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finisher

Zählen Kapitalerträge bei Zusammenveranlagung zum Einkommen?

Empfohlene Beiträge

finisher
· bearbeitet von finisher
vor 1 Stunde von reckoner:

Wer mit seinem Einkommen zwei Personen unterhält, der soll eben weniger (oder maximal gleich viel) Steuern zahlen als ein Alleinstehender.

Genau das meine ich mit es geht an der Grundidee vorbei. In dem Beispiel haben beide jeweils 78.000,- EUR Einnahmen in einem Jahr gemacht. Da muss niemand den anderen unterhalten. Trotzdem gibt es hier bei Zusammenveranlagung einen Steuervorteil.

Aber es ist ja nicht so, dass ich gegen diese Regelung etwas habe. :rolleyes: Ich wundere mich nur.

 

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SlowHand7

Wenn die Einkünfte über dem Grenzsteuersatz liegen dann werden Kapitalerträge eben pauschal besteuert.

Das ist von der Politik bzw. deren reichen Klientel so gewünscht.

 

Wenn die anderen Einkünfte so unterschiedlich sind dann hat man eben diesen Vorteil bei der Zusammenveranlagung.

Das ist ja auch gewünscht.

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chirlu
vor 16 Minuten von SlowHand7:

Das ist von der Politik bzw. deren reichen Klientel so gewünscht.

 

Der „reichen Klientel“ ist es ziemlich egal, denn ob mit Steuerverrechnung, Halbeinkünfteverfahren oder jetzt mit Abgeltungssteuer, die Gesamtsteuerbelastung lag und liegt für Leute mit hohem Einkommenssteuersatz immer bei an die 50%. Geändert hat sich durch die Reformen nur etwas für die weniger reichen Leute, beide Male zum Teureren; und für die Steuerhinterzieher, weil die mit der Abgeltungssteuer weniger leicht um die Steuer herumkamen; was inzwischen, durch bessere Meldeverfahren, allerdings kein wesentliches Argument mehr ist.

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SlowHand7
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Der „reichen Klientel“ ist es ziemlich egal, denn ob mit Steuerverrechnung, Halbeinkünfteverfahren oder jetzt mit Abgeltungssteuer, die Gesamtsteuerbelastung lag und liegt für Leute mit hohem Einkommenssteuersatz immer bei an die 50%.

Willst du mir jetzt erzählen daß die Damen Klatten und Schaeffler den Spitzensteuersatz bezahlen?

Also einschließlich der Kapitalerträge?   LOL

 

YMMD

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chirlu
vor 1 Minute von SlowHand7:

YMMD

 

Scheint ja ein wenig spannender Tag gewesen zu sein. Vielleicht nutzt du den morgigen, um dich über die Besteuerung von Aktiengesellschaften und die früheren Besteuerungsmodelle von Kapitalerträgen zu informieren.

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SlowHand7
vor 1 Minute von chirlu:

 

Scheint ja ein wenig spannender Tag gewesen zu sein. Vielleicht nutzt du den morgigen, um dich über die Besteuerung von Aktiengesellschaften und die früheren Besteuerungsmodelle von Kapitalerträgen zu informieren.

Was sollte ich da noch lernen können?

Und was früher mal war ist doch eh irrelevant.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von SlowHand7:

Was sollte ich da noch lernen können?

 

Wer nichts mehr lernen kann, ist wirklich zu bedauern.

 

 

Am 10.2.2023 um 16:14 von chirlu:

 

 

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SlowHand7
vor einer Stunde von chirlu:

 

Wer nichts mehr lernen kann, ist wirklich zu bedauern.

 

 

 

Das ist wohl richtig.

 

Aber gut, bleiben wir beim Thema.

Was zahlen die Quandts oder Frau Klatten nun an Steuern?

Gibt es da nicht über 1 Mrd an Dividenden?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Willst du mir jetzt erzählen daß die Damen Klatten und Schaeffler den Spitzensteuersatz bezahlen?

Davon ist auszugehen.

 

Zitat

Also einschließlich der Kapitalerträge? 

Ja, auch einschließlich der Kapitalerträge (wenn man die indirekten Steuern auf Unternehmensebene mit einbezieht).

 

Zitat

Und was früher mal war ist doch eh irrelevant.

Früher war es aber so wie du es dir vorstellst (Kapitalerträge waren ganz normales Einkommen). Daher bietet sich der Vergleich schon an.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 11 Minuten von reckoner:

Früher war es aber so wie du es dir vorstellst (Kapitalerträge waren ganz normales Einkommen).

 

Allerdings zuerst mit einer Steuergutschrift, die die Besteuerung auf Gesellschaftsebene rückgängig gemacht hat; später dann ohne Gutschrift, dafür mit 50% Teilfreistellung (hieß damals noch nicht so).

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