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rentie

wo am einfachsten größeren Geldbetrag sicher parken (aus gegebenem Anlass)

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rentie

Hallo,

 

ich möchte einen größeren Geldbetrag für eine kurze Zeit sicher parken. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Einlagen pro Konto auf mmaximal 100.000€ abgesichert.

Einfacher soll es sein, wenn man einfach einen Geldmarkt-ETF besorgt, weil bei dem die gesetzliche Einlagensicherung keine Rolle spielt (Prinzip des Sondervermögen).

 

Habe ich das alles so richtig verstanden?

 

Bei der Suche bin ich über den iShares eb.rexx Government Germany 0-1yr UCITS ETF (DE) / gestolpert. Scheint auch kein SWAP zu sein.

Was haltet ihr von dem ETF, oder gibt es ggf. bessere?

 

VG

Rentie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vanity

Wenn du schon genau weißt, wie lange die Parkdauer sein soll, dann hol' dir einen Parkschein in Form einer fristenkongruenten Bundesanleihe (kostengünstiger Broker vorausgesetzt). Fälligkeit lässt sich etwa im Monatsraster wählen.

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bondholder
vor 39 Minuten von rentie:

ich möchte einen größeren Geldbetrag für eine kurze Zeit sicher parken.

Wenn die Zeitspanne so kurz ist, dass das als nächstes fällige Bundeswertpapier nicht passt, würde ich ein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Sparkasse oder Genossenschaftsbank eröffnen. (Institutssicherungssysteme)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 5 Stunden von rentie:

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Einlagen pro Konto auf mmaximal 100.000€ abgesichert.

 

In bestimmten Situationen ist auch mehr abgesichert. Siehe https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

 

Zitat

Die Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungsgesetz garantiert dem Kunden, dass seine Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind. Die Deckung kann sich unter bestimmten Bedingungen für den Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift von eingezahlten Beträgen auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Beträge, die mit folgenden Lebensereignissen zusammenhängen (die Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Beträge aus der Veräußerung privat genutzter Wohnimmobilien,
  • Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse geknüpft sind wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod,
  • Auszahlung von Versicherungsleistungen,
  • Entschädigungszahlungen für aus Gewalttaten verursachte gesundheitliche Schädigungen oder für durch nicht zu Recht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Schäden.

Sofern ein Einleger einen Anspruch geltend macht, der 100.000 Euro übersteigt, hat er die entsprechenden anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen.

 

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rentie
vor 11 Stunden von stagflation:

 

In bestimmten Situationen ist auch mehr abgesichert. Siehe https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

 

 

Danke, aber das trifft bei mir leider nicht zu.

vor 15 Stunden von Bast:

Danke, das könnte eine sehr einfache Möglichkeit sein. Vorteil wäre auch, dass man das - bei Bedarf - sehr kurzfristig durchführen könnte.

 

Das ist auch ein schöne Übersicht. Wird diese täglich aktualisiert?

 

 

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Schlumich
vor 22 Minuten von rentie:

Wird diese täglich aktualisiert?

 

 

ja - wobei es manchmal notwendig ist den Cache zu löschen, sonst aktuallisiert das Ding nicht.

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ProblemBär
Am 18.3.2023 um 09:31 von Schlumich:

ja - wobei es manchmal notwendig ist den Cache zu löschen, sonst aktuallisiert das Ding nicht.

einfach F5 drücken, dann läd es neu

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