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msd

Automatische Rückerstattung der Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

msd

Hallo zusammen,

 

ich habe eine steuerliche Frage zum Thema Abgeltungssteuer.

 

Beispiel: Wenn ich Aktie A mit Gewinn verkaufe muss dieser Aktiengewinn logischerweise komplett besteuert werden (Freistellungsaufrag nicht berücksichtigt) bzw. die Abgeltungssteuer wird direkt von meinem in Deutschland ansässigen Broker an

das Finanzamt abgeführt.

 

Wenn ich nun aber zu einem späteren Zeitpunkt Aktie B mit Verlust verkaufe wird dieser Verlust üblicherweise in einem Verlustverrechnugstopf gesammelt, bis ich diese Verluste mit späteren Aktiengewinne gegenrechnen kann.

 

Jetzt wäre meine Frage ob ich die Verluste, die beim Verkauf der Aktie B angefallen sind, auch nachträglich mit den bereits versteuerten Gewinnen aus dem Verkauf von Aktie A verrechnen kann. Das würde natürlich bedeuten,

dass ich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer nachträglich vom Finanzamt zurückbekommen müsste. 

Daher die Frage: Können Aktienverluste nur mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden oder auch mit bereits versteuerten Aktiengewinnen (Beispiel) und wenn ja ist das zeitlich unbegrenzt möglich ?

 

Vielen Dank 

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Cai Shen

Innerhalb eines Kalenderjahres werden Gewinne und Verluste verrechnet.

 

Sollte zunächst ein Gewinn versteuert werden und danach ein Verlust auftreten, wird üblicherweise eine Steuergutschrift folgen, das kann aber durchaus auch quartalsweise  oder zum Jahresende erfolgen.

Gewinne müssen spätestens zum 31.12. vom Broker festgestellt und versteuert werden.

Steht am Jahresende ein Verlust, kann dieser im Sammeltopf auf das nächste Jahr fortgeschrieben und mit dem nächsten Gewinn verrechnet werden.

Verlustverrechnung erfolgt immer vor Berücksichtigung des Freistellungsauftrags.

 

Nachträglich über Jahresgrenzen hinweg wird nur in sehr speziellen Fällen (schwebene Verfahren, Insolvenz, etc.) bis zur Klärung des Sachverhaltes möglich sein.

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jgobond

Hatte ich mal bei onvista. Die Erstattung erfolgte sofort. Ob das allgemein so ist oder unterschiedlich gehandhabt wird,  kann ich nicht sagen. 

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msd
vor 5 Stunden von Cai Shen:

Innerhalb eines Kalenderjahres werden Gewinne und Verluste verrechnet.

 

Sollte zunächst ein Gewinn versteuert werden und danach ein Verlust auftreten, wird üblicherweise eine Steuergutschrift folgen, das kann aber durchaus auch quartalsweise  oder zum Jahresende erfolgen.

Gewinne müssen spätestens zum 31.12. vom Broker festgestellt und versteuert werden.

Steht am Jahresende ein Verlust, kann dieser im Sammeltopf auf das nächste Jahr fortgeschrieben und mit dem nächsten Gewinn verrechnet werden.

Verlustverrechnung erfolgt immer vor Berücksichtigung des Freistellungsauftrags.

 

Nachträglich über Jahresgrenzen hinweg wird nur in sehr speziellen Fällen (schwebene Verfahren, Insolvenz, etc.) bis zur Klärung des Sachverhaltes möglich sein.

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort 

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Belgien
vor 17 Stunden von jgobond:

Hatte ich mal bei onvista. Die Erstattung erfolgte sofort. Ob das allgemein so ist oder unterschiedlich gehandhabt wird,  kann ich nicht sagen. 


Ob sofort verrechnet wird, hängt vom Broker ab. Gesetzlich geregelt ist, dass jeder Broker zum 31.12. eine abschließende steuerliche Verrechnung durchführen muss. Etliche Broker verrechnen sofort, so dass es mit dem verlustreichen Verkauf zu einer sofortigen Steuerrückerstattung kommt. Bei manchen dieser eigentlich sofort erstattenden Broker (z.B. ING und Consors) gibt es allerdings Bagatellgrenzen, d.h. die Steuerrückerstattung muss eine definierte Grenze übersteigen, sonst wird keine nachträgliche Verlustverrechnung durchgeführt, sondern der Verlust wird nur in den Verlustverrechnungstopf eingestellt.

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Mike2023

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, 

 

ich möchte gerade zwei Depots auflösen und diese zu einem dritten Broker überführen. In dem einem Depot habe ich bereits ein paar hundert Euro Kapitalertragssteuer bezahlt. Bei dem anderen habe ich noch eine Verlustopf . Erstattet mir der dritte Broker nach Übertragung der beiden Depots die im ersten Depot angefallene Steuer mit dem Verlusttopf des. zweiten Depots? 

 

Viele Grüße !

 

Mac

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chirlu
vor 3 Stunden von Mike2023:

Erstattet mir der dritte Broker nach Übertragung der beiden Depots die im ersten Depot angefallene Steuer mit dem Verlusttopf des. zweiten Depots? 

 

Nein. Dazu müsstest du den Verlusttopf zum ersten Depot übertragen.

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west263

Du müsstest das Depot mit dem Verlusttopf zu dem übertragen, wo Du Steuern bezahlt hat. Dann kann man das miteinander verrechnen. 

 

Wenn Du das Depot mit den bezahlten Steuern schließt, kannst Du diese nur über die Steuerklärung mit Verlusten verrechnen. und das auch nur, wenn Du bis zum 15.Dez. eine Verlustbescheinigung beantragt. 

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Mike2023

Danke dir für die schnelle Antwort. Indem Fall werden beide Depots zu einem neuen Broker übertragen. Also würde der wahrscheinlich nicht die Steuern zurückzahlen ? 

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SlowHand7
vor 9 Minuten von Mike2023:

Indem Fall werden beide Depots zu einem neuen Broker übertragen. Also würde der wahrscheinlich nicht die Steuern zurückzahlen ? 

Das wurde doch schon gesagt daß es dann nur über die Steuererklärung geht.

Lästig und dauert eben lange.

Übertrage das Depot 2 mit den Verlusten nach Depot 1.

Wenn dort alles verrechnet und die Steuer erstattet ist kannst du das auch auflösen und alles in das neue Depot übertragen.

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Kastor

Besteht der Verrechnungstopf aus Verlusten aus Aktienveräußerungen, @Mike2023? Dann könntest du nur gegen Aktiengewinne verrechnen.

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chirlu
vor 28 Minuten von Mike2023:

Also würde der wahrscheinlich nicht die Steuern zurückzahlen ? 

 

Hast du eigentlich gelesen, was wir geschrieben haben?

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Mike2023

Hallo und vielen Dank für eure Antworten .

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