Gast231208 Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von pillendreher vor 13 Minuten von Madame_Q: Von dieser Art "Trick" habe ich nun schon öfters gelesen. Nur, damit ich nichts falsch verstehe: Dies bedeutet also, dass man z.B. diesen OI hier aktuell bei einem Broker über Tradegate für knapp 49 Euro kaufen kann, anschließend zwei Jahre halten muss und danach über den dann gültigen KVG-Preis (aktuell knapp 54 Euro und) zurückgeben kann (auch über den gleichen Broker) oder sehe ich da etwas falsch? Man würde also im Beispiel knapp 10% günstiger einsteigen als über die KVG. Zumindest nicht bei ING Zitat Offene Immobilienfonds Regelungen zum Handel Der Gesetzgeber hat den Handel mit offenen Immobilienfonds über die Fondsgesellschaften im Jahr 2013 neu geregelt. Die ING hat die gesetzlichen Regelungen umgesetzt und im Sinne Ihrer Kunden optimiert. Das bedeutet für Sie als Anleger: Für Anteile, die Sie ab dem 22.07.2013 gekauft haben Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Restriktionen ab dem 22.07.2013 bieten wir den Verkauf von offenen Immobilienfonds über den Handelsplatz Fondsgesellschaften nicht mehr an. Sie können die Anteile aber weiterhin über die Börse oder den Direkthandel verkaufen. Bitte beachten Sie, dass an den Handelsplätzen unter Umständen nur eine eingeschränkte Liquidität zur Verfügung steht. Für Anteile, die Sie bis zum 19.07.2013 gekauft haben Pro Kalenderhalbjahr und Fonds können Sie diese in Höhe eines Freibetrages von 30.000 Euro an die Fondsgesellschaft verkaufen. Dieser Freibetrag gilt für alle Anteile des Fonds, also auch für Anteile, die Sie bei anderen Instituten verwahren. Sofern Sie zusätzlich Gemeinschaftsdepots führen, steht Ihnen dort nochmals ein Freibetrag von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Die Anteile können Sie bei uns auch künftig über die Fondsgesellschaft verkaufen, wenn Sie die oben genannten Einschränkungen beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 12, 2022 vor einer Stunde von Madame_Q: Dies bedeutet also, dass man z.B. diesen OI hier aktuell bei einem Broker über Tradegate für knapp 49 Euro kaufen kann, anschließend zwei Jahre halten muss und danach über den dann gültigen KVG-Preis (aktuell knapp 54 Euro und) zurückgeben kann (auch über den gleichen Broker) oder sehe ich da etwas falsch? Ich hab das potentielle Problem mal markiert. Du musst den Auftrag JETZT geben, kennst aber nicht den KVG-Preis, zu dem tatsächlich abgerechnet wird in zwei Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1974 Dezember 12, 2022 ... beim SBroker noch möglich. Nicht falsch verstehen: ich mache das zwar, aber nicht mit einem signifikantem Anteil meines Vermögens ;-) Die große Unbekannte dabei ist einfach der Rücknahmepreis in zwei Jahren. Dieser kann natürlich auch anders als 10% über dem Börsenpreis liegen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Dezember 12, 2022 vor 47 Minuten von 1974: Die große Unbekannte dabei ist einfach der Rücknahmepreis in zwei Jahren. Das dürfte eigentlich kein Problem sein, denn wir wissen ja, dass sich der Kurs langsam aber stetig erhöht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 12, 2022 vor 4 Minuten von Schwachzocker: Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ja, hast du. Aber das weißt du selber Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Madame_Q Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von Madame_Q vor 1 Stunde von odensee: Ich hab das potentielle Problem mal markiert. Du musst den Auftrag JETZT geben, kennst aber nicht den KVG-Preis, zu dem tatsächlich abgerechnet wird in zwei Jahren. Klar. Natürlich ist Voraussetzung, dass man davon ausgeht, dass der KVG-Kurs die nächsten zwei Jahre weiter stetig steigt oder zumindest nicht fällt. Das gleiche Problem haben aber "normale KVG-Käufer auch". Fakt dürfte aber doch sein, dass man mit einem niedrigeren Einstiegskurs über die Börse in das Produkt gehen kann, anstatt per Ausgabeaufschlag massiv höher über die KVG. Anders gesagt: Wer einen Broker hat, bei dem man die Anteile auch an die KVG zurückgeben kann, der wäre doch blöd, wenn er nicht günstiger über die Börse kauft, sondern normal über die KVG oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 12, 2022 vor 1 Minute von Madame_Q: Das gleiche Problem haben aber "normale KVG-Käufer auch". Nicht ganz. Der Rückgabeauftrag ist unwiderruflich. Einen Verkauf kann der "normale KVG-Käufer" ggf. zeitlich steuern. vor 3 Minuten von Madame_Q: anstatt per Ausgabeaufschlag massiv höher über die KVG. Einige OIs kann man auch über Fondsdiscounter ohne Ausgabeaufschlag kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230807 Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von Rick_q vor 13 Stunden von xfklu: Wieso schauen eigentlich alle bei Immobilienfonds ausschließlich immer nur auf die künstlichen KAG-Kurse? Die Dinger werden doch auch an der Börse gehandelt, und da sehen die Charts ganz normal aus. Hier zum Beispiel der Hausinvest um Vergleich zum Aktienmarkt: (Quelle: https://www.ariva.de) Auf der Börse schwankten OIs nur nicht so stark wie Aktien, weil man - wie die Anderen schon geschrieben haben - die Dinger innerhalb von 2 (oder sogar 1?) Jahren an die Fondsgesellschaft abgeben kann (zum hoffentlich höheren Kursen). Bei Aktien hat man diese "Garantie" nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler Dezember 12, 2022 Wenn ich noch offene offene Immofonds hätte, würde ich mich jetzt ärgern. vor 3 Stunden von pillendreher: Zumindest nicht bei ING Da @pillendreher keine Quelle verlinkt hatte, interessierte mich, wo ich die DiBa Verlautbarung finde: https://www.ing.de/sparen-anlegen/direkt-depot/kundenservice/kaufen-verkaufen/ Welche Regenlungen gelten für den Handel mit Offenen Immobilienfonds? Zitat Der Gesetzgeber hat den Handel mit offenen Immobilienfonds über die Fondsgesellschaften im Jahr 2013 neu geregelt. Die ING hat die gesetzlichen Regelungen umgesetzt und im Sinne Ihrer Kunden optimiert. Das bedeutet für Sie als Anleger: Für Anteile, die Sie bis zum 19.07.2013 gekauft haben: Pro Kalenderhalbjahr und Fonds können Sie diese in Höhe eines Freibetrages von 30.000 Euro an die Fondsgesellschaft verkaufen. Dieser Freibetrag gilt für alle Anteile des Fonds, also auch für Anteile, die Sie bei anderen Instituten verwahren. Sofern Sie zusätzlich Gemeinschaftsdepots führen, steht Ihnen dort nochmals ein Freibetrag von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Die Anteile können Sie bei uns auch künftig über die Fondsgesellschaft verkaufen, wenn Sie die oben genannten Einschränkungen beachten. Für Anteile, die Sie ab dem 22.07.2013 gekauft haben: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Restriktionen ab dem 22.07.2013 bieten wir den Verkauf von offenen Immobilienfonds über den Handelsplatz Fondsgesellschaften nicht mehr an. Sie können die Anteile aber weiterhin über die Börse oder den Direkthandel verkaufen. Bitte beachten Sie, dass an den Handelsplätzen unter Umständen nur eine eingeschränkte Liquidität zur Verfügung steht. Dass eine Bank dies so eigenhoheitlich einführt finde ich schon stark! Für die, die es trifft, ein mini-kleiner-schwarzer-Schwan? Oder wer hätte das vorausgesehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von bondholder vor 7 Minuten von Euronensammler: Dass eine Bank dies so eigenhoheitlich einführt finde ich schon stark! Für die, die es trifft, ein mini-kleiner-schwarzer-Schwan? Du beziehst dich auf diejenigen ING-DiBa-Kunden, die es nicht auf die Reihe bekommen, einen Depotübertrag in Auftrag zu geben, stimmt's? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler Dezember 12, 2022 Nun, unter den 2 Mio. Depotkunden wird schon der ein oder andere Nicht-WPF-ler vor einem Problem stehen. Nicht jeder hat mehrere Depots und kennt sich mit den Möglichkeiten aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Dezember 12, 2022 Und wieviel Mitleid sollen wir jetzt auf einer Skala von 1-10 haben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Madame_Q Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von Madame_Q vor 4 Stunden von odensee: Einen Verkauf kann der "normale KVG-Käufer" ggf. zeitlich steuern. Nochmal meine Frage, weil ich mich damit nicht auskenne: Du meinst also, dass ein KVG-Käufer den Verkaufsauftrag nochmal stornieren kann? Ich dachte, dass es da keinerlei Unterschied gibt bei der Rückgabe an die KVG, egal, woher man die Anteile hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von odensee vor 5 Minuten von Madame_Q: Nochmal meine Frage, weil ich mich damit nicht auskenne: Du meinst also, dass ein KVG-Käufer den Verkaufsauftrag nochmal stornieren kann? Ich dachte, dass es da keinerlei Unterschied gibt bei der Rückgabe an die KVG, egal, woher man die Anteile hat. Sorry, da hab ich dich falsch verstanden. Bei der Rückgabe an die KVG gilt immer die zwei- bzw. einjährige Frist, unabhängig vom Kauf (KVG oder Börse). Ich dachte, du meinst "Verkauf an der Börse". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Madame_Q Dezember 12, 2022 vor 2 Minuten von odensee: Sorry, da hab ich dich falsch verstanden. Bei der Rückgabe an die KVG gilt immer die zwei- bzw. einjährige Frist, unabhängig vom Kauf (KVG oder Börse). Ich dachte, du meinst "Verkauf an der Börse". Ok. Dann weiß ich Bescheid . Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
easyjo Dezember 12, 2022 Die Ausführungen von Herrn Kommer im Video kann ich gut nachvollziehen, jetzt ist mir einiges klarer geworden, u.a. warum die Unterschiede Börsenkurs vs. NAV-Kurs stetig größer geworden sind. Der Anteil der OIF am Gesamtgeldvermögen beläuft sich bei mir auf zzt. "stolze" 23 %. Ich habe deshalb heute sofort gegenüber meiner Depotbank die unwiderrufliche Rückgabeerklärung abgegeben für OIF Anteile im Volumen von 13 % meines Gesamtgeldvermögens (womit sich die Quote dann auf 10 % reduzieren würde, allerdings erst in einem Jahr wg. 12-monatiger Kündigungsfrist). Die KAG leistet die Rückzahlung für die Anteilsrückgaben in Höhe des dann (in 12 Monaten) aktuellen NAV-Kurses. Mit einem Anlagevolumen von 10 % (den ich jetzt auch dem risikoreichen und nicht - mehr - dem risikoarmen Vermögen zurechne) kann ich leben da das Geschäftsmodell der im Bestand verbleibenden OIF "Wohnen in Deutschland" ist, konkret je hälftig FOKUSWOHNEN und Wertgrund Wohnselect (aber von KAG die ihr Geld in m.E. zunehmend verwaisende EKZ deutscher / europäischer mittelgrosser Städte oder sonstiger Gewerbeimmobilien investieren lasse ich die Finger, das steht mal fest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skuggasteg Dezember 12, 2022 Wegen Rückgabe offener Immo-Fonds an die KVG für ING DiBa-Kunden: Vor kurzem hat ein Nutzer in einem anderen Thread folgendes Formular hochgeladen. Am 7.11.2022 um 13:21 von Rohlöff: Für die ING. Rÿckgabeauftrag fÿr OIF ING.pdf 112 kB · 34 Downloads Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von pillendreher vor 14 Minuten von Skuggasteg: Wegen Rückgabe offener Immo-Fonds an die KVG für ING DiBa-Kunden: Vor kurzem hat ein Nutzer in einem anderen Thread folgendes Formular hochgeladen. Na dann mach mal - vielleicht weiß ja ING nicht, was auf der eigenen Internetseite steht. Zitat https://www.ing.de/sparen-anlegen/direkt-depot/kundenservice/kaufen-verkaufen/ Für Anteile, die Sie ab dem 22.07.2013 gekauft haben: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Restriktionen ab dem 22.07.2013 bieten wir den Verkauf von offenen Immobilienfonds über den Handelsplatz Fondsgesellschaften nicht mehr an. Sie können die Anteile aber weiterhin über die Börse oder den Direkthandel verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bigwigster