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eastlat

Wechsel GKV zu PKV mit Allianz AktiMed Plus 100?

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 18 Minuten von Caveman8:

Gibt es Altersentlastungstarife die im Leistungsfall (also ab Renten Eintritt) nicht weiter bezahlt werden müssen?

 

Wenn du ihn kündigst, zahlst du keine Beiträge mehr.

 

vor 18 Minuten von Caveman8:

meine Vorstellung stammt aus den AGBs meines Tarifes: EBE63 der Generali.

 

Nein, steht da nicht drin.

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Caveman8

Naja die Rister Tarife schaffen es ja auch selbst bei noch höheren Förderungen unrentabel zu werden. 
 

Bei meinen Daten sieht das aktuell so aus:

30€ mtl. Einzahlung über 30 Jahre (+30€ AG) , 30 Jahre Entnahme zu 150€ mtl. = 5,5% p.a. 
 

Heisst: So lange ich mindestens 93 Jahre werde und mein Tarif nicht weiter steigt, habe ich 5,5% mit dem Tarif erwirtschaftet. 

vor 6 Minuten von chirlu:

 

Wenn du ihn kündigst, zahlst du keine Beiträge mehr.

 

 

Nein, steht da nicht drin.

Habe ich auch nicht behauptet. 

Was liest du dann an anderen Informationen aus dem Text als ich? 

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stagflation

Man kann die drei Varianten ja mal überschlagsmäßig durchrechnen:

  • Man zahlt monatlich einen Betrag X in die PKV. Dort wird er mit 3-4% verzinst.
  • Man zahlt monatlich einen Betrag X in die PKV, wobei 50% der Beiträge vom Arbeitgeber kommen - zumindest bis 63 oder 67. Dort wird er mit 3-4% verzinst.
  • Man legt monatlich einen Betrag X in einem ETF-Sparplan an. Dort wird er mit 7-8% verzinst.

Dann sieht man ja, was passiert.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von stagflation:

Dann sieht man ja, was passiert.

 

Sieht man nicht, weil du die Vererbung vergessen hast …

 

vor 11 Minuten von Caveman8:

Was liest du dann an anderen Informationen aus dem Text als ich?

 

Den Text habe ich gar nicht gelesen, nur die Versicherungsbedingungen. Und da wird sogar ausdrücklich auf die versicherungsmathematischen Grundsätze verwiesen (da aber ohnehin einschlägig sind).

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Caveman8

Und was war dann an meiner Ausführung falsch? 

Und wie gestaltet sich ein solches Konstrukt bei dem ich im Alter keine PKV mehr zahlen muss?

 

Auf diese Antwort warte ich noch immer gespannt. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 36 Minuten von chirlu:

Sieht man nicht, weil du die Vererbung vergessen hast …

 

Ich habe nicht gesagt, dass diese Rechnung einfach wird.

 

Mit folgendem Diagramm bekommt man einen Eindruck vom Effekt der Vererbung:

 

image.png.eba1e7d1c19a8c4c982e49118ba005c5.png

(Quelle: A. Lenckner: Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung (2017). Teil D: die tarifliche Altersrückstellung)

 

Bevor man anfängt zu rechnen - und auch bevor man eine PKV abschließt - sollte man das folgende Diagramm verstehen:

screenshot-2020-09-15_16-43-06.png.bd0f2228cfdeaabb6d7a28f937eda3f2.png

(Quelle: A. Lenckner: Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung (Einführung, 2017))

 

Übrigens steigen die Beiträge für einen solchen Beitragsentlastungstarife auch im Laufe der Zeit...

 

Meine eigene Zahlen:

  • im Jahr 2000: 62 € / Jahr
  • im Jahr 2022: 350 € / Jahr

Entspricht einer Steigerung von 8% p.a.

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s1lv3r
vor 17 Minuten von stagflation:

Meine eigene Zahlen:

  • im Jahr 2000: 62 € / Jahr
  • im Jahr 2022: 350 € / Jahr

Entspricht einer Steigerung von 8% p.a.

Rein anlagetechnisch ist so ein Tarif doch das schlechteste aus beiden Welten:

  • Man hat weder einen Garantiezins (garantiert ist nur der resultierende Entlastungsbetrag, aber die dafür notwendigen monatlichen Beiträge werden laufend angepasst).
  • Noch profitiert man voll von den Renditen am Kapitalmarkt (das Portfolio setzt sich wohl versicherungstypisch aus ein bisschen Aktien, Immobilien, Private Equity und einer Menge langlaufender Anleihen zusammen).

Gratis dazu gibt es dann noch komplette Intransparenz bei Kosten und Rendite ...

 

... naja @Okabe hat ja noch ein paar weitere Argumente genannt, die außerhalb des Arbeitgeberzuschusses für den Abschluss eines solchen Tarifes sprechen können. Muss wohl jeder mit sich selbst ausmachen, ob es für ihn sinnvoll ist. -_-

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Badurad
vor 21 Stunden von flip123:

Also die Argumentation ist, dass ein Deluxe-Versicherter durch Beitragserhöhungen die Basisversicherten durchfüttert und der Beamte nicht? Hast du irgendwelche Quellen dazu? Das der Beihilfe im Alter kannst du auch direkt noch einmal in dem Kontext erklären. Da sehe ich gerade keinen Zusammenhang.

Nein, die Argumentation ist, daß es PKV-Unternehmen mir unterschiedlichen Versichertenstrukturen gibt (Debeka und DBV sind da anders als der Rest) und daß es innerhalb von Tarifen/Kollektiven Unterschiede gibt. Die Versichertenstruktur, die Stornoquoten etc. einer Debeka kannst Du nicht mit einer DKV oder Central/Generali vergleichen.
Wenn ein Beamter in den Ruhestand eintritt, steigt sein Beihilfeanspruch. D.h. zur aktiven Dienstzeit bekommt er 50% Beihilfe und 50% zahlt die PKV, ab Pensionierung zahlt die PKV nur noch 30%, weil die Beihilfe auf 70% steigt. Das hat die Konsequenz, daß Altersrückstellungen zu Zeiten tendenziell besserer Gesundheit auf 50% (= höhere Prämie) gebildet werden und im Alter 30% (= niedrigere Prämie) stützen. Exakt in der "Hochkostenphase" wird die PKV entlastet und der Steuerzahlte (Beihilfe) belastet. Folglich steigen die Beiträge für Beihilfeergänzungstarife tendenziell weniger stark an als die für "normale" Vollversicherte.

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Okabe
vor 2 Stunden von DancingWombat:

Es dürften mindestens noch Kosten anfallen. Zudem ist unklar, mit welcher Rendite das Kapital verzinst wird.

Klar, Kosten fallen aber immer an. Ob die jetzt so dramatisch höher sind als bei einer Rürupversicherung? Und bzgl. Verzinsung - klar, weiß man nicht. Aber warum sollte die Verzinsung schlechter sein als bei einer Rentenversicherung? Mehr Zinsen = mehr Risiko.

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Immerhin 50% zahlt man ja auch selbst.

Naja, genau genommen zahlt man auch nicht die 50%, weil man ca. 90% der 50% steuerlich absetzen kann. Also landet man vielleicht bei 30% oder so. Klar, dafür spart man später weniger Steuern. Ich wollte es nur klarstellen. Die effektive Belastung ist sehr gering.

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Wenn man den Aspekt der Flexibilität mal ausklammert bleibt die Frage nach der Verzinsung der Mittel. Und dann natürlich die Frage ob das außerhalb besser geht.

Ich bin da positiv gestimmt. Die Debeka wird versuchen eine gute Verzinsung zu erreichen. Vielleicht kriegt sie das nicht ganz so gut hin wie manch anderer Anbieter, aber über was für Unterschiede reden wir hier?

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Man kann die drei Varianten ja mal überschlagsmäßig durchrechnen:

  • Man zahlt monatlich einen Betrag X in die PKV. Dort wird er mit 3-4% verzinst.
  • Man zahlt monatlich einen Betrag X in die PKV, wobei 50% der Beiträge vom Arbeitgeber kommen - zumindest bis 63 oder 67. Dort wird er mit 3-4% verzinst.
  • Man legt monatlich einen Betrag X in einem ETF-Sparplan an. Dort wird er mit 7-8% verzinst.

Dann sieht man ja, was passiert.

Ja genau. Nur hast du vergessen das Verlustrisiko beim ETF einzupreisen. Nur dann ist der Vergleich fair.

vor einer Stunde von s1lv3r:

Rein anlagetechnisch ist so ein Tarif doch das schlechteste aus beiden Welten:

  • Man hat weder einen Garantiezins (garantiert ist nur der resultierende Entlastungsbetrag, aber die dafür notwendigen monatlichen Beiträge werden laufend angepasst)

Sorry, aber Garantiezins ist das bescheuertste Konstrukt, was man sich ausgedacht hat.

 

Wenn ich selbst Geld auf ein Festgeldkonto lege und mal die Pleite meiner Bank außenvor lasse, dann bekomm ich dort Zinsen. Je nach Situation mehr oder weniger oder auch negative Zinsen. Hier im Forum wird das aus gutem Grund als RK1 gesehen. Wer würde hier sagen "oh nein, es gibt keinen Garantiezins"? Hoffentlich niemand, denn Garantien kosten und sind eine Wette. Bei einer Wette braucht es einen der gewinnt und einen der verliert. Wenn also die KV hier irgendeine Garantie dem VN gegenüber geben würde, wer würde dann verlieren? Die KV? Aber die KV (im Falle der Debeka) IST effektiv der VN. Also wettet der VN gegen sich selbst.

 

Was für ein Quark. Klar, ein VVaG ist auch nur 90% usw. usf.

 

Aber konzeptionell ergibt das einfach keinen Sinn.

 

Ich WILL keinen Garantiezins. Ich will einfach nur, dass die KV mehr für mich anspart, weil das steuerlich/AG mäßig günstig ist und mein Risiko senkt. Und die KV soll das gleiche mit diesen Beiträgen machen, das sie auch mit den anderen Alterungsrückstellungen macht. Komischerweise beschwert sich niemand, dass es bei den regulären Alterungsrückstellungen keinen Garantiezins gibt :rolleyes:

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 28 Minuten von Okabe:

Komischerweise beschwert sich niemand, dass es bei den regulären Alterungsrückstellungen keinen Garantiezins gibt :rolleyes:

 

Bei denen hat man halt keine Wahl, daher wäre das dann ja offensichtlich verschwendete Lebensenergie, sich darüber auszulassen. Bei den Beitragsentlastungstarifen hat man die Wahl, was das diskutieren m.M.n. viel fruchtbarer macht. Ich betrachte das prinzipiell auch relativ ergebnisoffen und wäre nicht abgeneigt einen solchen Tarif abzuschließen. ;)

 

Bisher habe ich meine Beitragsersparnisse aber tatsächlich immer in eine RÜRUP-Versicherung eingezahlt. Ich sehe durchaus die von dir vorgebrachten Argumente, da ich aber selber keinen einen Arbeitgeberzuschuss bekomme, ist meine bisherige Einschätzung, dass ich mit Einzahlungen in den RÜRUP wahrscheinlich besser fahren sollte. Steuerlich sollten sich die beiden Optionen nichts nehmen. Im RÜRUP-Mantel kann ich aber das Risiko selber bestimmen (= 100% ETF-Anlage in der Ansparphase), die Kosten sind transparenter und die erwirtschaftete Rendite ebenso.

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 2 Stunden von s1lv3r:


Bei denen hat man halt keine Wahl, daher wäre das dann ja offensichtlich verschwendete Lebensenergie, sich darüber auszulassen.

