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Rebentao

Gesetzliche Einlagensicherung - ein schlechter Witz

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bmi
Am 26.3.2023 um 08:31 von reko:
Am 26.3.2023 um 08:16 von bmi:

In den USA gab es bereits mehrere Anläufe von Full-Reserve-Banken (also >= 100% besicherte Einlagen)

Islamischen Banken ist das Geld verleihen verboten und sind deshalb ähnlich hoch besichert. Dort ist das Problem, dass die Banken kaum Gewinn erwirtschaften und deshalb stärker Insolvenz gefährdet sind.

Teilreservebanken würden mMn in einem wirklich freien Markt nicht überleben. Teilreservebanken werden quasi durch die Einlagensicherung subventioniert, Vollreservebanken zusätzlich besteuert.

 

Vollreservebanken müssten eine Gebühr für das Verwahren verlangen, wohingegen Teilreservebanken den Kunden eine Gebühr für das Risiko geben können (über das sich die meisten Kunden gar nicht im klaren sind) und im Zweifel durch die Einlagensicherung gerettet werden.

 

Kein fairer Markt. 

 

Alleine die Tatsache, dass Anträge für Vollreservebanken aktuell aus Angst vor Bankruns abgelehnt werden spricht Bände. 

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No.Skill
· bearbeitet von No.Skill

Gerd Kommer Vor allem haben wir darüber gesprochen, was Anleger jetzt mit ihrem Geld machen sollen.

Warum Profis wie Warren Buffett ihr Geld niemals auf dem Konto liegen lassen,

warum sich Anleihen und Geldmarktfonds als Alternativen zum Girokonto viel besser eignen und was eigentlich bei Silicon Valley Bank und Credit Suisse falsch gelaufen ist und Sparer auch bei der Deutschen Bank und Co. niemals zu viel Geld einfach auf dem Konto liegen lassen sollten. Denn es gibt ein Risiko, über das fast niemand spricht – und das betrifft die Einlagensicherung.

 

Sehr interessant, sollte man wissen und es gibt auch eine prima Lösung.

 

Grüße No.Skill

 

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Rebentao
vor 22 Stunden von No.Skill:

Gerd Kommer Vor allem haben wir darüber gesprochen, was Anleger jetzt mit ihrem Geld machen sollen.

Grüße No.Skill

 

Aufschlussreiches Video, Gerd Kommer redet da Klartext. Vor allem erklärt er auch das dem das Gesetz zur Einlagensicherung nicht für mehrere Banken pro Kunde und jeweils 100k "gedacht" ist und man es nicht als sicher annnehmen sollte das wenn man das Geld auf meherere Banken verteilt alles zurückbekommt falls mehrere Banken Pleite gehen.

Der Tip von einigen hier "verteile es doch auf mehrere Banken" kann insofern "gefährlich" sein.

 

Marc Friedrich erklärt hier auch das wohl vielen nicht klar ist das man nur eine Forderung an die Bank und für sein "eigenes Geld" und man bei Sichteinlagen Gläubiger der Bank ist. (ist den Forenteilnehmern natürlich bekannt)

 

 

 

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bmi
vor 3 Minuten von Rebentao:

Marc Friedrich

Diskreditierung in 3...2...1... 

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chirlu
vor 9 Minuten von bmi:
vor 14 Minuten von Rebentao:

Marc Friedrich

Diskreditierung in 3...2...1...

 

Hast du ja dankenswerterweise schon übernommen. :thumbsup:

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reko
· bearbeitet von reko
vor 22 Stunden von No.Skill:

Sehr interessant, sollte man wissen und es gibt auch eine prima Lösung.

Geldmarktfonds waren interessant als es Zinsen gab. Aber man ist auch da Gläubiger z.T. auch von Banken. Einen Effekt hat nur die Diversifikation.

Wenn wirklich alle Einlagen aller Banken gesichert werden müssten, dann hilft keine Einlagensicherung. Dann helfen auch keine Staatsanleihen. Bei einzelnen zu rettenden Banken hat man mit Konten bei mehreren Banken auch einen Diversifikationseffekt und der Staat wird deshalb nicht die Umgehungstatbestandskarte ziehen. In einer Bankenkriese könnten Banken aber schnell fusionieren und man doch wieder nur bei einer Bank Kunde ist.

