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Moneysac

Welche Daten vom IB (Interactive Brokers) Kontoauszug für die deutsche Steuererklärung?

Empfohlene Beiträge

padavona
vor einer Stunde von Hamster92:

Ergebnis für mich: Informativer Steuerbericht rechnet richtig.

Aber nur was die Währungsumrechnung angeht :D

Ansonsten ist der informative Steuerbericht ziemlicher Schrott, wenn man z. B. Optionen handelt.

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BraveMe

Ab wann ungefähr sollen wir mit dem Informativen Steuerbericht 2023 zählen?

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padavona

Den für 2022 habe ich irgendwann im Juni bekommen :D

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BraveMe

Erst im Juni 2023 dann :blink:

Wow

Erst ab Juni 2024 dann

Wow

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micky1067

Ja der inf. Steuerbericht dauert eine Ewigkeit.

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GreatGatsby

Kommt das FX income worksheet schneller oder auch in dem Zeitraum?

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Cai Shen

Ich hole das Thema nochmal hoch, weil ich trotz einfachster Depotführung im Jahr 2022 am informativen Steuerbericht verzweifele.
Es wurden in einem neu eingerichteten Depot lediglich Aktien und Anleihen gekauft, ein paar einfache Optionsgeschäfte getätigt und alle innerhalb des Steuerjahres geschlossen oder entsprechend Aktien eingebucht.

Macht lt. Steuerbericht rund 9.200 € Gewinn, diese sind in den Details (+5.000 Coupons, -2.250 Stückzinsen, +1.800 Derivate, +150 Dividenden und Zinsen) jedoch nicht ansatzweise nachvollziehbar.
Also nochmal einen entsprechenden jährlichen Kontauszug erstellt, der die Summe ebenfalls nicht bestätigt.

 

Ich habe jetzt nach intensiver Suche über alle Dokumente hinweg die begründete Vermutung, dass PWC die beim Anleihenkauf gezahlten Stückzinsen (accrued interest) nicht von den später erhaltenen Coupons abzieht, sondern als erzielten Gewinn draufaddiert?! Rein von der Summe her käme es der Seite 1 des "desinformativen Steuerberichts" bestechend nah.

 

Es würde mich freuen, wenn jemand meinen Verdacht bestätigt, möchte ungern weder zu viel Steuern bezahlen noch eine falsche Steuererklärung abgeben.

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Carol Jarecki

bei mir war der informelle Steuerbericht absoluter Müll bzw. komplett falsch, und ich hatte nur Aktien gehandelt. Hab es dann per Hand ausgerechnet, Finanzamt hats geschluckt.

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padavona
· bearbeitet von padavona

Ich kann nur dazu raten die relevanten Beträge selbst anhand eines Transaktionsberichts zu ermitteln. Das ist alles halb so wild. Man muss nur beachten, dass das Reporting von IB bei manchen Geschäften nicht die nach deutschem Steuerrecht erforderlichen Trennungen vornimmt. Wenn man beispielsweise aus einem Stillhaltergeschäft eine Aktie angedient bekommt, rechnet IB die Prämie auf den Anschaffungspreis an. Das ist nach deutschem Steuerrecht nicht zulässig (die gezahlte Prämie für ein ausgeübtes Inhabergeschäft kann man aber wohl anrechnen).

 

Wenn ich mir anschaue was IB für meinen Optionshandel abgeliefert hat, würde ich dem informativen Steuerbericht keinen Meter über den Weg trauen.

Bei mir haben die alle gezahlten Prämien zur Glattstellung (!) von Stillhaltergeschäften (!) und die Verluste aus Inhabergeschäften aufsummiert und dann für Zeile 24 als "Verluste aus Termingeschäften" ausgewiesen. Recht viel falscher hätte man es eigentlich nicht machen können. Da hätte ich wegen der Verlustverrechnungsbeschränkung mehr Steuern zahlen müssen als mein Depot eigentlich wert ist.

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Allesverwerter

Ich ziehe mir ein Excel der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries" mit den Feldern wie  von DerDude1980 beschrieben.

