Zum Inhalt springen
Moneysac

Welche Daten vom IB (Interactive Brokers) Kontoauszug für die deutsche Steuererklärung?

Empfohlene Beiträge

Moneysac

Hallo zusammen, ich weis, es gibt eine Fülle an Einträgen zu der leidigen Steuerthematik, aber letztlich habe ich das, was ich suche, nicht gefunden. Nach Anregung hier im Forum habe ich mein USD-Konto zum Jahresende 2022 auf EUR umgestellt. Ich handle nur US Aktien long (Keine Shorts, Derivate usw.), sollte also eigentlich gar nicht tragisch sein. Bisher habe ich einfach den Gewinn (oder Verlust) basierend auf der Differenz zwischen Anfangs- und Endkontostand ermittelt. Lt. Steuerberater ist das nicht mehr machbar. Gut. Ich erstelle also bei IB einen Kontoauszug für das ganze Jahr und habe dann im Wesentlichen die Auswahl zwischen "Market - to Market-Performance", "Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance" und den "Transaktionen". Vergleiche ich diese drei Aufstellungen, habe ich drei völlig unterschiedliche Ergebnisse im Gesamtgewinn! Vergleiche ich das Ganze dann noch mit meinem Tradingjournal, habe ich ein viertes Ergebnis, die Zahlen weichen bis zu 30% voneinander ab!! Und das, wo ich zum Ende 2022 alle Positionen geschlossen habe, um das Ganze noch einfacher zu machen. Wtf: was trage ich nun in die Steuererklärung ein???

Vielen Dank für Eure Hilfe...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Noctus100

Bei CapTrader kann man bei den Steuerberichten auswählen, dass man einen Informativen Deutschen Bericht möchte. Aus diesem sollen alle relevanten Anlagen/Zeilen für die Steuererklärung hervorgehen. Hast Du das in Deinem Account schon aktiviert? Der steht allerdings erst ein paar Wochen vor der Abgabefrist zur Verfügung bzw. irgendwo so um den Mai herum.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelWe
  Am 20.2.2023 um 17:09 von Noctus100:

Bei CapTrader kann man bei den Steuerberichten auswählen, dass man einen Informativen Deutschen Bericht möchte. Aus diesem sollen alle relevanten Anlagen/Zeilen für die Steuererklärung hervorgehen. Hast Du das in Deinem Account schon aktiviert? Der steht allerdings erst ein paar Wochen vor der Abgabefrist zur Verfügung bzw. irgendwo so um den Mai herum.

 

Geht bei Interactive Brokers genauso. Captrader ist ja nichts anderes als ein Introducing Broker für IB. Das heißt selbe Leistung, aber höhere Gebühren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneysac

 

  Am 20.2.2023 um 17:17 von MichaelWe:

 

Geht bei Interactive Brokers genauso.

Schön wärs... Wo und wie bei IB?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelWe
  Am 20.2.2023 um 19:02 von Moneysac:

 

Schön wärs... Wo und wie bei IB?

Im Client Portal bei den Steuerdokumenten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
  Am 20.2.2023 um 14:31 von Moneysac:

Wtf: was trage ich nun in die Steuererklärung ein???

Es ist eigentlich ganz einfach. Immer das in die Steuererklärung eintragen, was Du mit Dokumenten nachweisen kannst. Wenn das Finanzamt also Belege verlangen würde und Du die Kontoauszüge nachreichst, sollten die Sachbearbeiter die Zahlen dort rauslesen können, die Du angegeben hast. (Berechtigte) Abweichungen davon solltest Du sauber begründen können.

 

  Am 20.2.2023 um 19:02 von Moneysac:

Schön wärs... Wo und wie bei IB?

