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canari85

Beantragung der ehegattenübergreifenden/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung

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canari85

Hallo!

 

Wieder eine Frage zum Thema Freistellungsauftrag.

 

Welchen Vorteil verschafft es einem Ehepaar, wenn es einen Freistellungsauftrag über 0 € und somit lediglich die Beantragung der ehegattenübergreifenden / lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung beantragt?

 

In welcher Konstellation wäre das empfehlenswert?

 

LG, canari85

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odensee
vor 39 Minuten von canari85:

Welchen Vorteil verschafft es einem Ehepaar, wenn es einen Freistellungsauftrag über 0 € und somit lediglich die Beantragung der ehegattenübergreifenden / lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung beantragt?

Wenn ihr Verluste macht, braucht ihr keinen Freistellungsauftrag,

 

Wenn ihr (in Summe) Gewinne macht und habt keinen Freistellungsauftrag (oder zu niedrig eingereicht) bekommt ihr zuviel gezahlte Steuern nur über die Steuererklärung zurück (Anlage KAP). Mir wäre das zu lästig.

vor 42 Minuten von canari85:

In welcher Konstellation wäre das empfehlenswert?

Wie sieht eure aktuelle Konstellation denn aus.

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canari85
vor 22 Minuten von odensee:

Wenn ihr Verluste macht, braucht ihr keinen Freistellungsauftrag,

 

Wenn ihr (in Summe) Gewinne macht und habt keinen Freistellungsauftrag (oder zu niedrig eingereicht) bekommt ihr zuviel gezahlte Steuern nur über die Steuererklärung zurück (Anlage KAP). Mir wäre das zu lästig.

Wie sieht eure aktuelle Konstellation denn aus.

Das habe ich schon alles verstanden. Es gibt aber auch die Möglichkeit im Online-Banking die Variante auszuwählen, das man einen Freistellungsauftrag über 0 € stellt (Stichwort: lediglich Beantragung der ehegattenübergreifenden / lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung). Ich verstehe aber nicht, wozu das dienen soll.

 

Unsere Situation: Wenn, dann werden wir Gewinne erzielen. Verluste nicht.

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B3n

Beispielsweise wenn der Freisteller bei Bank A schon voll aufgebraucht ist und bei Bank B Einzel– und Gemeinschaftsdepots bestehen. Dann kann durch die Ehegattenverlsutverrechnung ein Verlust von aus dem Einzeldepot mit Erträgen im Gemeinschaftsdepot bei Bank B verrechnet werden. 

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canari85
vor 2 Stunden von B3n:

Beispielsweise wenn der Freisteller bei Bank A schon voll aufgebraucht ist und bei Bank B Einzel– und Gemeinschaftsdepots bestehen. Dann kann durch die Ehegattenverlsutverrechnung ein Verlust von aus dem Einzeldepot mit Erträgen im Gemeinschaftsdepot bei Bank B verrechnet werden. 

Ah ok, danke!

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canari85
vor 13 Stunden von B3n:

Beispielsweise wenn der Freisteller bei Bank A schon voll aufgebraucht ist und bei Bank B Einzel– und Gemeinschaftsdepots bestehen. Dann kann durch die Ehegattenverlsutverrechnung ein Verlust von aus dem Einzeldepot mit Erträgen im Gemeinschaftsdepot bei Bank B verrechnet werden. 

Danke, verstanden :-) 

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