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A832jka

Freiwillige Zahlungen gesetzliche Rentenversicherung - Prüfung auf Scheinselbstständigkeit

Empfohlene Beiträge

Gast240408
· bearbeitet von myrtle
29 minutes ago, dev said:

Eine Vergütung, die weit über dem für sozialversicherungspflichtige Angestellte Üblichen liegt und somit Eigenvorsorge ermöglich

Schreibt die IHK Muenchen. Sehr dafuer! Teile von Verbaenden wie VGSD streben seit Jahren eine auch dauerhaft belastbare (!)  Festschreibung von Selbstaendigkeit auf Basis des Einkommens an. Das steht aber weiterhin in keinem Gesetz. Auch fuer mich waere das die zugaenglichste Variante, obwohl durchaus nicht problemlos definierbar.

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IndexP
vor 33 Minuten von myrtle:

 

Daraus hat sich der unproduktive Staat herauszuhalten und schon gar nicht erteile ich ihm das Recht, daran seine klammen Toepfe zu fuellen.

 

Von welchen staatlichen klammen Toepfen redest Du da eigentlich?

Oder einfach nur bißchen DRV/Staats-/whatever-Bashing?

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dev
vor 2 Minuten von myrtle:

Schreibt die IHK Muenchen. Sehr dafuer! Teile von Verbaenden wie VGSD streben seit Jahren eine auch dauerhaft belastbare (!)  Festschreibung von Selbstaendigkeit auf Basis des Einkommens an. Das steht aber weiterhin in keinem Gesetz. Auch fuer mich waere das die zugaenglichste Variante, obwohl durchaus nicht problemlos definierbar.

Schau dir die Quelle an. dort sind sehr viele Infos zu finden, dann kannste dir immer noch überlegen, ob du schlafende Hunde wecken willst ...

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
10 minutes ago, IndexP said:

 

Von welchen staatlichen klammen Toepfen redest Du da eigentlich?

Oder einfach nur bißchen DRV/Staats-/whatever-Bashing?

Muss ich jede geistlose Frage beantworten? Spiel mit Anderen.

9 minutes ago, dev said:

Schau dir die Quelle an. dort sind sehr viele Infos zu finden, dann kannste dir immer noch überlegen, ob du schlafende Hunde wecken willst ...

Wie aus meiner Antwort ersichtlich, habe ich das ja getan. Ich habe auch etwas zur Verbindlichkeit bemerkt. Drittens kenne ich die Inhalte, weil verschiedenste Institutionen, Verbaende und Einzelakteure dazu nun schon ueber viele Jahre in jeder Form etwas gesagt haben. Und ganz zuletzt frage ja nicht ich hier nach Getier ;-)

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s1lv3r
vor 51 Minuten von myrtle:

Je laenger ich so verdiene, desto unabhaengiger werde ich im besten, im finanziellen, Sinn. Daraus hat sich der unproduktive Staat herauszuhalten und schon gar nicht erteile ich ihm das Recht, daran seine klammen Toepfe zu fuellen. Wenn ich keine Auftraege bekomme, traegt er das Risiko auch nicht mit.

 

Problematisch ist daran m.M.n. ausschließlich, dass es eben keine klaren Regelungen gibt, sondern dies größtenteils willkürlich umgesetzt wird.

 

Richtig mies für die Betroffenen ist natürlich auch, dass dies oftmals dazu führt, dass je nach Leistungsstelle und Interessenlage komplett gegensätzlich argumentiert wird. Der Staat möchte möglichst viele Selbstständige in die Sozialversicherung drücken (was ich wie gesagt okay finde, solange es klaren Regelungen unterliegt). Wenn dann aber z.B. als angestellter Geschäftsführer jahrelang in die Sozialsysteme eingezahlt wurde und nach Kündigung oder Insolvenz Arbeitslosengeld beantragt wird, behauptet der Staat auf einmal erst einmal pauschal und systematisch, dass unabhängig von den Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung trotzdem kein Arbeitnehmerstatus vorgelegen hat und daher kein Anspruch besteht. Man kann ja klagen und das Gegenteil beweisen ...

 

Alles kein Problem, für denjenigen der von Anfang an gut beraten wurde und seine Selbstständigkeit entsprechend strukturiert hat um nicht in diesen gemeinen Graubereich zu fallen. Für viele trifft das aber leider nicht zu (und leider meistens auch genau für die Personen, denen dadurch tatsächlich existentielle Probleme erwachsen, weil sie eben nicht zu den "reichen Selbstständigen" gehören).

