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Detlef

Steuerklassen Wechsel im Kontext von Arbeitgeber Sozialleistungen

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Detlef

Hallo zusammen, 

 

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber für meine Familienangehörigen eine kostenfreie private Zusatzkrankenversicherung. Praktisch läuft das so ab, dass die Beiträge von meinem Privatkonto abgebucht werden. Mein Arbeitgeber zahlt mir einen Bruttozusatzlohn, der netto den Krabkenkassenbeiträgen entspricht. 

 

Meine Frau und ich sind zusammenveranlagt und wir haben dieses Jahr auf Steuerklasse III & V gewechselt, da mein Verdienst höher ist. 

 

Ich habe nun ein höheres Nettoeinkommen, aber bekomme auch einen geringeren Bruttozuschuss vom Arbeitgeber. 

 

Über die Einkommensteuererklärung werde ich nun vermutlich Lohnsteuer nachzahlen müssen. 

 

Habe ich einen Denkfehler oder bedeutet das für uns, dass unser durch den Steuerwechsel erzielte Haushaltsnettomehreinkommen bis zur Steuernachzahlung mindestens die Differenz des Arbeitgeberzuschusses als Rendite erwirtschaften muss, damit sich der Steuerklassen Wechsel gelohnt hat? 

 

Also in kurz: ich zahle über die Einkommensteuerererklärung Lohnsteuer nach, weil mein Arbeitgeber davon aber nichts mitbekommt erhalte in keinen entsprechend höheren Zuschuss zur Krankenversicherung. 

 

Vielen Dank für eure Erleuchtung :)

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chirlu
vor 5 Minuten von Detlef:

Habe ich einen Denkfehler oder bedeutet das für uns, dass unser durch den Steuerwechsel erzielte Haushaltsnettomehreinkommen bis zur Steuernachzahlung mindestens die Differenz des Arbeitgeberzuschusses als Rendite erwirtschaften muss, damit sich der Steuerklassen Wechsel gelohnt hat? 

 

Und das innerhalb von einem Jahr, weil danach (bei entsprechend großer Nachzahlung) das Finanzamt Vorauszahlungen einfordern könnte.

 

Ich würde Steuerklasse 4 mit Faktor empfehlen, das ist immer am fairsten.

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
vor 16 Minuten von Detlef:

Habe ich einen Denkfehler oder bedeutet das für uns, dass unser durch den Steuerwechsel erzielte Haushaltsnettomehreinkommen bis zur Steuernachzahlung mindestens die Differenz des Arbeitgeberzuschusses als Rendite erwirtschaften muss, damit sich der Steuerklassen Wechsel gelohnt hat? 

Wenn du die Steuernachzahlung (also den Effekt der Steuererklärung) berücksichtigst, ist die Differenz im Nettoeinkommen durch den Steuerklassenwechsel immer Null, weil die Steuerklasse nur die monatliche Lohnsteuer beeinflusst (die nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt), aber nicht die letztlich fürs Jahr zu zahlende Einkommensteuer.

 

Durch diesen Steuerklassenwechsel seid ihr in Bezug auf Jahressummen also in eurer Situation immer im Nachteil.

 

(Ich habe angenommen, dass mit dem AG in der Tat vereinbart ist, dass es für den Zuschuss nur auf den Nettolohn gemäß Lohnabrechnung ankommt).

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Detlef
vor 2 Stunden von WerPinguin:

Wenn du die Steuernachzahlung (also den Effekt der Steuererklärung) berücksichtigst, ist die Differenz im Nettoeinkommen durch den Steuerklassenwechsel immer Null, weil die Steuerklasse nur die monatliche Lohnsteuer beeinflusst (die nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt), aber nicht die letztlich fürs Jahr zu zahlende Einkommensteuer.

 

Durch diesen Steuerklassenwechsel seid ihr in Bezug auf Jahressummen also in eurer Situation immer im Nachteil.

 

(Ich habe angenommen, dass mit dem AG in der Tat vereinbart ist, dass es für den Zuschuss nur auf den Nettolohn gemäß Lohnabrechnung ankommt).

Alles für mich nachvollziehbar, außer dass ich gesagt hätte, dass mein Nettoeinkommen durch den Steuerwechsel nach Steuererklärung geringer ist, weil auch mein Bruttoeinkommen geringer ist (durch geringeren Arbeitgeberzuschuss). 

 

Im Umkehrschluss könnten wir vielleicht sogar von Steuerklasse V & III profitieren, wenn das monatliche Haushalts Nettoeinkommen reicht... 

vor 2 Stunden von chirlu:

 

Und das innerhalb von einem Jahr, weil danach (bei entsprechend großer Nachzahlung) das Finanzamt Vorauszahlungen einfordern könnte.

 

Ich würde Steuerklasse 4 mit Faktor empfehlen, das ist immer am fairsten.

Danke, mit Steuerklasse 4 mit Faktor muss ich mich noch einmal auseinander setzen 

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WerPinguin
vor 9 Minuten von Detlef:

Alles für mich nachvollziehbar, außer dass ich gesagt hätte, dass mein Nettoeinkommen durch den Steuerwechsel nach Steuererklärung geringer ist, weil auch mein Bruttoeinkommen geringer ist (durch geringeren Arbeitgeberzuschuss). 

 

Im Umkehrschluss könnten wir vielleicht sogar von Steuerklasse V & III profitieren, wenn das monatliche Haushalts Nettoeinkommen reicht... 

Beides korrekt. Was die richtige Vorgehensweise ist, hängt davon ab, was da genau mit dem AG vereinbart wurde (nämlich was mit Netto genau gemeint ist).

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Detlef
vor 43 Minuten von WerPinguin:

Beides korrekt. Was die richtige Vorgehensweise ist, hängt davon ab, was da genau mit dem AG vereinbart wurde (nämlich was mit Netto genau gemeint ist).

Der Arbeitgeber überweist mir monatlich so viel Brutto extra, dass, nach von ihm auf diese Summe abgeführte Lohnsteuer, der Nettobetrag dem Lastschriftbetrag entspricht, den die Krankenversicherung von meinem Konto abgebucht (klingt kompliziert, ich hoffe es ist verständlich) 

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
vor 6 Minuten von Detlef:

Der Arbeitgeber überweist mir monatlich so viel Brutto extra, dass, nach von ihm auf diese Summe abgeführte Lohnsteuer, der Nettobetrag dem Lastschriftbetrag entspricht, den die Krankenversicherung von meinem Konto abgebucht (klingt kompliziert, ich hoffe es ist verständlich) 

Dann ist die Sache klar, denn Lohnsteuer ist nicht gleich Einkommensteuer, sondern nur die Vorauszahlung darauf. Was in der Steuererklärung passiert, hat keinen Effekt auf die Lohnsteuer.

 

Dann wäre (nur dieses Thema betrachtet) jede andere Steuerklassenwahl für euch in der Tat günstiger als 3/5 und 5/3 wäre am günstigsten. Dabei dann aber Risiken bzgl. Arbeitslosigkeit berücksichtigen!

 

Oder du verhandelst die Vereinbarung nach, sodass es auf das Netto nach Steuererklärung ankommt. Ob der AG sich da allerdings drauf einlässt (weil komplizierter)....

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IndexP

Hat sich da etwa jemand bei der vermeintlichen Steuer-Optimierung verzockt?;)

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Detlef

Ja, sieht so aus, aber nicht weiter tragisch. Sind keine riesen Summen. Bei einer Nachsteuerrendite von 1,5% auf das mtl. "Überschussnetto" wären wir break even. 

 

Plus, wenn ich mich nicht irre kann man mittlerweile Steuerklassen so häufig wie Unterhosen wechseln. 

 

Vielen Dank für euren Input. 

 

Ich lese mich noch einmal in 4 Faktor ein und entscheide dann noch einmal neu. 

 

 

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