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schebitz

Gewinne aus Futures mit Verlustvortrag aus 2020 verrechnen?

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schebitz
· bearbeitet von schebitz

Folgendes Beispiel:

Ich habe einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2020 in dem sonstigen Verlustverrechnungstopf von 140.000 Euro.

Ich mache in den Jahren 2021 und 2022 und 2023 Gewinne mit Futures in Höhe von 130.000 Euro.

Werden diese Gewinne (130.000 Euro) mit dem sonstigen Verlustverrechnungstopf (140.000 Euro) verrechnet, so dass keine Steuern bezahlt werden müssen?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ja, imho würde das verrechnet (falls du meine erste Antwort noch gelesen hast, die war falsch).

 

Stefan

 

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schebitz

OK Danke.

 

Das heißt, wer noch hohe Verlustvorträge in dem sonstigen Verlustverrechnungstopf hat, der kann weiterhin Termingeschäfte machen und braucht sich erstmal keine Sorgen über die 20.000 Euro Grenze zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften zu machen, richtig?

 

2) Vielleicht kann Taxadvisor etwas dazu sagen?

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MeinNameIstHase
vor 17 Stunden von schebitz:

Das heißt, wer noch hohe Verlustvorträge in dem sonstigen Verlustverrechnungstopf hat, der kann weiterhin Termingeschäfte machen und braucht sich erstmal keine Sorgen über die 20.000 Euro Grenze zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften zu machen, richtig?

Der Verrechnungsbeschränkung aus § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG gilt für Verluste aus Termingeschäften, nicht für Gewinne aus Termingeschäften.

Denke aber auch daran, dass man dies für jedes Einzelgeschäft erfassen muss, d.h. unterjährig erfasst man alle Termingeschäfte, die  man mit Gewinn abschließt, getrennt von denen, die man mit Verlust schließt. 

Die Verrechnungsbeschränkung ist doppelt:

1. Es dürften Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einnahmen aus Stillhaltergeschäften überhaupt verrechnet werden.

2. Nur bis zu einem Betrag von 20.000 pro Jahr, der Rest wird vorgetragen.

 

Da kann es passieren, dass die Bank zwar die Gewinne aus Termingeschäften mit allg. Verlusten aus dem Topf "sonstige" verrechnet, aber falls man zusätzlich auch Verluste aus Termingeschäften hatte, es zu einer Umschichtung per Steuererklärung kommt. Dann können bis zu 20.000 Verluste aus dem allg. Topf beim FA wieder aufleben, weil man entsprechende Gewinne mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnen darf. Die Bank tut das aber nicht. Unschöner Nebeneffekt: Obwohl man das nicht wollte, hat man plötzlich beim FA einen Verlusttopf für "sonstige", dafür hat die Bank aber keine Abgeltungssteuer auf die Termingeschäftsgewinne einbehalten, die so verrechnet werden konnten.

Aber warten wir ab, wie sich das in der Praxis entwickeln wird. Diese Sonderregeln untergraben das ganze System der Abgeltungssteuer. Steuerpflichtige mit Verlusten aus Termingeschäften sind de-facto gezwungen, Steuererklärungen abzugeben. Und je nach Verrechnungsmöglichkeit gilt das auch für Folgejahre.

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schebitz
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

aber falls man zusätzlich auch Verluste aus Termingeschäften hatte, es zu einer Umschichtung per Steuererklärung kommt. Dann können bis zu 20.000 Verluste aus dem allg. Topf beim FA wieder aufleben, weil man entsprechende Gewinne mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnen darf. Die Bank tut das aber nicht. Unschöner Nebeneffekt: Obwohl man das nicht wollte, hat man plötzlich beim FA einen Verlusttopf für "sonstige", dafür hat die Bank aber keine Abgeltungssteuer auf die Termingeschäftsgewinne einbehalten, die so verrechnet werden konnten.

 

Danke erstmal.

 

Diesen zitierten Teil von dir verstehe ich nicht.

Kannst du das nochmal genauer erklären?

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reckoner

Hallo,

 

die Bank hat Termingewinne gegen sonstige Verluste gerechnet. Dabei gab es aber auch Terminverluste gegen die eigentlich verrechnet werden sollte, aber nicht durfte.

Das Finanzamt rollt das dann wieder auf und es entsteht mitunter ein sonstiger Verlustvortrag (was aber in der Regel nicht schlimm ist, sonstige Verluste sind ja die besten).

 

Mit Aktiengeschäften bei verschiedenen Banken kann das auch immer mal passieren.

 

 

Stefan

 

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schebitz

OK.

 

Ich bin bei Interactive Brokers. Da gibt es gar keine Verlustverrechnungstöpfe.

 

Heißt das, ich habe folgendes Problem gar nicht?:

 

Zitat:

"aber falls man zusätzlich auch Verluste aus Termingeschäften hatte, es zu einer Umschichtung per Steuererklärung kommt. Dann können bis zu 20.000 Verluste aus dem allg. Topf beim FA wieder aufleben, weil man entsprechende Gewinne mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnen darf. Die Bank tut das aber nicht. Unschöner Nebeneffekt: Obwohl man das nicht wollte, hat man plötzlich beim FA einen Verlusttopf für "sonstige", dafür hat die Bank aber keine Abgeltungssteuer auf die Termingeschäftsgewinne einbehalten, die so verrechnet werden konnten."

 

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MeinNameIstHase

Bei ausländischen Banken hast du die Probleme nicht, denn da musst du alles selbst ermitteln.

Oder, wie man es sieht, ... erst recht, weil du alles in der Steuererklärung selbst rechnen musst.B-)

 

Behalte aber auch Entscheidungen des BVerG im Auge, die über die ganzen Verlustverrechnungsbeschränken (konkret bei Aktien) vom BFH angerufen wurden. Es bestehen da Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

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