kleinstanleger September 4, 2006 Hallo, ich hätte da mal eine Frage zur Besteuerung von Optionsscheinen. Wenn ich einen Optionsschein bis zur Fälligkeit halte (ca. 6 Monate), muss ich dann den als Barausgleich erzielten Gewinn versteuern ? Da bei Verfall des Optionsscheins die aufgelaufenen Verluste auch dann nicht steuerlich absetzbar sind, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden, wäre es ja nur konsequent, wenn die Gewinne bei Ausübung des OS ebenfalls nicht steuerlich relevant sind. Das wäre aber wahrscheinlich viel zu logisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag