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incts

Frage zur Berechnung unversteuerter Veräußerungsgewinne/-verluste im Rahmen der fiktiven Veräußerung (31.12.2017)

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incts

 

Ich habe folgende Nachricht (aufgrund eines Depotübertrags) bezüglich der Anschaffungsdaten eines Fonds erhalten:

Nom./Stk.   Anschaffungsdatum   Anschaffungsdaten
----------  ------------------  ------------------------------------------------------------
25,000      27.05.2015          Anschaffungswert                             EUR      988,50
                                Anschaffungstag aus fiktiver Veräußerung          01.01.2018
                                Unversteuerter Veräußerungsgewinn/-verlust   EUR       10,13

Die ursprüngliche Kaufabrechnung sah so aus:

Nominale                     Stück   25,00
Kurs                         EUR     40,90
Handelsplatz                 Direkthandel
Ausführungstag               27.05.2015
Kurswert                     EUR 1.022,50
------------------------------------------
Endbetrag zu Ihren Lasten    EUR 1.022,50

Was ich nicht verstehe:

Wenn der fiktive Anschaffungswert geringer als der tatsächliche Anschaffungswert ist, müsste dann nicht ein Verlust (negativer Betrag) ausgewiesen sein?

 

Was habe ich hier noch nicht verstanden?

Falls (wider Erwarten) weitere Transaktionsdetails (konkretes WP, Broker etc.) zur Beurteilung notwendig sein sollten, liefere ich die gerne nach.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 1.2.2023 um 13:17 von incts:

Wenn der fiktive Anschaffungswert geringer als der tatsächliche Anschaffungswert ist, müsste dann nicht ein Verlust (negativer Betrag) ausgewiesen sein?

 

Prinzipiell schon, aber nach altem Recht gab es auch steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge und solchen Kram, was vielleicht letztlich einen Gewinn ergeben hat.

 

Am 1.2.2023 um 13:17 von incts:

Falls (wider Erwarten) weitere Transaktionsdetails (konkretes WP, Broker etc.) zur Beurteilung notwendig sein sollten, liefere ich die gerne nach.

 

Schon, ja. Zum allermindesten, ob es ein Thesaurierer ist bzw. seinerzeit war.

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incts
· bearbeitet von incts
vor 2 Stunden von chirlu:

Schon, ja. Zum allermindesten, ob es ein Thesaurierer ist bzw. seinerzeit war.

Es geht um den grundbesitz europa (DE0009807008).

vor 2 Stunden von chirlu:

Prinzipiell schon, aber nach altem Recht gab es auch steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge und solchen Kram, was vielleicht letztlich einen Gewinn ergeben haben.

Die würden doch separat bei den Anschaffungsdaten ausgewiesen werden, oder? Bei einem anderen WP habe ich z.B. zusätzlich die Angabe "Unversteuerter akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag bis 31.12.2017"

 

Btw. habe ich mehrere WPs, wo die Differenz zwischen fiktivem Anschaffungswert und unversteuertem Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem tatsächlichen Anschaffungswert entspricht.

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incts
· bearbeitet von incts
Am 1.2.2023 um 13:34 von chirlu:

Prinzipiell schon, aber nach altem Recht gab es auch steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge und solchen Kram, was vielleicht letztlich einen Gewinn ergeben haben.

Da in den mir übermittelten Anschaffungsdaten dies nicht ersichtlich ist: Kann ich das selbst (z.B. im Bundesanzeiger) nachprüfen?

Wenn ja, wie ist das Vorgehen bzw. worauf (Zeile) muss ich achten?

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chirlu

Idealerweise müsste die Bank, die den fiktiven Verkauf Anfang 2018 durchgeführt hat, dazu eine Abrechnung erstellt haben.

 

Ansonsten ja, die Besteuerungsdaten wurden damals im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit eventuellen Besonderheiten von Immobilienfonds kenne ich mich aber nicht aus.

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B3n

Da es ein Immobilienfonds ist musst du die akkumulierten Substanzausschüttungen und steuerfreie Veräußerungsgewinne aus ausländischen Immobilien zwischen Kauf und fiktiver Veräußerung mit berücksichtigen. 

 

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