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Rebentao
· bearbeitet von Rebentao
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Hast du ja dankenswerterweise schon übernommen. :thumbsup:

Gerne

 

 

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chirlu
vor 1 Stunde von Rebentao:

Gerne

 

Bist du jetzt bmi? :blink:

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dw_
vor 11 Stunden von reko:

Geldmarktfonds waren interessant als es Zinsen gab. Aber man ist auch da Gläubiger z.T. auch von Banken. Einen Effekt hat nur die Diversifikation.

Nach meinem Verständnis sind die Swaps mit Sicherheiten hinterlegt, und zwar zu mehr als 100%.

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chirlu
vor 2 Minuten von dw_:

Nach meinem Verständnis sind die Swaps mit Sicherheiten hinterlegt

 

Unabhängig von der Swap-Frage (und somit auch bei direkt abbildenden Fonds) können auch die Geldmarktpapiere selbst ausfallen. Das war hier gemeint.

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bmi
vor 16 Stunden von chirlu:

Bist du jetzt bmi? :blink:

Habe ich soeben mein 2. Ich über ein Forum kennengelernt? :ermm:

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Touchwood
· bearbeitet von Touchwood

Wann die Buchung der Dividenden erfolgt ist im Grunde fast egal. Wichtig ist, dass die Dividende korrekt auf dem Konto valutiert wird. Der Zahltag wird ja m.W. ebenso vom Emittenten vorgegeben?

 

Was aber den Cash bie TR betrifft, kann man natürlich ein bisschen nervös werden. Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht. Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

Daher ist diese Einlagensicherung im Grunde auch ein bisschen Augenwischerei und Beruhigungspille für das Volk. Damit sie den Banken weiterhin ihr Geld anvertrauen. Bleibt einem ja fast nichts anderes übrig. Außer man bunkert es im Tresor und sieht zu, wie es immer weniger wert wird. ;)

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eugenkss
vor 3 Stunden von Touchwood:

 Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

Einlagensicherungsgesetz

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odensee
vor 3 Stunden von Touchwood:

Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht.

Woher willst du das wissen? Kennst du irgend eine Zahl, die das belegt?

 

 

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Gast241023
vor 31 Minuten von odensee:

Woher willst du das wissen? Kennst du irgend eine Zahl, die das belegt?

 

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB liegt bei 0,8% der gedeckten Einlagen und muss bis 2024 erreicht sein.

 

https://edb-banken.de/fuer-verbraucher/haeufig-gestellte-fragen-faq/

 

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odensee
vor 8 Minuten von * moneto *:

Die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB liegt bei 0,8% der gedeckten Einlagen und muss bis 2024 erreicht sein.

Ja. Und es gibt im Falle des Falles eine Nachschusspflicht für alle beteiligten Banken. Einfach mal das Gesetz lesen.

Daneben bleibt natürlich auch zu hoffen, dass bei einer Bankpleite nicht ALLES weg ist und Teile der Insolvenzmasse noch ausgezahlt werden können.

Wird aber off-topic hier.

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t.klebi
vor 1 Minute von odensee:

Daneben bleibt natürlich auch zu hoffen, dass bei einer Bankpleite nicht ALLES weg ist und Teile der Insolvenzmasse noch ausgezahlt werden können.

Und es sind ja auch üblicherweise ALLE Banken auf einmal von einer Insolvenz betroffen. :rolleyes:

0,8% aller (!) inländischen Bankguthaben ist auch nicht wirklich wenig. Das fängt auch eine größere Bank auf. Darüber hinaus, können wir sicher sein, dass bei einer systemischen Bankenkrise aller Banken gleichzeitig der deutsche Staat einspringen wird. Und wenn die Bundesrepublik Insolvenz anmeldet, wäre sowieso alles zu spät. 