 

Die Anmerkungen zu "Währungs- und Wertpapiergewinn" halte ich für zu vernachlässigen, wenn die Basiswährung Euro ist und zeitnah konvertiert wird.

 

Alle Trades müssen aber geprüft manuell werden und auf das Jahr eingegrenzt werden. (reiner Aktienkauf aus der Auflistung entfernen, bei Aktienverkauf ggf. den Kauf aus den Vorjahren hinzuziehen, FIFO berücksichtigen).

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palito1956

Ich habe eine Frage zu diesem Thema, die vermutlich auch andere Traders mit IB betrifft:

 

Im Jahr 2023 erhalte ich Zinsen auf das Bargeld, das ich auf dem Konto hatte. Nehmen wir an, ich habe 100 € pro Monat an Zinsen erhalten und die IB hat eine Quellensteuer von 20% einbehalten, d.h. 20 € pro Monat.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einen Gewinn von 80 € x 12 = 960 € deklarieren.

 

Sehe ich es richtig?

Wie geben Sie diese Art von Gewinn in Ihrer Steuererklärung an? In der Anlage KAP? Wo genau?

 

Danke für die Antworten!

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Taxadvisor
vor 9 Stunden von palito1956:

Ich habe eine Frage zu diesem Thema, die vermutlich auch andere Traders mit IB betrifft:

 

Im Jahr 2023 erhalte ich Zinsen auf das Bargeld, das ich auf dem Konto hatte. Nehmen wir an, ich habe 100 € pro Monat an Zinsen erhalten und die IB hat eine Quellensteuer von 20% einbehalten, d.h. 20 € pro Monat.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einen Gewinn von 80 € x 12 = 960 € deklarieren.

 

Sehe ich es richtig?

Wie geben Sie diese Art von Gewinn in Ihrer Steuererklärung an? In der Anlage KAP? Wo genau?

 

Danke für die Antworten!

Falsch, anzugeben sind 12 x 100 = 1.200. Wenn die QuSt anrechenbar ist (regelmäßig max. 15%), kann diese QuSt als noch nicht angerechnete QuSt erklärt werden und wird dann bei der Veranlagung gegengerechnet und mindert so die AbgSt. Der erstattungsfähige Anteil der QuSt muss im Ausland zur Erstattung beantragt werden. Wenn das zu kostenintensiv ist, steigt die Steuerbelastung auf ca. 46,75%.

 

Gruß

Taxadvisor

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B.Axelrod
vor 10 Stunden von palito1956:

Im Jahr 2023 erhalte ich Zinsen auf das Bargeld, das ich auf dem Konto hatte. Nehmen wir an, ich habe 100 € pro Monat an Zinsen erhalten und die IB hat eine Quellensteuer von 20% einbehalten, d.h. 20 € pro Monat.

Und warum hast Du nicht das Formular 8-3-6 genutzt?

Dann würde man keine 20% in Irland abziehen und Du müsstest nur in D versteuern.

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palito1956
vor 13 Stunden von SlowHand7:

Danke für den Link. Für IB wäre Irland kannst du mir bitte sagen wie ich die Zeile der Tabelle für Irland interpretieren kann? 

vor 4 Stunden von Taxadvisor:

Falsch, anzugeben sind 12 x 100 = 1.200. Wenn die QuSt anrechenbar ist (regelmäßig max. 15%), kann diese QuSt als noch nicht angerechnete QuSt erklärt werden und wird dann bei der Veranlagung gegengerechnet und mindert so die AbgSt. Der erstattungsfähige Anteil der QuSt muss im Ausland zur Erstattung beantragt werden. Wenn das zu kostenintensiv ist, steigt die Steuerbelastung auf ca. 46,75%.

 

Gruß

Taxadvisor

Danke! 

Ich habe verstanden dass man die Anlage KAP ausfüllen muss, wenn man die noch nicht in Deutschland versteuerte Kapitalerträge auf ausländischen Konten und Depots erhalten hat.

- Dies betrifft dann Aktiengewinne aus dem Aktienhandel unter IB-Irland: korrekt?

- Was ist mit diesen 1200€ Zinsen, welche IB mir gezahlt hat? Wo soll ich sie deklarieren?

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SlowHand7
vor 8 Stunden von palito1956:

- Dies betrifft dann Aktiengewinne aus dem Aktienhandel unter IB-Irland: korrekt?

- Was ist mit diesen 1200€ Zinsen, welche IB mir gezahlt hat? Wo soll ich sie deklarieren?

Ja, und die Zinsen sind

 

Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

19 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 50)

 

 

 

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palito1956
vor 51 Minuten von SlowHand7:

Ja, und die Zinsen sind

 

Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

19 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 50)

 

 

 

Danke!

und wo trägt man die Verluste aus IB-Irland verkauften Aktien ein, unter (5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) Zeile 20 mit einem negativen ("-") Wert?

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SlowHand7
vor 7 Minuten von palito1956:

Danke!

und wo trägt man die Verluste aus IB-Irland verkauften Aktien ein, unter (5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) Zeile 20 mit einem negativen ("-") Wert?

Nein. Die in Zeile 19 enthaltenen Aktienverluste kommen in Zeile 23.

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t4ri

Um den IB Broker Kontoauszug in eine steuerlich auswertbare Form umzuwandeln, habe ich ein Online-Tool bereitgestellt, das aus dem IB-Kontoauszug eine Finanzübersicht erstellt, die dir inhaltlich folgendes ermöglichen soll:

 

Aktienveräußerungsverluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG aus dem aktuellen Jahr nur mit Aktienveräußerungsgewinnen zu verrechnen.

 

Gewinne/Verluste aus Termingeschäften im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG aus dem aktuellen Jahr bis zur Höhe von 20.000 € nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien zu verrechnen. Glattstellungen aus Stillhaltergeschäften nicht als Verlust gem. § 20 EStG zu erfassen, Details siehe BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 Rn. 34.

 

Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG aus dem aktuellen Jahr nur bis zur Höhe von 20.000 € mit Einkünften aus Kapitalvermögen zu verrechnen.

 

In USD getätigte Wertpapier Transaktionen und Erträge in EUR zum jeweiligen Tageskurs aufzuzeigen und alle Devisenerträge gem. Fifo Methode darzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).

 

Insbesondere der letzte Punkt ist manuell nur sehr aufwendig umzusetzen und wird entweder vernachlässigt, was aber steuertechnisch zum Problem werden kann oder wird vom Steuerberater kostenpflichtig ebenfalls häufig mit Tool-Unterstützung angeboten.

 

Der grundsätzliche Ablauf von der Erstellung des Kontoauszugs bis zum Abruf der Finanzübersicht ist hier https://t4ri.de/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/ beschrieben.

 

Freue mich auf euren Feedback, ob und wie euch die Finanzübersicht weiterhilft.

 

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t4ri

Die aktuelle Version der t4ri Finanzübersicht, um den IB Broker Kontoauszug in eine steuerlich auswertbare Form umzuwandeln, bietet viele neue Funktionen. So werden jetzt die IB-Wertpapier-Transaktionen von Aktien, Optionen, Futures, Anleihen, US-Schatzanweisungen, Optionsscheinen, CFDs und Wertpapier-Verleihzinsen unterstützt. Mit der aktuellen Version wird ebenfalls der Aktiensplit berücksichtigt. Neben USD werden die Devisenerträge von JPY, BGN, CZK, DKK, GBP, HUF, PLN, RON, SEK, CHF, ISK, NOK, TRY, AUD, BRL, CAD, CNY, HKD, IDR, ILS, INR, KRW, MXN, MYR, NZD, PHP, SGD, THB, ZAR in die Finanzübersicht einbezogen. Wenn du die neuen Erweiterungen nutzen möchtet, freuen ich mich auf deinen Besuch.

