notarfähig. Man müsste also einen Betreuer bestellen lassen und vermutlich fürdas Darlehen das Gericht einschalten (bei Immobilienverträgen Pflicht).

Das wird kompliziert und vor allem langwierig. Die Wohnung steht aber jetzt leer und kostet jeden Monat Mietausfall.

Stirbt die Mutter vor Ablauf von 10 Jahren, was erwartet wird, oder - noch schlimmer - , bevor das Verfahren abgeschlossen ist, entstehen nur Kosten, Arbeit und Diskussionen zwischen den Geschwistern.

 

vor 21 Minuten von Theobuy:

Grundsätzlich ist natürlich die Frage, ob noch mehr Vermögen bei der Mutter anhäufen (durch Kredit zur Renovierung der Wohnung), die sinnvollste Lösung ist, weil im Erbfall dann mehr Erbschaftssteuer anfallen wird.

Wie gesagt, ist die Frage Leerstand bis zum Tod der Mutter oder Renovierung und Vermietung der vorher selbst genutzten Wohnung.

Nach dem wohl anzuwendenen Ertragswertverfahren steigt der Wert mit der erzielten oder erzielbaren Miete und damit evtl. durch die Renovierung, das stimmt schon.

Dagegen ist aber zu rechnen, dass ohne Renovierung die Wohnung u.U. jahrelang leer steht. In dieser Zeit wird keine Miete erzielt, die Nebenkosten fallen weiter an und die anderen Wohnungen werden unattraktiver. Von Schäden durch Leerstand mal ganz abgesehen.

 

vor 26 Minuten von Theobuy:

Mich würde nicht wundern, wenn es noch weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt

Mich auch nicht, ist aber von den Kindern ausdrücklich nicht gewünscht. Einfachheit ist Trumpf.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Die Mutter ist zwar nicht mehr in der Lage den Kreditvertrag zu verstehen, kann aber dazu gebracht werden, ihn zu unterschreiben.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Die einzige richtige Lösung ist das über eine vom Gericht bestellte Betreuung, ansonsten ist der Vertrag im besten Fall einfach ungültig, im schlimmsten Fall machst du dich strafbar.

vor 15 Minuten von kleinerfisch:

Die Mutter ist dement und nicht mehr notarfähig. Man müsste also einen Betreuer bestellen lassen und vermutlich fürdas Darlehen das Gericht einschalten (bei Immobilienverträgen Pflicht).

 

vor einer Stunde von kleinerfisch:

Dazu ist eine Grundrenovierung notwendig, die etwa 80 TEUR kosten wird. Dieses Geld hat sie nicht flüssig.

Aus gutem Grund muss das gerichtlich geklärt werden. Ein Kredit vom Betreuer an die betreute Person ist höchst fragwürdig. Was ist, wenn deine Geschwister lieber verkauft hätten? Vielleicht sind die 80.000€ eben doch nicht notwendig? Was, wenn deine Mutter beim Amtsgericht ein Testament hinterlegt hat, in dem sie alles an einen Dritten vermacht? Das was du hier vorschlägst wird zu Streit führen, ein offizielles Vorgehen ist jetzt notwendig.

Zitat

Das wird kompliziert und vor allem langwierig. Die Wohnung steht aber jetzt leer und kostet jeden Monat Mietausfall.

Dann ist das so - deine Mutter hätte sich eher kümmern müssen. Wenn die Wohnung 2x Freibetrag von 400.000€ wert ist, werdet ihr einen Monat Mietaufall ja wohl verkraften, oder nicht?

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Theobuy
vor 3 Minuten von kleinerfisch:

Mich auch nicht, ist aber von den Kindern ausdrücklich nicht gewünscht. Einfachheit ist Trumpf.

Falls du beratend tätig bist, würde ich mich hier doppelt und dreifach absichern, sonst bist du womöglich in der Haftung drin (oder das Mandat ablehnen, weil das Risiko wie von @slowandsteady beschrieben, besteht). Wenn die Mutter in absehbarer Zeit stirbt, die Zeit für die Bestellung eines Betreuers also nicht ausreicht (was vermutlich Monate und nicht Jahre dauert) - kann es auch einfacher sein, die Wohnung diese paar Monate leerstehen zu lassen, Erbschaftssteuer zu bezahlen und dann erst zu renovieren.

 

Letztlich ist das Verhalten der Kinder für mich aber widersprüchlich - einerseits schädlichen Leerstand aufgrund der Nebenkosten bemängeln, aber zur Behebung des Mangels 80k zinslos investieren. Vermutlich sind die 80k angelegt gewinnbringender, wenn man daraus die Nebenkosten zahlt, wo das eine Kind auf Zinsen verzichten will. Und wer weiß, was da noch an Rattenschwänzen von Problemen kommt, wo die Kinder finanziell so unterschiedlich gestellt sind. Insofern bist du nicht zu beneiden in dieser Situation. In jedem Fall - viel Erfolg und ich bin gespannt, welche Lösung letztlich gewählt wurde.

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Gast230427
· bearbeitet von Pilharmonie

Es vermag alles optimiert sein, um eine notarielle Beglaubigung ggf. mit gesetzlich bestelltem Betreuer sollte man sich hier nicht einlassen. Ob ein Notar formal notwendig ist, sei dahin gestellt, da ich nicht sehe, dass ihr den Kredit mittels dem Grundbuch besichern wollt. Wenn doch, braucht ihr eh einen. Aber auch ohne Bestellung des Grundbuchs sollte ein Notar hier drüber schauen. Denn wenn es etwas ist, dann ist es kompliziert, was ihr hier macht. Bedeutet es gibt nachher 5 Lesearten, wie ihr euren als juristische Laien aufgesetzten Vertrag interpretieren könntet. Und gerät einer von euch beiden an einen Winkeljuristen, dann kommt noch hinzu, dass dieser die Gültigkeit anzweifelt aufgrund dem damaligen Gesundheitszustand der Mutter. Und ein Notar wird feststellen, dass die holde Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist.

 

Kurz gesprochen, ihr Lieben: Ihr habt ein Problem. Die Kosten und die Zeit für Notar und Betreuer sprechen wider eures ausgeheckten Plans. Die rechtliche Unsicherheit sowieso.

 

Es vermag euch als eine Eselei vorkommen, jedoch solltet ihr hier besser den einfachen Weg nutzen. Nehmt ein paar Tapeten, etwas Farbe und drei Wochen frei und dann ran an den Kleister. Machts der Dame gemütlich in Ihrem Zuhaus. Mit Muskelkraft und Freude. Das frohlockt die Mama und die Erben kost's eine gute Tat.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von slowandsteady:

Die einzige richtige Lösung ist das über eine vom Gericht bestellte Betreuung, ansonsten ist der Vertrag im besten Fall einfach ungültig, im schlimmsten Fall machst du dich strafbar.

Ich selber bin gar nicht beteiligt, werde mich also auch nicht strafbar machen. Ich wüsste auch nicht, was da strafbar sein sollte, da der einzige Entreicherte der Kreditgeber ist.

Ansonsten gilt hier, wie auch sonst: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Als Kläger kämen nur die Kinder in Frage und die sind sich ja einig. Die Mutter ist gar nicht mehr in der Lage, die Lage zu erfassen.

Die einzige Möglichkeit für einen Kläger, wäre, wenn das Heim eine Betreuung anstößt und ein fremder Dritter bestellt wird. Aber das ist erstens unwahrscheinlich, da ein Familienmitglied zur Verfügung steht, und zweitens ist keinerlei Nachteil für die Mutter festzustellen.

vor einer Stunde von slowandsteady:

Ein Kredit vom Betreuer an die betreute Person ist höchst fragwürdig.

Erstens gibt es keine Betreuer und zweitens sähe ich eine Fragwürdigkeit allenfalls wenn der sich bereichern würde.

