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MichaelE

Verluste realisieren am Jahresende

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wie soll das gehen? Schließlich gibt man doch dort nur Information aus dem Jahressteuerbescheid der Bank an, der aber nur kumulative Werte und keine Einzeltransaktionen auf Tagesbasis beinhaltet?

Man kann - und muss - alles korrigieren, und dann mit Einzelabrechnungen nachweisen.

 

Zitat

Bei gemeinsamer Veranlagung kann der überlebende Ehepartner einen Verlusttopf des Verstorbenen in der Steuererklärung am Jahresende noch nutzten, weil die ESt eine Jahressteuer ist und erst mit Ablauf des Jahres entsteht.

Das ist ein guter Hinweis. Für Ehepaar existiert das diskutierte Problem demnach erstmal gar nicht (aber wichtig: es muss bis zum Jahresende angegangen werden - und das kann wieder schwierig sein wenn der Todestag im Dezember liegt :unsure: ).

 

Woran ich übrigens die ganze Zeit gedacht hatte: Der Verstorbene hat ein Tagesgeldkonto bei einer nichtregionalen Bank (diese erfährt also wahrscheinlich nicht zufällig von dem Tod). Und bei dieser Bank ist ein Freistellungsauftrag eingerichtet.

Wenn nun die Erben erst sehr verspätet, u.U. nach Jahren, dieser Bank den Tod melden (vielleicht weil sie das Konto gar nicht kannten), dann muss das ja wohl irgendwie zurückgerechnet werden. Schließlich könnten pro Jahr über 280 Euro Steuern nicht entrichtet worden sein.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Finanzbehörde durch die automatischen Meldungen der freigestellten Kapitalerträge auch das feststellt, und dann die Erben zu einer Erklärung auffordert.

 

EDIT: Dazu passt wohl Rz 241 Beispiel 4. Es wird also nicht zurückgerechnet, sondern nachversteuert (im dann aktuellen Jahr). 

 

Stefan

 

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exiting

Hallo,

 

wie ist das denn bei Aktien die ihre Dividende aus Stammkapital ausschütten zu sehen? Ich verstehe es momentan so, dass ein "wash sale" dieser Art für solche Aktien nicht unbedingt Sinn ergeben würde. Denn der steuerliche Anschaffugswert sinkt mit der Ausschüttung. Wenn der Aktienwert dann gegenüber dem steuerlichen Anschaffungswert noch im Minus ist, dann wäre es rein bei Betrachtung der Dividenden steuerlich sinnvoll zu halten (so man glaubt die Aktie steigt wieder)? Man zehrt den Anschaffungswert auf, bekommt aber dafür die Dividende steuerfrei?

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reckoner

Hallo,

 

von Sonderfällen wie Altgeschäfte oder Auswandern abgesehen macht das alles keinen richtigen Sinn, man verschiebt die Steuer nur.

Den großen Nachteil (Verlustvorträge können nicht vererbt werden) haben wir ja jetzt schon ausgiebig erörtert.

 

Das Einzige was auch unterm Strich richtig was bringt ist der von mir schon angesprochene Sparer-Pauschbetrag. Den sollte man möglichst immer unter- oder immer übertreffen, also nicht mal so und mal so.

Und wenn die Günstigerprüfung positiv ist dann sollte man vielleicht auf ein gleichmäßiges Einkommen achten - bringt aber auch nicht die Welt.

 

Stefan

 

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odensee
vor 3 Minuten von reckoner:

Den sollte man möglichst immer unter- oder immer übertreffen,

Ich erinnere mich, dass du mal was dazu geschrieben hast. Weiß aber nicht mehr, warum das so ist. Gibst du mal eine kurze Erklärung? Danke!

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reckoner

Hallo odensee,

 

1. Beispiel: Jemand hat seit Jahren immer so um die 600 Euro Kapitalerträge, also steuerfrei. Kommt nun in einem Jahr ein höherer Gewinn von 700 Euro dazu, dann wären plötzlich 300 Euro steuerpflichtig.

Hätte er diese 300 Euro aber ins nächste Jahr verschoben (Stückzinstrick etc.), dann wäre alles steuerfrei.

 

2. Beispiel: Jemand hat eigentlich immer ein paar Tausend Euro Kapitalerträge. In einem schlechten Jahr (man denke an die Wirecard-Pleite*) erzielt er hingegen nur einen Gewinn im dreistelligen Bereich (oder sogar einen Verlust). Dann würde er den Sparer-Pauschbetrag teilweise oder komplett verschenken.

In dem Fall bietet es sich an, extra Gewinne zu produzieren (etwa durch Verkauf und Rückkauf von Positionen die im Plus stehen).

 

Wichtig ist aber, dass man das noch im laufenden Jahr regeln muss. Ich führe dazu eine fortlaufende Steuerbilanz die schon jetzt bis zum Ende des Jahres reicht (ich kenne die Erträge ja einigermaßen, auf den letzten Euro kommt es nicht an). Wenn sich dort zeigen würde, dass ich unter 1000 Euro rutschen werde, dann könnte ich noch gegensteuern.

 

Fazit: Man sollte für sich persönlich entscheiden, ob man in Zukunft eher mehr oder eher weniger als 1000 Euro Kapitalerträge haben wird. Ich weiß, das betrifft die Zukunft, und da ist das nicht immer ganz einfach zu sagen, aber in vielen Fällen ist es trotzdem ziemlich sicher voraussehbar.

 

Bedenken sollte man auch, wofür man später das Vermögen einsetzen möchte. Soll beispielsweise irgendwann ein Haus gekauft werden, dann könnte es sinnvoll sein, Gewinne aufzubewahren für die Zeit in der man fast keine Kapitalerträge mehr haben wird (weil sich das Vermögen in Beton verwandelt hat). Dazu verkauft man gerade Positionen mit sehr hohem Kursgewinn erstmal nicht, und dann davon jedes Jahr nur einen passenden Teil (der dann wieder steuerfrei ist).

 

Und noch was zum Schluss: Die steuerliche Gestaltung sollte immer nur ein Nebeneffekt sein, hauptsächlich muss das Investment selbst OK sein. Nur weiter halten um Steuern zu sparen erweist sich häufig als Fehler.

 

Stefan

 

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stagflation

Bei der Einkommensteuer ist es übrigens ähnlich. Selbst dann, wenn man immer über den diversen Freibeträgen liegt. Hier liegt es an der Steuerprogression.

 

Beispiel: es ist besser, zwei Jahre je 40.000 € zu versteuern, als ein Jahr 30.000 € und ein Jahr 50.000 €.

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reckoner

Hallo,

 

auch richtig, in #53 hatte ich das auch schon kurz angesprochen (Günstigerprüfung).

 

Der Effekt ist aber nicht so immens wie bei dem Sparer-Pauschbetrag (da geht es ja um 0% vs. 25%).

 

Stefan

 

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
Am 10.2.2023 um 17:57 von Glory_Days:

Die Frage ist, ob es nicht generell sinnvoll wäre, Verluste z.B. einmal pro Jahr am Jahresende zu realisieren - unabhängig davon, ob man in dem Veranlagungsjahr wirklich Gewinne realisiert hat.

Lustigerweise wurde bei aller Diskussion über Verlusttöpfe die eigentliche Begründung, weshalb diese Vorgehensweise langfristig typischerweise nicht sinnvoll sein kann, noch gar nicht angeführt:
Bei einer langfristig angelegten risikoreichen Anlageform ist die allgemeine Erwartungshaltung des Anlegers diejenige, dass man seinen eigenen Kapitaleinsatz über die Jahre substanziell steigert bzw. vervielfältigt. Kontinuierlich Verluste realisieren kann man jedoch nur mit Positionen, die sich im Wert dauerhaft schlecht entwickeln. Das bedeutet, dass in einem langfristigen erfolgreichen Portfolio, die Kapitalgewinne immer - auch bei dem diskutierten Vorgehen - die realisierten Verluste dominieren werden (aufgrund der Gewichtungsverschiebungen im Laufe der Zeit). In diesem Fall ist der Steuerstundungseffekt auf Gesamtportfolioebene gesehen so marginal, dass sich der Aufwand des angedachten Vorgehens schlichtweg nicht lohnt. Anders könnte es nur dann aussehen, wenn man langfristig eine sehr geringe Realisierung von Kapitalerträgen im Sinne hat (die die Verluste nie übersteigen) (selbst dann wäre der Steuerspareffekt bezogen auf das dann vorhandene Gesamtkapital sehr gering) oder für zukünftige Konsumentscheidungen kontinuierlich einen Großteil der aufgelaufenen Gewinne realisieren müsste - und aus diesem Grund gar nicht in den zeitlichen Bereich kommt, in dem die Kapitalgewinne die Einzahlungen klar dominieren.

Das geht in die Richtung von @stagflations Aussage, man solle [am besten] niemals (Buch-)Verluste machen (was bei einer risikoreichen Anlageform nicht sicher planbar ist). Die wesentliche Essenz für steueroptimales Vorgehen ist aber eine andere, und zwar diejenige, dass man immer nur so viel Kapitalgewinne realisieren sollte, wie man Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft tatsächlich benötigt.

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MeinNameIstHase

Ein Aspekt wurde bisher noch nicht angesprochen. 
Es lohnt sich die jährlichen Kapitalerträge insb. Veräußerungsgewinne zu verstetigen, wenn man das Depot bei einer ausländischen Bank hält. Denn sonst schlagen die ESt-Vorauszahlungen wie in einem Schweinezyklus zu. Hat man ein Jahr mit hohen Gewinnen, zahlt man 25% Steuern + 25% höhere Vorauszahlungen (zzgl. Soli) und im Jahr drauf, wenn keine Gewinne anfallen, kriegt man entsprechende Erstattungsgutschriften. Zumindest sollte man bei der Liquiditätsplanung daran denken. Mildern kann man das auch durch Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen, wenn das FA mitspielt. Ein Antragsargument, bei dem das FA letztlich mitspielen muss (Ermessensspielraum geht gegen null) ist, wenn das Kapital gar nicht mehr in Aktien investiert ist (z.B. in ein Hausbau fließt).

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