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canari85

Freistellungsauftrag nicht verstanden, bitte um Aufklärung für konkrete Situation

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canari85
· bearbeitet von canari85
.

Hallo!

 

Mein Mann und ich habe letztes Jahr geheiratet. Für 2022 werden wir eine getrennte Steuererklärung abgeben (bzw. Einzelveranlagung).

 

Für 2023 planen wir eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

 

Meine Frage dreht sich um das Thema des Freistellungsauftrags - ich glaube, ich habe das Thema noch nicht ganz verstanden.

 

Ich habe bei der ING sowohl ein Einzelkonto sowie ein Gemeinschaftskonto mit meinem Mann.

 

Ich bespare auf meinem Ing-Konto einen ETF, daher habe ich einen Freistellungsauftrag gestellt (aktuell 976 €). Dazu habe ich noch ein Festgeldkonto bei einer anderen Bank (20 € Freistellungsauftrag). Soweit, so gut.

 

Nun wollen wir für 2023 ja eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (gemeinsame Veranlagung).

 

Zeitnah wollen wir mit unserem Gemeinschaftskonto bzw. Gemeinschaftsdepo Aktien erwerben. Es wäre dann ja sinnvoll, dass wir auch dort einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stelle.

 

Nun bin ich verwirrt...kann ich meinen Freistellungsauftrag in meinem ING-Einzelkonto mit 976 € belassen und zusätzlich bei dem ING-Gemeinschaftskonto einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen? Oder muss ich mich entscheiden zwischen Freistellungsauftrag für mich bzw. für uns gemeinsam? 

 

Und was passiert, wenn man gar keinen Freistellungsauftrag stellt?

 

Oder denke ich zu kompliziert? 

 

Die konkrete Frage ist ja:

Wenn ich für das Gemeinschaftskonto bei der ING einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stelle, gilt dieser dann auch für mein Einzeldepot bei der Ing? Also quasi für alle Konten bei der Ing?

 

Würde mich über Aufklärung freuen (auch wenn das bestimmt für viele hier Hobby ist).

 

LG, canari

 

 

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TWP17
· bearbeitet von TWP17

1.) Du kannst Beides machen und als zusätzliche Alternative theoretisch, du kannst sogar auf deinen eigenen Einzel-Konto die nun 2000€ Freistellungsauftrag komplett machen (aber mit Hinweis für Ehepartner), da du ja ab 2023 gemeinsame Veranlagung angegeben hast. Wichtig ist nur das du bzw. richtigerweise ihr in Summe nicht über 2000€ kommst.

2.) Kein Freistellungsauftrag = Abzug der Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer.

3.) Die Frage mit de ING am Schluss, würde ich die ING fragen, nach meiner Vermutung gilt der Freistellungsauftrag für alle Konten bei der ING, da die Bank immer als Gesamtmantel gilt

 

Disclaimer: Dieses ist keine Steuerberatung :king:

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canari85
vor 23 Minuten von TWP17:

1.) Du kannst Beides machen und als zusätzliche Alternative theoretisch, du kannst sogar auf deinen eigenen Einzel-Konto die nun 2000€ Freistellungsauftrag komplett machen (aber mit Hinweis für Ehepartner), da du ja ab 2023 gemeinsame Veranlagung angegeben hast. Wichtig ist nur das du bzw. richtigerweise ihr in Summe nicht über 2000€ kommst.

2.) Kein Freistellungsauftrag = Abzug der Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer.

3.) Die Frage mit de ING am Schluss, würde ich die ING fragen, nach meiner Vermutung gilt der Freistellungsauftrag für alle Konten bei der ING, da die Bank immer als Gesamtmantel gilt

 

Disclaimer: Dieses ist keine Steuerberatung :king:

Danke!

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CarlosMtz

https://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/kontrollverfahren-bei-freistellungsauftraegen.html

 

Wie ich es verstehe spielt die Höhe gar keine so große Rolle. Es geht nur darum, ob die Bank aktiv Steuern abzieht oder nicht. Wir haben sicherlich in Summe Freistellungsaufträge über 2.000 Euro gestellt. Übermittelt werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Werte an das Finanzamt. Bei der Steuererklärung lege ich einen Kapitalertragsauzug bei und zahle auf den Überschuss Steuern, egal wo es herkommt. Vorteil ist, dass ich die Höhe nicht vorab jedes Mal antizipieren muss, um den maximalen Wert zu nutzen. 

 

Ob das so gewollt ist, keine Ahnung. Funktionieren tuts. 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 16 Stunden von CarlosMtz:

Wir haben sicherlich in Summe Freistellungsaufträge über 2.000 Euro gestellt.

Ganz dünnes Eis.

Das würde ich schnellstmöglich korrigieren.

Früher hat das Finanzamt einen auch freundlich aufgefordert seine FSA anzupassen, wenn sie in Summe zu hoch waren. Das wird als potentielle Steuerhinterziehung gewertet.

 

Wenn man dann noch tatsächlich vergessen sollte seine über den Freibetrag hinaus unversteuerten Kapitalerträge zu erklären, dann begeht man tatsächlich Steuerhinterziehung.

 

Die Höhe der erteilen FSA spielt keine Rolle solange man sich innerhalb der vorgegebenen Grenze bewegt.

Kann man auch komplett drauf verzichten und über die Steuererklärung die gezahlten Steuern zurückholen.

 

Edit: habe gerade den verlinkten Artikel gelesen. Das FA wird einen demnach zur Abgabe der Anlage KAP auffordern, wenn tatsächlich zu hohe Kapitalerträge unversteuert geblieben sind. Mir persönlich wäre das zu heiß.

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chirlu
vor 16 Stunden von CarlosMtz:

Funktionieren tuts.

 

Und es steht kein böser Satz in den Anmerkungen am Ende des Steuerbescheids?

 

vor 2 Stunden von BigSpender09:

Ganz dünnes Eis.

 

Ja. In Summe zu hohe Freistellungsaufträge geht (auch wenn es nicht gewünscht ist), aber in Summe zu viel freigestellte Erträge ist m.E. bereits vollendete Steuerhinterziehung. Durch eine Selbstanzeige (Abgabe der Anlage KAP mit allen Erträgen) wird das zwar geheilt; aber wenn das Finanzamt die Nase voll hat, kann es auch sofort nach Eingang der Bankenmeldungen und vor Eingang der Steuererklärung ein Steuerstrafverfahren einleiten.

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DennyK
Am 15.1.2023 um 08:35 von BigSpender09:

Ganz dünnes Eis.

Das würde ich schnellstmöglich korrigieren.

Zwingend wird es erst, wenn man auch mehr als die 2000€ in Anspruch nimmt. Empfehlenswert ist es natürlich trotzdem nicht über die 2000€ zu kommen.

Am 15.1.2023 um 08:35 von BigSpender09:

Früher hat das Finanzamt einen auch freundlich aufgefordert seine FSA anzupassen, wenn sie in Summe zu hoch waren. Das wird als potentielle Steuerhinterziehung gewertet.

Wie du sagst, früher. 

Früher wurden die Höhe der Freistellungsaufträge an das Finanzamt übermittelt, das ist heute aber nicht mehr so.

Heute wird nur noch der ausgenutzte Betrag übermittelt.

 

Am 15.1.2023 um 08:35 von BigSpender09:

Wenn man dann noch tatsächlich vergessen sollte seine über den Freibetrag hinaus unversteuerten Kapitalerträge zu erklären, dann begeht man tatsächlich Steuerhinterziehung.

Nicht unbedingt direkt, denn verheiratete müssen ja eh eine Steuererklärung machen und dort kann man das ganze dann richtig rücken und dann ist es keine Steuerhinterziehung.

Am 15.1.2023 um 08:35 von BigSpender09:

 

Die Höhe der erteilen FSA spielt keine Rolle solange man sich innerhalb der vorgegebenen Grenze bewegt.

Kann man auch komplett drauf verzichten und über die Steuererklärung die gezahlten Steuern zurückholen.

 

Edit: habe gerade den verlinkten Artikel gelesen. Das FA wird einen demnach zur Abgabe der Anlage KAP auffordern, wenn tatsächlich zu hohe Kapitalerträge unversteuert geblieben sind. Mir persönlich wäre das zu heiß.

 

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chirlu
vor 56 Minuten von DennyK:

Zwingend wird es erst, wenn man auch mehr als die 2000€ in Anspruch nimmt.

 

Ich verstehe es so, dass er das tut:

Am 14.1.2023 um 18:02 von CarlosMtz:

Bei der Steuererklärung lege ich einen Kapitalertragsauzug bei und zahle auf den Überschuss Steuern, egal wo es herkommt. Vorteil ist, dass ich die Höhe nicht vorab jedes Mal antizipieren muss, um den maximalen Wert zu nutzen.

 

vor 57 Minuten von DennyK:

eine Steuererklärung machen und dort kann man das ganze dann richtig rücken und dann ist es keine Steuerhinterziehung.

 

Das scheint mir zweifelhaft.

 

vor 58 Minuten von DennyK:

verheiratete müssen ja eh eine Steuererklärung machen

 

Das übrigens auch.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

Am 15.1.2023 um 11:03 von chirlu:

In Summe zu hohe Freistellungsaufträge geht (auch wenn es nicht gewünscht ist), aber in Summe zu viel freigestellte Erträge ist m.E. bereits vollendete Steuerhinterziehung. Durch eine Selbstanzeige (Abgabe der Anlage KAP mit allen Erträgen) wird das zwar geheilt; aber wenn das Finanzamt die Nase voll hat, kann es auch sofort nach Eingang der Bankenmeldungen und vor Eingang der Steuererklärung ein Steuerstrafverfahren einleiten.

Genauso ist es. Die Frage ist dann nur, wie hoch die Strafe wirklich ist, da bei Beträgen von ein paar Hundert € "hinterzogene Steuern" das Verfahren meist gegen Auflagen eingestellt wird und selbst bis 50.000€ Steuerhinterziehung meist nur eine Geldstrafe verhängt wird. Das ganze ist ja auch Arbeit für die Finanzämter, bei 10€ wird wahrscheinlich gar nichts passieren. Auf jeden Fall wird es im Falle einer Entdeckung deutlich teurer.

 

Man kann übrigens das gleiche erreichen, wenn man ein ausländisches Depot hat. Dann hat man unterjährig auch keine Steuerabzüge, ist dann aber verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben. So ist es dann auch nicht vollendete Steuerhinterziehung.

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jgobond

zum Verständnis: Was die Bank ans FA abführt, ist ähnlich der Lohnsteuer "nur" eine Vorrauszahlung. In der Praxis ist das so geregelt, daß die Bank eher zuviel abführt als zu wenig, so daß man eigentlich nicht zu wenig Steuern bezahlen kann, es sei denn man betreibt mit den Freistellungsaufträgen Schindluder und verteilt in Summe mehr als den zulässigen Freibetrag.

Gibt man bei der Steuererklärung die Anlage KAP ab, wird zuviel bezahlte Steuer erstattet. So geht nix verloren, nur weil man irgendwo einen nicht ausreichenden oder gar keinen FstA gestellt hat. Das Geld steht dann eben nur später zur Wiederanlage zur Verfügung, wie auch immer man das handhaben möchte.

 

Letztlich muß man sich überlegen, ob man seinen Freibetrag wegen € 1,50 hier und € 0,75 oder wo die persönliche Grenze auch immer liegt, da zerfleddern und Gefahr laufen möchte, den Überblick zu verlieren. Übersteigen die Ausschüttungen den FB, ist es dann eh einfacher alles bei einer Bank geltend zu machen.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 17 Minuten von jgobond:

In der Praxis ist das so geregelt, daß die Bank eher zuviel abführt als zu wenig

Bitte was? Die Bank führt genau das ab, was sie abzuführen hat.

