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o0Pascal0o

Wohngebäudeversicherung m² vs. Grundsteuer m²

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o0Pascal0o

Hallo. In der Grundsteuererklärung muss man seinen Keller nicht als Wohnfläche angeben.

 

Bei der Wohngebäudeversicherung verhält es sich meines Erachtens gegenteilig. Ist das korrekt?

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Sapine
vor 12 Minuten von o0Pascal0o:

Hallo. In der Grundsteuererklärung muss man seinen Keller nicht als Wohnfläche angeben.

So grundsätzlich kann man das meines Wissens nicht sagen. Hobbyräume mit Heizung und guter Belichtung zählen durchaus zum Wohnraum dazu auch wenn sie im Keller liegen. 

vor 12 Minuten von o0Pascal0o:

Bei der Wohngebäudeversicherung verhält es sich meines Erachtens gegenteilig. Ist das korrekt?

Keine Ahnung ob es da eine einheitliche Regelung überhaupt gibt. 

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Holgerli

Kommt drauf an. Als wir die Wohngebäudeversicherung gewechselt haben hatte ich explizit auch nach den Kellerräumen gefragt. Mein Arbeitszimmer z.B. ist an zwei der vier Wände vertäfelt. Die beiden anderen Wände sind nur verputzt und weiss gestrichen. Von der Decke wurden Damals beim Bau nur die Schalbretter abgenommen aber nichts verputzt oder gar vertäfelt. Ein Ausschließlichkeitsvertreter und ein Makler sagten übereinstimmend, dass dieser Raum nicht zählt, da er nicht dem Standard von "ausgebaut" entspricht. Ähnlich der große Kelleraum von dem die Türen in insgesamt 4 weitere Kelleräume abgehen: Hier liegen offen Wasserrohre und es wurde nachträglich ein Stromkabel an der Wand (nicht in die Wand!) verlegt. Entspricht nicht dem Standard von "ausgebaut".

Beide Räume sind aber in der Fläche für die Hausratversicherung inkludiert, da dort Wertgegenstände stehen.

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Hansolol

Der Begriff Wohnfläche ist rechtlich nicht definiert und da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Ich würde bei der Versicherung nachfragen. Mir sagte mal jemand, dass Flure z.b nicht angerechnet würden.

vor 2 Stunden von Holgerli:

 Ein Ausschließlichkeitsvertreter und ein Makler sagten übereinstimmend, dass dieser Raum nicht zählt, da er nicht dem Standard von "ausgebaut" entspricht. Ähnlich der große Kelleraum von dem die Türen in insgesamt 4 weitere Kelleräume abgehen: Hier liegen offen Wasserrohre und es wurde nachträglich ein Stromkabel an der Wand (nicht in die Wand!) verlegt. Entspricht nicht dem Standard von "ausgebaut".

Beide Räume sind aber in der Fläche für die Hausratversicherung inkludiert, da dort Wertgegenstände stehen.

 

Kellerräume zählen eher nicht in die Wohnfläche, weil sie nicht ausreichend belichtet sind und meist nicht genügend hoch sind. So sagt es zumindest die Wohnflächenverordnung, die gängigste Berechnungsmethode für die Wohnfläche. Würden auf Putz verlegte Leitungen dazu führen, dass ein Raum keine Wohnfläche mehr hat, würden wir schlagartig weniger Wohnraum zu Verfügung haben. 

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Holgerli
vor 5 Minuten von Hansolol:

Der Begriff Wohnfläche ist rechtlich nicht definiert und da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Ich würde bei der Versicherung nachfragen.

Ich glaube, dass das der Punkt ist. 

Ich habe seinerzeit den Versicherungsmakler um einen Ortstermin geben und er hat danach direkt bei der Versicherung nachgefragt was, wie angesetzt werden muss.

 

Nach dem letzten Wechsel ist mein Tipp: Verlasst Euch nicht auf die Daten im alten Versicherungsschein. Unser Haus war fast 40 Jahre mit 150qm versichert (sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung), weil das hat damals einer gemacht der Ahnung hatte. Und jetzt sind sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung knapp an 200qm, weil es mal richtig gemacht bzw. an die aktuellen Vertragsverhältnisse angepasst wurde.

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satgar

Am besten lässt man sich wirklich die Möglichkeiten zu Wohnflächenberechnung von konkreten Versicherer zusenden. Ansonsten kannst du dir beispielhaft auf der Seite der Interrisk im Bereich der Downloads mal die TarifBestimmungen ansehen. Wichtig ist zweierlei: es gibt nicht DIE eine Berechnungsmethode und ja, jede Methode kann genutzt werden und jede

methode kann am Ende auch zu unterschiedlichen m2 Angaben führen. Man könnte damit wirklich die Methode raussuchen, die einem die wenigsten m2 aufweist und somit den kleinsten Preis. Man muss seine Methode dem Versicherer gegenüber nur glaubhaft und belegbar machen können, und konsequent bei Methode xy bleiben. 