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Touchwood

Bitte richtig lesen, was ich geschrieben habe. Der Fonds reicht nicht! Die Eigenkapitaldecke der Institute ist eh ein Witz und was sie in den Fonds einzahlen müssen auch! https://www.bundesbank.de/resource/blob/597954/fcf7328940de422b2bc0548fdcefe2a9/mL/2015-12-einlagensicherung-data.pdf

Zitat

Regeln zum Finanzmittel­aufbau des Einlagensicherungssystems durch regelmäßige Beiträge

 

Wie in der Richtlinie vorgesehen müssen alle dem EinSiG unterliegenden Einlagensicherungssysteme verfügbare Finanzmittel in Höhe von 0,8% der gedeckten Einlagen bis 2024 durch Beiträge der dem jeweiligen System angehörenden Institute aufbauen.

Und dass der Staat einspringt wie 2008 ist nicht gesetzlich festgeschrieben! Genau das habe ich geschrieben.

Ihr verwechselt die gesetzliche Regelung der Einlagensicherung (Haftung der Banken, Einzahlungen in den Fonds) und wenn die nicht reicht, dass der Staat das fehlende Geld zuschießt mit Steuergeldern. Dafür gibt es keine Garantie.

Und mal nur nebenbei. Wertpapiere sind über die Anlegerentschädigung nur über 20.000 € abgesichert.

Ansonsten mal diese Serie lesen. Stand 2016

https://www.kritische-anleger.de/des-kaisers-eigentliche-kleider-die-schuetzende-hand-des-staates/
 

Zitat

 

So liegen im deutschen Fonds derzeit nur etwa 1,13 Mrd. €, ...

Da die Summe aller theoretisch abgesicherten Einlagen im Bankensektor das Volumen der nationalen Fonds mehr als deutlich übersteigt, kann schon die Pleite einer einzigen mittelgroßen Bank eine echte Herausforderung werden. Allein die ING-DiBa verwaltet z. B. Kundeneinlagen in Höhe von 115 Mrd. €, welche die 1,13 Mrd. € des deutschen Einlagensicherungsfonds um etwa das 100-fache übersteigen. Auch andere Banken wie die Volkswagen Bank (25 Mrd. €) oder die Comdirect (ca. 14 Mrd. €) dürften den Fonds völlig überfordern.

Der direkte Vergleich dieser Zahlen ist zugegebenermaßen nicht ganz korrekt. Er zeigt aber die ungleichen Dimensionen zwischen Bankeinlagen und Fondsvolumina - selbst in Deutschland. Solche Banken sind faktisch „too big to fail“ - zu groß, um sie wirklich pleite gehen zu lassen. Geht hingegen ein kleines Finanzinstitut wie etwa die Varengold Bank (ca. 304 Mio. €) oder die Fidor Bank (ca. 270 Mio. €) pleite, sollten keine großen Probleme auftreten.

 

Aus dem alleinigen Blickwinkel der Einlagensicherheit betrachtet, wäre also eine oft geforderte Zerschlagung und Verkleinerung der deutschen Großbanken absolut zu begrüßen.

 

https://www.kritische-anleger.de/der-gefaehrliche-glaube-an-die-sicherheit-der-einlagensicherung/

Zitat

 

Meiner Erfahrung nach liegt das große Missverständnis vieler Anleger in einer Kombination der folgenden zwei Aussagen bzw. Annahmen begründet:

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Staat.
  • Der Staat stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Entschädigung von Anlegern bis zur Grenze von 100.000 € bereit.

Beide Aussagen sind (bewusst?) nur unzureichend gesetzlich geregelt, wenn nicht sogar grundlegend falsch. Ein einklagbarer rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht für Anleger nicht etwa gegenüber dem deutschen, französischen oder niederländischen Staat, sondern nur gegenüber der von diesem Staat eingesetzten Sicherungseinrichtung. In Deutschland ist dies eine Art privatwirtschaftliche Organisation (die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)). Sie erhält ihre Entschädigungsmittel zudem nicht vom Staat, sondern von den ihr zugewiesenen Banken. Diese zahlen jährlich auf Basis ihrer Kundeneinlagen einen bestimmten Beitrag in den Einlagensicherungsfonds ein. Kommt es zu einer Bankpleite, sollen Anleger aus diesem Topf entschädigt werden. Das hört sich in der Theorie wunderbar an (“Banken zahlen für ihre eigenen Pleiten!”), hat in der Praxis aber einen großen Haken: Das Geld reicht nicht aus, um auch nur die Pleite einer mittelgroßen deutschen Bank aufzufangen.

