Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
A832jka

Freiwillige Zahlungen gesetzliche Rentenversicherung - Prüfung auf Scheinselbstständigkeit

Empfohlene Beiträge

A832jka

Hallo,

 

ich bin seit Jahren Freiberufler und zahle nicht in die gesetzliche Rente ein, bin aber freiwillig gesetzlich krankenversichert (Höchstbeitrag). Als Rentner möchte ich gerne den Kvdr Status haben, mir fehlen aber ca. 2 Jahre, um die 5 Jahre voll zu machen, die ich benötige um eine gesetzliche Rente zu bekommen. Dieses würde ich gerne beizeiten nachholen, habe aber die Befürchtung, dass die erstmalige Zahlung freiwilliger Beiträge bei der Rentenversicherung eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit auslösen könnte. So eine Prüfung kann ich überhaupt nicht gebrauchen, egal wie sie am Ende ausgehen würde. Ich hatte gehofft, dass dieses unsägliche Gesetz von dieser Bundesregierung reformiert wird und sich das Problem damit sozusagen von selbst erledigt, aber das wird vermutlich wohl nicht passieren.

 

Gibt irgendwelche Erfahrungen, wie sich die Rentenversicherung in solch einem Fall verhält?

 

Vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 17 Minuten von A832jka:

Gibt irgendwelche Erfahrungen, wie sich die Rentenversicherung in solch einem Fall verhält?

 

Angeblich soll sich die Lage in den letzten Jahren (auch ohne eine Gesetzesänderung) dahingehend ein bisschen entspannt haben, dass die DRV nicht mehr auf Teufel komm raus versucht jedem Versicherungspflicht zu unterstellen und man sich dann jeweils dagegen wehren muss. Das ist aber auch nur Hörensagen ... Ich würde also auf jeden Fall empfehlen, sich ausführlich mit dem Thema auseinander zu setzen.

 

Wenn du den entsprechenden Antrag (V0060) ausfüllst, erkennst du ja auch schon selber ganz gut, welche der Fragen jeweils darauf abzielen, eine Versicherungspflicht herzuleiten.

 

Wenn du dir unsicher bist oder für dich einfach zu viel auf dem Spiel steht, ist es auch immer noch eine Option, einen Rentenberater zu engagieren um den Prozess zu begleiten. Kostet natürlich Geld, schützt dich aber definitiv davor irgendwelche Fehler zu machen. (Ich habe persönlich damit sehr gute Erfahrungen gemacht.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

In § 2 SGB 6 findest du die Regelung, wann Selbständige versicherungspflichtig sind. Mit „Scheinselbständigkeit“ ist Nr. 9 gemeint.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
A832jka

Vielen Dank für die Antworten. Das Risiko hier schlafende Hunde zu wecken existiert also durchaus. Ich habe keine Angestellte und die Frage: "Sind Sie nur für einen Auftraggeber tätig?" und "Erhalten Sie mindestens 5/6 Ihrer gesamten Betriebseinnahmen aus Ihren Tätigkeiten von einem Auftraggeber?" Kann ich mit Ja oder Nein beantworten, je nach Zeithorizont. Auf 1 Jahr gesehen: Klares Ja, auf 10 Jahre gesehen: Klares Nein. Ich habe immer mehrjährige Projekte für einen Auftraggeber auf den ich mich dann auch konzentriere, parallele Tätigkeiten sind die Ausnahme.

Ich vermute mal, dass ein Rentenberater hier auch keine Garantie geben kann, dass ich hier keinen Ärger bekomme. Mir ist die Sache tendenziell zu heiß. Ich habe noch ca. 20 Jahre Zeit bis zur Rente, vielleicht gibt es in der Zeit ja noch eine Rentenreform ;-).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 1 Minute von A832jka:

Ich habe immer mehrjährige Projekte für einen Auftraggeber auf den ich mich dann auch konzentriere, parallele Tätigkeiten sind die Ausnahme.

Solange es nicht der Selbe ist, sehe ich es als unkritisch an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 5 Minuten von A832jka:

Auf 1 Jahr gesehen: Klares Ja, auf 10 Jahre gesehen: Klares Nein.

 

Dann würde ich sagen, es ist nicht „auf Dauer“.

 

vor 7 Minuten von A832jka:

Ich habe noch ca. 20 Jahre Zeit bis zur Rente

 

Wenn du noch nicht 45 bist, könntest du Nachzahlungen (wahrscheinlich) mindestens für das 17. Lebensjahr vornehmen. Um eine Kontenklärung würdest du allerdings auch damit nicht herumkommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
A832jka

Danke, ob Nachzahlung für das 17. Lebensjahr oder aktuelle Zahlung ist denke ich egal. Ich würde auch nur den Mindestbeitrag zahlen wollen, um einfach die 5 Jahre voll zu bekommen. Altersvorsorge betreibe ich anderweitig, da ist die gesetzliche Rente nicht als relevanter Baustein eingeplant.

 

Gibt es irgendwo eine verbindliche Regelung, welcher Zeithorizont bei der Beantwortung der Fragen anzusetzen ist? Wenn ich die ruhigen Gewissens mit Nein beantworten darf, ohne dass mir danach eine Täuschungsabsicht unterstellt wird, könnte ich mir nämlich auch vorstellen, dass der Antrag ohne weitere Nachfragen einfach so durchläuft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966

Irgendwann einen klitzekleinen Nebenjob annehmen und dabei die Sozialversicherungspflicht nicht abwählen? https://www.biallo.de/soziales/news/minijob-rentenversicherung/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
A832jka

Danke für den Tip, daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hilflos

ich würde auch einen 520.--€ Job annehmen, entweder kpl neue Stelle oder ein Teil der Rechnung in eine Anstellung umwandeln

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
A832jka

Ich könnte einige der sozialen Tätigkeiten, die ich derzeit ohnehin unentgeltlich mache, vermutlich ohne große Probleme auch in kleinerem Umfang abrechnen. Das würde für die Zeiten ja genau so zählen, wie alles andere, auch wenn es effektiv nur Kleinstbeträge wären. So kommt niemand bei der RV auf die Idee nach meiner Haupttätigkeit zu fragen. Die Lösung ist elegant, das gefällt mir. Ich werde das weiter verfolgen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ER EL
· bearbeitet von ER EL
vor 59 Minuten von chirlu:

Dann würde ich sagen, es ist nicht „auf Dauer“.

Dem würde ich auch zustimmen. 

Soweit ich weiß ist für dich die Gefahr nur recht gering. Sollte Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, kann dein Auftraggeber für einige Monate deine anteiligen Sozialabgaben nachfordern sofern er dich in den weiteren Monaten noch beschäftigt. Nicht mehr bestehende Vertragsverhältnisse sind daher egal. 

Vielleicht macht es unter den Gesichtspunkt Sinn, nach dem Ende eines Großprojekts die Meldung zu machen. 

vor 36 Minuten von A832jka:

Gibt es irgendwo eine verbindliche Regelung, welcher Zeithorizont bei der Beantwortung der Fragen anzusetzen ist?

Der Auftraggeber steht länger in der Schuld für Sozialversicherungsbeiträge bzw. verjährt der Anspruch nach 4 Jahren. 

Ob man das als Maßstab sehen kann, ist fraglich. Wenn über diesen Zeitraum aber wirklich nur ein Auftraggeber existierte wäre ich zumindest vorsichtig. 

 

Schul und Studien-Zeiten hast du angerechnet? 

Ich bin der Meinung das zählt für die Mindestversicherungszeit. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von ER EL:

Ich bin der Meinung das zählt für die Mindestversicherungszeit.

 

Nein, für die allgemeine Wartezeit zählen nur Beitragszeiten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor einer Stunde von A832jka:

Ich vermute mal, dass ein Rentenberater hier auch keine Garantie geben kann, dass ich hier keinen Ärger bekomme.

 

Den Vorteil sehe ich hier eher darin, dass du quasi vor dem Kontakt zur DRV einen fachkundigen Berater an deiner Seite hast, der ausschließlich in deinem Interesse handelt. Im Zweifelsfall kann der dir dann zu ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen raten;

  • ggf. solltest du selber ein Statusfeststellungsverfahren anstreben, welches du dann mit seiner Hilfe dahingehend gestalten kannst, dass das gewünschte Ergebnis herauskommst,
  • ggf. rät er dir lieber komplett die Füße still zu halten,
  • ggf. hat er Tipps, wie du deine Selbstständigkeit umstrukturieren könntest um auf der sicheren Seite zu sein und dann später nach diesen Änderungen einen Antrag zu stellen.

