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geldvermehrer

Sicherheit Grundbuchblatt gegenüber Depotauszug

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
5 hours ago, cjdenver said:

Und Immobilien ohne Kredit? Vor einigen Jahrzehnten war das ja durchaus moeglich...?

Das unterstreicht meinen Punkt eher noch. Manchmal ist so wenig da, dass man sich entscheiden muss (ich meinte hier die Aufteilung auf zwei Dinge generell). Ich stamme aus einer Arbeiterfamilie im Osten. Ich kann mich noch gut entsinnen als einige Jahre nach der Wende meine Westtante von ihrem ueberschrittenen Freibetrag erzaehlte. Auf Zinsen, man stelle sich das vor! Das hatten meine Eltern oefter als sie es sich gewuenscht haetten nicht einmal als Guthaben.

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geldvermehrer
Am 11.1.2023 um 21:05 von Ramstein:

....wie risikoreich 0,2% Instandhaltungsrücklage für ein älteres Mehrfamilienhaus ist....

 

Ich würde gerne diesen berechtigten Hinweis von Ramstein  nochmal aufgreifen. Wie viel würdet ihr jährlich prozentual als adäquate Rücklage für ein mehrere hundert Jahre altes Wohn- und Geschäftshaus veranschlagen? Die Wohnungen wurden im Laufe der Jahre saniert, die älteste Wohnung vor ca. 40 Jahren, die jüngste Wohnung vor 5 Jahren, die kleinen Einzelhandelsgeschäfte vor 10 Jahren), Dachziegel nur Teilstück vor 30 Jahren, Abwasserhauptleitung noch Gußeisen, in den Wohnungen bereits HT. Elektrik im Haus größtenteils neu usw. Insgesamt sagen wir mal normaler Zustand für das Alter.

Ca. 1% jährlich vom Wert der Immobilie wäre meine Vorstellung.

 

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PKW
vor 13 Minuten von geldvermehrer:

Ca. 1% jährlich vom Wert der Immobilie wäre meine Vorstellung.

Mach einen Plan, was die nächsten 10 Jahre gemacht werden muß, um die Bude klimaneutral zu kriegen: Dämmung, Dach, Fenster, Heizung als grobe Stichworte.
Dann kannste den Teilstücken konkrete Beträge zuordnen.
Du kannst dich vor dieser Aufgabe drücken, dann besteht aber die Gefahr, daß die Bude in ein bis zwei Jahrzehnten unvermietbar wird.

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LaRoth

@geldvermehrer

Und natürlich auch die normale Renovierung nicht vergessen, bei einer 40 Jahren alten Wohnung dürften ebenso Böden, Türen, Bad, Wände fällig sein. Bei den jüngeren Wohnungen dann ebenso einen Plan aufstellen, wann da diese Arbeiten anfallen (Bäder > XX Jahre sind eigentlich immer Komplettsanierungen) ...

Bei der Abwasserleitung wird nicht das Material teuer werden, sondern die Arbeitszeit das alte Ding rauszukriegen und die Neue zu verlegen.

Ist der Keller trocken oder sollte da auch mal was gemacht werden?

Fassade?

 

Wenn es dein Elternhaus bzw schon länger im Besitz ist, geh auch mal mit einem strengen "Vermieter-/Neumieterblick" durchs Haus, da dürfte Dir dann noch so einiges auffallen was eigenlich mal gemacht werden sollte ...

Nach dem Plan kannst Du dann schauen, ob deine bisherigen Rücklagen ausreichen um das Haus adhoc auf einen halbwegs neuen Stand zu bringen. (anekdotisch: Bei mir würde die Rücklage zur Zeit nur für 1/3 der Arbeiten ausreichen ...)

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein

 

vor 2 Stunden von geldvermehrer:

 

Wie viel würdet ihr jährlich prozentual als adäquate Rücklage für ein mehrere hundert Jahre altes Wohn- und Geschäftshaus veranschlagen?

Zitat

 

Welche Höhe ist für die Instandhaltungsrücklage sinnvoll?

Eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Instandhaltungsrücklage gibt es nicht. Allerdings gibt es Empfehlungen. In der Praxis hängt die empfohlene Höhe der Instandhaltungsrücklage ab von Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und Größe der Immobilie sowie von den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. Wenn ein Aufzug im Haus vorhanden ist, erhöht sie sich um jährlich 1,30 EUR/m².Gibt es eine Hausverwaltung, gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung als Richtlinie:

Alter des GebäudesHöhe der Instandhaltungsrücklage

älter als 32 Jahre14,92 EUR/m² jährlich

älter als 22 Jahre11,68 EUR/m² jährlich

jünger als 22 Jahre9,21 EUR/m² jährlich

 

Quelle https://www.wuestenrot.de/modernisieren/instandhaltungsruecklage

 

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Österreich

Das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: „WEG“) regelt in Österreich das Zusammenleben der Parteien in Mehrfamilienhäusern. 

Zitat

 

Rücklagen

Ab Juli 2022 gilt eine Mindestdotierung der Rücklage von mindestens 90 Cent je Quadratmeter des Wohnungseigentumsobjektes. Bisher war die Instandhaltungsrücklage so geregelt, dass diese „angemessen“ und „zur Vorsorge für künftige Aufwendungen“ errechnet werden muss. Dabei wurde gemeinsam ein Betrag in Bezug auf voraussichtliche Instandhaltungsmaßnahmen festgesetzt.

 

https://www.finanz.at/news/wohnungseigentumsgesetz-2022-weg-novelle-7404/#:~:text=Rücklagen,künftige Aufwendungen“ errechnet werden muss.

 

 

Ich würde das Gebäude von einem Bausachverständigen (Architekt, Baumeister, Bauleiter)  kurz anschauen lassen.

Der kann dir dann schon grob abschätzen, was wo gemacht werden sollte, in den nächsten Jahren- und was das, ganz grob geschätzt, kosten kann. 

 

Ein Prozentsatz vom Verkehrswert scheint mir kein sinnvoller Ansatz. 

Denn ein schlechter Zustand macht den Verkehswert niedriger, den Finanzbedarf zur Sanierung aber höher. 

Eine schlechte Lage verringert den Verkehrswert- verbilligt aber nicht die Sanierung

 

 

 

 

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geldvermehrer

Ich danke euch:thumbsup:

Von Gerd Kommer habe ich auch eine interessanten Artikel gefunden: https://gerd-kommer.de/instandhaltungskosten-von-immobilien/

Wären 1,5% jährliche Instandhaltungsrücklage bezogen auf den Zeitwert des Gebäudeanteils.

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