 


 

 

Fragt doch mal an verschiedenen Stellen nach, wie viel Geld im Fonds ist ;)

 

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odensee

Es ist off-topic, aber das heißt nicht, dass Unsinn kommentarlos stehen bleiben muss.

vor 25 Minuten von Touchwood:

Bitte richtig lesen, was ich geschrieben habe. Der Fonds reicht nicht!

Du hast geschrieben:  (Hervorhebung durch mich...)-

vor 9 Stunden von Touchwood:

Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht. Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

Und die Einlagensicherung ist nun mal mehr als der Fonds.

 

vor 27 Minuten von Touchwood:

Und mal nur nebenbei. Wertpapiere sind über die Anlegerentschädigung nur über 20.000 € abgesichert.

Wertpapiere sind in erster Linie mal dadurch gesichert, dass sie Sondervermögen sind.

 

vor 27 Minuten von Touchwood:

Ansonsten mal diese Serie lesen.

Ich rate dir, dich mal mit dem Einlagensicherungsgesetz zu beschäftigen, statt mit den zum Teil falschen Aussagen eines Internetportals, bevor du dich noch mehr vergaloppierst.

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Touchwood
· bearbeitet von Touchwood
vor 19 Minuten von odensee:

Es ist off-topic, aber das heißt nicht, dass Unsinn kommentarlos stehen bleiben muss.

Du hast geschrieben:  (Hervorhebung durch mich...)-

 

Touchwood:

Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht. Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

 

Das stimmt ja auch. Beweise doch das Gegenteil. Oben wurden die 0,8% ja auch bestätigt. Also kann das doch gar nicht ausreichen für eine große Bank. Siehe Beiträge von Kritische Anleger.

Aber nur her mit den Zahlen. Wenn du so schlau bist, weißt du doch bestimmt, wie viel in dem Fonds aktuell drin ist.

Her mit den Zahlen, oder lieber ruhig sein.

 

Zitat

Und die Einlagensicherung ist nun mal mehr als der Fonds.

Aha, was meinst du damit?  Die freiwilligen zusätzlichen Sicherungssysteme einzelner Banken? :lol:

Und auch da gilt: Siehe Bafin Link

Zitat

Nur Schäden, die darüber hinausgehen, übernimmt die freiwillige Einlagensicherung, die privatrechtlich organisiert ist. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf diesen erweiterten Schutz besteht aber nicht.

Dumm gelaufen. Vielleicht solltest du einiges mal nachlesen ;)

 

Zitat

Wertpapiere sind in erster Linie mal dadurch gesichert, dass sie Sondervermögen sind.

Auch da Satz mit X. Genau wie ich gesagt habe 90 % bzw. max. 20.000 € :P

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html#Start

Zitat

Durch die gesetzliche Anlegerentschädigung haben Sie im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Ein Entschädigungsanspruch besteht, soweit die Gelder auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaats lauten.

Wenn es dumm läuft, wobei das extrem unwahrscheinlich ist. Da es für den Fall des Betruges gilt. Bei Insolvenz sind die Papiere nicht in der Insolvenzmasse. Was man aber auch bedenken muss, es müssen nicht exakt die Wertpapiere heraus gegeben werden die man gekauft hat, sondern nur gleichwertige.

Zitat

Ich rate dir, dich mal mit dem Einlagensicherungsgesetz zu beschäftigen, statt mit den zum Teil falschen Aussagen eines Internetportals, bevor du dich noch mehr vergaloppierst.

Loooool. Das empfehle ich dir ;) Anscheinend ist dir da vieles noch nicht klar. Vor allem der Unterschied von Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ;)

und meine Texte verstehst du auch nicht. Dabei habe ich es sogar extra nochmal erklärt.

Ich bleibe dabei. Dass der Staat einspringt, wenn der Sicherungsfonds nicht ausreicht ist NICHT gesetzlich garantiert.