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
5 hours ago, s1lv3r said:

Alles kein Problem, für denjenigen der von Anfang an gut beraten wurde und seine Selbstständigkeit entsprechend strukturiert hat um nicht in diesen gemeinen Graubereich zu fallen. Für viele trifft das aber leider nicht zu (und leider meistens auch genau für die Personen, denen dadurch tatsächlich existentielle Probleme erwachsen, weil sie eben nicht zu den "reichen Selbstständigen" gehören).

Nur noch einmal kurz zur Grundsatzdiskussion (die dem OP ja letztlich nicht weiterhilft):  Das ist schon ein Problem. Ich bin seit Mitte der Neunziger voll selbststaendig. Ich weiss noch, wie ich das auf dem damaligen Arbeitsamt mitgeteilt habe und mir gesagt wurde: "Sie bekommen dann keine Rente, das wissen Sie?". "Ja" habe ich geantwortet und hatte damit vermeintlich einen Vertrag mit der Gesellschaft mit einer Auflage, mich zu kuemmern. Den habe ich erfuellt. Der Gegenzug war, dass der Staat mich mit Forderungen in Ruhe laesst. Das hat er aber nicht, er hat die Regeln spaeter einseitig geaendert. Insofern gab es keine gute Beratung und konnte es auch fuer niemand geben. Geradegestanden hat nur ein Vertragspartner, naemlich ich.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 10 Stunden von myrtle:

 

Diese Formulierungen legen eine Bewertung als eine Art Illegalitaet nahe, deren Akzeptanz sich ueber die Jahre entwickelt hat. Da ich das schon lange mache und die Zeit der Einfuehrung noch kenne, moechte ich immer wieder anregen, die Begruendungen fuer diese Gesetzlichkeit mit der Realitaet abzugleichen. Erstere hat ganz ueberwiegend eine Schutzfunktion vor prekaeren Verhaeltnissen des Selbstaendigen kolportiert. Das mag ja fuer Paketausfahrer, Kantinenpaechter und 20EU-Webseitenschreiber richtig sein, aber praktisch hat man das in eine Abschoepfung umgewandelt, als ein genuegend grosser Personenkreis an echten Gutverdienern speziell in der IT herangewachsen war. Wenn ich fuenfstellige Betraege monatlich aus einer Firma trage, verzichte ich auf Schutz, und erst recht wenn er mir zwangsweise uebergeholfen werden soll. 

Je laenger ich so verdiene, desto unabhaengiger werde ich im besten, im finanziellen, Sinn. Daraus hat sich der unproduktive Staat herauszuhalten und schon gar nicht erteile ich ihm das Recht, daran seine klammen Toepfe zu fuellen. Wenn ich keine Auftraege bekomme, traegt er das Risiko auch nicht mit.

 

 

Nein, als ich von Selbständigkeit im Graubereich sprach, wollte ich damit keineswegs diese in den Bereich der Illegalität rücken. Im Gegenteil stimme ich Deinen übrigen Ausführungen zu.

 

Mir ging es darum, dass man auch an die Auftraggeber denken sollte, wenn man, wie ein Vorposter, mit einem niedrigen Risiko für den Scheinselbständigen argumentiert. 
 

Wie hier einige schon richtig geschrieben haben, sind Überprüfungen durch die DRV mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Nach meiner höchst subjektiven, aber beruflich geprägten Beobachtung kommt dabei oft eine Entscheidung zugunsten der Sozialversicherung raus. Der Auftraggeber kann die Entscheidung zwar auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, befindet sich dann aber von Anfang an in der Defensive.

Hat sich der Auftraggeber wissentlich auf die Scheinselbständigkeit eingelassen, könnte man sagen: „selbst schuld“. So einfach ist es aber eben nicht immer. Manchen Auftraggeber sind nicht alle Indizien bekannt, die das Gesamtbild der Tätigkeit prägen. Selbst wenn der Sachverhalt bekannt ist, ist die rechtliche Einordnung nicht unbedingt trivial. Das Ganze zu erkennen, kann umso schwerer sein, wenn eine ursprüngliche Selbständigkeit schleichend mit der Zeit in eine Scheinselbständigkeit kippt.
 

Die drohenden Konsequenzen für den Auftraggeber können existenziell sein. Ich schreibe das, weil ich schon Fälle erlebt habe, in denen sich Selbständige gegenüber der Behörde als scheinselbständig verkaufen wollten. Ob ihnen die drohenden Konsequenzen für ihre Auftraggeber bewusst waren, weiß ich nicht. Der TO hat das gerade nicht vor. Das ist kein unterschwelliger Vorwurf, sondern nur ein genereller Einwurf.

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