Wenn ich mich daran halten würde, dann hätte ich nicht einmal die Hälfte der Beiträge hier im Forum. :D

vor 2 Stunden von s1lv3r:

Bisher habe ich meine Beitragsersparnisse aber tatsächlich immer in eine RÜRUP-Versicherung eingezahlt. Ich sehe durchaus die von dir vorgebrachten Argumente, da ich aber selber keinen einen Arbeitgeberzuschuss bekomme, ist meine bisherige Einschätzung, dass ich mit Einzahlungen in den RÜRUP wahrscheinlich besser fahren sollte. Steuerlich sollten sich die beiden Optionen nichts nehmen.

Doch, Rürup ist steuerlich meist leicht vorteilhafter.

 

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eastlat
vor 17 Stunden von stagflation:

Schon gelesen, was @Nostradamus geschrieben hat:

Ja, habe ich gelesen. Wird berücksichtigt.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Man sollte sich so einen Quatsch, dass man früher sterben muss, weil man "nur" in der GKV ist, nicht einreden lassen.

 

Wahrscheinlich gibt es sogar Statistiken, die zeigen, dass PKV-Versicherte länger leben. Das liegt aber nicht daran, dass PKV-Versicherte in der PKV sind, sondern daran, dass sie reicher sind, eine bessere Ausbildung und weniger gefährliche Berufe haben. Deshalb leben sie länger, nicht weil sie in der PKV sind. Man kann insbesondere sein eigenes Leben nicht wesentlich dadurch verlängern, dass man von der GKV in die PKV wechselt.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 26 Minuten von stagflation:

Man kann insbesondere sein eigenes Leben nicht wesentlich dadurch verlängern, dass man von der GKV in die PKV wechselt.

Das glaube ich auch. Ich glaube sogar, dass manche PKVler kürzer leben als sie müssten, weil sie wegen der Beitragsrückerstattung nie zum Arzt gehen bzw. erst wenn es gar nicht mehr anderes geht. Ich kenne da so einen (Ü60) Kandidaten in meinem erweiterten Bekanntenkreis, der hat (weil selbst Arzt) jahrzehntelang gar nichts eingereicht, er kann sich ja selbst behandeln und braucht nicht zu anderen Ärzten. Jetzt musste er leider weil er stationär ins Krankhaus eingeliefert wurde ... Wer möglichst lange leben will, sollte lieber ins Fitnessstudio und gesundes Essen investieren als in eine PKV oder Zusatzversicherung.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 20 Stunden von s1lv3r:

Interessant an der Diskussion finde ich ja irgendwie, dass @stagflation diese aufgebracht hat. Aus anderem Kontext habe ich dich nämlich nicht gerade als Befürworter von Versicherungslösungen in Erinnerung. Ich frage daher einmal ganz vorsichtig, aber natürlich immer noch maximal ketzerisch: Für einen zu Wertpapieren neigenden Selbstständigen ... wäre da nicht die optimale Lösung für das von dir aufgezeigte Problem mit der Besteuerung seine PKV-Ersparnisse in jungen Jahren in eine Rürup-Versicherung einzuzahlen? :P;)

 

(Mit ausschließlich Kapitalerträgen funktioniert es eben nicht so gut. Nur in sehr begrenzten Umfang über die Günstigerprüfung.)

 

Vor zehn Jahren habe ich recht lange überlegt, was ich mache. Letztendlich habe ich mich für freiwillige Einzahlungen in die GRV entschieden. Und sogar das entwürdigende Statusfeststellungsverfahren über mich ergehen lassen.

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Der Heini
· bearbeitet von Der Heini
vor 1 Stunde von stagflation:

Man sollte sich so einen Quatsch, dass man früher sterben muss, weil man "nur" in der GKV ist, nicht einreden lassen.

 

Wahrscheinlich gibt es sogar Statistiken, die zeigen, dass PKV-Versicherte länger leben.

Finanziell gesehen müssten doch PKVler früher sterben, da die PKV im Alter mehr steigt als die KvdR oder die GKV? :narr:

 

vor 2 Stunden von s1lv3r:

Bisher habe ich meine Beitragsersparnisse aber tatsächlich immer in eine RÜRUP-Versicherung eingezahlt.

Ich habe diese in ETFs gesteckt seit 2008 und bin ganz gut mit dem Risiko gefahren. Meine Rürup hatte so hohe Versicherungsgebühren, daß ich darauf verzichtet habe. Klar im Scheidungsfalle oder bei Insolvenz steht man dann doof da, aber die Steuerersparnis war gegenüber den Gebühren rechnerisch zu klein. Mag heute bei Rürup und ETF anders aussehen.

 

Edit:

Zitat

Für Versicherte mit Kindern (über 23 Jahre), die freiwillig gesetzlich versichert sind, bedeutet dies einen Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag von 1,60 Prozent und Pflegeversicherung von 960,09 Euro.

Da bin ich aber trotz Kindern (auch privat versichert) und ohne Selbstbehalt in der PKV niedriger und den Betrag von 59.850 (brutto) jährlich sollte eigentlich ein Selbstständiger übertreffen, dafür sind die sonstigen Kosten zu hoch und das Risiko auch.

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flip123
· bearbeitet von flip123
vor 5 Stunden von Badurad:

Nein, die Argumentation ist, daß es PKV-Unternehmen mir unterschiedlichen Versichertenstrukturen gibt (Debeka und DBV sind da anders als der Rest) und daß es innerhalb von Tarifen/Kollektiven Unterschiede gibt. Die Versichertenstruktur, die Stornoquoten etc. einer Debeka kannst Du nicht mit einer DKV oder Central/Generali vergleichen.
Wenn ein Beamter in den Ruhestand eintritt, steigt sein Beihilfeanspruch. D.h. zur aktiven Dienstzeit bekommt er 50% Beihilfe und 50% zahlt die PKV, ab Pensionierung zahlt die PKV nur noch 30%, weil die Beihilfe auf 70% steigt. Das hat die Konsequenz, daß Altersrückstellungen zu Zeiten tendenziell besserer Gesundheit auf 50% (= höhere Prämie) gebildet werden und im Alter 30% (= niedrigere Prämie) stützen. Exakt in der "Hochkostenphase" wird die PKV entlastet und der Steuerzahlte (Beihilfe) belastet. Folglich steigen die Beiträge für Beihilfeergänzungstarife tendenziell weniger stark an als die für "normale" Vollversicherte.

 

Die Debeka hat natürlich auch normale Angestelltentarife, welche direkt mit den anderen Krankenkassen vergleichbar sind. Um die ging es.

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chirlu
vor 8 Stunden von Badurad:

Wenn ein Beamter in den Ruhestand eintritt, steigt sein Beihilfeanspruch. D.h. zur aktiven Dienstzeit bekommt er 50% Beihilfe und 50% zahlt die PKV, ab Pensionierung zahlt die PKV nur noch 30%, weil die Beihilfe auf 70% steigt. Das hat die Konsequenz, daß Altersrückstellungen zu Zeiten tendenziell besserer Gesundheit auf 50% (= höhere Prämie) gebildet werden und im Alter 30% (= niedrigere Prämie) stützen.

 

Ich würde davon ausgehen, dass die allermeisten Beamten für die zum Ruhestand wegfallenden 20% eine Kurzstufe versichern, d.h. einen Tarif, der von vornherein nur bis zum Ruhestandsalter kalkuliert ist und dementsprechend keine Alterungsrückstellungen für die Zeit danach anlegt. Speziell bei der Debeka ist das begrifflich sogar der Normalfall, die markieren in der Tarifbezeichnung die Kurzstufe gar nicht, sondern nur einen ausnahmsweise gewählten Normaltarif (mit „L“ am Ende).

 

vor 5 Stunden von Der Heini:

Ich habe diese in ETFs gesteckt seit 2008 und bin ganz gut mit dem Risiko gefahren. Meine Rürup hatte so hohe Versicherungsgebühren, daß ich darauf verzichtet habe. Klar im Scheidungsfalle oder bei Insolvenz steht man dann doof da, aber die Steuerersparnis war gegenüber den Gebühren rechnerisch zu klein. Mag heute bei Rürup und ETF anders aussehen.

 

Im Scheidungsfall (ohne besondere ehevertragliche Regelung) ist da kein großer Unterschied – die ETFs werden über den Zugewinnausgleich aufgeteilt, der Rürup-Vertrag über den Versorgungsausgleich. Nur bei Alterungsrückstellungen in der Krankenversicherung sieht es anders aus.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 20 Stunden von chirlu:

 

Wenn du ihn kündigst, zahlst du keine Beiträge mehr.

 

In der Konsequenz der Kündigung wird er zwar von den Beiträgen frei, verliert aber ja auch die ihm vertraglich garantierte Beitragsentlastung.

 

Wie wirken sich dann die bis zur Kündigung gezahlten Beiträge auf die Beitragsentwicklung des einzelnen Vertrags aus? 
 

Mit der Kündigung des Bausteins werden die bis dahin für die individuelle Entlastung angesparten Beiträge der Alterungsrückstellung für den Haupttarif gutgeschrieben (soweit dieser fortbesteht). Die Alterungsrückstellung ist aber nach meinem Verständnis dem Kollektiv des Tarifs und nicht dem einzelnen Vertrag zugeordnet.


Wenn also durch die Kündigung des Bausteins das bis dahin individuell angesparte Kapital an das Kollektiv fällt, profitiert man davon zwar weiterhin auch als Teil dieses Kollektivs. Aber würde dieser individuell beitragsdämpfende Effekt nicht mehr oder weniger im Kollektiv verpuffen? 
 

Ich verstehe noch nicht ganz, inwieweit sich hier die Effekte aus dem „individuellen Sparen“ (Beitragsentlastungstarif) und „kollektiven Sparen“ (Alterungsrückstellung) unterscheiden.

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Caveman8

Bei der Kündigung wird der angesparte Beitrag mit den künftigen Zahlungen des einzelnen Versicherten verrechnet. Das hat mir meine Versicherung schriftlich bestätigt. 
 

Wie man auf einen PKV Beitrag von 0€ ab der Rente kommen will bleibt aber weiter fraglich. Leider keine Erklärung dazu. Oder möchtest du uns doch noch erhellen? @chirlu

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 20 Stunden von Badurad:

Nein, die Argumentation ist, daß es PKV-Unternehmen mir unterschiedlichen Versichertenstrukturen gibt (Debeka und DBV sind da anders als der Rest) und daß es innerhalb von Tarifen/Kollektiven Unterschiede gibt. Die Versichertenstruktur, die Stornoquoten etc. einer Debeka kannst Du nicht mit einer DKV oder Central/Generali vergleichen.
Wenn ein Beamter in den Ruhestand eintritt, steigt sein Beihilfeanspruch. D.h. zur aktiven Dienstzeit bekommt er 50% Beihilfe und 50% zahlt die PKV, ab Pensionierung zahlt die PKV nur noch 30%, weil die Beihilfe auf 70% steigt. Das hat die Konsequenz, daß Altersrückstellungen zu Zeiten tendenziell besserer Gesundheit auf 50% (= höhere Prämie) gebildet werden und im Alter 30% (= niedrigere Prämie) stützen. Exakt in der "Hochkostenphase" wird die PKV entlastet und der Steuerzahlte (Beihilfe) belastet. Folglich steigen die Beiträge für Beihilfeergänzungstarife tendenziell weniger stark an als die für "normale" Vollversicherte.

Das ist grundsätzlich richtig, aber die PKV wird nicht entlastet. Es sind einfach nur mehr Alterungsrückstellungen da. Der Beamte zahlt im Alter dann ja auch nur einen 30% Tarif und der wird logischerweise auch auf 30% der statistisch zu erwartenden Kosten kalkuliert. Er hat, wie du ja schreibst, halt den Vorteil mehr Alterungsrückstellungen gebildet zu haben. Im Prinzip ist das ähnlich wie ein Beitragsentlastungstarif bzw. ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen. Das ganze gilt zumindest dann, wenn während des Erwerbslebens auch so kalkuliert wurde als ob die 50% bleiben. Ob das passiert weiß ich nicht sicher, da ich mich im Bereich der Beihilfetarife nur bedingt auskenne.

