Zum Inhalt springen
MichaelMueller

BAV/Rentenversicherung sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

MichaelMueller

Hallo zusammen,

 

ich sortiere aktuell ein wenig meine Finanzen und habe eine fast schon vergessene Bav/Rentenversicherung meiner Frau wieder entdeckt (ist seit 5 Jahren stillgelegt wegen Eltenzeit).

 

Ich kenne mich mit Bav oder allgemein mit einer Rentenversicherung aktuell (noch) nicht so gut aus und wollte das mal vorstellen, ob der Vertrag noch Sinn macht.


Vertrag ist bei der württembergische AR/K2

Es geht die VWL von 40€ vom AG da rein
Ansonsten werden 184€ brutto einbezahlt, netto sind das ca. 84€ (Steuerklasse 5)

 

Ich wollte das ganze nun mal einem ETF-Sparplan gegenüberstellen. Bis zur Rente kommen folgende Zahlen raus:

 

 

Die Überschuss Beteiligung der letzten Jahren waren immer eine Rendite von ca 2%. Ist es realistisch, dass die Rendite ansteigt mit höheren Zinsen oder mit welcher Verzinsung kann/sollte man kalkulieren?

 

Das ist die Info vor der Beitragstellung (2018)

D.h. es wurde seit 5 Jahre nicht mehr eingezahlt. Ich habe leider nicht herausgefunden in den Unterlagen (werde nochmal schauen) wie ich die aktuelle Rente herausfinde, wenn ich ab nun wieder einzahle:

Darum für den ersten Überblick die Zahlen von 2018, auch wenn es eine Vorteil für die Rentenversicherung natürlich ist.

 

Garantierte Rente ist: 630€

Mit Überschussanteil (2%):  941€

 

Garantierte Kapitalabfindung 181k€

Mit Überschuss - Kapitalabfindung 233k€

 

Was wird alles von der Rente noch abgezogen?
Steuer ich bin mal von niedrigen 20% ausgegangen
 

Garantierte Rente 500€

Überschuss 752€

 

Darauf werden doch bestimmt noch PV/KV abgezogen?

 

Das wäre die Rechnung für die Rentenversicherung. Grobe Schnitzer drin?

 

bav.thumb.png.9a75655722c221532e2768418e7dcf5e.png



Für den ETF habe ich das aktuelle Kapital genommen, welches ich bei der Auszahlung bekomme, die netto Einzahlungen, da komme ich auf ein Wert von 159k vor Steuern. Kann man eine Rentenversicherung einfach auszahlen lassen?

Nach Steuer und Teilfreistellung 138k.

 

Werden außer Steuer bei der Auszahlung im Alter noch was abgezogen?
Wenn nicht würden bei 0% Rendite in der Auszahlungsphase ab >15 Jahre die Rentenversicherung besser sein.

 

etf.png.3d9af6cd7d0d7f792064d1d388080a23.png

 

Option 3 wäre AWL weiterhin einzahlen und die aktuellen Beträge in einen ETF-Sparplan stecken.

Allgemeine Frage. Ich habe jetzt öfters gelesen, wenn der AG keinen Zuschuss (min. 15%) macht, dass eine BAV überhaupt keinen Sinn macht. Das ist hier auf jeden Fall gegeben. Vielleicht kann mich jemand nochmal auf die Sprünge helfen, warum das so ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar

Eine BAV kann ich der Regel nicht vorzeitig aufgelöst werden. Dies als erstes prüfen, vor allen weiteren Überlegungen mit dem bereits vorhandenen Kapital.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chris75
· bearbeitet von Chris75

Hier mal ein verständlicher Beitrag zum Thema:

 

 

 

Du sparst Dir die Steuer und Sozialversicherung bei Einzahlung in die BAV

ABER: Du bekommst auch keine Rentenpunkte für den Betrag (AG+AN-Anteil). Das alleine ist ein massiver Nachteil, den Du so in Deinem Vergleich nicht berücksichtigt hast. Denn die  gesetzliche Rente bewegt sich mit der Inflation.

Alleine dieser gesetzliche Rentenbetrag kann über 40-50 Jahre (Ansparphase und Rentenbezug) den Wert Deiner BAV-Rente ausmachen. Alleine durch den Zinseszins-Effekt!

+ Nochmal die Sparrate die Du selber in einen ETF einzahlen kannst.

 

Der Steuervorteil (heute höhere Steuersatz als dann in Rente) wird meist durch den vollen Krankenversicherungssatz (heute zahlt AG die Hälfte) aufgebraucht.

 

Dazu meist hohe Verwaltungskosten der bav.

 

 

Später ist die Renten über einem Freibetrag dann

- voll steuerpflichtig (zum Grenzsteuersatz).

- Krankenversicherungspflichtig+Pflege (ca. 19%)

 

Wie hoch ist denn die Förderung durch den AG? Nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15%?

Dann würde ich die BAV beitragsfrei stellen und zwei Verträge neu einrichten:

 

- VWL in Aktiensparplan World ETF

- Sparplan in World ETF der alternativ in die BAV geflossen wäre.

 

Ab 40% Förderung des AG kannst Du über eine BAV nachdenken.

 

Wenn Du VWL und BAV in einem Vertrag mischst, bin ich nicht sicher, ob das Ergebnis dann steuerlich unterschiedlich behandelt wird, oder ob die volle BAV-Rente als solche behandelt wird (steuerpflicht und SV). Das hast Du normalerweise bei deiner VWL nicht. Solltest Du klären.

 

Edit:

 

Diese gesetzliche Rente würdest Du rechnersich unter Annahme Rentenanpassung 3% p.a. (etwas höhere Inflation) nicht bekommen; statt dessen BAV-Rente...

Dazu noch der Betrag aus ETF-Sparplan:

 

grafik.thumb.png.7ff25028b848cd0c4d7923f3f0f8643f.png

 

Du bekommst so bei selber machen:

- gesetzliche Rente startend mit 123 EUR bis 235 EUR (Prognose)

- 4% vom Depotwert als zustäzliche Rente 148 EUR (Prognose)

 

= jährliche Rente in Höhe von 3.200 bis 4.600 EUR. Davon ist der gesetzliche Anteil dann Steuer- und SV-Pflichtig

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 28 Minuten von satgar:

Eine BAV kann ich der Regel nicht vorzeitig aufgelöst werden. Dies als erstes prüfen, vor allen weiteren Überlegungen mit dem bereits vorhandenen Kapital.

Selbst wenn nicht auflösbar, dann eben nur die AWL rein oder?

 

Ich glaube immer noch es ist keine richtige Bav (umso mehr ich den Vertrag verstehe), da ich nirgends sehe das der AG etwas rein zahlt und der AG für seine Mitarbeiter noch intern einen Rentenfond hat.

 

vor 18 Minuten von Chris75:

Wie hoch ist denn die Förderung durch den AG? Nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15%?

Ich sehe nicht das der AG irgendwas einbezahlt hat.
Ich sehe nur das die AWL + 184€ (steuerfrei) dort eingezahlt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chris75
· bearbeitet von Chris75
vor 7 Minuten von MichaelMueller:

Ich sehe nur das die AWL + 184€ (steuerfrei) dort eingezahlt werden.

Dann ist es einfach: Sofort stilllegen und keine weitere Einzahlung mehr tätigen und selbst anlegen. VWL ebenfalls in einen Aktienfonds sparen.

 

Moment: Es wird sich dann evtl. um eine Direktversicherung handelt. Vielleicht hast Du noch einen Altvertrag, bei dem der AG Deinen Beitrag pauschal versteuert und dieser dann steuerfrei ausbezahlt wird?

Das solltest Du vorher prüfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar

Eine bAV ist es immer dann, wenn die Firma Versicherungsnehmer und der Mitarbeiter die versicherte Person ist. BAVs gibt es rein Arbeitnehmerfinanziert(sogenannte Entgeltumwandlung vom Brutto) zzgl. Pflichtzuschuss (für Altverträge ab 01.01.2022 umzusetzen), rein arbeitgeberfinanziert, und Mischformen. Alles ist möglich und denkbar.

 

Auch bei den Produkten gibt es von klassischen Zinspolice bis hin zu ETF Fondspolicen mit Beitragsgarantie alles, mal teuer mit Provision, mal günstig als Nettotarife.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 31 Minuten von Chris75:

Dann ist es einfach: Sofort stilllegen und keine weitere Einzahlung mehr tätigen und selbst anlegen. VWL ebenfalls in einen Aktienfonds sparen.

 

Moment: Es wird sich dann evtl. um eine Direktversicherung handelt. Vielleicht hast Du noch einen Altvertrag, bei dem der AG Deinen Beitrag pauschal versteuert und dieser dann steuerfrei ausbezahlt wird?

Das solltest Du vorher prüfen.

Ab wann ist es ein Altvertrag? Der Vertrag ist von 2010. Es ist eine Direktversicherung mit AWL + Entgeltumwandlung
Ich könnte mal HR anrufen, aber ich sehe nicht das der AG irgendwo was auszahlt. Wo sollte ich das denn sehen?
 

 

vor 25 Minuten von satgar:

Eine bAV ist es immer dann, wenn die Firma Versicherungsnehmer und der Mitarbeiter die versicherte Person ist. 

Mal schauen ob ich das rausfinden kann. 

 

EDIT: Wie/Wo kann man die VWL in Aktiensparplan World ETF anlegen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chris75
vor 2 Minuten von MichaelMueller:

Ab wann ist es ein Altvertrag? Der Vertrag ist von 2010. Es ist eine Direktversicherung mit AWL + Entgeltumwandlung

Zitat: "Liegt das Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005, gilt die alte Regelung. Danach wurden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dadurch war die einmalige Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag steuerfrei."

Quelle: https://www.verivox.de/rentenversicherung/ratgeber/auszahlung-der-direktversicherung-darauf-sollten-sie-achten-1001022/

 

D.h. betifft Dich dann nicht.

 

Seit 1.1.2022 muss der Arbeitgeber auch bei Zusagen, die vor dem 1.1.2019 erteilt wurden, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung in mindestens gleicher Höhe SV-Beiträge einspart.

 

D.h. frag doch mal nach den genauen Modalitäten Deiner Direktversicherung bei Deiner Personalabteilung.

 

Aber grundsätzlich macht es so für Dich keinen Sinn in die Direktversicherung einzahlen. Siehe das Thema mit den fehlenden Rentenpunkten.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar

Du siehst das auf einem Versicherungsschein. Überall muss da eigentlich VN und VP genannt werden.

 

Ein Altvertrag ist es mit Abschlussdatum vor 2005, also 2004 und älter. Ist hier nicht der Fall.

 

Aktien VWL Anlage zb hier 

Achtung: AVWL aus der Metall Industrie Branche gehen so nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 12 Minuten von Chris75:

Seit 1.1.2022 muss der Arbeitgeber auch bei Zusagen, die vor dem 1.1.2019 erteilt wurden, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung in mindestens gleicher Höhe SV-Beiträge einspart.

Gut seitdem ist ja nichts mehr passiert. Wenn dann würde der Vertrag erst 2024 wieder starten (weil da Elternzeit vorbei ist).

 

vor 13 Minuten von satgar:

Du siehst das auf einem Versicherungsschein. Überall muss da eigentlich VN und VP genannt werden.

Den suche ich nochmal raus.

 

vor 13 Minuten von satgar:

Aktien VWL Anlage zb hier 

Achtung: AVWL aus der Metall Industrie Branche gehen so nicht.

Danke schaue ich mir an, ist ein Tarif aber kein IG-Metall.

@satgaraber siehst du es auch so, dass es wenig Sinn macht? Selbst wenn es die 15% noch geben sollte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 3 Minuten von MichaelMueller:

Danke schaue ich mir an, ist ein Tarif aber kein IG-Metall.

@satgaraber siehst du es auch so, dass es wenig Sinn macht? Selbst wenn es die 15% noch geben sollte?

Ja, bAV macht in der Regel nur Sinn, wenn…

 

- du ein sehr kostengünstiges Produkt nutzen darfst (idealerweise Nettotarif oder vergünstigter Kollektivtarif)

- das idealerweise mit ETFs bestückt ist (zumindest teilweise )

- der AG mehr als 15% zuschiesst 

 

Oftmals kommen aber leider klassische Zinspolicen zum Einsatz, dazu noch teure Provisonsprodukte und nur der Minizuschuss von 15%, weil der AG auf mehr keine Lust hat und sich auch gar nicht so sehr mit dem Thema für seine AN beschäftigen will. Das ist leider eher die Regel. Und dann lässt man die Finger davon.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller

Gut das sehe ich hier ebenfalls, mehr wird der AG nicht dazu geben, weil die einen eigenen Fond noch haben ( wo echt viel eingezahlt wird).

Aber das kläre ich nochmal ab.

 

vor 2 Minuten von satgar:

Oftmals kommen aber leider klassische Zinspolicen zum Einsatz, dazu noch teure Provisonsprodukte

Das versuche ich sowieso rauszufinden, dass habe ich noch nicht ganz verstanden.

 

Dann wäre quasi noch die Frage ob ich es auflösen kann oder "nur" stillegen kann !?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 6 Minuten von MichaelMueller:

Das versuche ich sowieso rauszufinden, dass habe ich noch nicht ganz verstanden.

 

Dann wäre quasi noch die Frage ob ich es auflösen kann oder "nur" stillegen kann !?

Auszahlen geht so gut wie nie, aber frag mal nach.

 

Ob es eine Zinspolice oder was mit Fonds ist, siehst du ja schon daran, ob irgendwo auch mal ein besparter Fonds benannt wird. Wenn überall nur von Zins- und überschusserträgen gesprochen wird, ist es eine reine Zinspolice.

 

Üblicherweise haben solche Zinspolicen mindestens eine Effektivkostenquote von 1% je Jahr. Die laufende Verzinsung der Würt liegt 2023 bei 2,15%. Bleiben effektiv nach Kostenabzug so 1,15% hängen. Es kann eine höhere Garantieverzinsung geben, je nach Abschlussjahr des Produkts (siehe Thread. „Alte Rentenversicherung kündigen“ hier)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 5 Minuten von satgar:

Wenn überall nur von Zins- und überschusserträgen gesprochen wird, ist es eine reine Zinspolice.

 

Üblicherweise haben solche Zinspolicen mindestens eine Effektivkostenquote von 1% je Jahr. Die laufende Verzinsung der Würt liegt 2023 bei 2,15%. Bleiben effektiv nach Kostenabzug so 1,15% hängen. Es kann eine höhere Garantieverzinsung geben, je nach Abschlussjahr des Produkts (siehe Thread. „Alte Rentenversicherung kündigen“ hier)

Ja eigentlich stehen nur Überschüsse drin und ja die waren so immer bei 2%, aber schwer rauszulesen ob vor Kostenabzug oder danach. Bin ich noch am "forschen" :)

Aber egal ob stilllegen oder auszahlen. Macht das wirklich einen Unterschied für die Entscheidung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 8 Minuten von MichaelMueller:

Aber egal ob stilllegen oder auszahlen. Macht das wirklich einen Unterschied für die Entscheidung?

Für die zukünftigen Zahlungen, nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 2 Minuten von satgar:

Für die zukünftigen Zahlungen, nein.

:thumbsup:

 

@satgar & @Chris75 danke für den Input. Ich schaue mal was ich bezüglich kündigen und auszahlen herausfinde und melde mich dann eventuell wieder :) oder ob der AG überraschenderweise doch mehr dazu zahlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...