Bei einem zinslosen Kredit ist aber das Gegenteil der Fall.

vor einer Stunde von slowandsteady:

Das was du hier vorschlägst wird zu Streit führen

Nach jetziger Einschätzung der Beteiligten wird es nicht zu Streit führen. Für die Zukunft kann man das natürlich nie ausschließen aber letztlich kann jede Handlung oder Unterlassung derselben zu Streit führen. Also hier die Unterlassung der Renovierung und der folgende Einkommensverlust und dort die Durchführung derselben und die nachfolgende Vermietung.

Das muss man schon den handelnden Personen überlassen.

vor 1 Stunde von slowandsteady:

Wenn die Wohnung 2x Freibetrag von 400.000€ wert ist, werdet ihr einen Monat Mietaufall ja wohl verkraften, oder nicht?

Erstens geht es nicht um einen Monat sondern u.U. um Jahre. Zweitens wird das Geld jetzt für die Pflege gebraucht und nach dem Tod der Mutter für die Tochter. Für laufende Ausgaben hilft gebundenes Vermögen leider nicht wirklich.

vor 44 Minuten von Pilharmonie:

Nehmt ein paar Tapeten, etwas Farbe und drei Wochen frei und dann ran an den Kleister.

Es geht um marode Elektrik und Naßräume aus den 70ern. Mit Eigenleistung ist da nichts.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 30 Minuten von kleinerfisch:

Als Kläger kämen nur die Kinder in Frage und die sind sich ja einig. Die Mutter ist gar nicht mehr in der Lage, die Lage zu erfassen.

Die einzige Möglichkeit für einen Kläger, wäre, wenn das Heim eine Betreuung anstößt und ein fremder Dritter bestellt wird. Aber das ist erstens unwahrscheinlich, da ein Familienmitglied zur Verfügung steht, und zweitens ist keinerlei Nachteil für die Mutter festzustellen.

 

Hier ein paar Szenarien wo das schiefgeht:

  • Mutter hat ein Testament hinterlegt, von dem ihr nichts wisst. Der Erbe will dir keine 80.000€ rückzahlen und fechtet den Vertrag an. Zeugen sind die Betreuer im Heim und Arztberichte, die eindeutig nachweisen, dass deine Mutter bereits geschäftsunfähig war. Deine 80.000€ sind weg.
  • Schwester fällt in Grundsicherung, Amt verwertet das Haus. Rest siehe oben.#
  • Zum Thema "kein Nachteil für Mutter entstanden": Vielleicht wird deine Renovierung für 80.000€ vom Handwerker schlecht ausgeführt und es entstehen dadurch weitere Baumängel und Sachschäden. Die Handwerksfirma geht insolvent und kann keinen Schadensersatz leisten. Ein Verkauf des Hauses vor der Renovierung hätte mehr Geld eingebracht.

Ein Betreuungsverfahren anregen und sich selbst als Betreuer einsetzen lassen, sollte maximal ein paar Monate dauern. Wenn es noch schneller gehen muss, gibt es auch einstweilige Betreuungen. Danach agierst du dann auch rechtssicher und hast nicht ein "Rückabwicklungsrisiko". So wäre meine Lösung. (Allerdings hätte ich es nie soweit kommen lassen - ich habe seit ich 18 bin eine sehr weit reichende Vorsorgevollmacht für den Fall der Fälle und die wird auch regelmäßig aktualisiert).

Lese doch mal das hier: Wegweiser Demenz - Angehörige und Betreuung (wegweiser-demenz.de)

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Quippini

Ich würde meiner Schwester einen zinslosen Kredit von 40.000 Euro für die (halbe) Renovierung geben, den sie via Mieteinnahmen zurückzahlen müsste. Familienintern ohne viel Aufhebens, quasi. Ohne hintenrum mit dem Einkommen der dementen Mama zu jonglieren.

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beijing84
· bearbeitet von beijing84
Edit Zusatz

Ich bin erstmal erstaunt, dass die Mutter überhaupt in einem Heim aufgenommen wurde, ohne dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder es einen Betreuer gibt. Normalerweise braucht das Heim einen Nachweis über eine handlungsberechtigte Person, da die Mutter selber nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. Da das Heim nicht berechtigt ist, irgendwelche Entscheidungen zu treffen (z.B. medizinische Massnahmen etc.) müsste es logischerweise eine Betreuung beantragen. Dann würde ein gesetzlicher Betreuer bestellt, dass können auch die Kinder sein, muss aber nicht. Sobald ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, haben die Kinder aber keinerlei Mitspracherecht mehr, weder beim Wohneigentum noch bei allen sonstigen Angelegenheiten.

Edit: Selbst wenn die Kinder als gesetzliche Betreuer eingesetzt werden, sind sie zu jährlichen Rechenschaftsberichten gegenüber dem Gericht verpflichtet und können nicht nach Belieben mit dem Vermögen der Mutter verfahren.

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hilflos

unter Punkt b oben: Der Sohn muss die fiktiven Zinsen nicht versteuern. Sondern nur Schenkungssteuer zahlen, wenn die Freibeträge erreicht sind.

Punkt C: die Einkommenssteuer hängt nur vom Einkommen ab. Pflegekosten ändern da nichts

 

Warum nicht einen Vertrag (rückdatiert?) auf einen Zeitpunkt als die Zinsen noch niedrig waren (1%) oder ein aktueller Zinssatz. 

Dann kann die Mutter die Zinsen absetzen und der Sohn muss sie nicht versteuern

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CorMaguire
vor 3 Minuten von hilflos:

...Punkt C: die Einkommenssteuer hängt nur vom Einkommen ab. Pflegekosten ändern da nichts...

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

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Ryker
vor 21 Stunden von kleinerfisch:

Ich selber bin gar nicht beteiligt, werde mich also auch nicht strafbar machen. Ich wüsste auch nicht, was da strafbar sein sollte, da der einzige Entreicherte der Kreditgeber ist.

Da täuschst Du dich. Es werden monatlich Vermögenswerte vom Konto der Mutter entnommen. Diese fungiert aufgrund ihrer Einschränkung in der Willensbildung als Tatmittlerin gegen sich selbst, wenn sie den Überweisungsträger unterschreibt.

 

In der juristischen Ausbildung wäre das eine interessante strafrechtliche Klausur mit Schnittstellen zum Zivilrecht (Bereicherungsrecht, Verfügung ohne Rechtsgrund, Kenntnis der Nichtschuld). Danke für die Anregung! ;)

 

vor 21 Stunden von kleinerfisch:

Ansonsten gilt hier, wie auch sonst: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Mit dieser Einstellung beginnen im echten Leben viele interessante juristische Sachverhalte.

 

Aus meiner Sicht immer wieder erstaunlich, in was für hirnrissige Manöver sich Menschen aus Geiz stürzen und sich dabei noch besonders schlau vorkommen. Insbesondere solche, die es offensichtlich in keiner Weise nötig haben.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von Ryker:

Da täuschst Du dich. Es werden monatlich Vermögenswerte vom Konto der Mutter entnommen.

Meinst Du, diese Abgänge werden isoliert gesehen, sprich ohne Betrachtung der vorgehenden Vermögensmehrung durch den Empfang des Darlehens?

Wäre dann nicht jede Abbuchung von meinem Konto von zB meinem Internetprovider strafbar, da die vorhergehend erbrachte Leistung nicht mit betrachtet wird?

Was wäre der Straftatbestand?

(ernst gemeinte Fragen)

 

vor einer Stunde von Ryker:
Zitat

Ansonsten gilt hier, wie auch sonst: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Mit dieser Einstellung beginnen im echten Leben viele interessante juristische Sachverhalte.

Der Jurist sieht immer nur die Fälle, die irgendwie schiefgegangen sind. Die vermutlich extrem hohe Dunkelziffer, wo juristisch wackelige Konstruktionen im echten Leben einfach so durchgehen, sieht er nicht.