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
Zitat

Mit der Kündigung des Bausteins werden die bis dahin für die individuelle Entlastung angesparten Beiträge der Alterungsrückstellung für den Haupttarif gutgeschrieben (soweit dieser fortbesteht). Die Alterungsrückstellung ist aber nach meinem Verständnis dem Kollektiv des Tarifs und nicht dem einzelnen Vertrag zugeordnet.

So ist es und so heißt es immer, aber natürlich berechnet die Versicherung trotzdem eine Art "eigene Alterungsrückstellungen". Es ist nur eben so, dass das Kollektiv trotzdem einen Einfluss hat.

Zitat

Wenn also durch die Kündigung des Bausteins das bis dahin individuell angesparte Kapital an das Kollektiv fällt, profitiert man davon zwar weiterhin auch als Teil dieses Kollektivs. Aber würde dieser individuell beitragsdämpfende Effekt nicht mehr oder weniger im Kollektiv verpuffen?

Natürlich nicht. Man kann sich von der PKV auch die angesparten Alterungsrückstellungen berechnen lassen.

Wäre es anders, dann würde ja auch der OP hier im Thread den gleichen Beitrag zahlen wie alle in seinem Alter (Risikozuschlag mal außenvorgelassen). Aber natürlich ist das nicht so.

Zitat

Ich verstehe noch nicht ganz, inwieweit sich hier die Effekte aus dem „individuellen Sparen“ (Beitragsentlastungstarif) und „kollektiven Sparen“ (Alterungsrückstellung) unterscheiden.

Da gibt es keinen großen konzeptionellen Unterschied. Ggf. gibt es eine Separate Zins- und Kostenbetrachtung, aber ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass die sog. "Technischen Berechnungsgrundlagen" gleich sind. Unter diesem Begriff findest du einige Infos, z.B.: https://lxgesetze.de/kvav/18

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eastlat

Auch wenn ich das Gefühl habe, dass das alles hier etwas abgedriftet ist, habe ich doch noch mal eine Frage zum Thema Beitragsentlastungstarif (BET, oder gibt's dafür eine offizielle Abkürzung?):

Alle die sowas haben, habt Ihr mal durch gerechnet, ob sich sowas lohnt? Selbst wenn man mit einberechnet, dass die Hälfte der BET-Zahlungen vom AG getragen wurden, und die andere Hälfte evtl. von der Steuer absetzbar ist, muss sich sowas doch gegen einen Breit-diversifizierten ETF behaupten, der 7% historische Rendite aufweist, oder? Über einige Jahrzehnte hätte ich spontan gesagt, dass der ETF mehr Rendite bringt, als die höhe der Beitragsentlastung? Habt ihr dazu Rechnungen?

Klar gibt e natürlich noch die anderen Faktoren wie evtl. Scheidungssicherheit, Pfändungssicher etc...

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Siehe meine Rechnung oben. 
 

Leider ist die Rendite nicht kalkulierbar, da weder der Beitrag für die nächsten Jahre, noch deine Lebenserwartung bekannt sind. 
 

Grundsätzlich reicht für so ein Produkt auch eine deutlich geringere Rendite, da das Risiko viel geringer ist als bei Aktien. Aber selbst die generell positive Rendite ist nicht garantiert.

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chirlu
vor 18 Stunden von Cando:

Die Alterungsrückstellung ist aber nach meinem Verständnis dem Kollektiv des Tarifs und nicht dem einzelnen Vertrag zugeordnet.

 

Beitragsseitig ist das nicht so, das ist völlig individuell; so wie ja auch der Beitrag von Gleichaltrigen je nach Eintrittsalter unterschiedlich ist, das ergibt sich ebenfalls aus den in unterschiedlicher Höhe vorhandenen Alterungsrückstellungen.

 

Entnahmeseitig ist es natürlich anders, da werden die Leistungsausgaben auf alle umgelegt, ob jemand nun topfit ist oder gerade eine langwierige und teure Krebsbehandlung braucht.

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