Ich lasse mich gerne belehren, wenn jemand Ahnung hat. Also her mit dem Gesetz, oder lieber ruhig sein.

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odensee
vor 1 Minute von Touchwood:

Dass der Staat einspringt, wenn der Sicherungsfonds nicht ausreicht ist NICHT gesetzlich garantiert.

Behauptet auch niemand, der noch bei klarem Verstand ist.

 

vor 2 Minuten von Touchwood:
Zitat

Und die Einlagensicherung ist nun mal mehr als der Fonds.

Aha, was meinst du damit?  Die freiwilligen zusätzlichen Sicherungssysteme einzelner Banken?

Nein, ich meine die Nachschußpflicht ("Sonderbeiträge"). Lies einfach mal das Einlagensicherungsgesetz. Insbesondere die §27 bis §30

 

vor 7 Minuten von Touchwood:

Nur Schäden, die darüber hinausgehen, übernimmt die freiwillige Einlagensicherung, die privatrechtlich organisiert ist. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf diesen erweiterten Schutz besteht aber nicht.

:dumb:Die freiwillige Einlagensicherung hat nun mal so gar nichts mit der gesetzlichen zu tun. Und selbstverständlich kann man was freiwilliges nicht einklagen. Aber blamier dich ruhig weiter. EOD meinerseits,

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 27 Minuten von Touchwood:
Zitat

Wertpapiere sind in erster Linie mal dadurch gesichert, dass sie Sondervermögen sind.

Auch da Satz mit X. Genau wie ich gesagt habe 90 % bzw. max. 20.000 € :P

Si tacuisses ... muss wohl die Hitze sein. Nochmal der relevante Abschnitt aus https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html:

Zitat

Wertpapiere (zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile) sind ebenfalls keine Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden für diese von der Bank oder dem Wertpapierhandelsunternehmen verwahrt. Im Insolvenzfall können Sie daher vom Institut die Herausgabe der Finanzinstrumente verlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, soweit die Papiere nicht als Sicherheit für Forderungen (Kreditsicherheit) dienen.

 

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Touchwood
· bearbeitet von Touchwood

Ihr solltet mal an euren Textverständnisproblemen arbeiten ;)

Alles was ich sagte stimmt und widerspricht in einigem überhaupt nicht dem, was ihr gesagt habt.

Das einzige wo ich widerspreche, dass die Einlagen so sicher sind wie es vorgegaukelt wird und ich behaupte weiterhin, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass der Staat die Banken wieder rettet, sprich die Einlagensicherung aufstockt falls der Fonds der Banken nicht ausreicht. Und das könnt ihr nicht widerlegen. Punkt!

Also nochmal alles gaaanz langsam nachlesen und den Kontext beachten.

 

Für mich ist hier EOD, wenn ihr einfache Sätze nicht mal versteht. Also einfach mal mit Fakten widerlegen was ich behaupte, statt in pawlowsche Beißreflexe zu verfallen.

 

vor einer Stunde von hattifnatt:

Si tacuisses ... muss wohl die Hitze sein. Nochmal der relevante Abschnitt aus https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html:

 

Und wo habe ich anderes behauptet? Ich habe ja sogar noch geschrieben, dass das unwahrscheinlich ist, da die 20.000 € Begrenzung im Prinzip nur bei Betrug zum Tragen kommt. Hast du Leseprobleme? Steht ja alles oben, schwarz auf weiß, also jubel mir nichts unter, was ich nicht gesagt habe.

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Touchwood

Die Nachschusspflicht betrifft aber eben nicht alle Banken! Sondern wie ich sagte:

vor einer Stunde von Touchwood:

zusätzlichen Sicherungssysteme einzelner Banken

Also was willst du eigentlich? Vermische die Kontexte und nicht und lies nach.

 

https://einlagensicherungsfonds.de/ueber-den-einlagensicherungsfonds/

Zitat

 

Der gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die ergänzende Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dabei bis zu 100.000 Euro je Kunde und Institut im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes. 

Darüber hinaus sind zahlreiche private Banken auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB), der einen höheren Sicherungsumfang bietet

 

Es steht dir frei jede einzelne Behauptung von mir Schritt für Schritt zu widerlegen.

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