 

Wenn du von dir selbst aus den Kontakt zur DRV aufnimmst und dich "blöd" anstellst, hast du diese Optionen halt verspielt. Generell würde ich aber auch denken, dass das eine reine Sicherheitsoption ist. Wenn man sich selber ein bisschen schlau macht (hier im Forum sind ja schon gute Tipps), sollte man das in 99% der Fälle auch selber klären können ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 13 Minuten von A832jka:

Ich könnte einige der sozialen Tätigkeiten, die ich derzeit ohnehin unentgeltlich mache, vermutlich ohne große Probleme auch in kleinerem Umfang abrechnen. Das würde für die Zeiten ja genau so zählen, wie alles andere, auch wenn es effektiv nur Kleinstbeträge wären. So kommt niemand bei der RV auf die Idee nach meiner Haupttätigkeit zu fragen. Die Lösung ist elegant, das gefällt mir. Ich werde das weiter verfolgen.

:thumbsup: Genau an so etwas hatte ich gedacht. Und wenn die soziale Organisation zu knapp bei Kasse ist, gibt es vielleicht irgendwo einen Spender, der so etwas ermöglicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
A832jka
· bearbeitet von A832jka
vor 3 Minuten von Fondsanleger1966:

:thumbsup: Genau an so etwas hatte ich gedacht. Und wenn die soziale Organisation zu knapp bei Kasse ist, gibt es vielleicht irgendwo einen Spender, der so etwas ermöglicht.

Ja, oder ich schicke das Geld selbst als Spende zurück und bekomme dafür dann noch ne Steuerersparnis:D

 

vor 5 Minuten von s1lv3r:

 

Den Vorteil sehe ich hier eher darin, dass du quasi vor dem Kontakt zur DRV einen fachkundigen Berater an deiner Seite hast, der ausschließlich in deinem Interesse handelt. Im Zweifelsfall kann der dir dann zu ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen raten;

  • ggf. solltest du selber ein Statusfeststellungsverfahren anstreben, welches du dann mit seiner Hilfe dahingehend gestalten kannst, dass das gewünschte Ergebnis herauskommst,
  • ggf. rät er dir lieber komplett die Füße still zu halten,
  • ggf. hat er Tipps, wie du deine Selbstständigkeit umstrukturieren könntest um auf der sicheren Seite zu sein und dann später nach diesen Änderungen einen Antrag zu stellen.

 

Wenn du von dir selbst aus den Kontakt zur DRV aufnimmst und dich "blöd" anstellst, hast du diese Optionen halt verspielt. Generell würde ich aber auch denken, dass das eine reine Sicherheitsoption ist. Wenn man sich selber ein bisschen schlau macht (hier im Forum sind ja schon gute Tipps), sollte man das in 99% der Fälle auch selber klären können ...

Alle Regelungen in diesem Bereich sind derart schwammig, da kann nachher alles mögliche bei rauskommen je nach Gemüt und Tagesform des zuständigen bei der RV. Umstrukturieren des Geschäftsmodells ist auch schwierig mit unsicherem Ausgang. Das Fass eines Statusfeststellungsverfahrens von mir aus aufzumachen werde ich definitiv nicht tun. Ich kenne einige Fälle aus meinem beruflichen "Dunstkreis", bei denen sowas böse ausgegangen ist, nicht unbedingt finanziell, aber auf jeden Fall hat man ne Menge Ärger an den Hacken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 16 Minuten von ER EL:

Soweit ich weiß ist für dich die Gefahr nur recht gering. Sollte Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, kann dein Auftraggeber für einige Monate deine anteiligen Sozialabgaben nachfordern sofern er dich in den weiteren Monaten noch beschäftigt. Nicht mehr bestehende Vertragsverhältnisse sind daher egal.

Früher hat in ungünstigen Fällen auch der Auftragnehmer gehaftet. Und vor kurzem las ich eine Schlagzeile, dass dies immer noch so sei (allerdings Artikel nicht gelesen wg Bezahlschranke). Ich wäre da vorsichtig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor einer Stunde von A832jka:

Altersvorsorge betreibe ich anderweitig, da ist die gesetzliche Rente nicht als relevanter Baustein eingeplant.