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Hegodamask
vor 18 Minuten von t4ri:

Die aktuelle Version der t4ri Finanzübersicht, um den IB Broker Kontoauszug in eine steuerlich auswertbare Form umzuwandeln, bietet viele neue Funktionen. So werden jetzt die IB-Wertpapier-Transaktionen von Aktien, Optionen, Futures, Anleihen, US-Schatzanweisungen, Optionsscheinen, CFDs und Wertpapier-Verleihzinsen unterstützt. Mit der aktuellen Version wird ebenfalls der Aktiensplit berücksichtigt. Neben USD werden die Devisenerträge von JPY, BGN, CZK, DKK, GBP, HUF, PLN, RON, SEK, CHF, ISK, NOK, TRY, AUD, BRL, CAD, CNY, HKD, IDR, ILS, INR, KRW, MXN, MYR, NZD, PHP, SGD, THB, ZAR in die Finanzübersicht einbezogen. Wenn du die neuen Erweiterungen nutzen möchtet, freuen ich mich auf deinen Besuch.

Ist das ganze kostenfrei? LG

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t4ri

yep

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Hegodamask
· bearbeitet von Hegodamask
vor 2 Stunden von t4ri:

yep

Wieso kannst du das tool nicht so zu verfügung stellen ohne, dass man dir die sachen mailen muss :D ?

Und weshalb sollte das Finanzamt dem "konvertierungstool" mehr trauen als den eigenen IB steuerberichten? 

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t4ri
vor 1 Stunde von Hegodamask:

Wieso kannst du das tool nicht so zu verfügung stellen ohne, dass man dir die sachen mailen muss :D ?

Man muss mir keine Daten mailen, die Datenbereitstellung erfolgt per Upload: https://t4ri.de/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/ . Du meinst aber vermutlich, warum das Tool nicht zum Download zur Verfügung steht? Das ist eine strategische Frage: Ein Online Tool ist besser pflegbar und besser und einfacher aktualisierbar. Hinzu kommt die verwendete Programmiersprache Python, die in Verbindung mit einem HTML Userinterface Vorteile bietet. Ich denke deine Frage zielt auf das Thema Datenschutz? Aber sei sicher, die übermittelten Daten werden direkt nach der Auswertung wieder gelöscht.

 

vor 1 Stunde von Hegodamask:

Und weshalb sollte das Finanzamt dem "konvertierungstool" mehr trauen als den eigenen IB steuerberichten? 

Der IB Steuerbericht berücksichtigt nicht die Devisenerträge i. S. des § 23 EStG. Gleichfalls ist der Bericht nachteilig, da Glattstellungen von Stillhaltergeschäften als Optionsverluste ausgewiesen werden. Verlusttöpfe werden gem. §20 EStG unzureichend differenziert. So der Stand bisheriger IB Steuerberichte. Details siehe Diskussionen in diversen Foren bzw. frage unbedingt deinen Steuerberater, bevor du den IB Steuerbericht (auch den vom Konvertierungstool) verwendest.

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Hegodamask
vor 15 Stunden von t4ri:

Man muss mir keine Daten mailen, die Datenbereitstellung erfolgt per Upload: https://t4ri.de/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/ . Du meinst aber vermutlich, warum das Tool nicht zum Download zur Verfügung steht? Das ist eine strategische Frage: Ein Online Tool ist besser pflegbar und besser und einfacher aktualisierbar. Hinzu kommt die verwendete Programmiersprache Python, die in Verbindung mit einem HTML Userinterface Vorteile bietet. Ich denke deine Frage zielt auf das Thema Datenschutz? Aber sei sicher, die übermittelten Daten werden direkt nach der Auswertung wieder gelöscht.

 

Der IB Steuerbericht berücksichtigt nicht die Devisenerträge i. S. des § 23 EStG. Gleichfalls ist der Bericht nachteilig, da Glattstellungen von Stillhaltergeschäften als Optionsverluste ausgewiesen werden. Verlusttöpfe werden gem. §20 EStG unzureichend differenziert. So der Stand bisheriger IB Steuerberichte. Details siehe Diskussionen in diversen Foren bzw. frage unbedingt deinen Steuerberater, bevor du den IB Steuerbericht (auch den vom Konvertierungstool) verwendest.

Vielen Dank, wenn das ganze so sauber funktioniert ist es wirklich top, ich werds dieses Jahr für die Steuererklärung mal ausprobieren und halte dich auf dem laufenden. 

 

Ich verwende keinerlei optionen, nur buy and hold, dementsprechend ist das activity tool/der IB steuerbericht eigentlich ausreichend, oder nicht?

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