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Mahnung bzgl. Vorauszahlungsbescheid

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Hallo zusammen, ich habe heute eine Mahnung vom Finanzamt erhalten das ich binnen einer Woche 2800 Euro inkl. Säumniszuschlägen überweisen soll.

 

Nach dem ich mit der Steuererklärung21 fertig war, der Bescheid kam, und bezahlt war, dachte ich eigentlich das ich es erstmal hinter mir habe, das ist jetzt ein großer Schock für mich.

 

Ich wundere mich nun wie das sein kann, da ich ja erst vorletzten Monat meinen Steuerbescheid 2021 über 1600 Euro erhalten habe und der Betrag auch fristgerecht überwiesen wurde..

 

Beim durchsehen der Unterlagen ist mir jetzt aufgefallen das da auch ein Vorauszahlungsbescheid dabei war, demzufolge ich für Dezember `21 einen Betrag von 2.800 Euro zahlen soll und dann Quartalsmässig 700,- Vorauszahlung leisten soll, obwohl ich nur ein einfacher Angestellter mit relativ niedrigen Einkommen bin.

In diesen Forderungen sind auch Kirchensteuern enthalten, obwohl ich mitte letzten Jahres ausgetreten bin.. kann das richtig sein?

Im Jahr 2021 hab ich einige Kapitalerträge mit Degiro erzielt, 2022 aber nicht mehr wirklich nennenswert, eher im Gegenteil.

 

Kann ich irgendwas dagegen machen? Allein um diese Forderung zu begleichen müsste ich jetzt alle Positionen schließen, die ich auf Degiro noch habe, und die sind auch noch aktuell weit im Minus, oder einen Kredit aufnehmen :(

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kleinerfisch

Aus dem Vorauszahlungsbescheid sollte hervorgehen, warum Vorauszahlungen festgesetzt wurden. Er entspricht weitgehend dem eigentlichen Bescheid, das das Finanzamt davon ausgeht, dass alles, was im Jahr des Bescheids eingenommen und ausgegeben wurde auch im Folgejahr wieder so passiert.

Es gibt aber Ausnahmen, die ich im Einzelnen nicht kenne.

Trotzdem finde ich es ungewöhnlich, dass trotz einer Steuerrückzahlung 2021 für 2022 und folgende Jahre eine Vorauszahlung festgesetzt wurde.

Falls Du die 1.600 EUR bezahlen musstest (werde da nicht ganz schlau aus Deinem Text), wäre immer noch die Höhe der Vorauszahlungen ungewöhnlich.

 

Also mal beide Bescheide nebeneinander halten und Abweichungen suchen.

Wenn Du der Meinung bist, dass diese Abweichungen auch 2022 so zutrafen und auch 2023 so zutreffen werden, kannst Du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

Da die Zahlung schon überfällig ist, würde ich diese Herabsetzung zunächst telefonisch mit dem zuständigen Beamten besprechen. Der wird Dir dann wohl sagen können, ob ein solcher Antrag bewilligt werden wird oder Du zahlen musst. Stundung wäre auch noch eine Möglichkeit, dann würde ich aber das Depot nicht unbedingt erwähnen.

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reckoner

Hallo,

 

du hättest direkt gegen den Bescheid vorgehen sollen. Mit der Begründung, dass die Kapitalerträge eine Ausnahme waren hätte das sogar zu Null Euro Vorauszahlung führen können.

Ob das auch jetzt noch funktioniert kann ich nicht sicher sagen, aber einen Versuch ist es sicher wert.

 

Das Problem ist noch die kurze Frist. Daher würde ich dazu raten, persönlich beim Finanzamt vorstellig zu werden.

Am Besten direkt mit einem Beleg über die Kapitalerträge 2022 (DeGiro-Jahresübersicht gibt es ja noch nicht, aber eine Kontoübersicht aus der die praktisch nicht vorhandenen Erträge ersichtlich sind kannst du dir ja ausdrucken).

Und den Kirchenaustritt kannst du dann auch gleich noch erwähnen, ich bin mir aber nicht sicher, ob der sich schon auf Vorauszahlungen auswirkt.

 

Stefan

 

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 1 Stunde von risk:

Kann ich irgendwas dagegen machen? Allein um diese Forderung zu begleichen müsste ich jetzt alle Positionen schließen, die ich auf Degiro noch habe, und die sind auch noch aktuell weit im Minus, oder einen Kredit aufnehmen :(

 

Ich blicke da bei der Zahlen-Diskrepanz oben auch nicht ganz durch (Steuerbescheid für 2021 über 1600 Euro Nachzahlung - aber Vorauszahlungsbescheide für 2022 und 2023 über 2800 Euro - woher kommt die Diskrepanz?)...

 

Aber:

"Spielt" da etwa jemand mit Geld, daß er eigentlich nicht "übrig" hat?

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 3 Stunden von risk:

Ich wundere mich nun wie das sein kann, da ich ja erst vorletzten Monat meinen Steuerbescheid 2021 über 1600 Euro erhalten habe und der Betrag auch fristgerecht überwiesen wurde..

 

Beim durchsehen der Unterlagen ist mir jetzt aufgefallen das da auch ein Vorauszahlungsbescheid dabei war, demzufolge ich für Dezember `21 einen Betrag von 2.800 Euro zahlen soll und dann Quartalsmässig 700,- Vorauszahlung leisten soll, obwohl ich nur ein einfacher Angestellter mit relativ niedrigen Einkommen bin.

In diesen Forderungen sind auch Kirchensteuern enthalten, obwohl ich mitte letzten Jahres ausgetreten bin.. kann das richtig sein?

Im Jahr 2021 hab ich einige Kapitalerträge mit Degiro erzielt, 2022 aber nicht mehr wirklich nennenswert, eher im Gegenteil.

 

1. Warum liest Du Deinen Steuerbescheid nicht bis zum Ende?

 

2. Willkommen in der Welt der "Selbständigen". Neue Selbständige kennen das ganz gut. Wenn man ca. 1,5 Jahre nach der Existenzgründung dann die Steuererklärung einreicht und den Steuerbescheid bekommt - möchte das Finanzamt nicht nur die Steuern für das erklärte Jahr haben - sondern auch gleich die Vorauszahlungen für das (zu Ende gehende) aktuelle Jahr (auf einen Schlag!) - und die erste Vorauszahlung des nächsten Jahres ist dann meist auch nicht mehr weit.

 

3. Ich habe da, ehrlich gesagt, wenig Mitleid. Das kommt davon, wenn man unbedingt einen ausländischen Broker nehmen will/muß - und von den Steuer-Konsequenzen keine Ahnung hat.

Das Finanzamt "rächt" sich dann eben, indem es per Schätzung davon ausgeht, daß Du auch in den Folgejahren mindestens solche Erträge erzielst.

(Deutsche Abgeltungsteuer ist da gerechter: Besteuert wird immer zeitnah - aber nicht in die Zukunft extrapoliert.)

 

4. Wenn Du wegen der Degiro Gewinne 2021 ordentlich Steuern nachzahlen mußtest - müssen ja ein paar Tausender Gewinn in 2021 angefallen sein. Wo ist der Gewinn denn hin?

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risk

Erstmal danke für die Antworten.

 

nochmal zur Klarstellung, ja die 1600,- musste ich zahlen, weil ich in 2021 Kapitalerträge hatte

in 2022 habe ich kein "plus" erzielt, hier noch grob die Zahlen:

 

Vorauszahlung festgesetzt für 2022:

März 0,00

Juni 0,00

Sept. 0,00

Dez. 2800,-

 

ab 2023 jeweils zum März, Juni, Sept, Dez.: 700,-

 

 

Werde morgen telefonisch nachfragen ob eine Herabsetzung oder Stundung / Ratenzahlung noch möglich ist

 

ja ich habe wohl mit Geld gespielt das ich eigentlich nicht übrig habe.. bin jetzt auch etwas schlauer in der Hinsicht und zahle auf degiro nichts mehr ein und bespare statt dessen jetzt nur noch einen ETF bei einem inländischen Broker

Ich habe erst zum zweiten mal Steuern gemacht, und das war das erste mal mit Kapitalerträgen, den Vorauszahlungsbescheid habe ich irgendwie nicht wahrgenommen, auf dem normalen Bescheid war eine konkrete Zahlungsaufforderung, davon habe ich mich wahrscheinlich ablenken lassen von dieser Vorauszahlungssache..

Den damals erzielten Gewinn habe ich direkt in ein neues gebrauchtes Auto gesteckt, was nötig war, deshalb habe ich zur zeit nicht wirklich Geld übrig, das hätte ich vielleicht anders gehandhabt wenn ich das gewusst hätte.

 

Sollte ich diese Vorauszahlung wirklich leisten müssen, aufgrund der Tatsache das davon ausgegangen wird das ich in 2022 wieder solche Gewinne gemacht habe, die ich real aber nicht habe, kann ich das Geld dann irgendwie (z.b. wenn ich die Steuer für 22 mache) zurückbekommen?

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Meine Erfahrung ist: die Mitarbeiter des Finanzamts sind freundlich. Man kann mit ihnen reden und sie versuchen auch, einem zu helfen. Wenn man ehrlich ist und sich aktiv bemüht, Probleme zu lösen - bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen -  dann helfen sei einem.

 

Was das Finanzamt aber überhaupt nicht mag: wenn man sich nicht kümmert, wenn man das Finanzamt nicht ernst nimmt (wenn man beispielsweise Briefe nicht liest) oder wenn man versucht, das Finanzamt an der Nase herumzuführen oder sonst irgendwie zu tricksen. Dann wird das Finanzamt ziemlich rigoros. Meiner Meinung nach auch völlig zu Recht!

 

Also: nur Mut, rufe morgen an - und versuche, das Problem zu lösen.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Ich würde auch empfehlen zu versuchen das persönlich zu klären, aber du trittst da m.M.n. tatsächlich ziemlich als Bittsteller auf, da a) das Finanzamt sich weitestgehend innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt, wenn es für die Folgejahre Vorauszahlungen verlangt, sobald du in deiner Steuererklärung ausländische Kapitalerträge erklärt hast und b) du das mit der Frist ja tatsächlich unglücklicherweise selber verblödelt hast ... :unsure:

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Sollte ich diese Vorauszahlung wirklich leisten müssen, aufgrund der Tatsache das davon ausgegangen wird das ich in 2022 wieder solche Gewinne gemacht habe, die ich real aber nicht habe, kann ich das Geld dann irgendwie (z.b. wenn ich die Steuer für 22 mache) zurückbekommen?

Natürlich. Eine Vorauszahlung ist - genauso wie die Lohnsteuer - nicht die endgültige Zahllast, sondern nur ein Vorschuss.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Stelle einen Antrag auf Herabsetzung der nachträglichen Vorauszahlungen für 2022 auf 0,00 Euro. Begründung: Nach vorläufiger Durchsicht kannst du jetzt schon abschätzen, dass keine unversteuerte Kapitalerträge wie in 2021 angefallen sind. Für die übrigen Einkünfte werden LSt usw. einbehalten, so dass du mit keiner Steuernachzahlung für 2022 rechnest. Und bitte um Erlass etwaiger Säumniszuschläge in diesem Zusammenhang (nach billigem Ermessen). Und kläre am Telefon, ob die Zahlungsaufforderung bis dahin ausgesetzt werden kann. Ansonsten zahlen und auf Erstattung warten, wenn Deinem Antrag entsprochen wird. Denke daran, dass beim FA zwei unterschiedliche Abteilungen daran beteiligt sind: Die ESt-Sachbearbeitung (mit der man Kontakt aufnimmt) und die Finanzkasse.

 

Passe die Zahlen den Gegebenheiten notfalls an. Faustregel: Auf Kapitalerträge in Höhe von x Euro fallen 25% ESt an, sofern die nicht per Abgeltungssteuer bereits abgegolten wurden. Soli geht extra.

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beamter97
vor 11 Stunden von IndexP:

 

1. Warum liest Du Deinen Steuerbescheid nicht bis zum Ende?

 

MeInes Wissens nach steht im ersten Drittel des bescheides:

 

Fettgedru kt

Sie haben zu zahlen    € xxx

Sie haben  gezahlt         €  yy

 Bleibt zu zahlen            €   zz

Zahlen  Sie  bis zum  Aa.bb.cc

 

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chirlu
vor 14 Minuten von beamter97:

im ersten Drittel des bescheides

 

Ich denke, gemeint war „das ganze Papierbündel, das das Finanzamt geschickt hat“ mit dem separaten Vorauszahlungsbescheid weiter hinten.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 11 Stunden von risk:

Ja ich habe wohl mit Geld gespielt das ich eigentlich nicht übrig habe.. bin jetzt auch etwas schlauer in der Hinsicht und zahle auf degiro nichts mehr ein und bespare statt dessen …

Wenn Du Selbstständige(r) bist dann ein glasklares Vorgehen

 

2 Konten:

a) Einnahmen und alles was steuerlich relevant sein könnte (Versicherungen, KFZ, Werbungskosten etc)

b) Privatkonto mit Geldanlage.

 

3 Regeln:

A Die Hälfte aller Einnahmen bleibt grundsätzlich auf dem Geschäftskonto.

B Nur die andere Hälfte wird einmal monatlich an Privat überwiesen.

C Erst wenn absolut sicher ist, das ein Jahr steuerlich abgeschlossen ist,

kann Geld das nicht mehr als Reserve oder Steuerzahlung nötig ist in den Privatbereich wandern.

 

Sparpläne kann man als Selbstständiger halt nicht unabhängig vom Verdienst „durchziehen“.

vor 10 Stunden von stagflation:

Meine Erfahrung ist: die Mitarbeiter des Finanzamts sind freundlich. Man kann mit ihnen reden und sie versuchen auch, einem zu helfen. Wenn man ehrlich ist und sich aktiv bemüht, Probleme zu lösen - bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen -  dann helfen sei einem.

 

Was das Finanzamt aber überhaupt nicht mag: wenn man sich nicht kümmert, wenn man das Finanzamt nicht ernst nimmt (wenn man beispielsweise Briefe nicht liest) oder wenn man versucht, das Finanzamt an der Nase herumzuführen oder sonst irgendwie zu tricksen. Dann wird das Finanzamt ziemlich rigoros. Meiner Meinung nach auch völlig zu Recht!

+1

vor 9 Stunden von MeinNameIstHase:

nachträglichen Vorauszahlungen

An solche Formulierungen musste ich mich auch erst gewöhnen 

:lol:

 

 

Edit: Sorry, hatte überlesen das Du Angestellter bist

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Manticore

Einfach eine Mail an das FA (ruf nicht an, du wirst danach eh einen schriftlichen Antrag schicken müssen). Da erläuterst du, dass es einmalig Einkünfte aus Kapitalerträgen gab und dass die in 2022 nicht vorliegen. Dieser Sachverhalt passiert täglich.

 

Da dein Antrag nach Fälligkeit der Zahlung kommt, fallen die Säumniszuschläge nicht automatisch weg, deshalb einfach in einem weiteren Satz darum bitten diese kulanzhalber zu erlassen. Das funktioniert in solchen Fällen meistens.

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Allesverwerter
vor 14 Stunden von kleinerfisch:

 

Trotzdem finde ich es ungewöhnlich, dass trotz einer Steuerrückzahlung 2021 für 2022 und folgende Jahre eine Vorauszahlung festgesetzt wurde.

 

Nein, das ist normal. Bei mir kam die Rückzahlung über die Anlage N die die Kapitalerträge überlagert haben. Dennoch wurde eine ordentliche Vorauszahlung auf Basis der Kapitalerträge gefordert.

 

Das Finanzamt ist aber sehr kulant, wenn es um die Aussetzung geht, kurzes Schreiben oder Anruf. Die überweisen sogar wieder zurück. 
Grund kann aber auch sein, weil sie über 1 Jahr für die Bearbeitung der 2020er gebraucht haben, die die Vorauszahlungen aufgelöst und gestoppt hätte.

 

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McScrooge
vor 14 Stunden von risk:
vor 14 Stunden von risk:

nochmal zur Klarstellung, ja die 1600,- musste ich zahlen, weil ich in 2021 Kapitalerträge hatte

in 2022 habe ich kein "plus" erzielt, hier noch grob die Zahlen:

 

Vorauszahlung festgesetzt für 2022:

März 0,00

Juni 0,00

Sept. 0,00

Dez. 2800,-

 

ab 2023 jeweils zum März, Juni, Sept, Dez.: 700,-

Also aus meiner Sicht als selbstständig tätiger klingt das einigermaßen logisch.

 

Du hast für 21 nachgezahlt, aber den Bescheid erst Ende 22 bekommen, daher fiel die Vorauszahlung für 22 auch erst im Dez. 22 an. Für dich also beides auf einen Schlag, NZ und VZ. Ist aber nicht ungewöhnlich.

Die 2800 für 22 wurden dann für 23 übernommen in eine quartalsweise Vorauszahlung.

 

Wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, das die 2800 zu hoch angesetzt sind, wird man dir bei den kommenden VZ also sicherlich entgegen kommen.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 15 Stunden von risk:

Erstmal danke für die Antworten.

 

nochmal zur Klarstellung, ja die 1600,- musste ich zahlen, weil ich in 2021 Kapitalerträge hatte

in 2022 habe ich kein "plus" erzielt, hier noch grob die Zahlen:

 

Vorauszahlung festgesetzt für 2022:

März 0,00

Juni 0,00

Sept. 0,00

Dez. 2800,-

 

ab 2023 jeweils zum März, Juni, Sept, Dez.: 700,-

 

 

Werde morgen telefonisch nachfragen ob eine Herabsetzung oder Stundung / Ratenzahlung noch möglich ist

 

ja ich habe wohl mit Geld gespielt das ich eigentlich nicht übrig habe.. bin jetzt auch etwas schlauer in der Hinsicht und zahle auf degiro nichts mehr ein und bespare statt dessen jetzt nur noch einen ETF bei einem inländischen Broker

Ich habe erst zum zweiten mal Steuern gemacht, und das war das erste mal mit Kapitalerträgen, den Vorauszahlungsbescheid habe ich irgendwie nicht wahrgenommen, auf dem normalen Bescheid war eine konkrete Zahlungsaufforderung, davon habe ich mich wahrscheinlich ablenken lassen von dieser Vorauszahlungssache..

Den damals erzielten Gewinn habe ich direkt in ein neues gebrauchtes Auto gesteckt, was nötig war, deshalb habe ich zur zeit nicht wirklich Geld übrig, das hätte ich vielleicht anders gehandhabt wenn ich das gewusst hätte.

 

Sollte ich diese Vorauszahlung wirklich leisten müssen, aufgrund der Tatsache das davon ausgegangen wird das ich in 2022 wieder solche Gewinne gemacht habe, die ich real aber nicht habe, kann ich das Geld dann irgendwie (z.b. wenn ich die Steuer für 22 mache) zurückbekommen?

 

In der Vorauszahlung im Dez 2022 sind jeweils 700€ enthalten, die im März, Juni und September fällig gewesen wären, wenn Du die Steuer vor Ende März 2022 erledigt hättest.

Vorauszahlungen kann man i.d.R. nur vermeiden oder verringern, wenn innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und dieser fachgerecht (also nicht allgemein) begründet wird.

 

Für Gewinne und auch alle anderen Einnahmen, die einer Besteuerung unterliegen, aber zum Zeitpunkt der Zahlung (warum auch immer) nicht besteuert werden, gilt es den Betrag für die Begleichung der Steuerlast "mündelsicher" zurückzulegen. Ein Auto ist KEINE solche Anlage, eigentlich ist ein Auto überhaupt keine Anlage, sondern ein Kostenfaktor.

 

Sollte ein Vorauszahlungsbescheid wegen Ablauf der Einspruchsfrist rechtswirksam werden und mit dem FA keine andere Einigung erzielt werden, musst Du zahlen. Wenn sich nach Abrechnung des Steuerjahres 2022 = Abgabe der Erklärung für 2022 ergibt, dass Du Verluste oder geringere Gewinne als dem Bescheid zugrunde gelegt waren erzielt hast, würde Dir der zuviel bezahlte Anteil auf dem Steuerkonto gutgeschrieben. Ich kann nicht sagen, ob eine Rückzahlung automatisch passiert oder (formlos) beantragt werden muss.

Was Du in jedem Fall machen solltest: Gegen eventuelle neue (und möglicherweise indexierte) Vorauszahlungsbescheide Einspruch einzulegen. Also Post genau ansehen und handeln.

 

 

 

SG

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Vorauszahlungen kann man i.d.R. nur vermeiden oder verringern, wenn innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und dieser fachgerecht (also nicht allgemein) begründet wird.

Erstens heißt es Einspruch ^_^, und zweitens muss dieser nicht fachgerecht sein (was immer du damit meinst), sondern einfach nur realistisch.

Und da das Jahr 2022 bereits vorbei ist, die Einkünfte also weitgehend bekannt sind, ist es ganz einfach die Vorauszahlungen auf das richtige Niveau zu bringen. Das einzige Problem ist hier der Säumniszuschlag, denn aufgrund des Bescheides war die Vorauszahlung nun mal fällig (egal, ob auch berechtigt oder angemessen).

 

Zitat

Für Gewinne und auch alle anderen Einnahmen, die einer Besteuerung unterliegen, aber zum Zeitpunkt der Zahlung (warum auch immer) nicht besteuert werden, gilt es den Betrag für die Begleichung der Steuerlast "mündelsicher" zurückzulegen. Ein Auto ist KEINE solche Anlage, eigentlich ist ein Auto überhaupt keine Anlage, sondern ein Kostenfaktor.

Unsinn.

Einzig für vereinnahmte Umsatzsteuer könnte man sowas sagen.

 

Zitat

würde Dir der zuviel bezahlte Anteil auf dem Steuerkonto gutgeschrieben.

Nein, würde er nicht, er würde erstattet.

 

Von einem Einspruch per Email würde ich in diesem Fall übrigens abraten, denn dann wird der TS aufgrund der Frist wahrscheinchlich trotzdem zahlen müssen.

Mindestens sollte er telefonieren, ich würde aber - wie schon gesagt - persönlich hingehen - dann bekommt man auch gleich etwas schriftliches mit.

 

Stefan

 

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Norica
vor einer Stunde von reckoner:

Erstens heißt es Einspruch ^_^, und zweitens muss dieser nicht fachgerecht sein (was immer du damit meinst), sondern einfach nur realistisch.

Und da das Jahr 2022 bereits vorbei ist, die Einkünfte also weitgehend bekannt sind, ist es ganz einfach die Vorauszahlungen auf das richtige Niveau zu bringen. Das einzige Problem ist hier der Säumniszuschlag, denn aufgrund des Bescheides war die Vorauszahlung nun mal fällig (egal, ob auch berechtigt oder angemessen).

Ja stimmt, Einspruch ist das richtige Wort und mit fachgerecht meinte ich genau was Du schreibst: realistisch. Und zusätzlich meinte ich noch, dass eine allgemeine Argumentation (so realistisch oder wahr sie auch sei) nicht ausreicht. :rolleyes:

 

vor einer Stunde von reckoner:

Unsinn.

Einzig für vereinnahmte Umsatzsteuer könnte man sowas sagen.

Das Argument verstehe ich nicht ganz. Realität ist leider, dass Leute einfach ausstehende Steuern "vergessen" (zeigt dieser Faden hier ja auch). Vielleicht hätte ich sagen sollen, ich rate dazu, dieses Geld auf ein Bankkonto zu packen und nicht anzurühren...

 

vor einer Stunde von reckoner:

Nein, würde er nicht, er würde erstattet.

Gut, wieder was gelernt, danke. Es ist für mich etwas schwierig, die Feinheiten der verschiedenen, länderspezifischen Steuersysteme auseinanderzuhalten.:(

 

 

 

SG

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MeinNameIstHase
vor 6 Stunden von reckoner:

Erstens heißt es Einspruch ^_^, und zweitens muss dieser nicht fachgerecht sein (was immer du damit meinst), sondern einfach nur realistisch.

 

vor 6 Stunden von Norica:

Und zusätzlich meinte ich noch, dass eine allgemeine Argumentation (so realistisch oder wahr sie auch sei) nicht ausreicht. 

Hi,

da ihr über die richtigen Vokabeln rätstelt.

Damit ein Einspruch erfolgreich ist (einem Einspruch abgeholfen wird), muss er zulässig und begründet sein. 

... Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

Wobei die Finanzbehörde im Rahmen einer voll umfänglichen erneuten Prüfung letztlich darüber befindet.


 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Damit ein Einspruch erfolgreich ist (einem Einspruch abgeholfen wird), muss er zulässig und begründet sein.

 

... und "begründet" heißt in diesem Falle wohl nicht, dass ein Grund für den Einspruch angegeben wird (wie in der Umgangssprache: bitte begründen Sie ihre Meinung oder Entscheidung, in dem Sinne: "nennen Sie Gründe").

 

Sondern "wenn das Begehren des Steuerbürgers = Einspruchsführers nach den Steuergesetzen berechtigt ist. Anders ausgedrückt: Wenn die Steuergesetze die begehrte Rechtsfolge zulassen." (Quelle: http://www.fiscalero.de/fiscalerothek/fthek1-einspruch.html).

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risk

Das Problem konnte per Telefonanruf gelöst werden.

Laut FA wird der Betrag herabgesetzt bzw. gestrichen, ich soll noch einen neuen Bescheid bekommen.

 

Dank an alle für die Beiträge zu diesem Thema.

 

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Sapine

:) schön zu hören

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McScrooge

Gut, dass es dann doch so unkompliziert zu lösen war.

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