Oder hab ich den Satz falsch verstanden?

 

Bei dem Rest stimme ich zu.
Ich bin irgendwann dazu übergegangen gar keinen FSA mehr zu stellen und mir das Geld einfach per Anlage KAP zurückzuholen.

Für viele wäre es vermutlich auch einfacher, wenn es dieses ganze FSA System nicht gäbe oder der noch nicht an Anspruch genommenen Freibetrag für die Banken zentral irgendwo abrufbar wäre.

Das würde die Sache deutlich vereinfachen.

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jgobond

Ja, die Bank führt ab was sie muss,  sind die FstA aber nicht richtig verteilt, führen die Banken in Summe mehr ab,  als die Steuerschuld beträgt und man bekommt,  so man denn die KAP abgibt, die Differenz erstattet. 

 

Ganz drauf verzichten möchte ich nicht,  da mir so ~500,- erst bis zu 1,5 oder gar 2 Jahre später zum reinvestieren zur Verfügung stehen. Da gehts dann schon mal um 100,- .Zumal es ja auch keinen Aufwand bedeutet. 

Kommt eben immer drauf an um was für Beträge es sich handelt. 

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin
vor einer Stunde von jgobond:

Ja, die Bank führt ab was sie muss,  sind die FstA aber nicht richtig verteilt, führen die Banken in Summe mehr ab,  als die Steuerschuld beträgt und man bekommt,  so man denn die KAP abgibt, die Differenz erstattet.

Nein, die Bank führt für den den FSA übersteigenden Teil exakt die Steuer für Kapitalerträge nach der Formel aus §32d EStG ab, das sind (bei nicht KiSt-Pflichtigen) halt 25%. (+ Soli). Keinen Cent mehr, als das FA im Rahmen der Veranlagung nach §32d auch selbst festsetzen würde, wenn die Erträge in der Anlage KAP erklärt werden, es sei denn es kommt noch eine bankübergreifende Verlustverrechnung etc. dazu.

 

Womöglich willst du auf den Antrag auf Günstigerprüfung hinaus, bei dem vom FA geprüft wird, ob die tarifliche Besteuerung günstiger ist als die Abgeltungssteuer. Das führt bei eher niedrigem sonstigen zvE zu einer Erstattung, hat aber nichts damit zu tun, dass die Abgeltungssteuer systematisch höher wäre als die Steuerschuld.

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chirlu
vor 1 Minute von multivitamin:

Womöglich willst du auf den Antrag auf Günstigerprüfung hinaus

 

Er hat doch klar gesagt, worauf er hinauswollte:

vor einer Stunde von jgobond:

sind die FstA aber nicht richtig verteilt, führen die Banken in Summe mehr ab,  als die Steuerschuld beträgt

Wenn ich Bank A und Bank B jeweils einen Freistellungsauftrag über 500 Euro erteile und dann bei Bank A Erträge für 300 Euro habe, bei Bank B Erträge für 600 Euro, dann zahlt man zu viel (nämlich 26,38 Euro statt 0 Euro).

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jgobond
vor 2 Minuten von multivitamin:

Womöglich willst du auf den Antrag auf Günstigerprüfung hinaus,...

nein, will ich nicht. ich will mich aber auch nicht mit Anlauf falsch verstehen.
Es bleibt dabei: Verteilt man seine FstA ungeschickt, führen die Banken in Summe mehr Steuer ab als nötig wäre und man man bekommt sie erst mit der KAP wieder.

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BigSpender09
vor 2 Stunden von jgobond:

Ja, die Bank führt ab was sie muss,  sind die FstA aber nicht richtig verteilt, führen die Banken in Summe mehr ab als die Steuerschuld beträgt und man bekommt,  so man denn die KAP abgibt, die Differenz erstattet. 

ja genau. ok. dann hatte ich deinen ersten Kommentar falsch verstanden.

 

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