Kontoverwaltung/Performance & Berichte/Steuerdokumente irgendwo da auf der rechten Seite im unteren Bereich? Zumindest nach meiner Erinnerung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneysac

Das ist ja mein Problem. Ich kann den Auszug mit den Transaktionen ausdrucken und einreichen, aber auch die Market to Market Performance. Nur: die beiden unterscheiden sich enorm. Welcher ist der richtige? 

Bei der Kontoverwaltung war ich auch schon bei Berichte/Steuern/Informative Steuerberichte/Rechtsordnungen. Das sieht super aus, man kann hier einen Schieber für Deutschland aktivieren, ich habe schon erleichtert aufgeseufzt - allerdings ist alles, was ich dann abrufen kann, ein Report über Dividenden, Quellensteuer und der "Common Reporting Standart Report". mit dem kann ich nichts anfangen....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
goccih
  Am 21.2.2023 um 19:17 von Moneysac:

Das ist ja mein Problem.

Wenn du dein Konto in USD geführt hast, kann meiner Meinung nach, keine der IB-Auswertungen für dich richtig sein. Für das Finanzamt musst du den Verkaufspreis in Euro (mit dem Wechselkurs zum Verkaufstag) vom Einkaufpreis in Euro (mit dem Wechselkurs des Kauftages) abziehen, um den Gewinn/Verlust zu ermitteln. Gebühren (in Euro) natürlich noch einbeziehen. Und auch die Dividenden und Quellensteuer (in Euro) nicht vergessen. (Dafür gibt es bei IB einen eigenen Report). Wenn du nicht wild hin und her getradet hast, sollte das eigentlich machbar sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Hi Moneysac,

mir scheint, dass Dein Problem ein ganz anderes ist.

Du solltest Dich erst mal schlau machen, welche Daten Du für eine Steuererklärung brauchst. Dann kannst du nämlich auch nachschauen, wo bzw. wie du an diese Daten heran kommst.

  Am 20.2.2023 um 14:31 von Moneysac:

Ich handle nur US Aktien long (Keine Shorts, Derivate usw.),

Ich nehme das mal als Ausgangssituation., dann wirst du

a) Dividendenerträge (§ 20 I Nr. 1 EStG) und

b) Veräußerungsgewinne (§ 20 II Nr. 1 Satz 1 EStG)

haben. Vielleicht noch ein paar Sonderfälle (Stockdividenden, Sachausschüttungen, Kapitalmaßnahmen/Fusionen/Abspaltungen etc).

 

zu a) Dividenden: Kapitalertrag ist die Bruttodividende. Je nach Vereinbarung behält IB von Dir 30% oder nur 15% QSt ein. 30%, wenn du keinen Auftrag/Extraformular auf automatische Reduzierung gestellt hast, weil du nach US-Recht Erstattungsberechtigter bist für 15%. Die verbleibenden 15% solltest du übrigens ebenfalls erfassen, denn die sind in Deutschland anrechenbar.

(benötigte Daten dafür: Summe einbehaltener QSt (nach Länder***), Summe erstattungsfähiger QSt (nach Länder). Es gilt das Zuflussprinzip: Also welche Dividenden wurden Dir zwischen dem 1.1. und 31.12. auf dem Konto gutgeschrieben.

 

zu b) Veräußerungsgewinne (aus Aktien): Erfasst werden alle Verkäufe zwischen 1.1. bis 31.12. (Ausführungstag an der Börse/Handelspartner), aber auch nur die.
Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös (umgerechnet in EUR mit Tageskurs zum Verkaufszeitpunkt) minus Kaufkosten (in EUR, zum Kaufdatum umgerechnet) inkl. aller Spesen, die dabei angefallen sind.

Bei Teilverkäufen muss FIFO beachtet werden, wenn es um die Frage geht, welche angeschafften Bestände dagegen gerechnet werden.

 

Verluste aus Aktienveräußerungen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungsgeschäfte verrechnet werden (Daten dafür: getrennte Erfassung von Aktienveräußerungen mit Gewinn/mit Verlust)
Nebenbei: Mark-To-Market interessiert  im dt. Steuerrecht nicht. Market Value interessiert nur im Verkaufsfall, und dann reicht ein Blick aufs Konto, was Dir da als Verkaufserlös gutgeschrieben wurde.

 

Wenn du so um die 10 Aktien im Jahr hast, dann geht das mit Zettel und Kugelschreiber immer noch am schnellsten: 40 Dividenden (4 je Aktie), 10 Verkäufe und dazu die Anschaffungen aus irgendwelchen Vorjahren suchen. USD-Beträge in EUR umrechnen (dazu EUR-Referenzkurse (Tageskurse) bei der Bundesbank als Exceltabelle runterladen.

Auf die Sonderfälle wie Aktiensplits, Sachausschüttungen etc. gehe ich jetzt nicht ein. Das muss man im Einzelfall nachschauen. IB selbst wird Dir da regelmäßig nicht weiterhelfen können. Und die US-Gesellschaft auch nicht.

 

Ansonsten einfach nachschauen, wo in welchen Berichten bei IB diese Informationen auftauchen. Wenn du da nicht weiterkommst, dann hast du meiner Meinung nach die falsche Bank gewählt. Wie sagen die Amis dazu: You get what you paid for.

 

 

***nach Länder deshalb, weil z.B. QSt aus Dividenden dt. Aktien anders behandelt werden als QSt aus US-Titel und die Höhe der max. anrechenbaren QSt von Land zu Land unterschiedlich sein kann, denn das wird zwischen Deutschland und dem Drittstaat bilateral ausgehandelt (Doppelbesteuerungsabkommen), was z.B. dazu führt, dass z.B. Wasserkraftwerke am Rhein auf der Grenze zwischen D und Schweiz eine Extra-Extraregelung im D-CH-DBA haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
  Am 22.2.2023 um 10:42 von MeinNameIstHase:

Wenn du so um die 10 Aktien im Jahr hast, dann geht das mit Zettel und Kugelschreiber immer noch am schnellsten: 40 Dividenden (4 je Aktie), 10 Verkäufe und dazu die Anschaffungen aus irgendwelchen Vorjahren suchen. USD-Beträge in EUR umrechnen (dazu EUR-Referenzkurse (Tageskurse) bei der Bundesbank als Exceltabelle runterladen.

Und dabei First-In First-Out für die Ermittlung von Währungsgewinnen/Verlusten nicht vergessen.

Die darf man in Anlage SO erklären.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
  Am 22.2.2023 um 18:15 von B.Axelrod:

Ermittlung von Währungsgewinnen

Ganz allgemein, eine Buy-and-Hold-Strategie oder eine "immer voll investiert"-Strategie sind gute Argumente, auf eine Ermittlung von Whg-Gewinne (als private Veräußerungsgeschäfte) zu verzichten. Entweder ist dann kein Geld auf dem Whg-Konto oder die Geldbeträge liegen so lange auf dem Währungskonto, dass keine steuerpflichtigen private Veräußerungsgeschäfte vorliegen.

 

Ein konkreter Check ist: 

Die durchschnittlichen Whg-Bestände nehmen (z.B. je Monat und Mittelwert bilden) und mit der Kursschwankung im Jahresverlauf multiplizieren (USD/EUR-Chart ausdrucken, obere und untere Linie als Schwankung einzeichnen). Ist das unter der §23-Freigrenze in Höhe von 600 Euro kann man guten Gewissens auf eine genaue Gewinnermittlung verzichten und es auch so im Anschreiben ans FA schreiben, weil überschlägig kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstanden ist.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneysac

@MeinNameIstHase

besten Dank für die Detailhinweise, das ist schön genau erklärt, was ich bis jetzt ungefähr wusste. Die Dividenden sind kein Problem, die werden ja von IB logisch aufgeschlüsselt, zudem sind die Nasdaq Titel ohnehin nicht die fleißigsten Zahler. 

