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optiontrader

Interactive Brokers: Dividenden auf deutsche Aktien = Ertrag mit inländischem Steuerabzug?

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader

Hallo IB-Fans,

 

wo bringt Ihr Eure Dividendenzahlungen von deutschen Aktien im IB-Depot in der Steuererklärung unter?

Was ist hier konkret ein "Kapitalertrag, der (nicht) dem inländischen Steuerabzug unterlegen hat"?

Die Quellensteuerbeträge auf deutsche Aktien auf den IB-Kontoauszügen beinhalten ja Abgeltungssteuer plus Soli. Insofern unterlagen Dividenden auf deutsche Aktien bei IB bereits einem inländischen Steuerabzug.

 

Folgendes habe ich jetzt schon gelesen:

- Dividendenzahlung in Z. 19 (ausl. Kapitalerträge, nicht dem inl. Steuerabzug unterlegen haben), Quellensteuerbetrag von IB in Z.41 (anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern)

- Dividendenzahlung in Z. 7 (Kapitalerträge, die dem inl. Steuerabzug unterlegen haben), Quellensteuerbetrag von IB aufgesplittet: KESt.-Anteil Z. 37, Soli-Anteil Z. 38

 

Welches ist die korrekte Vorgehensweise?

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reckoner

Hallo,

 

ich kenne die Dokumente von IB nicht. Gibt es da keine Jahresübersicht?

 

Jedenfalls geht es nur über Zeile 7 und 37/38. Nur dann werden die Steuern in voller Höhe angerechnet und ggf. sogar erstattet.

Falls du keine Günstigerprüfung beantragen willst (Zeile 4) kannst du die inländischen Dividenden auch einfach komplett weglassen.

 

Stefan

 

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optiontrader
vor 46 Minuten von reckoner:

Gibt es da keine Jahresübersicht?

Leider nicht, lediglich eine Art Jahreskontoauszug mit einem Abschnitt Dividenden und einem Abschnitt Quellensteuer. Länderspezifisches wie unseren immerwährenden Soli kennt IB nicht, hier bekommt man nur die Summe der abgeführten Steuern (pro 100 EUR Dividendenertrag also 26,38 EUR Quellensteuer).

 

Aber mit Z. 7 und Z. 37/38 habe ich es dann tatsächlich instinktiv richtig eingetragen.

Hatte bisher noch nicht den Fall, dass ich Dividenden aus Deutschland im IB-Depot erhalten habe und fand es zunächst etwas befremdlich deutsch und nicht-deutsch beim selben Broker zu separieren. Ansonsten landet ja alles von IB in Z. 19-25 und die Quellensteuer (natürlich nur bis max. 15%) in Z. 41.

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von optiontrader:

Welches ist die korrekte Vorgehensweise?

Die korrekte Vorgehensweise gibt es nicht.

 

Dazu müsste man bei IB beantragen, dass diese in Deinem Auftrag von der auszahlenden Stelle (die in D ansässige Depotbank der dt. AG, welche die Dividendenzahlungen im Namen der AG vornimmt) eine (echte) Steuerbescheinigung organisiert. Dann hättest du den Nachweis, dass die Dividenden aus Deutschland bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben (Zeile 7 für die Erträge und Zeile 37 für die einbehaltene KapErtSt + Z38 für den Soli).

 

Problem: Genau das macht IB aber nicht (eingeschränkter Service) und ohne deren Mitwirkung wird die auszahlende Stelle in D Dir nichts bescheinigen. Ergo tut man so, als ob man die hätte. Aus dem Jahresreport der IB trennt man deutsche Dividenden und restliche ausl. Dividenden im Rahmen einer Überleitungsrechnung. Die restlichen landen in Zeile 19 und deren einbehaltene QSt abhängig davon, was nicht erstattungsfähig ist, in Zeile 41 der KAP (Formular 2021, keine Ahnung, ob die Zeilen in 2022 unverändert sind). Dann hofft man, dass das FA das akzeptiert. Man argumentiert notfalls, dass es Dir unmöglich ist, die formale Steuerbescheinigung zu besorgen, es deshalb auch ohne gehen muss (im Wege der Glaubhaftmachung durch Vorlage der normalen Abrechnungsbelege der IB).