 

Du wirst sicherlich ein Konzept für Deine Rente haben. Trotzdem der Hinweis, dass freiwillige Zahlungen in die GRV eine gute und lohnende Vorsorge-Möglichkeit für Selbständige und Freiberufler sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 1 Stunde von A832jka:

Alle Regelungen in diesem Bereich sind derart schwammig, da kann nachher alles mögliche bei rauskommen je nach Gemüt und Tagesform des zuständigen bei der RV. Umstrukturieren des Geschäftsmodells ist auch schwierig mit unsicherem Ausgang. Das Fass eines Statusfeststellungsverfahrens von mir aus aufzumachen werde ich definitiv nicht tun. Ich kenne einige Fälle aus meinem beruflichen "Dunstkreis", bei denen sowas böse ausgegangen ist, nicht unbedingt finanziell, aber auf jeden Fall hat man ne Menge Ärger an den Hacken.

 

Ich habe persönlich mal ein Gutachten zum sozialversicherungrechtlichen Status bei einem Rentenberater beauftragt und in Folge dessen dann ein paar Dinge geändert und danach selber (über ihn) ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das ist gut ausgegangen (hatte das gewünschte Ergebnis) und ich habe mich wirklich sehr gut betreut gefühlt.

 

Damals kannte ich allerdings auch dieses Forum noch nicht und hatte noch einen weit geringeren Wissensstand, als den, den du jetzt schon hast. Alleine hätte ich mir das damals nicht zugetraut.

 

... sonst ist leider alles richtig was du schreibst. Es ist nach wie vor wohl relativ willkürlich und ich kenne leider auch ein paar Horrorfälle aus dem Bekanntenkreis.

 

Ich würde sagen, das mit den Rentenberatern zu DRV verhält sich ähnlich zu Steuerberater und Finanzamt: Prinzipiell gelten für alle die gleichen Regelungen/Gesetze, derjenige der über einen Steuerberater beim Finanzamt auftritt, hat es eben trotzdem manchmal leichter, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 11 Stunden von stagflation:

Trotzdem der Hinweis, dass freiwillige Zahlungen in die GRV eine gute und lohnende Vorsorge-Möglichkeit für Selbständige und Freiberufler sind.

Dem würde ich in dieser allgemeinen Form entschieden widersprechen.

 

Zustimmen würde ich allerdings einer Aussage "Freiwillige Zahlungen in die GRV *können* *derzeit* eine gute und lohnende Vorsorge-Möglichkeit für *rentennahe* Selbstständige und Freiberufler sein."

 

Meine (Gegen-) Argumente:

 

1) Mein Vater hat sein Leben lang als Selbstständiger freiwillig in die GRV eingezahlt. Im Laufe der Einzahlungsjahrzehnte wurden *alle* GRV-Vorteile abgeschafft, auf die er gesetzt hatte. Es blieben nur die Nachteile.

 

Deshalb muss bei einer Abwägung auch die Möglichkeit einer Abschaffung der Vorteile mit berücksichtigt werden. Das gilt übrigens auch für die KVdR. Wenn man sich die Option auf die KVdR mit geringem Aufwand sichern kann - wie im Beispiel oben mit einem kleinen Nebenjob - dann ist das sicherlich sinnvoll. Existentielle Risiken - wie anfangs im Thread diskutiert - oder sehr hohen Aufwand würde ich dafür bei noch 20 Jahren Vorlauf nicht eingehen.

 

2) Freiwillig Versicherte erhalten bestimmte Leistungen nicht (z.B. Reha oder EMR).

 

3) Die GRV-Renten sind derzeit u.a. so attraktiv, weil sich der Niedrigzins in die PRV hineingefressen hat. Das *kann* sich auf Sicht von 20 Jahren durchaus ändern, z.B. wenn die Zinsen noch weiter steigen sollten. Außerdem könnte es sein, dass der Beschäftigungsboom nicht anhält, was die Finanzierung der GRV verschlechtern würde. Auch folgen dem Ein- und Nachzahlungsboom von heute in den nächsten Jahrzehnten erhöhte Leistungsansprüche.

 

vor 9 Stunden von s1lv3r:

Ich habe persönlich mal ein Gutachten zum sozialversicherungrechtlichen Status bei einem Rentenberater beauftragt und in Folge dessen dann ein paar Dinge geändert und danach selber (über ihn) ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das ist gut ausgegangen (hatte das gewünschte Ergebnis) und ich habe mich wirklich sehr gut betreut gefühlt.

 

Damals kannte ich allerdings auch dieses Forum noch nicht und hatte noch einen weit geringeren Wissensstand, als den, den du jetzt schon hast. Alleine hätte ich mir das damals nicht zugetraut.

 

... sonst ist leider alles richtig was du schreibst. Es ist nach wie vor wohl relativ willkürlich und ich kenne leider auch ein paar Horrorfälle aus dem Bekanntenkreis.

 

Ich würde sagen, das mit den Rentenberatern zu DRV verhält sich ähnlich zu Steuerberater und Finanzamt: Prinzipiell gelten für alle die gleichen Regelungen/Gesetze, derjenige der über einen Steuerberater beim Finanzamt auftritt, hat es eben trotzdem manchmal leichter, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. ;)

Ich kann Dein Plädoyer für die Einschaltung von (Honorar-)Beratern verschiedenster Coleur in wichtigen Fragen nur ganz deutlich unterstützen. Das geschieht mMn viel zu selten. Das Ergebnis sieht man dann in diversen Threads, wenn der Schaden nicht mehr abzuwenden oder bereits eingetreten ist. Die menschliche Neigung zur Selbstüberschätzung wird durch Foren wie das WPF noch erheblich verstärkt. Da sollte man gegensteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
· bearbeitet von Cando
vor 18 Stunden von hilflos:

ich würde auch einen 520.--€ Job annehmen, entweder kpl neue Stelle oder ein Teil der Rechnung in eine Anstellung umwandeln

Ohne die Umstände zu kennen, halte ich die zweite Variante für keine gute Idee. Mit dem (ggf. sogar nachträglichen?) „Umwandeln“ dokumentiert man erhebliche Indizien für eine Scheinselbständigkeit. Man wäre damit auch Gegenstand der regelmäßigen Außenprüfung beim Arbeitgeber.

 

Wenn ich die Kommentare lese, der TO trage ein geringes Risiko, erwischt zu werden, fallen mir spontan zwei Dinge ein: erstens gilt das nur unter der Einschränkung, dass keine falschen Angaben gegenüber dem prüfenden Sozialversicherungsträger gemacht werden. Zweitens sollte man auch bedenken, welche Risiken hier möglicherweise die Auftraggeber tragen. Nun verdient keiner Mitleid, der wissentlich Scheinselbständige beschäftigt. Aber es gibt in der Praxis durchaus auch Fälle von Selbständigen, die sich in einem Graubereich bewegen. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 7 Stunden von Fondsanleger1966:

Im Laufe der Einzahlungsjahrzehnte wurden *alle* GRV-Vorteile abgeschafft, auf die er gesetzt hatte.

 

Das ist eine Nullaussage ohne die Information, auf welche genau er (im voraus!) gesetzt hatte.

 

vor 7 Stunden von Fondsanleger1966:

Freiwillig Versicherte erhalten bestimmte Leistungen nicht (z.B. Reha oder EMR).

 

Auch freiwillig Versicherte bekommen Reha-Leistungen, wenn sie 15 Beitragsjahre haben oder wenn sie 5 Beitragsjahre haben und ihnen eine Erwerbsminderung droht (unabhängig von einem Rentenanspruch).

 

Davon abgesehen haben Selbständige auch die Möglichkeit, sich auf Antrag (kann in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit gestellt werden) pflichtzuversichern. Dann haben sie dieselben Ansprüche wie jeder andere Pflichtversicherte auch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240408
· bearbeitet von myrtle
23 hours ago, A832jka said:

Ich habe keine Angestellte und die Frage: "Sind Sie nur für einen Auftraggeber tätig?" und "Erhalten Sie mindestens 5/6 Ihrer gesamten Betriebseinnahmen aus Ihren Tätigkeiten von einem Auftraggeber?" Kann ich mit Ja oder Nein beantworten, je nach Zeithorizont. Auf 1 Jahr gesehen: Klares Ja, auf 10 Jahre gesehen: Klares Nein. Ich habe immer mehrjährige Projekte für einen Auftraggeber auf den ich mich dann auch konzentriere, parallele Tätigkeiten sind die Ausnahme.

 

Du weisst sicher, dass immer projektbezogen geprueft wird. Du kannst in einem Projekt eine potentielle Auseinandersetzung mit der DRV gewinnen, aber sie koennen im Naechsten wieder auflaufen und die Karten sind neu gemischt. Der Richter mag das gesetzlich geforderte "Gesamtbild" heranziehen, aber wie er das definiert, ist unvorhersehbar. Er kann den Zeitrahmen des einzelnen Projekts meinen oder deine ganze Historie. Auch die 5/6 sind ja theoretisch unverbindlich und nur ein Anhaltspunkt.

Am besten, du stellst jemand ein. Aus der Famile, Frau, was auch immer. Oder vergibst zumindest weiter an Subunternehmer. Braucht ein paar Voraussetzungen: einen Kunden, der das Budget erhoehen kann und natuerlich den Sub, der in deinem Sinn leistet.

 

Und zu oben noch einmal: Ein Statusfeststellungsverfahren ist eben nur das. Es schuetzt dich nicht fuer andere, speziell zukuenftige, Projekte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240408
4 hours ago, Cando said:

Nun verdient keiner Mitleid, der wissentlich Scheinselbständige beschäftigt. Aber es gibt in der Praxis durchaus auch Fälle von Selbständigen, die sich in einem Graubereich bewegen.

 

Diese Formulierungen legen eine Bewertung als eine Art Illegalitaet nahe, deren Akzeptanz sich ueber die Jahre entwickelt hat. Da ich das schon lange mache und die Zeit der Einfuehrung noch kenne, moechte ich immer wieder anregen, die Begruendungen fuer diese Gesetzlichkeit mit der Realitaet abzugleichen. Erstere hat ganz ueberwiegend eine Schutzfunktion vor prekaeren Verhaeltnissen des Selbstaendigen kolportiert. Das mag ja fuer Paketausfahrer, Kantinenpaechter und 20EU-Webseitenschreiber richtig sein, aber praktisch hat man das in eine Abschoepfung umgewandelt, als ein genuegend grosser Personenkreis an echten Gutverdienern speziell in der IT herangewachsen war. Wenn ich fuenfstellige Betraege monatlich aus einer Firma trage, verzichte ich auf Schutz, und erst recht wenn er mir zwangsweise uebergeholfen werden soll. 

Je laenger ich so verdiene, desto unabhaengiger werde ich im besten, im finanziellen, Sinn. Daraus hat sich der unproduktive Staat herauszuhalten und schon gar nicht erteile ich ihm das Recht, daran seine klammen Toepfe zu fuellen. Wenn ich keine Auftraege bekomme, traegt er das Risiko auch nicht mit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
· bearbeitet von dev

 

Zitat

Indizien für eine Selbstständigkeit

...

Eine Vergütung, die weit über dem für sozialversicherungspflichtige Angestellte Üblichen liegt und somit Eigenvorsorge ermöglicht

...

Quelle

 

Zitat

Selbstcheck für Auftraggeber und Auftragnehmer

 

Wird eine oder mehrere der folgenden Fragen mit „Nein“ beantwortet, könnte es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um eine Scheinselbstständigkeit handeln. Für eine fundierte Beurteilung müssen aber alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

 

- Bestimmt der Auftragnehmer seine Arbeitszeiten selbst?

- Wählt der Auftragnehmer seinen Arbeitsplatz in der Regel frei aus?

- Kann der Auftragnehmer seiner Arbeit ohne Möglichkeiten der Kontrolle nachgehen, ohne Überwachung durch spezielle Hardware oder Software?

- Ist der Auftragnehmer im Arbeitsalltag frei von der Erstellung regelmäßiger Berichte?

- Unterscheiden sich die Aufgaben eines Auftragnehmers von den Tätigkeiten der Festangestellten?

- Präsentiert sich der Auftragnehmer in der Außenwelt als Selbstständiger?


Bei der finalen Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis um eine Scheinselbstständigkeit handelt, kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund helfen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...