Dezember 12, 2022 @pillendreher Das widerspricht sich glaube ich nicht. Du kannst halt nicht über den Handelsplatz "easy" verkaufen, sondern musst ein Formular ausfüllen und einreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 Dezember 12, 2022 · bearbeitet Dezember 12, 2022 von pillendreher vor 4 Minuten von Bigwigster: @pillendreher Das widerspricht sich glaube ich nicht. Du kannst halt nicht über den Handelsplatz "easy" verkaufen, sondern musst ein Formular ausfüllen und einreichen. Wer will, kann ja mal bei ING nachfragen (zumindest habe ich positive Erfahrungen) - ich nicht, weil mehr Risiko als Chance - solche Investments mag ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1974 Dezember 12, 2022 vor einer Stunde von easyjo: Die Ausführungen von Herrn Kommer im Video kann ich gut nachvollziehen, jetzt ist mir einiges klarer geworden, u.a. warum die Unterschiede Börsenkurs vs. NAV-Kurs stetig größer geworden sind. Der Anteil der OIF am Gesamtgeldvermögen beläuft sich bei mir auf zzt. "stolze" 23 %. Ich habe deshalb heute sofort gegenüber meiner Depotbank die unwiderrufliche Rückgabeerklärung abgegeben für OIF Anteile im Volumen von 13 % meines Gesamtgeldvermögens (womit sich die Quote dann auf 10 % reduzieren würde, allerdings erst in einem Jahr wg. 12-monatiger Kündigungsfrist). Die KAG leistet die Rückzahlung für die Anteilsrückgaben in Höhe des dann (in 12 Monaten) aktuellen NAV-Kurses. Mit einem Anlagevolumen von 10 % (den ich jetzt auch dem risikoreichen und nicht - mehr - dem risikoarmen Vermögen zurechne) kann ich leben da das Geschäftsmodell der im Bestand verbleibenden OIF "Wohnen in Deutschland" ist, konkret je hälftig FOKUSWOHNEN und Wertgrund Wohnselect (aber von KAG die ihr Geld in m.E. zunehmend verwaisende EKZ deutscher / europäischer mittelgrosser Städte oder sonstiger Gewerbeimmobilien investieren lasse ich die Finger, das steht mal fest. Da muss ich unbedingt folgendes antworten: - gerade Wohn-OIF´s haben in den letzten Jahren zu stolzen Preisen massiv eingekauft. Teilweise auch stolze Wertsteigerungen in den Fondspreisen gezeigt. - demgegenüber gibt es OIF´s, die zwar hohe „Shopping“-Anteile zeigen, diese Volumina aber hauptsächlich in Nahversorger auf der grünen Wiese investiert haben. Und die laufen weiterhin sehr gut. Zudem wurde dort zu „vernünftigen“ Preisen eingekauft. was will ich damit sagen: die obige Analyse ist deutlich zu grob! Es gibt schlechte bzw. teure Wohnfonds und preiswerte gewerbliche OIF´s! Umgekehrt natürlich auch…! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Dezember 12, 2022 Jetzt habe ich mal das Thema Rückgabeabwicklung gegoogelt und u.a. folgendes gefunden : https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/rückgabe-von-immo-fondsanteilen-an-kag/td-p/133991 Den zweiten Beitrag finde ich zum Lachen bzw. zum Weinen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Madame_Q Dezember 12, 2022 vor 11 Minuten von domkapitular: Den zweiten Beitrag finde ich zum Lachen bzw. zum Weinen Ohje. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler Dezember 12, 2022 Ich habe mal ein Zertifikat bei der ING gekündigt, zu dem es auch kein Verfahren gab. Der Service-Mitarbeiter sagte mir, ich könne einfach formlos schriftlich kündigen. Ein Formular war nicht notwendig. Wenn man des Schreibens mächtig ist, kann man seine Wünsche auch in Brief oder eMail klar formulieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 12, 2022 vor 7 Stunden von Euronensammler: Nun, unter den 2 Mio. Depotkunden wird schon der ein oder andere Nicht-WPF-ler vor einem Problem stehen. Nicht jeder hat mehrere Depots und kennt sich mit den Möglichkeiten aus. Na und? vor 7 Minuten von Euronensammler: Wenn man des Schreibens mächtig ist, kann man seine Wünsche auch in Brief oder eMail klar formulieren. Eben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag