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juliusjr

Wie vorgehen, wenn Broker falsch versteuert?

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juliusjr

2020 hat Drägerwerk die Genussscheine D gekündigt und im Bundesanzeiger gemeldet, dass die Genussscheine am 2.1.23 fällig werden bzw. zurück bezahlt werden. 

Außerdem wurde der Genussschein A zum ersten Arbeitstag des Jahres 2021 gekündigt. Dieser Erlös wurde dann auch für das Steuerjahr 2021 versteuert.

Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass auch der Genussschein D nach dem Zuflussprinzip im Steuerjahr 2023 versteuert wird.

Leider hat die ING diesen Erlös aber für das Steuerjahr 2022 abgerechnet. Mein mehrmaliger Protest daraufhin wurde immer wieder gleich zurückgewiesen: WM-Datenservice und Lagerstelle sagen, dass der Genussschein am 31.12.22 fällig geworden ist und deshalb hätten sie richtig verteuert. Ich hab jedes mal geantwortet, dass der Zufluss eindeutig im Kalenderjahr 2023 war und das auch im Bundesanzeiger so angekündigt wurde (auch fällig zum 2.1.23 stand da)

Kurz um: ING antwortet mir nicht mehr und interessiert das nicht.

Im wallstreet online Forum hab ich nachgefragt wie das bei anderen Brokern abgelaufen ist: 1 Antwort kam, dass bei comdirect für das Kalenderjahr 2023 abgerechnet wurde.

 

Im Prinzip is es ja den meisten egal, in welchen Steuerjahr das abgerechnet wird - mir aber nicht, weil ich dadurch so grob 1500 euro verliere.

 

Meinen Steuerberater hab ich heute nicht erreicht, aber sein Mitarbeiter meinte, das ist was für den Rechtsanwalt, aber der Steuerberater ruft mich in den nächsten Tagen mal zurück.

 

Jetzt meine Frage: Hat jemand einen Tipp wie ich da am besten vorgehe? Abwarten, oder schnellstmöglich zum Rechtsanwalt gehen?

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odensee
Gerade eben von juliusjr:

Kurz um: ING antwortet mir nicht mehr und interessiert das nicht.

Mit wem hattest du denn Kontakt bei der ING?

Hotline? Oder Innenrevision? Oder was dazwischen?

 

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juliusjr

per email über das Kontaktformular. Danach hab ich immer nur dieselbe email geantwortet

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stagflation

Schau doch mal auf Deine Kontoauszüge. Wann ist die Wertstellung für den Erlös? In 2022? Oder in 2023?

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juliusjr

In 2023, also auch mit Valuta 2.01.2023

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chirlu

Und wie ist das Buchungsdatum?

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ceekay74
vor 35 Minuten von juliusjr:

Hat jemand einen Tipp wie ich da am besten vorgehe?

Erneut reklamieren mit Hinweis auf die entsprechenden Veröffentlichungen von Draeger bzgl. Zahltag 02.01.23 (z.B. hier und hier). Der Verweis auf andere Banken (z.B. die DKB), die trotz Abrechnung und Verbuchung am 30.12.22 in der Lage waren entsprechend dem Rückzahlungsdatum 02.01.2023 korrekt in 2023 zu versteuern kann auch nicht schaden.

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juliusjr

Buchungsdatum auch 2.1.2023. Im Kontoauszug des Jahres 2022 wird Drägerwerk gar nicht aufgeführt. Ich hab ING sogar ein Bild von der Veröffentlichung im Bundesanzeiger geschickt. Auch hab ich geschrieben, dass comdirect für 2023 versteuert hat. Leider interessiert das ING nicht.

@ceekay74: Hat DKB es 2023 versteuert?

 

Danke schon mal für eure Beiträge und Hilfe :-)

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ceekay74
vor 1 Minute von juliusjr:

@ceekay74: Hat DKB es 2023 versteuert?

Ja.

 

Nochmals über Kontaktformular begründet reklamieren. Wenn ohne Erfolg Vorstandsbeschwerde per E-Mail, dann Schlichtungsverfahren Ombudsmann und BaFin-Beschwerde.

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stagflation

Wenn Du beim normalen Support nicht mehr weiterkommst, würde ich einen Brief per Post an den Vorstand schicken (Vorstandsbeschwerde). Die werden in der Regel sorgfältiger bearbeitet als Anfragen beim "normalen" Support.

 

Schreib rein, dass alles dafür spricht, dass der Vorgang in 2023 versteuert werden muss (Buchungsdatum, Wertstellungsdatum, Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Verhalten anderer Banken) und bitte um Korrektur. Versuche, den Brief möglichst kurz zu halten. Je kürzer, desto besser. Im Anhang packst Du die Belege rein (Kontoauszug, usw.).

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juliusjr

Ok. Super Dankeschön euch beiden. Ich hab in der email Einspruch auf die Abrechnung eingelegt und dies sollen sie bitte bestätigen. Seitdem antwortet mir ING nicht mehr.

Bafin hab ich angeschrieben. Antwort: Für Steuerangelegenheiten sind sie nicht zuständig. 

Der Ombudsmann ist doch für Versicherungen, oder?

Von der Vorstandsbeschwerde hab ich noch nicht gehört, aber das ist wohl das, was ich nun als nächstes angehe :-)

Oh, hab mir das mit dem Ombudsmann für Banken durchgelesen. Das hört sich auch gut an.

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reckoner

Hallo,

 

ich verstehe die Aufregung nicht, warum klärst du das nicht einfach mit dem Finanzamt?

 

Stefan

 

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juliusjr

Keine Ahnung ob das mit dem Finanzamt auch noch gehen würde.

 

Dem Ombudsmann/Schlichtungsstelle hab ich vorhin grad geschrieben. Mal schauen wann und was sie mir antworten.....

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

laut den oben im Thread verlinkten PDFs geht es offenbar um die ISIN DE0005550719 bzw. die WKN 555071?

 

Unter https://www.draeger.com/Corporate/Content/QuA-zu-GS-fuer-Website.pdf heißt es: "Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt für Serie A und für Serie K gem. der jeweiligen Genussscheinbedingungen am 4. Januar 2021. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt für Serie D am 2. Januar 2023."

 

Wenn das Geld "erst" 2023 ausbezahlt bzw. verbucht wurde, müßte der dazugehörige Gewinn meines Erachtens aufgrund des Zuflussprinzips auch entsprechend 2023 versteuert werden. Wurde denn die Abrechnung der Bank noch im alten Jahr erstellt?

 

Viele Grüße

boersenchris

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Keine Ahnung ob das mit dem Finanzamt auch noch gehen würde.

Das geht sicher, und relativ problemlos.

 

Die Nachteile möchte ich aber auch nicht vorenthalten:

- du musst ein paar Monate auf das Geld warten (wobei, bei Umbuchung in den Januar würden ja auch Steuern anfallen, spätestens wenn der Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist)

- du musst eine Steuererklärung incl. Anlage KAP abgeben (macht ja nicht jeder)

- dito im nächsten Jahr, denn dann fehlt es ja in der Steuerbescheinigung (das Finanzamt wird sich diese Pflicht vermutlich auch merken ;) )

 

Vor diesem Hintergrund würde ich es zwar weiter bei der Bank probieren (Ombudsmann etc.), aber Anwalt und Gericht eher nicht, der Aufwand ist nicht gerechtfertigt (ist ja auch deine Zeit die dabei draufgeht - außerdem kann man vor Gericht niemals zu 100% vorhersehen ob man gewinnt, ein Restrisiko bleibt immer).

 

Zitat

weil ich dadurch so grob 1500 euro verliere.

Warum eigentlich? Unterscheiden sich die Jahre bei dir so grundlegend?

 

Ich versuche auch immer, Kapitalerträge zu verschieben, aber 1500 Euro? Das müssen dann ja Steuern im fünfstelligen Bereich sein, und da sind wir im Bereich der Abgeltungsteuer, also keine Günstigerprüfung. Ob man die 25%+ nun ein Jahr früher oder später zahlt - unterm Strich nur Peanuts.

 

Aber klär mich auf, es gibt zahlreiche besondere Situationen an die man gar nicht denkt.

 

Stefan

 

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juliusjr

@boersenchris: Nein, die Abrechnung wurde erst 2023 erstellt

@reckoner: Es geht um das Depot meiner Tochter. Das hab ich mal grob für das überschreiten der Grenzen der (Kranken-)Familienversicherung angenommen. Deshalb will ich das auch möglichst bald geregelt haben, damit ich bzw. meine Tochter nicht nur 2022 nachzahlen muss sondern auch wieder möglichst bald in die Familienversicherung kommt.

Ich hätte auch eine Rechtsschutzversicherung, aber müsste nachschauen ob sie auch für meine Tochter gilt. Und bei dem eindeutigen Fall denke bzw hoffe ich dass auch der Ombudsmann nicht gegen meine Tochter entscheidet.

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reckoner

Hallo,

 

OK, bei der KV ist es natürlich sehr wichtig die Höchstgrenzen einzuhalten.

 

Zitat

Ich hätte auch eine Rechtsschutzversicherung, aber müsste nachschauen ob sie auch für meine Tochter gilt.

Mach das mal, zur Sicherheit.

Es gibt da sicher welche nur für eine Person, für ein Ehepaar oder für einen ganzen Haushalt.

 

Stefan

 

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ml20
vor einer Stunde von juliusjr:

Ich hätte auch eine Rechtsschutzversicherung, aber müsste nachschauen ob sie auch für meine Tochter gilt.

Schau auch gleich nach ob Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen versichert bzw. ausgeschlossen sind.

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juliusjr

Hab jetzt doch wirklich nachgeschaut: sieht so aus als ob Kinder dabei sind und Ausschluss in Bezug auf Kapitalanlagen les ich auch nichts. 350 euro Selbstbeteiligung les ich, aber da gibts auch irgenwelche Ausnahmen. 

Teuer is die Versicherung und gebraucht hab ich sie noch nie. Ich wollt sie schon öfter mal kündigen, aber meine Frau meint sowas braucht man??? Wenn ich die Jahre aufsummiere könnt ich nen Anwalt schon ne ordentliche Rechnung zahlen. Sind die denn so teuer?

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stagflation
vor 4 Stunden von juliusjr:

 Ich hab in der email Einspruch auf die Abrechnung eingelegt und dies sollen sie bitte bestätigen. Seitdem antwortet mir ING nicht mehr.

Bafin hab ich angeschrieben. Antwort: Für Steuerangelegenheiten sind sie nicht zuständig. 

Der Ombudsmann ist doch für Versicherungen, oder?

 

Leute, es gibt einen normalen Eskalationsweg. Den sollte man einhalten!

 

Der nächste Schritt ist eine Vorstandsbeschwerde. Und zwar per Brief - nach Möglichkeit vorab per Fax.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von stagflation:

Der nächste Schritt ist eine Vorstandsbeschwerde.

 

Meiner Meinung nach wäre der nächste Schritt ein Schreiben an die Innenrevision (gewesen). So steht es auch auf jedem Kontoauszug („Bei Einwendungen …“).

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juliusjr

Egal ob Innenrevision oder Vorstandsbeschwerde - ich werde durch ING immer auf das normale Kontaktformular weitergeleitet. 

Schreib ich denen dann eine neue Überschrift ins Feld meine Nachricht? Vorstandsbeschwerde!!

Bitte an Vorstand oder Innenrevisor weiterleiten!?

 

Ich denk wenn ich auf Antworten bei dem Mail-verkehr von ING drücke und eine Antwort absende, dann bekomm ich eine Bestätigungsmail dass meine Mail eingetroffen ist und bearbeitet wird. 

 

Leider antwortet mir ING trotzdem  nicht....

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odensee
vor 15 Minuten von juliusjr:

Egal ob Innenrevision oder Vorstandsbeschwerde - ich werde durch ING immer auf das normale Kontaktformular weitergeleitet.

Auch im Jahr 23 des 21. Jahrhunderts würde ich so etwas immer in Briefform machen. Ist nicht schwer... 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 42 Minuten von chirlu:

Meiner Meinung nach wäre der nächste Schritt ein Schreiben an die Innenrevision (gewesen). So steht es auch auf jedem Kontoauszug („Bei Einwendungen …“).

 

Ja, das ist vermutlich auch okay - möglicherweise sogar noch besser.

 

Der entscheidende Punkt ist aber: schriftlich per Brief. Nach Möglichkeit vorab per Fax. Damit es ernst genommen wird und man auch eine Antwort per Brief zurückbekommt. Wenn das Problem dann nicht gelöst ist, braucht man den Antwortbrief für die nächste Eskalationsstufe...

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MeinNameIstHase

Wenn du dich genötigt siehst, per Brief an die Geschäftsführung zu schreiben, dann gleich in Kopie auch an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und im Schreiben entsprechend erwähnen. Ich glaub' die ING Bank wird von KPMG, Frankfurt geprüft. Und Telefonnummer für event. Rückrufe im Schreiben mit anführen.

 

Vorher täte ich die Innenrevision telefonisch anrufen (nicht per Hotline, sondern über Zentrale durchstellen lassen). Wenn man da beiläufig erwähnt, dass man sich auch beim Wirtschaftsprüfer wegen eines Organisationsmangels beschweren will, werden die gewöhnlich hellhörig.

 

Vielleicht ziehen die einfach ein falsches Datenfeld der WM-Daten, nämlich das der Kündigung per Ultimo 2022 anstelle der Rückzahlung per 2.1.2023. Wäre dann ein Organisationsproblem, weil es mehrere Kunden betrifft. 

 

Bei Innenrevision und externen Prüfer macht es Sinn, professional aufzutreten und sachlich zu bleiben. U.a. sollte man den Text der Kündigung der Scheine lt. Bundesanzeiger haben, Konto und Buchungsreferenzen usw.

 

Aber unabhängig, was die Bank macht: Der Tochter bleibt die Möglichkeit per Korrektur in der Steuererklärung, die Einnahmen aus 2022 heraus zu nehmen und dafür dann in 2023 hinzu zu nehmen (dann als unversteuert). Die zu viel in 2022 gezahlte Steuer kriegt man ja zurück, falls das FA der Korrektur folgt.

 

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