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cjdenver
vor 2 Stunden von satgar:

Man könnte damit wirklich die Methode raussuchen, die einem die wenigsten m2 aufweist und somit den kleinsten Preis. Man muss seine Methode dem Versicherer gegenüber nur glaubhaft und belegbar machen können, und konsequent bei Methode xy bleiben. 

 

Kommt halt auch drauf an was der Versicherer schreibt. Wenn es unklar ist was mit reingerechnet werden soll und was nicht dann sollte man als Verbraucher da schon einigermaßen geschützt sein.

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satgar
vor 55 Minuten von cjdenver:

 

Kommt halt auch drauf an was der Versicherer schreibt. Wenn es unklar ist was mit reingerechnet werden soll und was nicht dann sollte man als Verbraucher da schon einigermaßen geschützt sein.

Schau es dir gern mal auf der Seite der Interrisk an. Man kann auch jede andere Gesellschaft nehmen. 

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kein_geld
· bearbeitet von kein_geld

Bei der Axa wird Wohnfläche/Nutzfläche wie folgt definiert:

Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume (kein Abzug für Dachschrägen) des Gebäudes einschließlich der dazugehörigen Hobbyräume sowie Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- und Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme der Angaben aus Mietverträgen oder Bauplänen.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 8 Stunden von kein_geld:

Bei der Axa wird Wohnfläche/Nutzfläche wie folgt definiert:

Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume (kein Abzug für Dachschrägen) des Gebäudes einschließlich der dazugehörigen Hobbyräume sowie Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- und Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme der Angaben aus Mietverträgen oder Bauplänen.

So kenne ich es auch von anderen Versicherungen. Hierbei ist es so, dass die zu Wohnzwecken ausgebauten Kellerräume sich nur mit einem geringen Anteil beitragserhöhend auswirken. Dies, weil der Keller ja schon wertmäßig berücksichtigt wurde. Wer also das Arbeitszimmer/Hobbyraum nicht angibt, tut sich keinen Gefallen.

 

Auch wenns der Makler akzeptiert hat, wird es erst nach dem Schadensfall überprüft.

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Neverdo
Am 17.12.2022 um 14:36 von Sapine:

So grundsätzlich kann man das meines Wissens nicht sagen. Hobbyräume mit Heizung und guter Belichtung zählen durchaus zum Wohnraum dazu auch wenn sie im Keller liegen. 

Keine Ahnung ob es da eine einheitliche Regelung überhaupt gibt. 

Jein, die Wohnflächenberechnung hat sich mehrfach verändert , Vorgaben unterscheiden sich auch nach den jeweiligen Landesbauordnungen was Raumhöhe und Belichtung angeht.

In aller Regel handelt es sich bei diesen im Keller liegenden ausgebauten Räumen um Nutzflächen.

Wohnflächen als Wohnraum unterliegen diversen Bestimmungen, was Zusammenhang und wie schon erwähnt Höhe und Belichtungsfläche angeht, sie scheitern allerdings fast allesamt an mangelnder Wärmedämmung, wer will schon einen Verbundestrich unter den Füßen haben, wer eine ungedämmte Wand ?

Ohne Erfüllung solcher Vorgaben, sind es eben keine Wohnräume, das erläutern dann weder Vermieter noch Versicherungen.

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o0Pascal0o

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

1.

Zubehörräume, insbesondere:

a)

Kellerräume,

b)

Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

 

Dort steht ja auch nichts von ausgebaut oder nicht. Wohlmöglich spielt da auch eine Rolle, dass dort kein oder kaum Licht durch Fenster eindringen kann.

 

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chirlu
vor 13 Minuten von o0Pascal0o:

Dort steht ja auch nichts von ausgebaut oder nicht.

 

Dafür mußt du bis Nr. 2 weiterlesen. Aber ein ausgebauter Keller ist einfach kein Zubehörraum mehr.

 

Auch den eingeschränkten Verwendungszweck beachten:

Zitat

Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

 

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Neverdo
vor 2 Stunden von o0Pascal0o:

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

1.

Zubehörräume, insbesondere:

a)

Kellerräume,

b)

Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

 

Dort steht ja auch nichts von ausgebaut oder nicht. Wohlmöglich spielt da auch eine Rolle, dass dort kein oder kaum Licht durch Fenster eindringen kann.

 

Das ist eine Grundsatzaussage, die Abweichung liegt darin, dass es sehr wohl möglich ist, dass sich dort im Kellerbereich Wohnräume befinden, wenn sie denn per Bauantrag meistens- mit dem Erstantrag- genehmigt worden sind, weil die Anorderungen lt. Landesbauordnung erfüllt sind und eine Baugenehmigung dazu erteilt worden ist.

Häufig werden die Oldies dort untergebracht, die das Haus mitfinanzieren, bedeutet natürlich auch, dass solche Raüme vom Finanzamt bei der Bewertung mit berücksichtigt werden und damit höhere Abgaben verbunden sind.

 

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Hansolol
vor 5 Stunden von Neverdo:

wer eine ungedämmte Wand ?

Wände werden noch nicht sehr lange gedämmt. Ob gedämmt, oder nicht, ist kein Kriterium, sonst hätten alle Altbauten keine Wohnfläche.

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satgar
vor 1 Minute von Hansolol:

Wände werden noch nicht sehr lange gedämmt. Ob gedämmt, oder nicht, ist kein Kriterium, sonst hätten alle Altbauten keine Wohnfläche.

+1

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Hansolol
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Dafür mußt du bis Nr. 2 weiterlesen. Aber ein ausgebauter Keller ist einfach kein Zubehörraum mehr.

 

Auch den eingeschränkten Verwendungszweck beachten:

 

Nur weil man einen Keller ausbaut, wird nicht automatisch Wohnfläche daraus. Im Sinne der Wohnflächenverordnung haben solche Räume meist keine Wohnfläche, da sie nicht die baurechtlichen Anforderungen erfüllen. (Höhe/Belichtung)

 

Das gilt aber nicht unbedingt zwischen Vermieter und Mieter. Die dürfen in ihren Verträgen auch solche Räume berücksichtigen und diese zur Wohnfläche zählen. Man sollte dann nur nicht dazu schreiben, dass die Fläche nach Wohnflächenverordnung ermittelt wurde. 

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chirlu
vor 25 Minuten von Hansolol:

Nur weil man einen Keller ausbaut, wird nicht automatisch Wohnfläche daraus. Im Sinne der Wohnflächenverordnung haben solche Räume meist keine Wohnfläche, da sie nicht die baurechtlichen Anforderungen erfüllen. (Höhe/Belichtung)

 

Aber dann nicht wegen Nr. 1, sondern wegen Nr. 2.

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Knacker
Am 17.12.2022 um 17:30 von Holgerli:

Nach dem letzten Wechsel ist mein Tipp: Verlasst Euch nicht auf die Daten im alten Versicherungsschein.

Sehr richtig, aber wenn in der Verangenheit kein größerer Schaden aufgetreten ist, hat man Geld gespart.

Am 17.12.2022 um 17:30 von Holgerli:

Unser Haus war fast 40 Jahre mit 150qm versichert (sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung), weil das hat damals einer gemacht der Ahnung hatte. Und jetzt sind sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung knapp an 200qm, weil es mal richtig gemacht bzw. an die aktuellen Vertragsverhältnisse angepasst wurde.

Vielleicht wurde in der Zwischenzeit ein Hobbyraum mit Nassräumen im Keller eingerichtet. Die Versicherungen machen bei der Wohnflächenermittlung für Hausrat und Wohngebäude keine Unterschiede. Allerdings verteuert sich die Wohngebäudeversicherung nur geringfügig, weil die Kellerräume zuvor schon mitversichert waren. Hier gehts ausschließlich um die durch den Ausbau erhöhte Risikosumme. Für die Hausratversicherung zahlt man die volle Prämie, weil man davon ausgeht, dass die ausgebauten Räumen vergleichbar der übrigen Wohnung wohnlich eingerichtet wurden. Hier gibt es keine Prämienvergünstigung vergleichbar der Wohngebäudeversicherung. Unabhängig davon ist auch das Hausrat (das Gerümpel) in den echten Abstellräumen des Kellers i. d. R. zum Neuwert versichert.

vor 59 Minuten von Hansolol:

Das gilt aber nicht unbedingt zwischen Vermieter und Mieter. Die dürfen in ihren Verträgen auch solche Räume berücksichtigen und diese zur Wohnfläche zählen. Man sollte dann nur nicht dazu schreiben, dass die Fläche nach Wohnflächenverordnung ermittelt wurde. 

So auch bei den Versicherungen.

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Holgerli
vor 8 Minuten von Knacker:

Vielleicht wurde in der Zwischenzeit ein Hobbyraum mit Nassräumen im Keller eingerichtet.

Ja, das stimmt wohl, hat aber nur mit maximal 50% der Erhöhung der Wohnfläche zu tun. Ich vermute mal, dass entweder vor 45 Jahren nur Pi*Daumen geschätzt wurde oder Dachschrägen nur zur Hälfte angegeben wurden oder aber Räume die damals nicht als Wohnräume genutzt werden durften (wegen Förderungen) nicht in die Wohnfläche eingerechnet wurden. Das hat sich dann halt über die Jahre geändert. Aber obwohl die Gebäudeversicherung nachweißlich 2x gewechselt wurde, wurde die Wohnfläche niemals nachgerechnet sondern einfach nur übernommen.

 

vor 9 Minuten von Knacker:

Die Versicherungen machen bei der Wohnflächenermittlung für Hausrat und Wohngebäude keine Unterschiede.

Nein, dass stimmt so nicht. Wir haben Differenzen in der Wohnfläche zwischen Gebäude- und Hausratversicherung. Kommt halt daher, dass es unterschiedliche Versicherungen sind, die unterschiedliche Auslegungen bezüglich Wohnfläche haben.

 

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Knacker
vor 1 Stunde von Holgerli:

Nein, dass stimmt so nicht. Wir haben Differenzen in der Wohnfläche zwischen Gebäude- und Hausratversicherung. Kommt halt daher, dass es unterschiedliche Versicherungen sind, die unterschiedliche Auslegungen bezüglich Wohnfläche haben.

Na, zumindest ist es bei der meinigen (WGV) so.

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