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MichaelMueller

Anrechnungszeiten deutsche Rentenversicherung

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MichaelMueller

Ich habe ein paar Fragen zu den Anrechnungszeiten wie Schulzeiten und Hochschulzeiten. 
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich durch diese Zeiten keine Rentenpunkte und dadurch mehr Rente sondern diese Zeiten werden angerechnet.

Weiter habe ich gelesen, dass dies auch für ein Fernstudium gilt.

Ich habe ein Fernstudium gemacht (welche die Bedingungen erfüllt) und einen 80% Job gehabt. Während dem Job habe ich ganz normal in die DRV eingezahlt, somit habe ich dort erstmal keine Lücke.

Was würde mir es nun bringen, dass Studium ebenfalls anrechnen zu lassen? Werden die Zeiten für das Studium einfach zusätzlich angerechnet?

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
  Am 23.2.2023 um 20:39 von MichaelMueller:

Ich habe ein Fernstudium gemacht (welche die Bedingungen erfüllt) und einen 80% Job gehabt.

 

Der Zeitaufwand für das Studium muss überwogen haben, damit es neben einer Arbeit als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Wenn du also 32 Stunden pro Woche gearbeitet hast, musst du mehr als 32 Stunden zusätzlich für das Studium aufgebracht haben. Sicher, dass das so war? Selbst wenn, kannst du es der Deutschen Rentenversicherung glaubhaft machen?

 

  Am 23.2.2023 um 20:39 von MichaelMueller:

Was würde mir es nun bringen, dass Studium ebenfalls anrechnen zu lassen?

 

Für die Altersrente typischerweise gar nichts. Eine eventuelle Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente würde es möglicherweise leicht erhöhen, weil die Studienzeit aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen würde; wenn du also davor und danach insgesamt wesentlich mehr verdient hast, würde sich der Durchschnitt erhöhen.

 

  Am 23.2.2023 um 20:39 von MichaelMueller:

Werden die Zeiten für das Studium einfach zusätzlich angerechnet?

 

Nein, nie. Jeder Kalendermonat kann höchstens einmal gezählt werden.

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Justphil
  Am 23.2.2023 um 20:56 von chirlu:

Für die Altersrente typischerweise gar nichts. Eine eventuelle Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente würde es möglicherweise leicht Erhöhen, weil die Studienzeit aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen würde; wenn du also davor und danach insgesamt wesentlich mehr verdient hast, würde sich der Durchschnitt erhöhen.

Ich hab meine Zeiten anrechnen lassen, allein schon weil die Politik gern mal Gesetze ändert und dann Zeiten neu anerkennt oder auch nicht.

 

Ansonsten hat @chirlu schon das wichtigste Zusammengefasst, hilft somit eher wie oben beschrieben wenn diese Zeit dann aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen wird.

 

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Sascha.
  Am 23.2.2023 um 20:56 von chirlu:

Nein, nie. Jeder Kalendermonat kann höchstens einmal gezählt werden.

Nich ganz richtig.
Ich habe im Jahr 2007 dreizehn Monate angerechnet bekommen bei der Rentenkontenklärung, weil für meine Ausbildung die Ausbildungszeit Pauschal angerechnet wurde und ich aber 1 Monat vor Ende der Ausbildungszeit schon voll gearbeitet hatte.
Deshalb kamen irgendwie 6 Monate Ausbildung + 7 Monate Arbeitszeit = 13 Monate Anrechnungszeit zusammen. :P

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MichaelMueller
  Am 23.2.2023 um 20:56 von chirlu:

 

Der Zeitaufwand für das Studium muss überwogen haben, damit es neben einer Arbeit als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Wenn du also 32 Stunden pro Woche gearbeitet hast, musst du mehr als 32 Stunden zusätzlich für das Studium aufgebracht haben. Sicher, dass das so war? Selbst wenn, kannst du es der Deutschen Rentenversicherung glaubhaft machen?

 

Oh echt? Hast du dazu ein Link?
Ich dachte der Zeitaufwand muss >20h pro Woche sein?

 

Mal unabhängig davon, woher weiß die DRV das es >32h sein müssen :)? 

 

  Am 23.2.2023 um 20:56 von chirlu:

Nein, nie. Jeder Kalendermonat kann höchstens einmal gezählt werden.

Gut, dann bringt es eigentlich aktuell nicht viel. Ich habe aktuell nur die v510 Formulare mit Stempel von den Unis und den Zeiten. 

 

  Am 23.2.2023 um 21:00 von Justphil:

Ansonsten hat @chirlu schon das wichtigste Zusammengefasst, hilft somit eher wie oben beschrieben wenn diese Zeit dann aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen wird.

Ah das ist mir neu Danke, das wäre bei mir durchaus vorteilhaft, weil ich zu der Zeit natürlich nicht annähernd an der BBG bin

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chirlu
  Am 23.2.2023 um 21:34 von MichaelMueller:

Oh echt? Hast du dazu ein Link?

 

§ 58 Abs. 4a SGB 6.

 

  Am 23.2.2023 um 21:34 von MichaelMueller:

Ich dachte der Zeitaufwand muss >20h pro Woche sein?

 

Das noch zusätzlich.

 

  Am 23.2.2023 um 21:34 von MichaelMueller:

das wäre bei mir durchaus vorteilhaft

 

Aber wie gesagt nicht für die Altersrente.

 

  Am 23.2.2023 um 21:34 von Sascha.:

Ich habe im Jahr 2007 dreizehn Monate angerechnet bekommen bei der Rentenkontenklärung, weil für meine Ausbildung die Ausbildungszeit Pauschal angerechnet wurde und ich aber 1 Monat vor Ende der Ausbildungszeit schon voll gearbeitet hatte.
Deshalb kamen irgendwie 6 Monate Ausbildung + 7 Monate Arbeitszeit = 13 Monate Anrechnungszeit zusammen. :P

 

Will ich nicht grundsätzlich ausschließen, denn es gibt (und gab) im Sozialversicherungsrecht unglaublich viele Sonderregelungen und Ausnahmen. Für mindestens so wahrscheinlich halte ich aber ein Missverständnis auf deiner Seite. Wenn du zum Beispiel offiziell bis Juni in Ausbildung warst und tatsächlich ab Juni schon „richtig“ gearbeitet hast, dann ist der Juni zwar ggf. doppelt belegt, wird aber für Wartezeiten trotzdem nur einmal gezählt. Das mit 13 Monaten Anrechnungszeit kann aber definitiv nicht sein, weil es keinen Grund gibt, warum „richtige“ Arbeit Anrechnungszeit sein sollte.

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Bolanger
  Am 23.2.2023 um 21:00 von Justphil:

Ich hab meine Zeiten anrechnen lassen, allein schon weil die Politik gern mal Gesetze ändert und dann Zeiten neu anerkennt oder auch nicht.

Ob man Studienzeiten heute anrechnen lässt oder später dürfte egal sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei zukünftigen gesetzesänderungen Studienzeiten, die ich heute angegeben habe anders bewertet werden als wenn ich sie erst später angebe. Nur weil die Zeiten im Versicherungsverlauf auftauchen bedeutet das noch nicht, dass sich daraus heute schon verbindliche Ansprüche für die zukünftige Rente ableiten lassen.

 

Man sollte sich zudem überlegen, wann man Versicherungszeiten angibt. Um nicht kurz vor der Rente noch jahrzehnte alte Studienbescheinigungen hinterrezurennen wäre es vorteilhaft, wenn man diese zeitnah bei der DRV angibt. Im Gegenzug verliert man aber auch Flexibilität bei der gestaltung der Rente. Wenn zeiten belegt sind, dann sind sie belegt und können nicht z.B. durch freiwillige Zahlungen anderweitig belegt werden. 

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MichaelMueller
  Am 23.2.2023 um 22:00 von chirlu:

Danke ich denke du beziehst dich auf:

(4a) Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind nur Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt.

 

Ich dachte immer schulischen Ausbildung sind keine Hochschulzeiten, aber gehört auch dazu.

 

Dann die Frage woher weiß die DRV wieviel Stunden ich arbeiten musste? 
Du z.B. bist schon mal von einer 40h Stunde ausgegangen. Die Tarifler sehen das wohl anders etc ;).

 

 

  Am 23.2.2023 um 22:00 von chirlu:

Aber wie gesagt nicht für die Altersrente.

Achso die Durchschnittsberechnung auch nur für die Hinterbliebenenrente, okay ja dann mal schauen ob ich mir den Stress antue ;)

  Am 24.2.2023 um 09:14 von Bolanger:

Man sollte sich zudem überlegen, wann man Versicherungszeiten angibt. Um nicht kurz vor der Rente noch jahrzehnte alte Studienbescheinigungen hinterrezurennen wäre es vorteilhaft, wenn man diese zeitnah bei der DRV angibt. 

Darum habe ich mal die V0510 von allen Schulen und Hochschulen bestätigen lassen.

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 09:14 von Bolanger:

Im Gegenzug verliert man aber auch Flexibilität bei der gestaltung der Rente.

 

Nein – du kannst dir nicht aussuchen, welche Zeiten du angibst. Wenn du anrechenbare Studienzeiten hast, müssen sie rein, auch wenn es dir im Einzelfall anders lieber wäre. Die Flexibilität ist also von Anfang an nicht da, du kannst sie nicht erst verlieren.

 

  Am 24.2.2023 um 09:17 von MichaelMueller:

Dann die Frage woher weiß die DRV wieviel Stunden ich arbeiten musste?

 

Aus den Belegen, die du ihr vorlegst, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Stundenzettel o.ä. Ein Indiz ergibt sich auch aus dem Gehalt, das gemeldet wurde: Wenn du 5000 Euro im Monat verdient hast, ist es wenig glaubhaft, dass du dafür nur 10 Wochenstunden gearbeitet hast.

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hilflos
  Am 23.2.2023 um 20:39 von MichaelMueller:

Was würde mir es nun bringen, dass Studium ebenfalls anrechnen zu lassen? Werden die Zeiten für das Studium einfach zusätzlich angerechnet?

ein möglicher Vorteil wurde noch nicht erwähnt. du kannst für lange Ausbildungszeiten, Beiträge nachzahlen . Das geht bis zum 45 Lebensjahr

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 09:50 von hilflos:

ein möglicher Vorteil wurde noch nicht erwähnt.

 

Weil es hier nicht einschlägig ist. Die Zeiten sind bereits mit Beiträgen belegt.

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Bolanger
  Am 24.2.2023 um 09:33 von chirlu:

Nein – du kannst dir nicht aussuchen, welche Zeiten du angibst. Wenn du anrechenbare Studienzeiten hast, müssen sie rein, auch wenn es dir im Einzelfall anders lieber wäre. Die Flexibilität ist also von Anfang an nicht da, du kannst sie nicht erst verlieren.

Woher weiss denn die DRV, wie lange jemand studiert hat? Deer eine ist in 8 Semestern durch und macht danach noch 4 Semester Urlaub, der andere studiert 12 Semester voll durch. Wieder ein anderer macht 8 Semester voll durch, trödelt dann nochmal 4 Semester rum und dabei einen Nebenjob, den er je nach Aufwand auch als Hauptjob deklarieren könnte. Es gibt Gestaltungsspielraum.

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 10:01 von Bolanger:

Woher weiss denn die DRV, wie lange jemand studiert hat?

 

Zunächst einmal fragt sie dich, und du bist verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten.

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Bolanger
  Am 24.2.2023 um 10:39 von chirlu:

Zunächst einmal fragt sie dich, und du bist verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten.

Wüsstest Du kurz vor dem Renteneintritt noch, ob Dein Nebenjob während des Studiums nun 20 oder 21 Stunden die Woche waren? Könntest Du nach Jahrzehnten noch nachhalten, wie viele Stunden pro Woche Du tatsächlich für die Ausbildung inkl. Lernen zu Hause aufgebracht hast? Es gibt da Gestaltungsspielraum. 

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 10:57 von Bolanger:

Es gibt da Gestaltungsspielraum.

 

Du meinst Raum für Betrug.

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Grubner

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Kontenklärung gestellt. Es ging hierbei auch um die Eintragung von Ausbildungszeiten (Schule + Studium). Ich musste sehr viele Nachweise zur Verfügung stellen, u.a. Diplomzeugnis, Schulzeugnis, Bescheinigung über Schulbesuch, Studienbescheinigung usw. Immer versehen mit konkreten Daten (Plural Datum!). Ansonsten wäre es nicht anerkannt worden. Ich sehe da wenig "Gestaltungsspielraum". :D

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Peter23
  Am 24.2.2023 um 12:24 von Grubner:

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Kontenklärung gestellt. Es ging hierbei auch um die Eintragung von Ausbildungszeiten (Schule + Studium). Ich musste sehr viele Nachweise zur Verfügung stellen, u.a. Diplomzeugnis, Schulzeugnis, Bescheinigung über Schulbesuch, Studienbescheinigung usw. Immer versehen mit konkreten Daten (Plural Datum!). Ansonsten wäre es nicht anerkannt worden. Ich sehe da wenig "Gestaltungsspielraum". :D

Kannst Du für den Laien nochmal darstellen, welche Vorteile es bringt diese Studienzeiten nachtragen zu lassen?

Ich habe gerade mal das entsprechende Formular runtergeladen (siehe unten den Link) und dort soll ich direkt alle Beitragszeiten, die ich nachtragen möchte angeben. Kann man sich nicht erstmal eine Info einholen, was denn schon im Konto eingetragen ist bevor man angibt, was man nachtragen möchte? Wenn ja, wie?

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html

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Sapine
  Am 24.2.2023 um 13:25 von Peter23:

Kann man sich nicht erstmal eine Info einholen, was denn schon im Konto eingetragen ist bevor man angibt, was man nachtragen möchte? Wenn ja, wie?

Ab einem gewissen Alter bekommt man die automatisch, aber man kann sie auch anfordern. Allerdings musste ich die Erfahrung machen, dass es unterschiedliche Auskünfte gibt (wehe du benutzt die falsche Bezeichnung ;)). 

  Zitat

Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und 5 Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Versicherungsverlauf_Liste.html#ab700863-a242-4cd7-b340-64db29d624e6

 

Das geht sogar auch online 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Juli_2021/unterlagen_anfordern_einreichen.html

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MichaelMueller
  Am 24.2.2023 um 09:33 von chirlu:

Aus den Belegen, die du ihr vorlegst, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Stundenzettel o.ä. Ein Indiz ergibt sich auch aus dem Gehalt, das gemeldet wurde: Wenn du 5000 Euro im Monat verdient hast, ist es wenig glaubhaft, dass du dafür nur 10 Wochenstunden gearbeitet hast.

Also Belege habe ich sämtlich v0510 von den Schulen und Hochschulen.

Damals ungefähr 3k brutto verdient. Aber ehrlich gesagt keine Ahnung wieviel Stunden es genau waren 25-28h pro Woche. Teilweise auch variabel.
Wie muss man die Nachweise denn erbringen, muss der alte AG die Unterlagen >10 Jahre aufheben? Ich müsste mal rauskramen, ob ich von der Zeit noch etwas habe

 

 

Aber bisher halten sich die Vorteile in Grenzen, um da ein riesen Fass aufzumachen. Ich würde es mal einreichen und die da detaillierte Nachweise wollen, dann lass ich es halt

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alsuna
  Am 24.2.2023 um 16:20 von MichaelMueller:

Ich müsste mal rauskramen, ob ich von der Zeit noch etwas habe

Genau deshalb habe ich gelernt, bei wichtigen Stichtagen im Leben, z.B. dem Studienende eine Kontenklärung zu machen. Dann liegen die Daten bei der DRV in der Datenbank und man ist auf der sicheren Seite.

Ich drücke dir die Daumen, dass du noch genügend Belege zusammen bekommst.

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akista

Ich würde das Thema noch mal von der anderen Seite beleuchten: Aktuell kannst du nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 (steigt auf 65 an; kA, wo wir aktuell liegen in Rente gehen).

Insgesamt kannst du in deinem Leben, ich meine, 8 Jahre Ausbildungszeiten, teilweise inkl. Schule, anrechnen lassen.

Wenn du diese nun mit deinem Fernstudium belegen würdest und dadurch andere Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden können (weil 8 Jahre voll sind), gehen dir evtl. Jahre verloren. Ich würde also schauen, dass ich die Jahre mit Jahren auffülle, in denen du definitiv keine Beiträge gezahlt hast.

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 20:28 von akista:

Wenn du diese nun mit deinem Fernstudium belegen würdest und dadurch andere Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden können (weil 8 Jahre voll sind), gehen dir evtl. Jahre verloren.

 

Gleiches Thema wie oben: Du kannst es dir nicht aussuchen. Es werden (wenn es mehr sind) immer die chronologisch ersten acht Jahre berücksichtigt.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller

Die ersten 6 Jahre sind schon berücksichtigt. 17 - 23. 

 

Darum geht es lediglich um 2 Jahre Fernstudienzeit. Da kommt aus meiner Sicht nur die Anfangszeit in Betracht, in der ich nicht voll gearbeitet habe.

 

Edit:

Wie kann  man Ausbildungszeiten anrechnen lassen? Da zahlt man doch auch schon die DRV ein oder?

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chirlu
  Am 24.2.2023 um 23:07 von MichaelMueller:

Wie kann  man Ausbildungszeiten anrechnen lassen?

 

Kontenklärung beantragen. Entsprechende Angaben machen und Nachweise einreichen.

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Bolanger
  Am 24.2.2023 um 11:33 von chirlu:

Du meinst Raum für Betrug.

Nein, ich meine Gestaltungsspielraum. Beantworte folgende Frage:

  Am 24.2.2023 um 10:57 von Bolanger:

Wüsstest Du kurz vor dem Renteneintritt noch, ob Dein Nebenjob während des Studiums nun 20 oder 21 Stunden die Woche waren? Könntest Du nach Jahrzehnten noch nachhalten, wie viele Stunden pro Woche Du tatsächlich für die Ausbildung inkl. Lernen zu Hause aufgebracht hast?

Du könntest kurz vor Rentenbeginn der DRV natürlich wahrheitgemäß mitteilen, dass Du die Details Deiner Ausbildung und Nebenerwerbstätigkeiten nicht mehr kennst und sie bitten, sich selbst dazu Gedanken zu machen. Das hat bei einem Bekannten dazu geführt, dass die DRV keine Entscheidung getroffen hat, da sie mit "sucht Euch etwas aus" nicht arbeiten. Er wurde aufgefordert, eindeutige Angaben zu machen. In einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter wurde dann gemeinschaftlich eine Lösung gefunden. Das ist Gestaltungsspielraum und kein Betrug.

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