 

PS: Veräußerungsgewinne aus dt. Aktien gehören dann eher in Zeile 18 (inländisch, aber nicht dem dt. Steuerabzug unterlegen) als 19. Ob inländisch oder ausländisch bestimmt sich nach dem Schuldner der Kapitalforderung, und dass ist bei Aktien die AG.

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optiontrader

Danke für die differenzierte Darstellung, @MeinNameIstHase, insbesondere auch, was in welchem Zusammenhang inländisch bedeutet (Sitz der AG, der Depotbank etc.).

 

vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

PS: Veräußerungsgewinne aus dt. Aktien gehören dann eher in Zeile 18 (inländisch, aber nicht dem dt. Steuerabzug unterlegen) als 19. Ob inländisch oder ausländisch bestimmt sich nach dem Schuldner der Kapitalforderung, und dass ist bei Aktien die AG.

Guter Hinweis. Ich hatte vor einigen Jahren mal deutsche Aktien (bei der die AG keine Dividenden ausgeschüttet hat) bei IB mit Gewinn verkauft. Hätte ich korrekterweise tatsächlich eher in Z. 18 eintragen müssen, auch wenn es natürlich keinerlei Auswirkungen auf die Steuerberechnung hat.

 

Die Steuerbescheinigung für ein Depot eines Inlandsbrokers ordnet gezahlte Quellensteuer immer Zeile 40 zu.

Quellensteuerbeträge (bis zum 15% DBA-Limit) für ausländische Aktien, die ich bei IB halte, setze ich immer in Z. 41.

Auch hier macht es rechnerisch im Steuerprogramm keinerlei Unterschied, ob Zeile 40 oder 41.

 

 

 

 

 

 

 

 

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MeinNameIstHase
vor 1 Minute von optiontrader:

Die Steuerbescheinigung für ein Depot eines Inlandsbrokers ordnet gezahlte Quellensteuer immer Zeile 40 zu.

Das kommt drauf an, ob überhaupt Abgeltungssteuer bei der Bank für Dich abgeführt werden muss, auf die QSt bankseitig angerechnet werden könnte. Ohne Steuern (z.B. die zugrunde liegende Dividende wird auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet) landet der Betrag selbst bei einer dt. Bank in Zeile 41, so dass du ihn per Steuererklärung mit einer zweiten Bank verrechnen kannst.

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oktavian
vor 12 Stunden von MeinNameIstHase:

Dir unmöglich ist, die formale Steuerbescheinigung zu besorgen

bietet IB diese nicht für 30€ pro Dividende an? tax voucher oder was ist das?

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MeinNameIstHase

Hi oktavian,

wenn IB das inzwischen macht, ist das der formal korrekte Weg. Wusste nicht, dass IB das inzwischen anbietet. Die Kosten gehen sogar i.O. .. finde ich.

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oktavian
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Die Kosten gehen sogar i.O. .. finde ich.

finde es sehr teuer. Das war meines Wissens mal 20€. Es ist nicht pro Jahr, sondern pro Zahlung. Habe es noch nicht in Anspruch genommen. Dt. Aktien kauft man daher am besten über irgendeinen Broker in DE. Auf dem Kontoauszug (activity statement) stehen die Quellensteuer aber auch eh extra ausgeführt drauf mit Länderkürzel und Aktie, denn Währung Euro allein wäre nicht spezifisch genug. Ist dann die Frage, was das Finanzamt braucht oder ob es eben Glück bzw. Willkür ist.

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MeinNameIstHase
vor 7 Minuten von oktavian:

Das war meines Wissens mal 20€. Es ist nicht pro Jahr, sondern pro Zahlung. 

Ist dann die Frage, was das Finanzamt braucht oder ob es eben Glück bzw. Willkür ist.

Tja, so sind nun mal die bürokratischen Hürden. Von der Wiege bis zur Bahre ... Formulare, Formulare. 

Ja, es sind sogenannte Einzelsteuerbescheinigungen.

 

Hier ein Muster, wie das aussieht (hab's anonymisiert):

Steuerbescheinigung2.jpg

 

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optiontrader
Am 31.12.2022 um 09:53 von oktavian:

bietet IB diese nicht für 30€ pro Dividende an? tax voucher oder was ist das?

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Bisher noch keinen Bescheid bekommen. Mit ein bißchen Rechenskills wird der Sachbearbeiter merken, dass die einbehaltene Steuer genau 26,375% beträgt und zusätzlich auch nochmal im Dividend Report als DE-Tax aufgeführt ist. IB wird ja wohl kaum die Kohle in die eigene Tasche gesteckt haben. Gefühlt ist das schon Korinthenkackerei, wenn auf den Beleg bestanden wird.

Am 31.12.2022 um 11:54 von oktavian:

finde es sehr teuer. Das war meines Wissens mal 20€. Es ist nicht pro Jahr, sondern pro Zahlung. Habe es noch nicht in Anspruch genommen. Dt. Aktien kauft man daher am besten über irgendeinen Broker in DE. Auf dem Kontoauszug (activity statement) stehen die Quellensteuer aber auch eh extra ausgeführt drauf mit Länderkürzel und Aktie, denn Währung Euro allein wäre nicht spezifisch genug. Ist dann die Frage, was das Finanzamt braucht oder ob es eben Glück bzw. Willkür ist.

Da gebe ich dir Recht. Der Grund, warum ich die im IB-Depot hab ist. dass man auf deutsche Zykliker super Covered Calls schreiben kann. Oben Calls an der EUREX verkaufen, unten wieder einsammeln mit verkauften Puts.

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B3n
vor 4 Stunden von optiontrader:

Bisher noch keinen Bescheid bekommen. Mit ein bißchen Rechenskills wird der Sachbearbeiter merken, dass die einbehaltene Steuer genau 26,375% beträgt und zusätzlich auch nochmal im Dividend Report als DE-Tax aufgeführt ist. IB wird ja wohl kaum die Kohle in die eigene Tasche gesteckt haben. Gefühlt ist das schon Korinthenkackerei, wenn auf den Beleg bestanden wird.

Da gebe ich dir Recht. Der Grund, warum ich die im IB-Depot hab ist. dass man auf deutsche Zykliker super Covered Calls schreiben kann. Oben Calls an der EUREX verkaufen, unten wieder einsammeln mit verkauften Puts.

Das hat nichts mit Korinthenkackerei zu tun. Die Regelung wurde mit dem OGAW IV Umsetzungsgesetz eingeführt um Cum/ex zu verhindern. 

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stat

Kann jemand berichten was vom FA akzeptiert wurde?

 

Wurde die Quellensteuer dann erstattet wenn der VVT sonstige noch im Minus war?

 

Wurde der Tax voucher explizit verlangt oder ging es auch ohne?

 

Danke!

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Hamster92
vor einer Stunde von stat:

Kann jemand berichten was vom FA akzeptiert wurde?

 

Wurde die Quellensteuer dann erstattet wenn der VVT sonstige noch im Minus war?

 

Wurde der Tax voucher explizit verlangt oder ging es auch ohne?

Ich habe einmal eine deutsche Dividende bei IB erhalten. Die Werte aus dem Dividendenreport hab ich aufgedrößelt in die Zeilen 7, 38 und 39 (?) (also gezahlte Kapitalertragsteuer und Soli) und es wurde ohne Weiteres anerkannt. Allerdings hatte ich aufgrund des bereits erschöpften FSA bzw. fehlender Verluste keine Rückerstattung bekommen, ich musste die Dividende aber auch nicht quasi doppelt versteuern.

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MeinNameIstHase
vor 12 Stunden von stat:

Wurde der Tax voucher explizit verlangt oder ging es auch ohne?

Formal wird der nur im Erstattungsfall/Verrechnungsfall benötigt, z.B. bei Verrechnung der Dividendeneinnahme mit dem Sparer-Pauschbetrag oder nach Verrechnung der einbehaltenen dt. QSt mit anrechenbarer ausl. QSt). Auch ohne diese Bescheinigung ist mit der einbehaltenen dt. QSt die Abgeltungssteuer auf die Dividende "abgegolten". D.h. man muss diese Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung aufnehmen (kann sie dann aber auch nicht verrechnen).

In der Praxis begnügen sich derzeit FÄ mit Steuererklärungen ohne Belege und fordern diese nur im Einzelfall an. Erst dann besteht überhaupt das Problem, dem FA erklären zu müssen, dass man sich die Gebühren für diesen speziellen Beleg sparen möchte. Und das wird nur dann ein Problem, wenn man keine anderen Kapitalerträge hat, womit man was verrechnen möchte. Aber erklär das mal einem Sachbearbeiter beim FA.

 

Noch eine Kleinigkeit: Der nicht erstattungsfähige Teil ausl. QSt (z.B. USA) ist in D anrechenbar auf die Abgeltungssteuer. Dafür braucht man KEINE Steuerbescheinigung. Hier reicht der einfache Beleg.

 

PS: Und dann gibt es dt. Dividenden, auf die gar keine QSt einbehalten wird (Beispiel seit Jahren Dt. Telekom), weil es sich um eine Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG handelt. Hier sollte man dann aber daran denken, dass diese Rückgewähr nachträglich die AK der Aktien mindert. Und das wiederum könnte egal sein, wenn die vor 2009, vielleicht in den 90er als Telekom-Volksaktie gekauft wurde. Problem hier: Ausländische Broker sagen dir nicht, warum keine dt. QSt einbehalten wurde. D.h. da muss man selbst nachforschen und notfalls die AK-Daten korrigieren.

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stat
Am 1.8.2024 um 08:18 von MeinNameIstHase:

Formal wird der nur im Erstattungsfall/Verrechnungsfall benötigt, z.B. bei Verrechnung der Dividendeneinnahme mit dem Sparer-Pauschbetrag oder nach Verrechnung der einbehaltenen dt. QSt mit anrechenbarer ausl. QSt). Auch ohne diese Bescheinigung ist mit der einbehaltenen dt. QSt die Abgeltungssteuer auf die Dividende "abgegolten". D.h. man muss diese Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung aufnehmen (kann sie dann aber auch nicht verrechnen).

In der Praxis begnügen sich derzeit FÄ mit Steuererklärungen ohne Belege und fordern diese nur im Einzelfall an. Erst dann besteht überhaupt das Problem, dem FA erklären zu müssen, dass man sich die Gebühren für diesen speziellen Beleg sparen möchte. Und das wird nur dann ein Problem, wenn man keine anderen Kapitalerträge hat, womit man was verrechnen möchte. Aber erklär das mal einem Sachbearbeiter beim FA.

 

Noch eine Kleinigkeit: Der nicht erstattungsfähige Teil ausl. QSt (z.B. USA) ist in D anrechenbar auf die Abgeltungssteuer. Dafür braucht man KEINE Steuerbescheinigung. Hier reicht der einfache Beleg.

 

PS: Und dann gibt es dt. Dividenden, auf die gar keine QSt einbehalten wird (Beispiel seit Jahren Dt. Telekom), weil es sich um eine Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG handelt. Hier sollte man dann aber daran denken, dass diese Rückgewähr nachträglich die AK der Aktien mindert. Und das wiederum könnte egal sein, wenn die vor 2009, vielleicht in den 90er als Telekom-Volksaktie gekauft wurde. Problem hier: Ausländische Broker sagen dir nicht, warum keine dt. QSt einbehalten wurde. D.h. da muss man selbst nachforschen und notfalls die AK-Daten korrigieren.

Danke für Deinen Post! Also in meinem Fall würde ich dann definitiv einen Tax voucher für Deutsche Aktien benötigen da mein VVT sonstige noch befüllt ist? Für US Dividenden wird halt nur keine zusätzliche Steuer erhoben das war immer problemlos, aber die auf Deutsche Aktien gezahlte Quellensteuer würde ich ja wiederbekommen. Hier stellt sich dann die Frage ob man konkret bei Deutschen Aktien den Tax Voucher für die Rückerstattung benötigt.

 

Vielen Dank!

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