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Serioustrader

Cashkonto = Girokonto ?

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Serioustrader
· bearbeitet von Serioustrader

Hallo,

 

ich will sicher sein bzw. sicher wissen ob / ob nicht mein Geld auf dem Flatex "Cashkonto" bis 100.000 Euro einlagen gesichert ist.

 

Es wird immer von Girokonto, Tagesgeld usw. geschrieben. Der Begriff "Cashkonto" tauch (natürlich) nirgends auf...

 

Deshalb die Frage, sind Einlagen auch auf den "Cashkonten" auf denen Geld bei Aktienkäufen/verkäufen verbucht wird in die Einlagen Sicherung bis 100.000 einbezogen?

 

Sicherlich denkt da jeder erstmal ja klar (ich auch), aber wo steht es?

 

Danke!

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Sapine

https://konto.flatex.de/formularcenter_bank/public/0000334.pdf

Zitat

Einlagen bei der flatexDEGIRO Bank AG sind geschützt durch Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

Zitat

Geschützt werden Kundeneinlagen. Gesetzlich geschützte Einlagen sind Kontoguthaben einschließlich Festgeld und Spareinlagen.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

 

Ein Cashkonto sollte zu Einlagen zählen. Keine Anlagen wären beispielsweise Sparbriefe oder Anleihen der Bank. Auch Wertpapiere zählen nicht zu Einlagen. 

 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von Sapine:

Ein Cashkonto sollte zu Einlagen zählen. Keine Anlagen wären beispielsweise Sparbriefe oder Anleihen der Bank.

Korrektur: Sparbriefe sind Bankeinlagen im Sinne der Einlagensicherung, Inhaberschuldverschreibungen/Bankanleihen nicht.

 

vor 6 Stunden von Serioustrader:

Es wird immer von Girokonto, Tagesgeld usw. geschrieben. Der Begriff "Cashkonto" tauch (natürlich) nirgends auf...

Das ist egal.  Die Bank könnte das Konto auch Lila-Launebär-MehrZinsFürMich!(Smiley)-Konto nennen – für die Einlagensicherung spielt es keine Rolle, welche Drogen in der Marketingabteilung konsumiert werden.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Man könnte auch auf der Flatex Website nachlesen. Dort steht unter Service -> FAQs -> Rund ums Konto und Depot -> Sind meine Einlagen bei Ihnen gesichert?

Zitat

Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen ab, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt.

 

Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der Bank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.

 

Der Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent dieser Verbindlichkeiten und auf den Gegenwert von 20.000 Euro. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von verwahrten Finanzinstrumenten, wenn eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich ist.

 

...

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Sapine
vor 4 Stunden von bondholder:

Korrektur: Sparbriefe sind Bankeinlagen im Sinne der Einlagensicherung, Inhaberschuldverschreibungen/Bankanleihen nicht.

Vorsicht auch wenn das in der Regel gilt stimmt das leider keineswegs immer. Gerade bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht. Da muss man wirklich ganz genau hinschauen (daher habe ich sie lieber ausgenommen). 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 35 Minuten von Sapine:

Vorsicht auch wenn das in der Regel gilt stimmt das leider keineswegs immer. Gerade bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht. Da muss man wirklich ganz genau hinschauen (daher habe ich sie lieber ausgenommen). 

Grundsätzlich unterliegt jeder Sparbrief (ohne Nachrangabrede) der gesetzlichen Einlagensicherung, die für Privatpersonen aktuell 100k pro Bank beträgt. (Die Sonderregeln für andere Anlegergruppen wie z.B. Kommunen sind in diesem Forum nicht relevant.)

 

Wer dagegen Sparbriefe mit Nachrangabrede kauft, weiss hoffentlich, was das bedeutet; Nachranganleihen sind auch nicht das gleiche wie Seniorbonds. (Ich persönlich sehe bei deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken allerdings auch kein Problem durch die Nachrangabrede, solange es dort Institutssicherungssysteme gibt.)

 

BaFin: Ist mein angelegtes Geld bei einem Sparbrief geschützt?
 

Bei Sparbriefen ohne Nachrangabrede greift in Deutschland mindestens die gesetzliche Einlagensicherung, die bis zu 100.000 Euro je Kunde absichert. Bei darüber hinaus angelegten Summen kann möglicherweise ein Risiko entstehen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsschluss nach dem Einlagensicherungssystem der Bank oder Sparkasse.
 

Anders als bei einer Festgeldanlage kann der Sparbrief jedoch eine so genannte Nachrangabrede enthalten. Bei einem solchen Sparbrief greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Wenn das Kreditinstitut insolvent wird, werden Ihnen deshalb auch die im Normalfall „garantierten“ 100.000 Euro nicht zurückgezahlt. Außerdem werden Ihre Ansprüche aus der Insolvenzmasse nachrangig behandelt. Das heißt, dass andere Gläubiger vor Ihnen entschädigt werden. Für das höhere Risiko erhalten Sie allerdings in der Regel auch höhere Zinsen.

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