@B.axelrod

Währungsgewinne sind auch kein Thema. Bin praktisch immer fast voll investiert.

Nur: meine Grundfrage ist immer noch nicht restlos geklärt: Welchen Bericht von IB nehme ich? Gut, Market  to Market entspricht nicht den deutschen Vorgaben, soweit klar.

Im Prinzip geht es um die im Steuer Jahr abgeschlossenen Trades. Woraus nehme ich die bei IB? Eigentlich kommen zwei in Frage: "Transaktionen" und "Übersicht zur realisierten Performance".

wat denn nu? scheinbar ist das doch dasselbe, aber ich bekomme hier stark abweichende Ergebnisse! Dazu kommt, dass sich die Ergebnisse aus der realisierten Performance in keinster Weise mit dem Anfangs-Endkontostand decken - auch nicht, wenn ich die nicht-realisierten Positionen mitrechne...

Ob IB die richtige Bank ist? Nun ja, es sind im Jahr zwischen 50 und 100 Trades - wo würdet ihr diese durchführen? Bei Comdirect z. B.  pro Trade so um die 10 - 30 Euro - pro Trade... Zudem sind manche Titel eben nur an der Nasdaq gelistet - mir bleibt eigentlich keine andere Wahl als IB, zumindest kenne ich keine.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
  Am 22.2.2023 um 20:53 von Moneysac:

Welchen Bericht von IB nehme ich?

Die haben alle ihre Fehler!

Der "informative Steuerbericht" macht seine Aufgabe prinzipiell gut, kommt aber im Detail (z.B. Einstandskurse) auf nicht nachvollziehbare Daten.

Eine Jahresauswertung unter "Kontoauszug", wie ich das jahrelang praktiziert habe, berechnet die Gewinne in Fremdwährung und konvertiert das Endergebnis. Das ist steuerlich falsch.

Am saubersten wäre, so meine aktuelle Arbeitshypothese, ein Excel aus dem Cashflow-Bericht der Kontoauszüge in Basiswährung. Dann sind zumindest Einstands- und Verkaufskurse sauber in Euro aufgeschlüsselt.

Wenn man alle Transaktionen und Zinsszahlungen von Anfang an auf diese Art konsequent dokumentiert, dürfte in einem übersichtlichen Depot (Aktien, Anleihen, keine Derivate) ein ziemlich stimmiges Endergebnis herauskommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
  Am 22.2.2023 um 20:53 von Moneysac:

Ob IB die richtige Bank ist? Nun ja, es sind im Jahr zwischen 50 und 100 Trades - wo würdet ihr diese durchführen? Bei Comdirect z. B.  pro Trade so um die 10 - 30 Euro - pro Trade... Zudem sind manche Titel eben nur an der Nasdaq gelistet - mir bleibt eigentlich keine andere Wahl als IB, zumindest kenne ich keine.

 

Hast Du Dir schon die Onvista Bank angeschaut? Auch eine Marke der Commerzbank, aber niedrigere Kosten - und man kann an Nasdaq, AMEX und NYSE handeln.

 

Allerdings ist die Web-GUI gelegentlich nicht erreichbar, wenn es an der Börse heiß her geht. Also nicht geeignet, wenn man in einem Crash handeln möchte.

 

Weiterhin würde mir noch Smartbroker einfallen. Dort kann man auch an Nasdaq, AMEX, NYSE und vielen weiteren Börsen handeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneysac

@ Cai Shen: Danke. Ich bin schon verzweifelt und habe an mir gezweifelt. Die Berichte kommen mir vor wie mit einem Zufallsgenerator erzeugt. Beispiel: Am 30. Dez. 22 habe ich alle offenen Positionen (nur Aktien long, keine Shorts, keine Derivate!) geschlossen. IB weist einen 5 Stelligen Verlust als nicht realisiert aus. OK, dachte ich, wird dann wohl ins Jahr 2023 übertragen. Falsch gedacht. Im  Report für 2023, Jahresbeginn bis heute, gibt es weder einen nennenswerten Betrag bei den offenen noch bei geschlossenen Positionen. Dieser Verlust ist also glatt untergegangen....

Die Sache mit der Excel-Tabelle habe ich auch schon praktiziert, nur, wie norica schon erwähnt hat, für die Excel-Tabelle könnte ich auf Nachfrage keine Belege liefern! Die Tabelle füttere ich ja nach jedem Trade mit den Handelsdaten bzw. Kursen - wenn also die Jahresaufstellung der Transaktionen falsch ist, habe ich wieder keinen Beleg...

@stagflation: Onivsta kenne ich gut, ist auch in Ordnung. Die Kosten würden sich relativieren, wenn ich keinen Steuerstreß mehr hätte. Das ist schön langsam eine Überlegung wert. Doch selbst wenn ich wechseln würde, muss ich noch Ordnung ins Chaos der letzten Jahre bringen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolm

Laut

https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steuerverkuerzung-oder-steuerhinterziehung-wegen/

Referenz auf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.html    Seite 57

müssen Währungsgewinne / -verluste nun nicht in die Anlage SO, sondern in die Anlage KAP bei verzinslichen Fremdwährungsguthaben.

 

Gilt meines Erachtens bei IB, da IB ja Zinsen auf die Fremdwährungspositionen zahlt.  Wie seht ihr das?

 

Ich war mit meiner USD-Fremdwährungsposition bei IB (Konto wird in EUR geführt) immer im Minus und muss dafür natürlich auch Zinsen bezahlen.

Ist dann halt nicht ein Fremdwährungsguthaben, wie im BMF-Schreiben, sondern ein negatives Fremdwährungsguthaben. 

Dann müssen meines Erachtens auch die dort aufgelaufenen Währungsgewinne / -verluste laut FX Income Worksheet von IB in die Anlage KAP und nicht in die Anlage SO.

Denn was die Versteuerung von Währungsgewinne / -verluste angeht, müsste es doch egal sein, ob diese mit long oder short Fremdwährungspositionen erzielt werden.

Wie seht ihr das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
  Am 23.2.2023 um 19:30 von Moneysac:

OK, dachte ich, wird dann wohl ins Jahr 2023 übertragen. Falsch gedacht. Im  Report für 2023, Jahresbeginn bis heute, gibt es weder einen nennenswerten Betrag bei den offenen noch bei geschlossenen Positionen. Dieser Verlust ist also glatt untergegangen....

@MoneysacIn den Einstellungen das Datum ändern könnte helfen. (1.1.22-....).

Aber da steuerliche Verluste bei einer ausländischen Bank grundsätzlich nur für das Jahr der Entstehung bei Finanzamt deklariert werden können,

ist das, was IB macht, eigentlich korrekt. Für die Steuererklärung des Steuerjahres 2023 wäre der Verlust bereits verfallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
  Am 26.2.2023 um 18:15 von rolm:

Seite 57

müssen Währungsgewinne / -verluste nun nicht in die Anlage SO, sondern in die Anlage KAP bei verzinslichen Fremdwährungsguthaben.

Die Bank in Deutschland musst du mir zeigen, die Ab- bzw. Umbuchungen von einem Fremdwährungskonto (auch Festgeldkonto) als Veräußerungsgeschäft einer sonst. Kapitalforderung mit Abgeltungssteuer belastet.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
  Am 26.2.2023 um 18:15 von rolm:

Ich war mit meiner USD-Fremdwährungsposition bei IB (Konto wird in EUR geführt) immer im Minus und muss dafür natürlich auch Zinsen bezahlen.

Ich denke, du verwechselst die Begrifflichkeiten.

Das Finanzamt interessiert sich weniger für deinen Kontostand und gezahlte Sollzinsen, sondern einzig für Gewinne / Verluste aus der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis deiner Devisen.
Die geänderte Rechtsauffassung der Finanzvewrwaltung bezieht sich auch nur auf verzinsliche Forderungen / Guthaben, reine Zahlungskonten sind im Artikel ausdrücklich ausgenommen.

 

  Zitat

Entgegen der bislang geltenden Verwaltungsauffassung vertritt das BMF in seinem Schreiben vom 19. Mai 2022 erstmalig die Auffassung, dass Währungsgewinne und -verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG zu berücksichtigen sind. Betroffen sind hiervon beispielsweise Festgeldanlagen sowie Darlehen in fremder Währung.

Diese jetzt neu vertretene Rechtsauffassung beruht hierbei auf dem seit 2008 mit Einführung der Abgeltungsteuer unverändert geltendem Gesetzeslaut des § 20 Abs. 2 S. 2 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG, wonach die Rückzahlung einer verzinslichen Kapitalforderung einer Veräußerung gleichgestellt ist. Doch es gibt auch eine Ausnahme: Nicht gelten soll dies dahingegen, sofern die Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben auf Zahlungsverkehrskonten, Kreditkarten und sonstigen digitalen Zahlungsmitteln beruhen. In diesem Fall fehle es an einer tatbestandsmäßig erforderlichen Einkünfteerzielungsabsicht. 

Interessant zu wissen, fraglich ob durch Zinszahlungen bzw. Einkünfte auf einem Brokerkonto zur Verrechnung bereits eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolm

Im BMF-Schreiben steht, dass "Zahlungsverkehrskonten (z. B. Girokonten, Basiskonten, Girocard)" ausgenommen sind.

 

Meines Erachtens ist das Fremdwährungsguthaben bei Interactive Brokers nicht für den Zahlungsverkehr und es dient der Gewinnerzielungsabsicht. Deshalb können die aufgelaufenen Währungsgewinne- und -verluste der Anlage KAP zuschlüsselt werden.

 

Aber ich bin nur Laie. Deshalb bin ich für andere Einschätzungen dankbar.

Die Frage ist, kann mir das Finanzamt was vorwerfen, wenn ich es der Anlage KAP zuschlüssele? Bei Nachfrage würde ich es mit dem BMF-Schreiben begründen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod

Steuerlich wird es identisch besteuert- dass es bei einer Angabe in Anlage KAP keine Spekulationsfrist gibt,

wird bei Tradern wohl kaum zu Problemen führen und man kann mit sonstigen Gewnnen/Verlusten verrechnen.

 

Hast Du Währungsgewinne, bist Du natürlich bei Anlage KAP gelackmeiert, da Du hier nicht die 600€ Freibetrag hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

 

  Am 27.2.2023 um 11:20 von rolm:

Die Frage ist, kann mir das Finanzamt was vorwerfen, wenn ich es der Anlage KAP zuschlüssele?

Unterm Strich muss man lange suchen, bis ein Sachbearbeiter beim FA die Rechtslage bzgl. Währungsgewinne genau kennt. Fakt ist, dass sie stiefmütterlich behandelt werden, dass, außer ein paar ergangenen BFH-Urteilen dazu, selbst der Gesetzgeber nicht weiß, wie er damit umgehen soll. Und diese BFH-Urteile sind sehr speziell. Sie betreffen durchweg § 23 EStG und die wichtigen beziehen sich auf die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer. § 23 EStG hat eine lange Rechtsgeschichte und war vor 2009 der Paragraf schlechthin zur Erfassung von Veräußerungsgewinnen insb. aus Wertpapieren.

 

Im Rahmen von § 20 EStG (Kapitalerträge) wird immer die Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und zwar unwiderlegbar. Sonst dürften Banken keine Verlusttöpfe führen, wenn sie wegen realisierter Verluste Zweifel daran hätten. Sie müssten dann Verluste aus Veräußerungsgeschäften ersatzlos streichen .... wegen Liebhaberei. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass es bei Veräußerungsgeschäften nicht  auf die Verzinslichkeit ankommen kann.

