Zum Inhalt springen
Nos05

Riester der Sparkasse - Prognose?

Empfohlene Beiträge

Fondsanleger1966
  Am 5.3.2023 um 05:23 von cjdenver:

Es ist sicherlich auch nicht wirklich schlimm etwas zu viel eingezahlt zu haben. 

In diesem Fall schon. Dann gibt es keine hohe Abfindung, sondern nur die Mini-Rente.

 

  Am 4.3.2023 um 22:21 von Nos05:

Noch etwas für mich in meinen Augen sehr wichtiges und ich hoffe darauf eine Antwort zu erhalten.

 

zB das vorzeitige ableben von mir/uns bei 2x Sparkasse +1-2x HM Vertrag mit jeweils 8000€ könnte bedeuten, das zumindest die Kinder den/die ganzen Topf/Töpfe bekommen ohne etwas dafür tun zu müssen? Oder muss derjenige sich auch erst im Rentenalter befinden?

Wenn nur eine/r von Euch stirbt, kann der andere beim Sparkassenvertrag das Riesterguthaben vom Gesetz her förder*un*schädlich auf den eigenen Vertrag übertragen lassen, sofern der Riesteranbieter mitspielt. Etliche Anbieter wollen keine externen Eingänge mehr annehmen. Aber bei Euch wäre das ja inhouse und die Sparkasse spricht in E. 4.1 selbst davon. Eine definitive Aussage dazu kann Dir aber nur der Herr von der Sparkasse geben. 

 

Wenn ihr gleichzeitig sterbt und die Kinder erben, könnte es sein, dass die gesamte Förderung zurückgezahlt werden muss und nur der Rest an die Erben geht. Da kenne ich mich aber nicht aus = wiederum am besten den Herrn von der Sparkasse fragen.

 

Bei der HM hat es eine Änderung gegeben. Die HM sieht inzwischen anscheinend eine Sofort­rente für die Hinter­bliebenen vor, so schreibt es zumindest der Onlinerechner (war bei meinem Abschluss noch anders). Möglicherweise/vermutlich führt diese dann wegen der geringen Höhe zu einer Abfindung wg Kleinbetragsrente, aber das weiß ich nicht genau.

 

Unabhängig davon habt Ihr Euch gegenseitig (und für die Kinder) hoffentlich mit Risiko-Lebensversicherungen in ausreichender Höhe abgesichert. Ansonsten so bald wie möglich angehen.

 

  Am 4.3.2023 um 22:21 von Nos05:

wenn ich das jetzt grob richtig verstanden habe, muss man einerseits die Lage im Blick halten (Bezugsgröße, Konditionen für Verrentungen und Zinswende)

und andererseits den Topf nur so weit füllen, das nicht mehr als die Kleinbetragsrente zum Zuge kommt.

So ist es! Und ich denke, dass Du / Ihr das mit dem jetzigen Wissensstand und ein wenig weiteres Einarbeiten auch vernünftig hinbekommt.

 

  Am 4.3.2023 um 22:21 von Nos05:

ich würde meinen Vertrag jetzt erst mal pausieren und ihren befüllen wir mit Kinderzulagen und Eigenanteil wie oben geschrieben. Meiner ist jetzt bei 6600. wenn da jedes Jahr die Zinsen plus Endbonus drauf kommen liege ich über den  8000. Am Ende wäre es bestimmt nicht „schlimm“ etwas weniger als zu viel eingezahlt zu haben. Nur die Kleinbetragsrentengrenze sollten wir nicht überschreiten.

 

Parallel HM abschließen und dort 5€ einzahlen bis Limit bei Sparkasse von Frau erreicht ist und dann dort aufstocken.

Aufgrund Deiner Frage, was wäre, wenn einer von euch stürbe, würde ich es nun doch etwas anders vorschlagen, als in #21 geschrieben. Das ist mit wenig Mehraufwand verbunden und mit nur etwas mehr Kosten (aber nicht viel):

 

- HM bald für Frau und für Mann jeweils mit 5 €/Mo abschließen (Details siehe unten). Ich habe eben noch nachgesehen: Ein 40jähriger Mann wird ebenfalls angenommen.

