morini April 20, 2023 · bearbeitet April 20, 2023 von morini In den kommenden Monaten dürfte es immer mal wieder um die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gehen: https://www.chip.de/news/Damit-Fernsehempfang-weiterhin-klappt-12-Millionen-Haushalte-muessen-Entscheidung-treffen_184748482.html Auf jeden Fall ist das eine schöne Sache! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Juni 3, 2024 · bearbeitet Juni 3, 2024 von Mato Also ich habe gerade durch Hausflur-Aushang eine Information meines Vermieters über die anstehenden Änderungen erhalten. Besser spät als nie. Ich habe davon vorher natürlich schon gehört und eben nochmal kurz recherchiert. Ich werde da erstmal gar nichts machen und abwarten, was passiert. Ich nutze TV über die Kabel-Dose, was bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurde (ca. 10 Euro/Monat). Daneben habe ich einen Vertrag für Internet und Telefon über das Kabel-Netz, was aber unabhängig von TV und Radio läuft. Ich denke TV wird dann letztlich einfach so weiter laufen, weil alles andere doch wohl mit Zeit und Geld für den Anbieter verbunden wäre. Falls der Anbieter doch eine praktikable Möglichkeit zur Abschaltung des TV-Signals hat, kann ich mir immer noch Gedanken über Alternativen machen. Magenta von der Telekom fände ich aber aktuell am Interessantesten, da hier RTL+ für wenig Geld schon dabei ist und es dort eine alte Serie gibt, die ich gerne mal wieder sehen würde. Vermutlich würde ich aber für TV kein weiteres Abo abschließen, weil ich es nur noch sehr selten nutze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Juni 4, 2024 Am 30.3.2023 um 18:01 von Cairol: Wir haben eine Satellitenanlage auf dem Dach, deren Kosten zwanghaft auf alle Mieter umgelegt werden. Die neue Regulierung bezieht sich wohl aber nur auf Kabelanschlüsse? Das Nebenkostenprivileg bzw das Wegfallen bezieht sich auf vom Vermieter für Mieter abgeschlossene TV-Empfangsverträge (zu 99,99% also Kabelverträge) Pauschale Kosten für eine Sat-Anlage (früher terrestrische Anlage) dürfen schon immer nicht über die Betriebskosten umgelegt werden, eventuelle Vereinbarungen im Mietvertrag sind sogar unwirksam. Lediglich nachweisbare laufende Kosten (z. B. Betriebsstrom) dürfen umgelegt werden. Der SAT-Anschluss ist Teil der Kaltmiete. Wird eine Sat-Anlage neu hinzugebaut, so kann der Vermieter lediglich eine Modernisierungsmieterhöhung nach bestehenden Regeln auf die Kaltmiete durchführen. Instandhaltung geht zu Lasten des Vermieters. Sofern du also nicht nur für nachweisbare laufende Kosten zahlst, zahlst du zu viel. Bist aber nicht der einzige, es gibt regelmäßig bestätigende Urteile dazu, weil immer noch Vermieter behaupten, das sei rechtmäßig oder wäre im Mietvertrag vereinbart. Auf die Schnelle habe ich folgendes Urteil gefunden, im Netz findet man aber noch mehr AG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2013, AZ 37 C 378/12 Vielleicht ist das Wegfallen des Nebenkostenprivilegs ja eine gute Möglichkeit für beide Seiten, nach einem ruhigen und sachlichem Gespräch, gütlich und gesichtswahrend (Vermieter wegen Rechnungsstellung, Mieter wegen Gutgläubigkeit) die Pauschalzahlungen für die Sat-Anlage zu beenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juni 4, 2024 · bearbeitet Juni 4, 2024 von CorMaguire vor 19 Stunden von Mato: Also ich habe gerade durch Hausflur-Aushang eine Information meines Vermieters über die anstehenden Änderungen erhalten. Besser spät als nie. Ich habe davon vorher natürlich schon gehört und eben nochmal kurz recherchiert. Ich werde da erstmal gar nichts machen und abwarten, was passiert. Ich nutze TV über die Kabel-Dose, was bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurde (ca. 10 Euro/Monat). Daneben habe ich einen Vertrag für Internet und Telefon über das Kabel-Netz, was aber unabhängig von TV und Radio läuft. Ich denke TV wird dann letztlich einfach so weiter laufen, weil alles andere doch wohl mit Zeit und Geld für den Anbieter verbunden wäre. Falls der Anbieter doch eine praktikable Möglichkeit zur Abschaltung des TV-Signals hat, kann ich mir immer noch Gedanken über Alternativen machen. Magenta von der Telekom fände ich aber aktuell am Interessantesten, da hier RTL+ für wenig Geld schon dabei ist und es dort eine alte Serie gibt, die ich gerne mal wieder sehen würde. Vermutlich würde ich aber für TV kein weiteres Abo abschließen, weil ich es nur noch sehr selten nutze. Bei mir haben weder Vermieter noch Verwalter eine Info veröffentlicht. Die Vodafoniker haben mitgeteilt, dass * Vermieter den Vertrag mit ihnen "beendet" hat, * ihnen mit mir kein neuer Vertrag bekannt ist, * sofern kein gültiger Vertrag vorliegt, sie sich vorbehalten das Kabel-TV-Signal zum Datum x zu deaktivieren, * ein neuer Vertrag ca. 13€/Monat kostet (ca. 1,60€ teurer). Datum x ist rum, Signal kommt noch. Sofern keine gesonderte Info vom Vermieter/Verwalter kommt, erfahre ich aber eh erst mit der NK-Abrechnung 2024 (also irgendwann nächstes Jahr), was der Vermieter noch in Rechnung stellt. Gut gefällt mir der Hinweis: "Du bist anderweitig mit TV versorgt? Dann ignoriere bitte dieses Schreiben" Das mache ich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Juni 4, 2024 vor 3 Stunden von CorMaguire: Datum x ist rum, Signal kommt noch. Die Frage ist doch, ob man bei "illegaler" Weiternutzung eine saftige Rechnung, mit "Strafe", von Vodafone riskiert. Steht evtl. im Kleingedruckten etwas dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juni 4, 2024 · bearbeitet Juni 4, 2024 von CorMaguire vor einer Stunde von Maikel: Die Frage ist doch, ob man bei "illegaler" Weiternutzung eine saftige Rechnung, mit "Strafe", von Vodafone riskiert. Steht evtl. im Kleingedruckten etwas dazu? Im Kleingedruckten ist eine Fußnote mit den Kündigungsfristen zum angebotenen Vertrag. Und die Herkunft der Adressdaten wird beschrieben. V hat ja mitgeilt, dass sie sich die Deaktivierung des Signals vorbehalten und nicht Schweigen als Zustimmung deuten. Aber wer weiß schon was sich Rechtsanwälte einfallen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag