DarkBasti März 12, 2023 vor 2 Stunden von Nostradamus: Ach so, der Tausch soll so aussehen, dass gar kein Geld von A zu B fließt? Falls ja, erniedrigt das die Chancen ja nochmal um ein paar Größenordnungen... im Optimalfall, ja. vor einer Stunde von Malvolio: Ich bin kein Steuerberater, Aber werden zwei Immobilien getauscht, basiert dieses Geschäft auch auf Leistung und Gegenleistung und ist damit entgeltlich. Warum sollte dann (für beide Objekte!) keine Grunderwerbsteuer anfallen? Aber außerhalb der Familie oder engerem Bekanntenkreis einen Tauschpartner zu finden, der alle gewünschten Voraussetzungen erfüllt, halte ich eh leider für ziemlich unwahrscheinlich. Selbst wenn man ein passendes Tauschobjekt finden würde, dann müssen die anderen Eigentümer/Bewohner auch erstmal einverstanden sein. Und wenn jemand ein großes Haus gegen ein kleineres Haus tauscht, will er bestimmt eine Ausgleichszahlung ... oder das größere Haus ist vermutlich stark renovierungsbedürftig oder hat andere Mängel oder Nachteile. Erstmal muss man auch ein passendes Zielobjekt finden. Egal ob man kaufen, tauschen oder mieten möchte. Wenn der Tausch der Häuser über das Grundbuch entsprechend teuer ist, dann ist es vielleicht eher auszuschließen. Gibt es dazu Gesetze, in die Runde gefragt? Also es dreht sich in vielen Posts um Angebot und Nachfrage. Ja das muss man ausloten, aber es macht schon Sinn, sich das erstmal rechtlich anzuschauen. Am Ende sind Verträge immer von den Verhandlungen abhängig. Das kann man im Vorfeld nicht beeinflussen. Aber es kommt auch auf die Gesetze an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio März 12, 2023 · bearbeitet März 12, 2023 von Malvolio Wenn das Eigentum an einer Immobilie übertragen werden soll, dann funktioniert das nur über Notar + Grundbucheintrag, mit den entsprechenden Kosten und Steuern. Über die Konditionen muss man sich dann immer mit dem Gegenüber einigen. Und wie gesagt, auch ein Tausch ist ein entgeltlicher Erwerb. Man könnte ggf. über gegenseitige Vermietung nachdenken und die Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen. Aber wie gesagt, erstmal muss man ein passendes Objekt finden ... und die Eigentümer bzw. Bewohner auf der anderen Seite müssen mitspielen .... das wird außerhalb der Familie mit Sicherheit sehr schwierig, da jemanden zu finden. Der Klassiker ist ja die alte Witwe, die noch allein in einem inzwischen viel zu großen Haus wohnt. Die muss man dann erstmal überzeugen, dass sie ihre alte Umgebung verlässt. Und wenn sie umzieht, dann wird sie wahrscheinlich eher in eine Wohnung oder ein Altersheim umziehen, als sich nochmal eine neue Tausch-Immobilie ans Bein zu binden. Ich glaube am besten sind Deine Chancen, wenn du nochmal mit Deinen Eltern sprichts .... und ihnen ggf. eine Ausgleichszahlung anbietest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230418 März 12, 2023 · bearbeitet März 12, 2023 von Oli83 Auch bei einem Tausch fällt Grunderwerbssteuer an - und zwar auf beiden Seiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver März 12, 2023 vor 16 Minuten von Malvolio: Der Klassiker ist ja die alte Witwe, die noch allein in einem inzwischen viel zu großen Haus wohnt. Die muss man dann erstmal überzeugen, dass sie ihre alte Umgebung verlässt. Und wenn sie umzieht, dann wird sie wahrscheinlich eher in eine Wohnung oder ein Altersheim umziehen, als sich nochmal eine neue Tausch-Immobilie ans Bein zu binden. Vor allem wird die alte Witwe sowieso hoechstwahrscheinlich schon laengst von Firmen kontaktiert die Rentnern Haeuser abkaufen wollen um ihnen was passendes zu finden. Warum sie sich da auf die Ahnungslosigkeit von DarkBasti verlassen sollte bleibt mir schleierhaft. Aber fuer mich hat dieser Thread mehr und mehr Aehnlichkeit zum Bruderdeltathread unseres geliebten @smarttraders Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader März 12, 2023 vor 36 Minuten von cjdenver: Vor allem wird die alte Witwe sowieso hoechstwahrscheinlich schon laengst von Firmen kontaktiert die Rentnern Haeuser abkaufen wollen um ihnen was passendes zu finden. Warum sie sich da auf die Ahnungslosigkeit von DarkBasti verlassen sollte bleibt mir schleierhaft. Aber fuer mich hat dieser Thread mehr und mehr Aehnlichkeit zum Bruderdeltathread unseres geliebten @smarttraders Wo smarttrader alles richtig partizipiert hat und sich die Bedingungen beim Hauskauf nicht nur ein bisschen sondern extrem verschlechtert haben? Es eigentlich auch ein 500k Darlehen zu den Preis von den 300k Darlehen gegeben hätte? Ein 750k Objekt nach wie vor wert stabil ist, wenn kein Zwangsverkauf notwendig ist? Es in Hamburg eine Grunderwerbssteuer Erhöhung gab? Manchmal sollte man einfach sagen, da hattest du Recht. Mittlerweile hat sich die ganze Familie mehr oder weniger dazu bekannt, das ich mit meiner Aktion jetzt oder nie kaufen Recht hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti März 12, 2023 vor 58 Minuten von cjdenver: Vor allem wird die alte Witwe sowieso hoechstwahrscheinlich schon laengst von Firmen kontaktiert die Rentnern Haeuser abkaufen wollen um ihnen was passendes zu finden. Warum sie sich da auf die Ahnungslosigkeit von DarkBasti verlassen sollte bleibt mir schleierhaft. Aber fuer mich hat dieser Thread mehr und mehr Aehnlichkeit zum Bruderdeltathread unseres geliebten @smarttraders Du meinst, die Leute ziehen Abzockerfirmen, mit 3€ Gegenleistung mir vor weil ich Fragen stelle? Was die Abzockerfirmen, von denen auch die ältere Person weiß das es nichts anderes ist, zu mir unterscheidet ist eben mein Haus. Also Abzockerfirma: 3€ gegen Haus Ich: Haus gegen Haus Verstehe das Problem nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230418 März 12, 2023 · bearbeitet März 12, 2023 von Oli83 vor 19 Minuten von DarkBasti: Du meinst, die Leute ziehen Abzockerfirmen, mit 3€ Gegenleistung mir vor weil ich Fragen stelle? Was die Abzockerfirmen, von denen auch die ältere Person weiß das es nichts anderes ist, zu mir unterscheidet ist eben mein Haus. Also Abzockerfirma: 3€ gegen Haus Ich: Haus gegen Haus Verstehe das Problem nicht Welche Abzockerfirmen denn? Es ist ja nicht verboten anderen Leute Angebote zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 März 12, 2023 vor 2 Stunden von smarttrader: Wo smarttrader alles richtig partizipiert hat und sich die Bedingungen beim Hauskauf nicht nur ein bisschen sondern extrem verschlechtert haben? Es eigentlich auch ein 500k Darlehen zu den Preis von den 300k Darlehen gegeben hätte? Ein 750k Objekt nach wie vor wert stabil ist, wenn kein Zwangsverkauf notwendig ist? Es in Hamburg eine Grunderwerbssteuer Erhöhung gab? Manchmal sollte man einfach sagen, da hattest du Recht. Mittlerweile hat sich die ganze Familie mehr oder weniger dazu bekannt, das ich mit meiner Aktion jetzt oder nie kaufen Recht hatte. Dann schreib doch mal ein Update im entsprechenden Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader März 13, 2023 vor 7 Stunden von kopfsalat23: Dann schreib doch mal ein Update im entsprechenden Thread. Das sehe ich als nicht notwendig an, da ich mich aus der ganzen Sache zurück gezogen habe und damit nichts mehr zu tun haben will. Mir sind einige Zahlen bekannt die eigentlich nur das untermauern, was ich immer hier und auch im realen sagte. Jeder Euro der als Grundschuld eingetragen wird kostet Geld, wenn nach 3 Monaten eine beträchtliche Summe zusammen kam, die geschenkt wurde, frage ich mich warum nicht gleich das Geld geben Grundschuld geringer, Beleihungswert niedriger, Zinsen besser. Warum erst im Frühjahr 2022 kaufen, wenn im Dezember 2021 noch 40% der Zinsen möglich gewesen wären usw. . Viel Geld verschenkt in meinen Augen ohne nutzen. Das was richtig gemacht wurde, es wurde gekauft und im Vergleich zu jetzt einiges an Zinsen gespart. Das Haus scheint wohl auch aktuell angemessen zu sein, aber ohne wirkliche Reserven. Das ein Haus immer 1-2 Nummern größer genommen werden sollte, sieht man hier im Thread. Haus zu klein und jetzt wird krampfhaft eine Lösung gesucht um die voran gegangene Fehlplanung kostengünstig zu neutralisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris75 März 13, 2023 · bearbeitet März 13, 2023 von Chris75 vor 16 Stunden von DarkBasti: Für mich ist 26.0000€ nicht gleich 0,05€. Für mich auch nicht. Aber in dem Fall geht der Schuss einfach nach hinten los. Das Geschäft besteht nicht nur aus "ich spare 26.000 EUR Grunderwerbsteuer". Es gibt dazu noch andere Komponenten. vor 16 Stunden von DarkBasti: Keine Ahnung wo da eine Schenkung ist. Tausch sollte eigentlich keine Schenkung sein. Weil es geht Wert gegen Wert. Wo soll da das FA eine Schenkung sehen? deswegen ja auch tauschen. Ein Höchstbietenden hätte man, wenn es mehre gibt, die auf den Tausch eingehen. Das stimmt, wenn beide Häuser exakt den gleichen Wert haben (Wert gegen Wert), so wie es das Finanzamt bewertet (nicht ihr!). Da verschiedene Hausgrößen getauscht werden sollen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einer Differenz beider Werte kommt (Beispiel dazu im vorherigen Post). Und dann ist die Differenz! nach steuerlichen Gesichtspunkten eine SCHENKUNG. Auch wenn ihr der Meinung seid, dass beide Häuser für euch den gleichen Wert haben, muss das nicht die Auffassung des Finanzamtes sein. Und immer dann, wenn Du einen Vermögenswert einem anderen zukommen lässt (nach Auffassung und Bewertung Finanzamt), dann ist es eine Schenkung (außerhalb der Geraden Linie mit 20.000 EUR Freibetrag; Steuersatz 30%). Nur bei Deinen Eltern dürfte der Freibetrag groß genug sein und damit nicht zum tragen kommen. Alternativ: Im Vorfeld Bewerten beider Häuser mit Steuerberater und Ausgleichszahlung über diese Differenz im Tauschvertrag festschreiben. Zudem aufpassen bei Tausch innerhalb der steuerlichen Spekutlationsfrist von 10 Jahren. Steuer auf den Wertzuwachs könnte relevant sein, wenn ihr das Haus innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft habt. Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. Ob Tausch oder Verkauf spielt dabei keine Rolle. vor 16 Stunden von DarkBasti: Im Vergleich zum Aktienmarkt ist der Markt in der Tat klein. Das muss aber nichts heißen. Der Markt ist exakt Deine Eltern und Deine Großeltern. Für alle anderen Personen müsst Ihr die volle Grunderwerbsteuer bezahlen (Punkt). Dem Finanzamt ist Euer tausch EGAL. Es setzt den Marktwert an, bei nicht in einer Linie stehenden Personen. Frag dazu gern Deinen Steuerberater oder beim Finanzamt oder bemühe Google, wenn Du mir nicht glauben magst (was okay ist). vor 16 Stunden von DarkBasti: Das mit dem älteren Paar ist ja gerade das Szenario, das ich im Sinn habe. Die Dusche ist bereits ebenerdig. Die Toilette umzubauen ist nicht nötig, weil sie schon altersgerecht ist. Also sie ist ein paar Zentimeter höher und wenn es noch einen Aufsatz von 20€ bedarf, dann würde ich es investieren. Wenn für beide Parteien das dann exakt so passt, ist das ja okay. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Du jemanden findest, bei dem es bei beiden Objekten die absoluten Wunschobjekte sind?? Wenn da in einem der beiden Häuser im Vergleich zum Restmarkt nur irgendwas mit Handwerken umgebaut oder sonstiges passieren soll dann ist die komplette theoretische Einsparung dahin. So wie Du schreibst sind zumindest bei zwei Betroffenen noch 'Überzeugungsarbeit' zu leist. Du musst Dir das dann im Zweifelsfall noch Jahrzehnte vorhalten lassen, dass es dann doch nicht soo gut passt. vor 16 Stunden von DarkBasti: Nein Steuern müssen auf das gezahlt werden, worauf Steuern fällig sind. Bei Grunderwerb sind Steuern fällig. Bei Vermieten sind Steuern fällig. Ein Teil der Ausgangsfrage ist, was ist bei Tausch und welche Gesetze gibt es dazu? Gerne nochmal... Tausch mit jemanden außerhalb der geraden Linie (also mit jedem anderen als Deinen Eltern): Volle Grunderwerbsteuer auf den vom Finanzamt festgestellten Wert Tausch mit Deinen Eltern: Keine Grunderwerbsteuer, bzw. nur für die Differenz beider steuerlicher Werte Gesetzesgrundlage zur Grundsteuer: Zitat: "Die Grunderwerbsteuer folgt der zivilrechtlichen Betrachtung, indem in § 1 Abs. 5 GrEStG der Tausch von zwei Grundstücken einen zweifachen Erwerbsvorgang darstellt. Der Steuer unterliegt sowohl die Vereinbarung über die Leistung des einen als auch die Vereinbarung über die Leistung des anderen Vertragsteils. Auch wenn ein Grundstückstausch in nur einem Vertrag beschlossen wird, liegen zwei Grundstücksumsätze und zwei Grunderwerbsteuerfälle vor, für die die Steuer jeweils gesondert zu berechnen und festzusetzen ist. Da jede Vertragsleistung einen besonderen Steuerfall bildet, ist auch die Anwendung von Befreiungsvorschriften gesondert zu prüfen (vgl. BFH v. 2.7.1951, II 21/51 S, BStBl III 1951, 154). Eine etwaige Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs eines Vertragsteils hat auf die Besteuerung des Grundstückserwerbs des anderen Vertragsteils keinen Einfluss." https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/weilbach-grestg-1-erwerbsvorgaenge-5-tauschvertrag-abs5_idesk_PI25844_HI2211336.html Also wo liegt dann der Vorteil, wenn Du es nicht mit Deinen Eltern tauschen kannst?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wolf666 März 13, 2023 vor 16 Stunden von DarkBasti: Nein Steuern müssen auf das gezahlt werden, worauf Steuern fällig sind. Bei Grunderwerb sind Steuern fällig. Bei Vermieten sind Steuern fällig. Ein Teil der Ausgangsfrage ist, was ist bei Tausch und welche Gesetze gibt es dazu? Das sagt ChatGPT: Zitat Wenn Sie eine Immobilie gegen eine andere Immobilie tauschen, kann dies als "Tauschgeschäft" oder "Eigenheimtausch" bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um einen Immobilientransfer, bei dem die beiden Parteien ihre Eigentumsrechte an ihren jeweiligen Immobilien gegenseitig übertragen. In der Regel wird bei einem solchen Tausch kein Geld ausgetauscht, sondern es findet lediglich ein Eigentumswechsel statt. Aus steuerlicher Sicht wird ein solcher Tausch wie ein Verkauf behandelt, und es können verschiedene Steuern anfallen, je nach den spezifischen Umständen des Tauschgeschäfts und den geltenden Steuergesetzen in Ihrem Land oder Bundesland. In den meisten Ländern gibt es eine Grunderwerbsteuer, die normalerweise fällig wird, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Diese Steuer wird normalerweise auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie berechnet und variiert je nach Bundesland oder Region. Es ist daher ratsam, sich vor einem Tauschgeschäft über die geltenden Steuergesetze in Ihrem Land oder Bundesland zu informieren. Weiterhin können bei einem Tauschgeschäft auch Einkommenssteuern anfallen, wenn der Wert der Immobilien ungleich ist und eine der Parteien einen höheren Wert erhält als die andere. In diesem Fall kann der Unterschiedsbetrag als steuerpflichtiger Gewinn behandelt werden. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater oder Anwalt hinzuzuziehen, um die steuerlichen Auswirkungen eines Tauschgeschäfts zu verstehen und sicherzustellen, dass alle geltenden Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden. Dann habe ich gefragt welche Gesetze dafür in Hessen gelten: Zitat In Hessen gelten die allgemeinen deutschen Steuergesetze für den Eigentumstausch von Immobilien. Dazu gehören insbesondere: Grunderwerbsteuer: In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6% des Verkehrswerts der Immobilie. Diese Steuer fällt an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Die Grunderwerbsteuer ist von beiden Parteien zu bezahlen, die an dem Tauschgeschäft beteiligt sind. Einkommensteuer: Wenn die Immobilien im Tauschgeschäft unterschiedliche Werte haben und eine Partei einen höheren Wert erhält als die andere, kann der Unterschiedsbetrag als steuerpflichtiger Gewinn behandelt werden. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen des Tauschgeschäfts zu verstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Steuergesetze ändern können und die genauen Bestimmungen von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie beispielsweise der Art des Tauschgeschäfts und der beteiligten Immobilien. Es wird empfohlen, sich immer bei den zuständigen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater über die aktuellen Steuergesetze und -bestimmungen zu informieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver März 13, 2023 · bearbeitet März 13, 2023 von cjdenver vor 10 Stunden von wolf666: Das sagt ChatGPT: Gar nicht so schlecht - haette hier viel Zeit gespart Zitat Dann habe ich gefragt welche Gesetze dafür in Hessen gelten: Warum Hessen? Die Laube liegt doch in Brandenburg... Um mal was zur Sache zu posten: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti März 13, 2023 Danke an @Chris75 und @wolf666 Nochmal zu den Tausch der Häuser über das Grundbuch. Es sind ja "nur" die 26.000€, die eventuell vermeidbar währen. Es kommen natürlich noch Notarkosten ... dazu. Das schließt die Idee eigentlich schon aus. In dem Sinn ist der Thread schonmal etwas produktiv. Bleiben noch die zwei anderen Szenarien. Wobei ich mit der Idee doch liebäugel ein weiteres Haus zu kaufen und unser jetziges zu vermieten. Das würde den "Markt" sehr erweitern. Allerdings zahlt man dann wieder auf Mieteinnahmen Steuern und man muss wirklich jemanden finden, der sein Haus verkaufen möchte. Wir kennen einige ältere Herrschaften in den Viertel. Von Zeit zu Zeit wechselt auch mal der Besitzer, aber ich finde zu recht hohen Preisen. Der Immobilienmarkt hat hier eben auch stark angezogen. Am günstigstens währe aber wohl Wohnrecht gegen Wohnrecht tauschen. Das man nicht machen kann was man möchte, damit leben zig Millionen andere auch. Also so what? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio März 14, 2023 Die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Preise für bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser in den nächsten Jahren unter Druck kommen werden. Die Zinsen sind stark gestiegen, was potentielle Käufer sicherlich bremsen wird. Energetische Sanierung und neue Heizungen werden bei vielen Besitzern alter Häuser ordentlich ins Kontor schlagen und die Preise für unsanierte Häuser unter Druck bringen. Wenn man überhaupt einen Handwerker findet. Viele Baby-Boomer die in den nächsten Jahren in Rente gehen, werden sich im Alter auch kleiner setzten wollen. Kann aber auch ganz anders kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti März 17, 2023 Am 14.3.2023 um 14:34 von Malvolio: Die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Preise für bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser in den nächsten Jahren unter Druck kommen werden. Die Zinsen sind stark gestiegen, was potentielle Käufer sicherlich bremsen wird. Energetische Sanierung und neue Heizungen werden bei vielen Besitzern alter Häuser ordentlich ins Kontor schlagen und die Preise für unsanierte Häuser unter Druck bringen. Wenn man überhaupt einen Handwerker findet. Viele Baby-Boomer die in den nächsten Jahren in Rente gehen, werden sich im Alter auch kleiner setzten wollen. Kann aber auch ganz anders kommen. Hallo, Ja das sehe ich ebenso. Vielleicht ergibt sich doch ein Kauf. Allerdings währe eine Übergangslösung erstrebenswert/überlegenswert, denn die Preise und Preisvorstellungen werden wohl nicht von heute auf morgen einbrechen. Mich würde das mit den Tauschen des Wohnrechts noch interressieren. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio März 17, 2023 · bearbeitet März 17, 2023 von Malvolio vor einer Stunde von DarkBasti: Hallo, Ja das sehe ich ebenso. Vielleicht ergibt sich doch ein Kauf. Allerdings währe eine Übergangslösung erstrebenswert/überlegenswert, denn die Preise und Preisvorstellungen werden wohl nicht von heute auf morgen einbrechen. Mich würde das mit den Tauschen des Wohnrechts noch interressieren. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen? Ein Wohnrecht muss auch ins Grundbuch eingetragen werden. Einen zeitlich begrenzten Tausch halte ich da für schwierig. Ich glaube nicht, dass so etwas funktioniert. Im Zweifelsfall musst du dich mal mit einem Notar unterhalten. Aber im Zweifelsfall würde doch auch ein wechselseitiger Mietvertrag ausreichen ... das ist doch viel einfacher. Auch wenn man da natürlich evt. einige Mieteinnahmen versteuern müsste. Aber das kann man vielleicht auch so gestalten, dass keine allzu hohen Beträge fließen .... außerdem könnten man natürlich auch Ausgaben geltend machen. Oder du kaufst ein neues Haus und vermietest Dein altes über AirBnB oder als Monteurswohnung oder sowas. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver März 18, 2023 vor 22 Stunden von Malvolio: Im Zweifelsfall musst du dich mal mit einem Notar unterhalten. Das wuerde aber Kosten erzeugen - und das will OP ja unbedingt verhindern. Also muessen halt halbdurchdachte Ideen herhalten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wolf666 März 18, 2023 Am 17.3.2023 um 10:15 von Malvolio: Aber im Zweifelsfall würde doch auch ein wechselseitiger Mietvertrag ausreichen ... das ist doch viel einfacher. Auch wenn man da natürlich evt. einige Mieteinnahmen versteuern müsste. Aber das kann man vielleicht auch so gestalten, dass keine allzu hohen Beträge fließen .... außerdem könnten man natürlich auch Ausgaben geltend machen. Warum nicht für 0 Euro vermieten ? Natürlich kann man dann auch keine Werbungskosten abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beijing84 März 18, 2023 · bearbeitet März 18, 2023 von beijing84 vor 10 Minuten von wolf666: Warum nicht für 0 Euro vermieten ? Natürlich kann man dann auch keine Werbungskosten abziehen. Das könnte vom Finanzamt dann als Schenkung oder geldwerter Vorteil gesehen werden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti März 19, 2023 Am 18.3.2023 um 11:35 von wolf666: Warum nicht für 0 Euro vermieten ? Natürlich kann man dann auch keine Werbungskosten abziehen. Am 18.3.2023 um 11:43 von beijing84: Das könnte vom Finanzamt dann als Schenkung oder geldwerter Vorteil gesehen werden.... genau um sowas geht es bei der Fragestellung. Wobei bei einem Tausch eigentlich keine Schenkung meines erachtens vorliegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag