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Nos05

Riester der Sparkasse - Prognose?

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Fondsanleger1966
vor 4 Stunden von cjdenver:

Es ist sicherlich auch nicht wirklich schlimm etwas zu viel eingezahlt zu haben. 

In diesem Fall schon. Dann gibt es keine hohe Abfindung, sondern nur die Mini-Rente.

 

vor 11 Stunden von Nos05:

Noch etwas für mich in meinen Augen sehr wichtiges und ich hoffe darauf eine Antwort zu erhalten.

 

zB das vorzeitige ableben von mir/uns bei 2x Sparkasse +1-2x HM Vertrag mit jeweils 8000€ könnte bedeuten, das zumindest die Kinder den/die ganzen Topf/Töpfe bekommen ohne etwas dafür tun zu müssen? Oder muss derjenige sich auch erst im Rentenalter befinden?

Wenn nur eine/r von Euch stirbt, kann der andere beim Sparkassenvertrag das Riesterguthaben vom Gesetz her förder*un*schädlich auf den eigenen Vertrag übertragen lassen, sofern der Riesteranbieter mitspielt. Etliche Anbieter wollen keine externen Eingänge mehr annehmen. Aber bei Euch wäre das ja inhouse und die Sparkasse spricht in E. 4.1 selbst davon. Eine definitive Aussage dazu kann Dir aber nur der Herr von der Sparkasse geben. 

 

Wenn ihr gleichzeitig sterbt und die Kinder erben, könnte es sein, dass die gesamte Förderung zurückgezahlt werden muss und nur der Rest an die Erben geht. Da kenne ich mich aber nicht aus = wiederum am besten den Herrn von der Sparkasse fragen.

 

Bei der HM hat es eine Änderung gegeben. Die HM sieht inzwischen anscheinend eine Sofort­rente für die Hinter­bliebenen vor, so schreibt es zumindest der Onlinerechner (war bei meinem Abschluss noch anders). Möglicherweise/vermutlich führt diese dann wegen der geringen Höhe zu einer Abfindung wg Kleinbetragsrente, aber das weiß ich nicht genau.

 

Unabhängig davon habt Ihr Euch gegenseitig (und für die Kinder) hoffentlich mit Risiko-Lebensversicherungen in ausreichender Höhe abgesichert. Ansonsten so bald wie möglich angehen.

 

vor 12 Stunden von Nos05:

wenn ich das jetzt grob richtig verstanden habe, muss man einerseits die Lage im Blick halten (Bezugsgröße, Konditionen für Verrentungen und Zinswende)

und andererseits den Topf nur so weit füllen, das nicht mehr als die Kleinbetragsrente zum Zuge kommt.

So ist es! Und ich denke, dass Du / Ihr das mit dem jetzigen Wissensstand und ein wenig weiteres Einarbeiten auch vernünftig hinbekommt.

 

vor 12 Stunden von Nos05:

ich würde meinen Vertrag jetzt erst mal pausieren und ihren befüllen wir mit Kinderzulagen und Eigenanteil wie oben geschrieben. Meiner ist jetzt bei 6600. wenn da jedes Jahr die Zinsen plus Endbonus drauf kommen liege ich über den  8000. Am Ende wäre es bestimmt nicht „schlimm“ etwas weniger als zu viel eingezahlt zu haben. Nur die Kleinbetragsrentengrenze sollten wir nicht überschreiten.

 

Parallel HM abschließen und dort 5€ einzahlen bis Limit bei Sparkasse von Frau erreicht ist und dann dort aufstocken.

Aufgrund Deiner Frage, was wäre, wenn einer von euch stürbe, würde ich es nun doch etwas anders vorschlagen, als in #21 geschrieben. Das ist mit wenig Mehraufwand verbunden und mit nur etwas mehr Kosten (aber nicht viel):

 

- HM bald für Frau und für Mann jeweils mit 5 €/Mo abschließen (Details siehe unten). Ich habe eben noch nachgesehen: Ein 40jähriger Mann wird ebenfalls angenommen.

- Einzahlungen bei der Sparkasse für beide stoppen, aber die Verträge dort natürlich bestehen lassen.

- Die Frau leistet in 2023 (nicht zu spät) eine angepasste Sonderzahlung für 2023 (790 € - gezahlte Raten in den Sparkassenvertrag + fehlende 5€/Mo-Raten in den HM-Vertrag)

- 2024 stellt Ihr beide einen Dauerzulagenantrag bei der HM für die Zeit ab 2023. Den Sparkassen-(Dauer-?)Zulagenantrag lasst Ihr bestehen, denn es dürfen für zwei Riesterverträge pro Person gleichzeitig Zulagenanträge gestellt werden. Die zentrale Zulagenstelle verteilt die Zulagen dann nach Anteil der gezahlten Beiträge auf die Verträge.

- 2024-2026 zahlt Ihr beide nur in HM ein.

- Ende 2026 schaut Ihr Euch die Gesamtsituation an und entscheidet dann, ob Ihr für die Frau ggf. weitere Riesterverträge abschließt oder den Sparkassenvertrag ab 2027 weiter befüllt. Bei Letzerem werdet Ihr in einem Todesfall und der Übertragung des Vertrages natürlich über die Abfindungsgrenze kommen. Aber vielleicht gibt es in knapp 4 Jahren bei einem evtl. höheren Zinsniveau doch wieder mehr und bessere Riesterangebote, so dass ihr mit einem Neuabschluss besser fahrt. Meine Frau + ich haben z.B. schon vor Jahren eine ganze Reihe von günstigen Riesterverträgen abgeschlossen, um auch bei einem Todesfall nicht über die Abfindungsgrenze zu kommen. Damals gab es noch etliche solcher Verträge.

 

vor 12 Stunden von Nos05:

Nur mit welchen Bedingungen sollte ich bei dem HM Riestern, wenn sowohl meine Frau und ich einen abschließen können?

Ergänzend zu den Angaben oben, sollte meine Frau dort angeben das sie verheiratet ist? Und wieso kann sie da Riestern wenn die Angaben nicht einmal stimmen?
Das habe ich noch nicht so ganz kapiert.

1) Bei Riester kann sich jedes Jahr alles ändern: Heirat, Scheidung. Hohes Einkommen, niedriges EK, gar kein EK. Kindergeld oder keines usw. Deshalb sind die Verträge sehr flexibel anpassbar.

 

2) Der Online-Rechner versucht dafür zu sorgen, dass auch Leute, die keinerlei Ahnung vom Riestern haben, einen für den Normalfall (=Verrentung) passenden Vertrag zu ihrer aktuellen Situation bekommen.

 

Ihr wollt aber einen für Euren Spezialfall (=Abfindung) passenden, günstigen Vertrag mit 5 Euro/Monat vereinbarten Beitrag haben. Denn es fallen in den ersten 5 Jahren 2,5% der gesamten vereinbarten Beitragssumme als Abschlusskosten an. Das Geld ist weg, auch wenn Ihr später nicht mehr einzahlt (was Ihr ja auch beabsichtigt).

 

Bei 5 €/Mo ergibt sich eine Beitragssumme von knapp 2.000 € für die Frau und ca. 1.500 € für den Mann, also einmalige Abschlusskosten von ca. 50 € bzw. ca. 38 €. Das lässt sich noch verkraften, neben den anderen Kosten, die anfallen. Die Verträge sind nicht wirklich billig, aber es passt mMn noch im Verhältnis zum Nutzen für Euch. Wenn Ihr höhere Beiträge vereinbart, wird es aber teurer.

 

3) Der Policenantrag ist separat zu sehen vom Zulagenantrag, den Ihr dann 2024 für 2023 natürlich ganz genau und korrekt ausfüllt.

 

4) Bei meinem Antesten kam für die Frau bei der Angabe mit 3 Kindern ein Produktinformationsblatt (das Ihr auf jeden Fall herunterladen und archivieren solltet!) heraus, das nicht stimmen kann. Deshalb dürften da auch die Kostenangaben vermutlich verzerrt sein. Ohne die Kinder passte es.

 

5) Du als mittelbar Berechtigter kannst gar nicht direkt online abschließen.

 

Ihr könntet so vorgehen:

- Daten für die Frau wie in #21 beschrieben eingeben, 5€/Monat wählen und dann das PIB herunterladen + sichern.

- Noch mal neu starten und Frau mit den 3 Kindern eingeben und dem mittelbar förderberechtigten Mann, diesem die Kinderzulagen aber *nicht* zuordnen, damit sie bei der Frau mitgerechnet werden (aber Einkommen bei 5.000€/Jahr lassen und frühestmöglichen Rentenbeginn wählen). 5€/Monat wählen. PIB herunterladen + sichern. Abschließen.

- Für den Mann: angestellt, 5.000€/Jahr, verheiratet, 0 Kinder, kein mittelbar förderberechtigter Ehegatte und S.2 wie in #21 beschrieben. 5€/Monat wählen. PIB herunterladen + sichern. Abschließen.

 

Gutes Gelingen!

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cjdenver
vor 32 Minuten von Fondsanleger1966:

In diesem Fall schon. Dann gibt es keine hohe Abfindung, sondern nur die Mini-Rente.

 

Bei den Umstaenden des OP ist diese Grenze aber noch ganz schoen entfernt, vor allem da es ja noch einige Jahre bia zum Renteneintritt sind und sich der Grenzbetrag typischerweise mit erhoeht. 

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 5 Stunden von cjdenver:

Bei den Umstaenden des OP ist diese Grenze aber noch ganz schoen entfernt, vor allem da es ja noch einige Jahre bia zum Renteneintritt sind und sich der Grenzbetrag typischerweise mit erhoeht. 

Eigentlich nicht. Es hängt - gerade auch wg. der beiden langen Laufzeiten - stark von der künftigen Zinsentwicklung ab. Und es kommt - wie bereits erwähnt - noch der Schlussbonus hinzu.

 

Die Bezugsgröße selbst stieg - wie in #21 ausgeführt - in den vergangenen 15 Jahren nur um ca. 2% p.a. an.

 

Die Gesamtverzinsung wird in *meinem eigenen Vertrag* mit *anderer* Zinsanpassung mit Zeitverzögerung langfristig in Richtung 4,2% p.a. gehen bei *unverändertem* Zinsniveau (2,7% Grund- und 1,5% Bonuszinsen). Sie wird in diesem Fall also den Anstieg der Bezugsgröße bald überholen.

 

Außerdem ermöglicht das aktuelle Zinsniveau erheblich höhere Auszahlungsraten beim Entnahmeplan und im Laufe der Zeit durch einen höheren Rechnungszins auch deutlich höhere Renten. Das würde das maximale Abfindungskapital empfindlich reduzieren.

 

Als geschätzter ungefährer Grenzwert z.B. für 2012 hatte ich oben 6.000-7.000 Euro Vertragswert zitiert (Quelle war @polydeikes  ). Wenn ich das um die Entwicklung der Bezugsgröße auf den heutigen Stand erhöhe, bin ich bei ca. 7.700-9.100 Euro. Das müsste man jetzt eigentlich mit der Zinsdifferenz "angenommener Sparkassen-Zins des TO - angenommene Bezugsgrößenentwicklung" und dem Schlussbonus abzinsen. Aber diese Excel-Tabelle, am Ende noch mit verschiedenen Zinsszenarien, darf gerne jemand anderes erstellen. ;-)

 

Wie bereits geschrieben mein Resümee:

Am 4.3.2023 um 08:05 von Fondsanleger1966:

Wenn wir in den nächsten Jahrzehnten keine hohen Zinsen bekommen sollten, könnte das alles passen für die Abfindung. Und wenn es langfristig richtig hohe Zinsen geben sollte, werden auch die Konditionen für die Verrentung wieder besser werden, so dass eine Verrentung vielleicht nicht mehr so unattraktiv wäre.

 

Aber es kann auch passieren, dass es nicht passt. Damit müsstet Ihr leben oder halt die Verträge niedriger befüllen.

 

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Nos05

Ich habe heute nicht schlecht gestaunt als auf meinem Riesterkonto trotz der im Startbeitrag angenommen Probleme, die Förderung in Höhe von 1075€ wieder eingegangen ist.
Dabei war das ausgefüllte Formular unvollständig und hätte neu ausgefüllt werden müssen, laut Bank. Ich habe das sogar noch schriftlich. Darauf habe ich mich nicht mehr gemeldet da mir ja klar davon abgeraten wurde weiter zu riestern.

Jetzt liege ich schon bei 7713€. Die Grenze von 8000€ sind so nicht mehr einzuhalten.

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