- Einzahlungen bei der Sparkasse für beide stoppen, aber die Verträge dort natürlich bestehen lassen.

- Die Frau leistet in 2023 (nicht zu spät) eine angepasste Sonderzahlung für 2023 (790 € - gezahlte Raten in den Sparkassenvertrag + fehlende 5€/Mo-Raten in den HM-Vertrag)

- 2024 stellt Ihr beide einen Dauerzulagenantrag bei der HM für die Zeit ab 2023. Den Sparkassen-(Dauer-?)Zulagenantrag lasst Ihr bestehen, denn es dürfen für zwei Riesterverträge pro Person gleichzeitig Zulagenanträge gestellt werden. Die zentrale Zulagenstelle verteilt die Zulagen dann nach Anteil der gezahlten Beiträge auf die Verträge.

- 2024-2026 zahlt Ihr beide nur in HM ein.

- Ende 2026 schaut Ihr Euch die Gesamtsituation an und entscheidet dann, ob Ihr für die Frau ggf. weitere Riesterverträge abschließt oder den Sparkassenvertrag ab 2027 weiter befüllt. Bei Letzerem werdet Ihr in einem Todesfall und der Übertragung des Vertrages natürlich über die Abfindungsgrenze kommen. Aber vielleicht gibt es in knapp 4 Jahren bei einem evtl. höheren Zinsniveau doch wieder mehr und bessere Riesterangebote, so dass ihr mit einem Neuabschluss besser fahrt. Meine Frau + ich haben z.B. schon vor Jahren eine ganze Reihe von günstigen Riesterverträgen abgeschlossen, um auch bei einem Todesfall nicht über die Abfindungsgrenze zu kommen. Damals gab es noch etliche solcher Verträge.

 

  Am 4.3.2023 um 22:21 von Nos05:

Nur mit welchen Bedingungen sollte ich bei dem HM Riestern, wenn sowohl meine Frau und ich einen abschließen können?

Ergänzend zu den Angaben oben, sollte meine Frau dort angeben das sie verheiratet ist? Und wieso kann sie da Riestern wenn die Angaben nicht einmal stimmen?
Das habe ich noch nicht so ganz kapiert.

1) Bei Riester kann sich jedes Jahr alles ändern: Heirat, Scheidung. Hohes Einkommen, niedriges EK, gar kein EK. Kindergeld oder keines usw. Deshalb sind die Verträge sehr flexibel anpassbar.

 

2) Der Online-Rechner versucht dafür zu sorgen, dass auch Leute, die keinerlei Ahnung vom Riestern haben, einen für den Normalfall (=Verrentung) passenden Vertrag zu ihrer aktuellen Situation bekommen.

 

Ihr wollt aber einen für Euren Spezialfall (=Abfindung) passenden, günstigen Vertrag mit 5 Euro/Monat vereinbarten Beitrag haben. Denn es fallen in den ersten 5 Jahren 2,5% der gesamten vereinbarten Beitragssumme als Abschlusskosten an. Das Geld ist weg, auch wenn Ihr später nicht mehr einzahlt (was Ihr ja auch beabsichtigt).

 

Bei 5 €/Mo ergibt sich eine Beitragssumme von knapp 2.000 € für die Frau und ca. 1.500 € für den Mann, also einmalige Abschlusskosten von ca. 50 € bzw. ca. 38 €. Das lässt sich noch verkraften, neben den anderen Kosten, die anfallen. Die Verträge sind nicht wirklich billig, aber es passt mMn noch im Verhältnis zum Nutzen für Euch. Wenn Ihr höhere Beiträge vereinbart, wird es aber teurer.

 

3) Der Policenantrag ist separat zu sehen vom Zulagenantrag, den Ihr dann 2024 für 2023 natürlich ganz genau und korrekt ausfüllt.

 

4) Bei meinem Antesten kam für die Frau bei der Angabe mit 3 Kindern ein Produktinformationsblatt (das Ihr auf jeden Fall herunterladen und archivieren solltet!) heraus, das nicht stimmen kann. Deshalb dürften da auch die Kostenangaben vermutlich verzerrt sein. Ohne die Kinder passte es.

 

5) Du als mittelbar Berechtigter kannst gar nicht direkt online abschließen.

 

Ihr könntet so vorgehen:

- Daten für die Frau wie in #21 beschrieben eingeben, 5€/Monat wählen und dann das PIB herunterladen + sichern.

- Noch mal neu starten und Frau mit den 3 Kindern eingeben und dem mittelbar förderberechtigten Mann, diesem die Kinderzulagen aber *nicht* zuordnen, damit sie bei der Frau mitgerechnet werden (aber Einkommen bei 5.000€/Jahr lassen und frühestmöglichen Rentenbeginn wählen). 5€/Monat wählen. PIB herunterladen + sichern. Abschließen.

- Für den Mann: angestellt, 5.000€/Jahr, verheiratet, 0 Kinder, kein mittelbar förderberechtigter Ehegatte und S.2 wie in #21 beschrieben. 5€/Monat wählen. PIB herunterladen + sichern. Abschließen.

 

Gutes Gelingen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
  Am 5.3.2023 um 11:47 von Fondsanleger1966:

In diesem Fall schon. Dann gibt es keine hohe Abfindung, sondern nur die Mini-Rente.

 

Bei den Umstaenden des OP ist diese Grenze aber noch ganz schoen entfernt, vor allem da es ja noch einige Jahre bia zum Renteneintritt sind und sich der Grenzbetrag typischerweise mit erhoeht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
  Am 5.3.2023 um 12:21 von cjdenver:

Bei den Umstaenden des OP ist diese Grenze aber noch ganz schoen entfernt, vor allem da es ja noch einige Jahre bia zum Renteneintritt sind und sich der Grenzbetrag typischerweise mit erhoeht. 

Eigentlich nicht. Es hängt - gerade auch wg. der beiden langen Laufzeiten - stark von der künftigen Zinsentwicklung ab. Und es kommt - wie bereits erwähnt - noch der Schlussbonus hinzu.

 

Die Bezugsgröße selbst stieg - wie in #21 ausgeführt - in den vergangenen 15 Jahren nur um ca. 2% p.a. an.

 

Die Gesamtverzinsung wird in *meinem eigenen Vertrag* mit *anderer* Zinsanpassung mit Zeitverzögerung langfristig in Richtung 4,2% p.a. gehen bei *unverändertem* Zinsniveau (2,7% Grund- und 1,5% Bonuszinsen). Sie wird in diesem Fall also den Anstieg der Bezugsgröße bald überholen.

 

Außerdem ermöglicht das aktuelle Zinsniveau erheblich höhere Auszahlungsraten beim Entnahmeplan und im Laufe der Zeit durch einen höheren Rechnungszins auch deutlich höhere Renten. Das würde das maximale Abfindungskapital empfindlich reduzieren.

 

Als geschätzter ungefährer Grenzwert z.B. für 2012 hatte ich oben 6.000-7.000 Euro Vertragswert zitiert (Quelle war @polydeikes  ). Wenn ich das um die Entwicklung der Bezugsgröße auf den heutigen Stand erhöhe, bin ich bei ca. 7.700-9.100 Euro. Das müsste man jetzt eigentlich mit der Zinsdifferenz "angenommener Sparkassen-Zins des TO - angenommene Bezugsgrößenentwicklung" und dem Schlussbonus abzinsen. Aber diese Excel-Tabelle, am Ende noch mit verschiedenen Zinsszenarien, darf gerne jemand anderes erstellen. ;-)

 

Wie bereits geschrieben mein Resümee:

  Am 4.3.2023 um 07:05 von Fondsanleger1966:

Wenn wir in den nächsten Jahrzehnten keine hohen Zinsen bekommen sollten, könnte das alles passen für die Abfindung. Und wenn es langfristig richtig hohe Zinsen geben sollte, werden auch die Konditionen für die Verrentung wieder besser werden, so dass eine Verrentung vielleicht nicht mehr so unattraktiv wäre.

 

Aber es kann auch passieren, dass es nicht passt. Damit müsstet Ihr leben oder halt die Verträge niedriger befüllen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Ich habe heute nicht schlecht gestaunt als auf meinem Riesterkonto trotz der im Startbeitrag angenommen Probleme, die Förderung in Höhe von 1075€ wieder eingegangen ist.
Dabei war das ausgefüllte Formular unvollständig und hätte neu ausgefüllt werden müssen, laut Bank. Ich habe das sogar noch schriftlich. Darauf habe ich mich nicht mehr gemeldet da mir ja klar davon abgeraten wurde weiter zu riestern.

Jetzt liege ich schon bei 7713€. Die Grenze von 8000€ sind so nicht mehr einzuhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05
· bearbeitet von Nos05

gelöscht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05
· bearbeitet von Nos05

Guten abend

 

ich möchte kurz das Thema doch noch mal aufgreifen, da wir planen einen Haus zu kaufen.

Habe ich das richtig verstanden das wir die Riester Verträge mit den Zulagen vollständig dort einbringen können um damit den Kredit zu tilgen?

 

Gibt es da irgendeinen Haken bei, den ich übersehen habe? Es müsste ja nicht sofort dafür benutzt werden. Ich würde weiter einzahlen bis die Kinder keinen Bonus mehr abwerfen und dann alles für die Tilgung verwenden. Macht das Sinn?

 

und noch etwas:

die Zulagen kann ich zB. In 2027 sicher für 25 und 26 rückwirkend beantragen, wenn jeweils voll eingezahlt wurde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hilflos

es wird dann ein Wohnförderkonto eröffnet mit den bekannten Nachteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Das ist doch Wohn-Riester?

Ich habe einen normalen Riester Vertrag, VorsorgePlus der Sparkasse genannt. 
Der Mann hat gemeint, man kann das ohne Verlust der Förderung (Fachbegriff vergessen) vollständig als Tilgung in den Kredit fließen lassen. Da war nicht die Rede von irgendwelchen Nachteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
  Am 7.4.2025 um 06:09 von Nos05:

Das ist doch Wohn-Riester?

Ich habe einen normalen Riester Vertrag, VorsorgePlus der Sparkasse genannt. 
Der Mann hat gemeint, man kann das ohne Verlust der Förderung (Fachbegriff vergessen) vollständig als Tilgung in den Kredit fließen lassen. Da war nicht die Rede von irgendwelchen Nachteilen.

Es gibt immer Nachteile. Wenn du Riester für eine Immobilie einsetzt, wird daraus dann automatisch „Wohn-Riester“. Lies dich dazu ein, was das bedeutet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Alles klar. Danke. Beim googeln habe ich es so verstanden das bei Wohn-Riester ein Wohnförderkonto angelegt wird.

Es müsste eigentlich klarer definiert werden, aus Riester-Rente wird Wohn-Riester und dadurch ein Wohnförderkonto angelegt.

 

entschuldigt die Verwirrung bzw. das ich es falsch interpretiert habe.

Vielleicht ist es doch noch nicht so klar oder einfach? Ich möchte das nicht umwandeln damit es weiter läuft, sondern auflösen und nicht weiter Riestern. Alles bis dahin eingezahlte soll inklusive der Zulagen und Zinsen in die Tilgung einfließen. 
Es hieß das geht ohne Abzüge und ist nicht aus meinem Mist gewachsen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
  Am 7.4.2025 um 06:20 von Nos05:

Es hieß das geht ohne Abzüge und ist nicht aus meinem Mist gewachsen.

Geht es ja auch. Das heißt aber nicht, dass du dann nicht mehr "weiter riestern" würdest. Du kannst zweierlei machen:

 

Die Verträge nutzen, um Immobiliendarlehen abzulösen oder Bankdarlehen kleiner zu halten in einer Finanzierung (in dem du das Riesterguthaben als Eigenkapital einsetzt). Machst du nur das, und tilgst im Anschluss das normale Bankdarlehen, riesterst du in Form von Riesterbeiträgen+Zulagen zwar nicht weiter. Aber das bis dahin aufgelaufene Riesterguthaben wird in Wohnriester überführt und im Wohnförderkonto fortgeschrieben... (setzt du z.B. 20.000 EUR Riesterguthaben ein, wird das mit 2% bis zum Rentenbeginn hochgerechnet).

 

 

ODER

 

Du setzt die Verträge und das Guthaben ein, und riesterst mit Beiträgen auch in der Baufinanzierungsphase weiter. Dann wird das Immobiliendarlehen durch Riesterbeiträge und Zulagen zusätzlich getilgt. Dies lässt das "Riesterguthaben" im Sinne des Wohnförderkontos aber zusätzlich anschwillen. Es sind in meinem Beispiel dann nicht mehr nur 20.000 EUR Riesterguthaben zzgl. 2% p.a., sondern durch die weitere Riester-Tilgung deutlich mehr. Die endfällige Besteuerung am Ende, wird hier dann höher sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Mein Plan wäre es gewesen, spätestens zum Ende der Zulagen der Kinder, die volle Summe vom Riester Vertrag in die Tilgung zu stecken und nicht weiter zu Riestern.

 

Diesem Zusammenhang kann ich nicht folgen:

  Zitat

in dem du das Riesterguthaben als Eigenkapital einsetzt

  Zitat

Aber das bis dahin aufgelaufeneRiesterguthaben wird in Wohnriester überführt und im Wohnförderkonto fortgeschrieben...

Wenn es für die Tilgung verwendet wurde kann es doch nicht als Wohnriester fortgeführt werden?

 

  Zitat

ODER

Kommt nicht in Frage. Siehe oben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
  Am 7.4.2025 um 07:02 von Nos05:

doch nicht als Wohnriester fortgeführt werden?

Das Wohnförderkonto ist doch nur ein fiktives Konto! Da liegt doch kein reales Geld!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Das verstehe ich und habe ich so auch gelesen. Unabhängig davon gibt es aber doch gar kein Geld mehr das sowohl real noch fiktiv darauf eingezahlt werden soll. 
dann wird also eins angelegt und vergessen? 
 

beim erneuten lesen habe ich deinen editierten Beitrag gelesen und deine Ergänzung schafft Klarheit. Vorher hat es für mich keine Sinn ergeben.

  Zitat

(setzt du z.B. 20.000 EUR Riesterguthaben ein, wird das mit 2% bis zum Rentenbeginn hochgerechnet).

Soweit verstanden was nun mit dem Förderkonto gemeint ist. Aber was genau bedeutet das dann in dem Beispiel genau? „Wird mit 2% bis zur Rente hochgerechnet“?
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
  Am 7.4.2025 um 07:11 von Nos05:

dann wird also eins angelegt und vergessen? 

Wenn du die beschriebene Variante 1 von mir wählst, genau. Da wird das Guthaben dann im Wohnförderkonto eingetragen und dort fiktiv mit 2% p.a. verzinst. 

 

Die Verzinsung soll für den Staat einfach die Besteuerungsgrundlage hochtreiben. Er will seine Steuern in 20 oder 30 Jahren von dir ja haben. Aber in meinem Beispiel eben nicht nur vom Guthaben, den 20.000 EUR. Sondern er will, dass dieses fiktive Guthaben noch um fiktive 2% je Jahr ansteigt. So wie es bei einem realen Sparvertrag auch der Fall wäre. Du wärst sonst, mit deinem Wohnriester OHNE diese 2% Steigerung, im Vergleich zu Riester-Sparern stärker bzw. zu stark im Vorteil, wenn es nur auf das heutige Guthaben besteuert würde. Daher hat sich der Staat das mit den fiktiven 2% je Jahr überlegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05
· bearbeitet von Nos05

Danke für die wichtige Info.

 

Wenn ich davon ausgehe, in 2030 die Tilgung vorzunehmen, sind die 20K durchaus realistisch.

Dann wäre mein Riester Topf mit etwa 16000 und der meiner Frau mit 5200 befüllt. 

Kannst du mir grob verraten was da auf uns zukommen würde? Bin dann 48 und sie 41.

 

Also der statt rechnet dann mit den 20K pro Jahr mit 2% Zinsen bis zum Ende der Laufzeit und darauf gibts dann Steuern. Die sind auch erst dann fällig oder wie läuft das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
  Am 7.4.2025 um 07:32 von Nos05:

Danke für die wichtige Info.

 

Wenn ich davon ausgehe, in 2030 die Tilgung vorzunehmen, sind die 20K durchaus realistisch.

Dann wäre mein Riester Topf mit etwa 16000 und der meiner Frau mit 5200 befüllt. 

Kannst du mir grob verraten was da auf uns zukommen würde? Bin dann 48 und sie 41.

 

 

Nee, steck ich auch nicht so tief drin. Bitte den Berater anhauen. Ist sein Job, er verdient damit sein Geld^^


Er hat euch dahingehend zu beraten, ob das für euch Sinn macht und welche Folgen das hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Ok macht Sinn! Danke trotzdem. Du hast mir sehr geholfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar

Immer gerne. Mein Tipp wäre ganz grundsätzlich eigentlich:

 

Wenn ich mich schon mit dem Thema Wohnriester anfreunden kann, mit allen Vor- und Nachteilen die das so hat, dann würde ich ganz persönlich auch weiter riestern in der Form, dass ich Riesterbeiträge und Zulagen auch zur Darlehenstilgung ran ziehen würde. 

 

Denn ob ich nur das bisherige Guthaben einsetze und das mit 2% verzinsen lasse.....oder das Guthaben einsetze und weiter Riesterbeiträge einzahle, ist dann auch schon egal. Die Wohnförder-Eigenheiten, hab ich ja trotzdem. So oder so, halt immer.


Vorteil wäre halt, wenn ich Riesterbeiträge zuschieße:;

 

- diese Beiträge und auch die Zulagen helfen, dass Darlehen schneller zu tilgen. Das spart Zinsen und Zinseszinsen ggü. der Bank

- die eingebrachten Beiträge sind steuerlich weiterhin absetzbar (was für die "normale Annuität"/Rate der Bank nicht gilt)

 

Wenn also Wohnriestern, würde ich es immer ganz.....oder eben gar nicht machen. Wenn ich teile der Finanzierung auch auf Riesterbeiträge aufbaue, sollte auch die normale Annuitäten-Darlehensratenanteil sinken. Es wäre dann sowas wie:

 

ohne weitere Riester-Besparung:

Annuitätendarlehen: 1.500 EUR im Monat

 

mit weiterer Riester-Besparung:

Annuitätendarlehen: 1.300 EUR im Monat

Riester-Tilgungsbeträge: 200 EUR im Monat

 

Irgendwie sowas...

 

Das, was du im Moment so im Kopf hast, ist so die halbe Variante. Nicht Fisch, nicht Fleisch. Ich ganz persönlich, halte davon nix. 

 

 

Ergänzender Hinweis, den ich bei dir vielleicht falsch verstanden oder gelesen habe: Meine Meinung  bezieht sich darauf, wenn man jetzt neu eine Finanzierung aufsetzen will oder eine Anschlussfinanzierung macht. 