Der Laie sieht dagegen die juristischen Fallstricke nicht und handelt sicher ständig juristisch unsauber. Die meisten von uns sehen aber nie einen Richter, weil es in den allermeisten Fällen gut geht und niemand Grund zur Beschwerde hat.

 

 

Ansonsten bitte ich, die ad hominem Bemerkungen zu unterlassen.

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Ryker
· bearbeitet von Ryker
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Meinst Du, diese Abgänge werden isoliert gesehen, sprich ohne Betrachtung der vorgehenden Vermögensmehrung durch den Empfang des Darlehens?

Wäre dann nicht jede Abbuchung von meinem Konto von zB meinem Internetprovider strafbar, da die vorhergehend erbrachte Leistung nicht mit betrachtet wird?

Was wäre der Straftatbestand?

(ernst gemeinte Fragen)

Der in Frage kommende Straftatbestand wäre Computerbetrug durch unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB, vorausgesetzt die Vermögensverfügung wird durch einen Überweisungsträger ausgelöst, der von der Bank digital eingelesen wird.

 

Die vorher erbrachte Leistung an die Geschädigte wäre beim Tatbestandsmerkmal der rechtswidrigen Bereicherungsabsicht zu berücksichtigen. Die Rechtswidrigkeit scheidet aus, soweit dem Täter ein fälliger Zahlungsanspruch zukommt. Hier haben wir die oben erwähnte Verknüpfung von Zivil- und Strafrecht. Denkbare Anspruchsgrundlage wäre ein Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677 BGB.

Dieser ist allerdings aufgrund der Wertungen von §§ 104 Nr. 2, 105 BGB zum Schutze Geschäftsunfähiger abzulehnen. Bleibt § 812 Abs. 1 Satz Var. 1 BGB. Dieser ist tatbestandlich erfüllt, da der Darlehensgeber die Darlehenssumme aufgrund eines nichtigen Vertrages gewährt hat. Allerdings kommt hier § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld) ins Spiel. Der Darlehensgeber wusste, dass er aufgrund des nichtigen Vertrages nicht zur Gewährung des Darlehens an die Bereicherte verpflichtet war. Ein Rückzahlungsanspruch scheidet daher aus, weshalb eine rechtswidrige Bereicherung vorliegt.

 

Als Straftatbestand käme im Übrigen noch die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO in Betracht, da hier ein steuermindernder Umstand - Rückzahlungspflicht des Darlehens - unrichtig behauptet wird.

Zitat

 

Der Jurist sieht immer nur die Fälle, die irgendwie schiefgegangen sind.

Das kommt auf den Juristen und sein Praxisfeld an. Ein wesentlicher Aspekt juristischer Beratung ist die vorbeugende Analyse von Handlungsoptionen und Risiken. Bei Steuervermeidungstaktiken, die das Risiko der Strafverfolgung und des endgültigen Verlustes von Vermögenswerten mit sich bringen, wird der kundige Rechtsberater eine klare Empfehlung abgeben, ganz gleich wie (angeblich) niedrig das Aufdeckungsrisiko ist.

 

Aber jedem das Seine.

 

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Cauchykriterium
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Wäre dann nicht jede Abbuchung von meinem Konto von zB meinem Internetprovider strafbar, da die vorhergehend erbrachte Leistung nicht mit betrachtet wird?

Der Internetprovider hat ja mit Dir einen Vertrag und ganz nebenbei hast Du eine Einzugsermächtigung für die fällige Lastschrift erteilt. Oder liest Du etwa nicht, was Du sonst so unterschreibst?

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kleinerfisch
vor 9 Stunden von Ryker:

wird der kundige Rechtsberater eine klare Empfehlung abgeben, ganz gleich wie (angeblich) niedrig das Aufdeckungsrisiko ist.

Das hast Du und vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Am Ende entscheidet der Ratsuchende, der ja auch die Risiken trägt.

Ich werde das so an die Kinder weiterleiten, damit sie das von Dir gesehene Risiko besser einschätzen können.

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