 

Eine ähnliche unwiderlegbare Fiktion gilt für § 23. Die Spekulationsfrist in § 23 EStG ist doch gerade die gesetzliche Fiktion, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (und nicht nur vermutet wird). Deshalb werden hier Alltagsgegenstände extra ausgenommen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 EstG). Das hätte man nicht reinschreiben müssen, wenn die Gewinnerzielungsabsicht noch zu prüfen wäre. So eine Prüfung würde bzgl. Alltagsgegenstände nämlich zum Schluss kommen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht dann nicht vorliegt und diese deshalb auch nicht unter privaten Veräußerungsgeschäften zu erfassen sind. 

Die Frage ist eher, ob ein Fremdwährungskonto überhaupt eine Kapitalforderung oder vielleicht doch nur eine Sachforderung ist. Fremdwährungen sind lt. BGB eine "Sache", wenn sie nicht (als Wertpapier) verbrieft sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rudolfo

Hallo,
ich verstehe die "Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance" im IBKR Kontoauszug nicht. Die zeigt pro Wertpapier immer die gleiche Performance an, unabhängig vom eingegebenen Startdatum. Beispiel: Kontoauszug für das Jahr 2021 und Kontoauszug für Dezember 2021 zeigt den gleichen Gewinn an.

Müsste der Gewinn nicht Kurs zum Enddatum (z.b. Jahresende) minus Kurs zum Startdatum (z.B. Jahresanfang) sein?
Funktioniert aber nicht, ich kann ein beliebiges Startdatum einfügen, der Gewinn bleibt immer gleich. Nur wenn ich das Enddatum ändere, ändert sich auch der Gewinn. Kann es sein, dass die Performance hier immer vom Kaufzeitpunkt aus berechnet wird, unabhängig vom eingegebenen Startdatum?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolm

Leider ist der German Tax Report 2021 von Interactive Brokers bei mir falsch und ich werde seit Monaten hingehalten, dass er angeblich unter Review ist.

Wie war das bei euch?

 

Wenn ich jetzt die Werte wirklich selber aussrechnen muss, dann würde ich so vorgehen:

 

Performance & Reports

Statements

Custom Statements

Dort Trades selektieren

Es gibt Optionen, die alle auf Nein stehen. Hier bei „Nur Closing Trades“ auf Ja setzen.

Zeitraum (Custom) das ganze Jahr auswählen.

 

Oben wurde gesagt, dass es verschiedene Reports gibt, die unterschiedliche Ergebnisse geben.

In diesem Report hat man dann aber die Orginaldaten zusammen.

 

Pdf machen lassen

Google: convert pdf to excel

https://www.adobe.com/de/acrobat/online/pdf-to-excel.html#:~:text=PDF online in XLS umwandeln.&text=Klicke oben auf den Button,automatisch in das Excel-Format.

Dann hat man alles in Excel.

Denn mit dem csv-Format komme ich nicht klar.

 

Dann muss man für alle Datums die Währungskurse reinkopieren, auf Euro umrechnen und kann dann Gewinn/Verlust in Euro ausrechnen.

Dann noch selektieren, ob Aktie oder Sonstiges.

Wäre leider eine riesen Arbeit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
goccih
  Am 7.4.2023 um 12:13 von rolm:

Dort Trades selektieren

Bin mir nicht ganz sicher was du da machst, aber bei den Reports kann man auch die Spalte "FX Rate to Base" (The conversion rate from asset currency to base currency.) aktivieren. Dann sollte das mit dem Währungskurs eigentlich schon im Report drin sein.

 

Nur mal so aus Interesse: was ist denn an dem Tax Report von IB so falsch und woran hast du das gemerkt wenn du noch gar keine eigene Excel-Tabelle hast?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...