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Anja Terchova

Mehrwertsteuersatz auf Heissgetränke und deren Toppings

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Anja Terchova

Hab in einem anderen Forum diesen McDonalds McCafe Bon gesehen:
 

forum176.jpg

 

Hab gedacht das in Deutschland der Mehrwertsteuersatz auf Getränke immer 19% ist, aber scheinbar gilt das nur für Kaltgetränke und Heissgetränke zählen wohl wie Essen nur werden nur mit 7% besteuert.
 

Aber das dann auf dem Caramel Shot die 19% fällig werden obwohl der ja direkt im Getränk ist und nicht extra serviert wird ist doch komisch.

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ein_johannes

Vllt. wird der Zusatz auch als Dienstleistung bewertet - d.h. das eigentlich teure ist, das dir ein Mitarbeiter den Zucker dem Kaffee hinzufügt und nicht der Zucker selbst.

 

Ähnlich, wie ein Eis in der Waffel zum mitnehmen mit 7% besteuert wird und ein Eisbecher mit 19%. Wurde letzten Sommer erst darauf hingewiesen, das ich mich mit meiner Eiswaffel keinesfalls an einen Tisch des Eiscafes setzen dürfe, da das dann Steuerhinterziehung seitens des Cafes wäre - das vor-ort-essen eines Eises ist rechtlich wohl eine Dienstleistung, da der Lohnanteil den Anteil des Grundprodukts "Eis" deutlich übersteigt.

Ggf. ist das hier auch so ?

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whister
vor 10 Minuten von ein_johannes:

Ähnlich, wie ein Eis in der Waffel zum mitnehmen mit 7% besteuert wird und ein Eisbecher mit 19%. Wurde letzten Sommer erst darauf hingewiesen, das ich mich mit meiner Eiswaffel keinesfalls an einen Tisch des Eiscafes setzen dürfe, da das dann Steuerhinterziehung seitens des Cafes wäre - das vor-ort-essen eines Eises ist rechtlich wohl eine Dienstleistung, da der Lohnanteil den Anteil des Grundprodukts "Eis" deutlich übersteigt.

Ggf. ist das hier auch so ?

Das wurde während Corona geändert. Es macht derzeit keinen Unterschied ob man vor Ort isst oder das Essen mitnimmt (immer 7% Umsatzsteuer).

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ein_johannes
vor 4 Minuten von whister:

Das wurde während Corona geändert. Es macht derzeit keinen Unterschied ob man vor Ort isst oder das Essen mitnimmt (immer 7% Umsatzsteuer).

Ok, das war weder mir noch der Bedienung bewusst. Dann bin ich zu dem Kassenbon ratlos

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phlp112

Milchgetränke mit mehr als 75% Kuhmilch unterliegen 7% USt. 

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