 

Will man ein bestehendes Bankdarlehen einfach nur zum Ende hin ablösen, weil Restschuld und Riesterguthaben vielleicht gut zusammen passen, dann ist das mit "weiteren Riesterbeiträgen" natürlich nonsens und bringt keinen Mehrwert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Nun, der Riester Vertrag ist schon sehr lukrativ in seiner jetzigen Form. Zumindest für uns.

Nur wenn die Kinder raus wären (ich habe jetzt nur bis zum 1. gerechnet und auch nur wenn er nicht studiert) dann schmeißt man da jährlich 910€ drauf und bekommt kaum noch Zulagen.

Die Zinsen und Zinseszinsen sind natürlich auf die Dauer nicht schlecht. Keine Frage m. Allerdings ist die Tilgung vom Haus vielleicht besser? Das ausrechnen oder vergleichen kann ich nicht. und ich fühle mich hier regelmäßig überfordert wenn mit den Zahlen um sich geworfen wird. Ich rechne sehr gerne, kann aber schlecht folgen ohne praktische Beispiele.

 

Eine Finanzierung haben wir auch schon mit einem Bausparvertrag gerechnet. Bei der LBS. Ist in der heutigen Zeit vielleicht auch eine Möglichkeit, langfristig ein solides Zinsniveau zu halten. Da hilft die Tilgung bzw. Riester allerdings nicht um die Raten zu verringern

 

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie der Mann von der Sparkasse mich da beraten will, wenn ich selbst nicht weiß wie ich vorgehen möchte.

(der zuständige SB sitzt ganz wo anders und hat null Ahnung von unserer Situation bzw. unserem Vorhaben)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
  Am 7.4.2025 um 08:17 von Nos05:

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie der Mann von der Sparkasse mich da beraten will, wenn ich selbst nicht weiß wie ich vorgehen möchte.

Naja, aber das ist doch die übliche Lage. Der Berater/Verkäufer hat einen Wissensvorsprung und muss deutlich machen, welche Möglichkeiten Ihr habt. Das ist doch sein übliches Geschäft. Normale Darlehen, KFW-Darlehen, Riester-Darlehen, dass alles zu betrachten, ist seine Aufgabe als Finanzierungsberater. Das du das nicht kannst, ist doch völlig logisch. Du hast es ja auch nicht gelernt. Er aber schon.

 

Und wenn du irgendwo nicht folgen kannst, musst du fragen fragen fragen, es ist halt leider so. Es geht um viel Geld, dass muss man selbst verstehen.

 

Wenn Ihr keinen guten Ansprechpartner habt, sucht euch einen anderen. Oder geht zu einem anderen Finanzvermittler...sowas wie Dr. Klein, Interhyp oder oder oder. Es gibt so viele Möglichkeiten heutzutage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Ja so mache wir das! Danke sehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nos05

Der zuständige Berater der Sparkasse hat keine meiner Fragen beantwortet.
Wieviel ich und wann ich etwas einzahlen möchte, diese Entscheidung kann er mir nicht abnehmen.

Er verweist mich an meinen Steuerberater, falls ich einen habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
  Am 8.4.2025 um 09:55 von Nos05:

Der zuständige Berater der Sparkasse hat keine meiner Fragen beantwortet.
Wieviel ich und wann ich etwas einzahlen möchte, diese Entscheidung kann er mir nicht abnehmen.

Er verweist mich an meinen Steuerberater, falls ich einen habe.

 Will er wohl nicht arbeiten der gute.

 

Nunja, allgemeine Informationen hatte ich mal in einem YouTube Kanal gefunden. Der hat auch mehrere Video zum Thema Riester und Immofinanzierung damit. Stöber mal durch den Kanal

 

https://youtube.com/@derlehnen?si=n6BbjgBUm3idZfnL

 

Es gibt auch ein betreffendes Video zum entnehmen von Riesterguthaben. Kann es aber irgendwie nicht direkt verlinken. Es kommt ne Fehlermeldung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk

Daß eine Sparkasse keine Steuerberatung im Einzelfall leistet, finde ich nun weniger überraschend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...