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chris-87

Ehe: zuvor getrennte Vermögen gemeinsam anlegen

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chirlu
vor 2 Minuten von alsuna:

Du verstößt mit ziemlicher Sicherheit mindestens mal gegen den Vertrag, den du mit der Bank hast.

 

Wenn man bei seinem Ehepartner einen Kredit für ein Zinsdifferenzgeschäft aufnimmt? :-*

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von chris-87:

... welche Konsequenzen könnte das haben?

Zwischen Eheleuten war es bislang eher so, dass gar nichts passierte, weil es niemanden interessierte. Und vermutlich ist es selbst aktuell so. Als Verwendungszweck schreibt man einfach "privat" rein, denn Vermögenstransfers zwischen Eheleuten ist schließlich "Privatsache". Ob das ein Privatkredit, eine Schenkung oder sonst was ist, muss im Verwendungszweck nicht erklärt werden.


Die Bank hat das zusätzliche Problem, dass sie Erträge aus dem Guthaben steuerlich "erfassen" muss. Und dazu muss sie wissen, wem das Geld und der Ertrag daraus abgeltungssteuerlich zuzurechnen ist. (-> wirtschaftlicher Eigentümer). Damit spaßt man nicht. Wird die Jahressteuerbescheinigung auf den falschen Namen ausgestellt, begeht der "wahre" wirtschaftlich Berechtigte Steuerhinterziehung, weil die Bescheinigung ja nicht auf seinen Namen lautet. Und wenn da einmal die Justizmühle anläuft, wird's teuer.

 

Es kommt nicht von ungefähr, dass man für eine Konto-/Depoteröffnung inzwischen (gefühlt) ein Dutzend Unterschriften unter ~30 Seiten Kleingedrucktes setzen muss.

 

PS:

Eheleute sollten auch daran denken, welche Nachweise sie haben, wenn es mal in der Ehe kracht. Das ist immer noch das größte "Störungsrisiko".

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fgk
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Wird die Jahressteuerbescheinigung auf den falschen Namen ausgestellt, begeht der "wahre" wirtschaftlich Berechtigte Steuerhinterziehung, weil die Bescheinigung ja nicht auf seinen Namen lautet.

Dafür wird aber von einer anderen Person versteuert - beim pauschalen Steuersatz entsteht also kein Schaden und auch keine Steuerhinterziehung?

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alsuna
vor 5 Stunden von chirlu:

 

Wenn man bei seinem Ehepartner einen Kredit für ein Zinsdifferenzgeschäft aufnimmt? :-*

Die Rede war davon, nicht auf eigene Rechnung zu handeln

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chris-87
· bearbeitet von chris-87
vor 19 Minuten von alsuna:

Die Rede war davon, nicht auf eigene Rechnung zu handeln

Aus bankenregulatorischer Sicht verstehe ich, dass es Fragen aufwirft, die man beantworten können muss bzw. gegen den Vertrag verstoßen würde.

 

 

vor 5 Stunden von MeinNameIstHase:

Zwischen Eheleuten war es bislang eher so, dass gar nichts passierte, weil es niemanden interessierte. Und vermutlich ist es selbst aktuell so. Als Verwendungszweck schreibt man einfach "privat" rein, denn Vermögenstransfers zwischen Eheleuten ist schließlich "Privatsache". Ob das ein Privatkredit, eine Schenkung oder sonst was ist, muss im Verwendungszweck nicht erklärt werden.


Wird die Jahressteuerbescheinigung auf den falschen Namen ausgestellt, begeht der "wahre" wirtschaftlich Berechtigte Steuerhinterziehung, weil die Bescheinigung ja nicht auf seinen Namen lautet. Und wenn da einmal die Justizmühle anläuft, wird's teuer.

vor einer Stunde von fgk:

Dafür wird aber von einer anderen Person versteuert - beim pauschalen Steuersatz entsteht also kein Schaden und auch keine Steuerhinterziehung?

Aus steuerrechtlicher Sicht sehe ich bei gemeinsamer Veranlagung aber auch kein Problem. Nur weiß die Bank von der Ehe und gemeinsamen Veranlagung nichts und wird (muss) es rechtlich vermutlich prüfen. Ich würde allerdings eher mit offenen Karten spielen und den Verwendungszweck klar gestalten, z.B. "6 Monate befristete Leihe zur Kapitalanlage im Rahmen der Ehe" anstatt "Privat" zu schreiben. Da fehlt mir jedoch schlicht die Erfahrung, ob die Bank dadurch eher wuschig wird (Zitat Chirlu).

Daher, was ist das Fazit?
Proaktiv und im Vorfeld der Bank schreiben, dass man hier im Rahmen der Ehe keine Geldwäsche, sondern aus dem gemeinsamen Vermögen heraus Kapitalerträge generieren möchte -> und ggf. mit einer Absage rechnen, dass es dafür ein Gemeinschaftskonto braucht? Das wäre für mich die allersauberste Lösung, sowohl steuerrechtlich (da Ehe) und bankenregulatorisch (Vorhaben wurde angekündigt und ggf. von der Bank erlaubt).

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von fgk:

Dafür wird aber von einer anderen Person versteuert - beim pauschalen Steuersatz entsteht also kein Schaden und auch keine Steuerhinterziehung?

 

vor 1 Minute von chris-87:

Aus steuerrechtlicher Sicht sehe ich bei gemeinsamer Veranlagung auch kein Problem.

 

siehe auch § 370 Abs. 4 Satz 3 AO: Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 (Anm. = Steuerhinterziehung) sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

 

Bei gemeinsamer Veranlagung kann man das mit der Steuererklärung noch berichtigen. Aber wenn die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid einmal abgelaufen ist, kassiert der Staat die Abgeltungssteuer im Zweifel dann zweimal, erhöht die Einkünfte des Einen, mindert aber nicht mehr die Einkünfte des anderen.

 

Praxisrelevant ist das nicht, wenn es um 150 Euro Zinserträge geht, die auf dem falschen Konto abgeltungsbesteuert werden. Das interessiert beim FA keine Sau. Fahnder und Betriebsprüfer verschwenden darauf keine Zeit. Aber bei 50.000 sieht die Sache anders aus.

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LaRoth
vor 12 Stunden von chris-87:

allersauberste Lösung

Ich sehe da eine andere: Selber ein Konto eröffnen, damit würden sich dann alle Fragen zu Geldwäsche und Steuern erledigen. Ja, ich weiß, das wolltest Du gerade nicht, aber damit wäre es wirklich sauber ... porentief rein.

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oktavian
Am 10.1.2023 um 10:15 von slowandsteady:

Auch bei einem gemeinschaftlichen Depot und sogar bei einem Gemeinschaftskonto auf das die beiden Gehälter eingehen sind es "Schenkungen"! Dann aber nur zu 50% des aufs Gemeinschaftskonto übertragenen Betrags.

wenn beide gleich viel einzahlen, wo soll denn die Bereicherung sein? Sehe ich nicht so. Selbst wenn sie unterschiedlich einzahlen, könnte es Ehegattenunterhalt sein, oder nicht?

Am 1.6.2023 um 15:35 von chris-87:

Spricht etwas dagegen bei Nachfrage sich ganz einfach zu erklären oder welche Konsequenzen könnte das haben? Schließlich wird kein Geld gewaschen, nur befristet im Rahmen einer Ehe gemeinsam Kapitalerträge erwirtschaftet, die in der gemeinsamen Steuererklärung angegeben werden (Steuerrecht ≠ Bankenregulierung, ich weiß).

spricht etwas gegen Gemeinschaftsdepot? Gegenseitige Kontovollmacht ist evtl. ohnehin sinnvoll (Tod, Koma, etc..). Alle Erträge und Kurssteigerungen (Zugewinn) werden eh 50/50 verteilt, wenn die Ehe beendet wird und es mit rechten Dingen zugeht.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 3.6.2023 um 21:57 von oktavian:

wenn beide gleich viel einzahlen, wo soll denn die Bereicherung sein? Sehe ich nicht so. Selbst wenn sie unterschiedlich einzahlen, könnte es Ehegattenunterhalt sein, oder nicht?

Wenn beide gleich viel einzahlen, ist es keine Schenkung - wenn beide aber unterschiedlich einzahlen (zB Mann Alleinverdiener, Frau Hausfrau) ist es eine versteckte Schenkung und über die Jahre wird bei gutem Verdienst der Freibetrag von 500.000 Euro alle 10 Jahre deutlich angeknabbert. (Der Freibetrag ist umgerechnet 4166 Euro/Monat). Für die meisten Haushalte kein Problem - aber man sollte sich dessen trotzdem bewusst sein.

 

https://www.rosepartner.de/blog/steuerfalle-gemeinschaftskonto.html

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oktavian
vor 24 Minuten von slowandsteady:

(Der Freibetrag ist umgerechnet 4166 Euro/Monat). Für die meisten Haushalte kein Problem - aber man sollte sich dessen trotzdem bewusst sein.

nur, wenn ein Partner gar nichts verdient. Das muss man aber noch mal zwei nehmen, weil 50/50 beim Gemeinschaftskonto. Also bei 500.000 Einzahlung in 10 Jahren von nur inem Partner, hätte der andere Partner nur max 250.000 Bereicherung. Dann muss man noch die Unterhaltskosten (laufende Kosten) abziehen, was auch in diesem link stand §1360 (keine Ahnung wie genau, denke hängt vom Lebensstil ab Miete/Haushalt/Urlaub/Kinder/eigene Bedürfnisse).

>8.300 netto nach Kosten im Monat zu sparen wird nicht wirklich viele Leute betreffen? Anders wäre es, wenn man Geschenke/Erbschaften auf dieses Gemeinschaftskonto überweist.

 

Der Fall von @chris-87 war, dass beide ca. 500k Vermögen gemeinsam anlegen wollen. Das wäre imho mit einer Übertragung der Wertpapiere bzw. Einzahlung in ein Gemeinschaftsdepot möglich.

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