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Kompette Auszahlung Riester Rente möglich, auch wenn ich Oberhalb der Kleinstbetragsgrenze liege?

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nachfrage

Hallo,

wenn ich meine Riesterrente beantrage, steht mir eine monatliche Rente von 36,60€ zu.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, liege ich damit leider oberhalb Kleinstbetragsgrenze von aktuell 32,9€

D.h. ich kann mir die Rente leider nicht als Einmalbetrag auszahlen lassen.

 

Frage:

Kann ich trotzdem von der Möglichkeit gebrauch machen, mir einen Einmalbetrag von 30% auszahlen zu lassen?

Dadurch würde ich dann auch automatisch unterhalb der Kleinstbetragsgrenze rutschen.

 

Der Vertrag ist von 2002

 

VG

Nachfrage

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chirlu
vor 1 Minute von nachfrage:

Kann ich trotzdem von der Möglichkeit gebrauch machen, mir einen Einmalbetrag von 30% auszahlen zu lassen?

 

Ja. Ist natürlich zu versteuern.

 

vor 1 Minute von nachfrage:

Dadurch würde ich dann auch automatisch unterhalb der Kleinstbetragsgrenze rutschen.

 

Das hat aber keine Auswirkung. Die Grenze wird nur vor einer eventuellen Entnahme geprüft.

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nachfrage
vor 55 Minuten von chirlu:

 

Ja. Ist natürlich zu versteuern.

 

 

Das hat aber keine Auswirkung. Die Grenze wird nur vor einer eventuellen Entnahme geprüft.

D.h. die würden mir dann ca. 70% von 36,6€ -> 25€ monatlich auszahlen. Das ist dann zwar nicht im Sinne der Kleinstbetragsgrenze, aber gut.

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whister

Du könntest den Vertrag auch prämienschädlich kündigen - je nach Förderkonstellation und aktuellem Grenzsteuersatz könnte das evtl. auch eine Option sein.

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage

Da ich das Geld nicht so dringend benötige, könnte ich doch ggf. auch noch darauf spekulieren, dass die Bezugsgröße bis zum 01.01.24 bzw. 01.01.25 auf über 36.6€ steigt. 

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whister
vor 1 Stunde von nachfrage:

Da ich das Geld nicht so dringend benötige, könnte ich doch ggf. auch noch darauf spekulieren, dass die Bezugsgröße bis zum 01.01.24 bzw. 01.01.25 auf über 36.6€ steigt. 

Je später du die Rente nehmen wirst desto höher wird auch der Rentenfaktor werden.

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cjdenver
vor 16 Stunden von nachfrage:

D.h. die würden mir dann ca. 70% von 36,6€ -> 25€ monatlich auszahlen. Das ist dann zwar nicht im Sinne der Kleinstbetragsgrenze, aber gut.

Doch ist es, denn vor der Einmalentnahme warst du ueber der Grenze. So schwer ist das doch nicht, oder? :rolleyes:

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Bolanger

Gibt's ggf. die Möglichkeit einer teilweisen Kündigung? Ein Bekannter hat das so gemacht. Zwei Jahre vor Rentenbeginn hat er einen kleinen Teil der Versicherung gekündigt. Diese Auszahlung war dann natürlich förderschädlich und wurde entsprechend behandelt, was aufgrund der absoluten Höhe aber überschaubar war. Danach war das Guthaben bzw. damit einhergehend die monatliche Rente unter der Kleinstbetragsregelung und  konnte ohne die steuerlichen Nachteile abgefunden werden.

 

Vielleicht gibt es diese Möglichkeit auch beim Fragesteller

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Fondsanleger1966

Teilkündigungen sind meines Wissens nach nur für *nicht* geförderte Teile eines Riestervertrages möglich (also z.B. aus Überzahlungen) und auch das nur unter bestimmten Auflagen, je nach Vorschrift der Gesellschaft.

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Bolanger

Ich habe gerade mal die Bedingungen dieses Riestermeisters angesehen. Das Dokument ist sogar hier im WPF archiviert: Versicherungsbedingungen Riestermeister 

 

§10:

"Sie können Ihre Versicherung vor dem vereinbarten Rentenbeginn zum nächsten Monatsersten vollständig oder teilweise schriftlich kündigen. Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5 EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung möglich." ... und so weiter.

 

Von Einschränkungen des möglichen Kündigungsbetrages steht dort nichts. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnliche Formulierungen auch bei anderen Versicherungen gibt.

 

 

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nachfrage

Eine Teilkündigung ist bei meinem Vertrag leider nicht vorgesehen.

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